Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Plädoyers im Schlegl-Prozess

„Spätzchen“ Schlegl im „Spendensumpf“

Freispruch oder 42.000 Euro Geldstrafe – so sehen die Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den früheren Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl aus. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier nutzte sein Plädoyer, um noch einmal die Dimension der gesamten Affäre darzustellen. Er spricht von einem „der größten Spendenskandale in Bayern“.

Plakat im Wahlkampf 2013/14. Die Staatsanwaltschaft hält Christian Schlegl zugute, dass er das kriminelle System nicht erfunden hat, sondern durch seine politische Laufbahn in Regensburg wohl so sozialisiert wurde.

„Fehler gab es sehr wohl. Und ich muss mir eingestehen, dass mein eigenes Gespür für Fehlverhalten meinem eigentlichen Anspruch nicht gerecht geworden ist.“ Am Ende blitzt dann doch ein gewisses Schuldbewusstsein auf bei Christian Schlegl. Während des Prozesses gegen ihn hat der frühere OB-Kandidat der Regensburger CSU geschwiegen, doch für sein letztes Wort nimmt Schlegl sich dann doch über fünf Minuten Zeit.

WERBUNG

Er beklagt das „nervenaufreibende“ Verfahren, die „Tortur“ der letzten drei Jahre, während der sein Haus durchsucht wurde und er den Ermittlungsbehörden immer Rede und Antwort gestanden sei. Allein die Steuerfahndung habe ihn 17 Stunden vernommen. Nur hier im Prozess habe er auf Anraten seiner beiden Verteidiger geschwiegen. Es sei „nicht meine Art vor Fehlern wegzulaufen“, so Schlegl. Und falls solche Fehler im Wahlkampfteam 2013/14 passiert seien, dann müsse er „als Chef“ ganz klar die Verantwortung übernehmen.

Verteidigung fordert Freispruch

Um welche Fehler es allerdings geht, für die Schlegl die Verantwortung übernehmen will, wird am Dienstag bei den Plädoyer seiner Verteidiger Dr. Konrad Brenninger und Andreas Kaiser vor der 7. Strafkammer am Landgericht nicht wirklich klar. Sie beantragen für ihren Mandanten Freispruch von allen Anklagepunkten – diverse Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie zwei uneidliche Falschaussagen beim ersten Wolbergs-Prozess.

Ein Fehlverhalten Schlegls räumt Brenninger lediglich bei einem strafrechtlich eher geringfügigen, aber persönlich peinlichen Vorwurf ein: Schlegl soll seinem Wahlkampfmanager als „CS Consulting für Politik, Wirtschaft und Kultur“ eine Rechnung über 10.500 Euro für vermeintliche Beratertätigkeiten – 60 Stunden à 175 Euro – gestellt haben, um so Wahlkampfgelder für private Zwecke abzuzweigen. Während Wahlkampfmanager Jochen M. aussagt, dass dieser Rechnung keinerlei Leistungen gegenübergestanden seien, beharrt Brenninger in seinem Plädoyer darauf, dass Schlegl damit versucht habe, diverse Hinweise von ihm für andere Wahlkampfkampagnen M.s „in eine Rechnung zu fassen“.

Christian Schlegl zwischen seinen Verteidigern Andreas Kaiser und Dr. Konrad Brenninger. Foto: om

Dass das so nicht gehe und es sich deshalb um eine Scheinrechnung handle, die sein Wahlkampfmanager damit zu Unrecht steuerlich geltend gemacht habe, das wisse Schlegl mittlerweile. Auch möge man angesichts der Genese dieser Rechnung „schmunzeln“, so Brenninger. Allerdings sieht er bei seinem Mandanten hier einen „Tatbestandsirrtum“ und beantragt deshalb auch von diesem Vorwurf – Beihilfe zur Steuerhinterziehung – Freispruch.

Oberstaatsanwalt fordert 420 Tagessätze

Wenngleich Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Verfahren gegen Schlegl längst nicht so weit auseinander liegen wie das in den beiden Prozessen gegen Ex-OB Joachim Wolbergs der Fall war, und auch wenn allseits der sachliche Ton und gegenseitige respektvolle Umgang gelobt wird, kommt Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier zu einem deutlich anderen Ergebnis. Er fordert für Schlegl am Ende eine Geldstrafe von 420 Tagessätzen – insgesamt 42.000 Euro – und sieht die Anklagevorwürfe, abgesehen von einigen Fällen der Steuerhinterziehung und den bereits eingestellten Vorwürfen in Zusammenhang mit der BTT Bauteam Tretzel GmbH als weitgehend bestätigt an. Mit Blick auf die Consulting-Rechnung bescheinigt der Oberstaatsanwalt dem Angeklagten gar eine „hohe kriminelle Energie“ und dass er „dreist gelogen“ habe.

Glaubwürdig oder „Schwätzer“?

Einiges hängt an der Glaubwürdigkeit von Bauinvestor Markus D., der wegen seiner Rolle bei der Verschleierung von Spenden des „Immobilien Zentrum Regensburg“ bzw. dessen Boss Thomas Dietlmeier an den Schlegl-Wahlverein „Bürger für Regensburg“ schon einen Strafbefehl über 210 Tagessätze kassiert hat. Insgesamt flossen über ein „kaskadenartiges System“ von Strohmännern – Rechtsanwälte, Architekten und ein Buchhalter – hier 40.000 Euro. Schlegl sei zwar nicht über das konkrete System informiert gewesen, aber doch darüber, dass die Gelder vom IZ stammen würden, sagt D.

Während Kastenmeier weit ausholt, um zu erläutern, warum er Markus D. in diesem Punkt für glaubwürdig hält (sein Plädoyer dauert drei Stunden), bezeichnet Verteidiger Brenninger im Rahmen von ähnlich langen Ausführungen den früheren langjährigen Freund Schlegls als „Schwätzer“ und „Zampano“, der „mit Sicherheit gelogen“ habe. Schlegl habe nichts von der tatsächlichen Herkunft der Gelder gewusst, sondern sei davon ausgegangen, dass Markus D. die Spenden der Freiberufler als „Multiplikator“ akquiriert habe.

Diskussion über das Wörtchen „Spende“ 

Bei den Vorwürfen der Falschaussage – Schlegl hatte im Rahmen von zwei Zeugenaussagen beim Wolbergs-Prozess verneint, „Spenden“ von Thomas Dietlmeier erhalten zu haben – streiten Verteidigung und Staatsanwaltschaft darüber, ob die Wörtchen „Spende“, „Zuwendung“ und „Unterstützung“ synonym zu sehen sind oder ob man hier genau differenzieren müsse. Sie sind sich uneins, ob die damaligen Fragen an Schlegl beim Wolbergs-Prozess offen oder eng gestellt waren, darüber, was er zu diesem Zeitpunkt wusste und ob seine Antworten bewusst einschränkend, nicht umfassend und damit unwahr waren oder nicht.

Bei den weiteren Vorwürfen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung – das Abgreifen von weiteren 50.000 Euro an IZ-Geldern über fingierte Rechnungen von Schlegls Wahlkampfmanager – geht es darum, wie Mails von Schlegl zu verstehen sind, die sich entlarvend lesen, aber laut Verteidiger Brenninger ganz anders gemeint gewesen seien. Grundsätzlich bezweifelt Brenninger, dass Schlegl sich durch bloßes Wissen überhaupt einer Beihilfehandlung schuldig gemacht habe – das Wissen allein sei noch keine fördernde Handlung oder gar Bestärkung zu einer Straftat.

Dass die noch im Raum stehenden Vorwürfe und damit die individuelle strafrechtliche Schuld von Christian Schlegl weit weniger schwer wiegt als jene von Joachim Wolbergs in seinen beiden Prozessen – Verteidiger Brenninger stellt gar jedwede Verbindung Schlegls zu „irgendeinem Spendenskandal“ in Abrede – räumt auch Oberstaatsanwalt Kastenmeier ein.

„Ein Spendenskandal, ein Spendensumpf“

In seinen einleitenden Worten spricht er aber doch davon, dass Schlegl als „erfahrener Akteur in der der Regensburger Kommunalpolitik“ ein bedeutender Teil der ganzen Affäre sei. Denn auch wenn es immer noch Leute gebe, die versuchten, das Ganze kleinzureden, besteht für Kastenmeier kein Zweifel, dass es sich um einen „Spendenskandal“, einen „Spendensumpf“ gehandelt habe, zu dessen Aufdeckung auch das Verfahren vor der 7. Strafkammer einen erheblichen Beitrag geleistet habe. Schlegl habe „einfach Glück gehabt, weil er kein Amtsträger ist und war“.

Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier (li.): „Viel Raum für Verfehlungen und Sünden“ in Regensburg. Foto: om

Und während die Verteidigung zu Beginn des Verfahrens gefordert hatte, dass man doch „die Kirche im Dorf lassen“ solle, spricht Kastenmeier davon, dass Regensburg eine große Kirche, einen Dom habe. „Da ist viel Raum für Verfehlungen und Sünden.“ Und man habe hier mitnichten „mit Kanonen auf das Spätzchen Schlegl geschossen“. Der Grund für die Anklage und Verhandlung vor dem Landgericht liege in der großen Bedeutung der Sache: „Ein Oberbürgermeisterwahlkampf in der viertgrößten Stadt Bayerns mit hunderttausenden von Euros an kriminell verschleierten Spenden.“

Staatsanwalt: Schlegl wurde „so sozialisiert“ 

Kastenmeier zählt die Verurteilungen, Strafbefehle und Einstellungen gegen Geldauflagen von bis zu 80.000 Euro gegen eine zweistellige Zahl von Personen auf. Er spricht von den Verschleierungssystemen über Strohmänner, Scheinrechnungen und Stückelungen, die auch bei Schlegl „in krimineller Art und Weise“ Anwendung gefunden hätten. Und davon, dass es sich in seinen Augen um einen „der größten Spendenskandale in Bayern“ überhaupt handle.

Dazu habe Schlegl einen Gutteil beigetragen und er habe es leider versäumt, seiner Stadt „einen letzten großen Dienst“ zu erweisen, ein Geständnis abzulegen und die weitere Aufklärung voranzutreiben. „Das wäre ein wichtiges Zeichen gewesen, wenn sich wenigstens ein Politiker zu alledem bekannt hätte.“ Dass Kastenmeier davon ausgeht, dass dieses Verschleierungs- und Korruptionssystem in Regensburg schon lange bestanden hat, lässt er durchblicken, als er Schlegl einen Punkt zugute hält. Er habe all das mit der Stückelung und Verschleierung nicht erfunden, sondern sei durch seine politische Laufbahn in Regensburg wohl einfach „so sozialisiert“ worden.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (11)

  • Mr. T.

    |

    Also meine Ansprüche an mich liegen deutlich oberhalb der gesetzlichen, dem Schlegl seine wohl nicht.

    Wie man bei jemandem, der seine Stunden zu 175 € abzurechnen pflegt, auf einen Tagessatz von 100 € kommt, ist mir aber rätselhaft. Das zahlt man normalerweise bei einem Monatseinkommen von 3000 €. Oder verdient man als Controller bei BMW weniger als an der Pforte?

  • Hobbyrichter

    |

    @Mr T
    Es dürften bei der Höhe des Tagessatzes Unterhaltsverpflichtungen abgezogen worden sein.

  • KW

    |

    @Mr. T
    Vielleicht hat Herr Schlegl nur noch eine 1/3 oder 1/4 Stelle ;-)
    Der letzte Satz des Artikels bringt das ganze “schön” und schrecklich abstoßend auf den Punkt.

  • Mr. T.

    |

    Aber der letzte Satz (vom Staatsanwalt) kann von ihm auch nicht als Ausrede verwendet werden.
    Als Remmo, Miri oder Abou Chaker wird man geboren, in die katholische Kirche wird man unmündig eingetreten, aber zur CSU muss man sich schon selbst entscheiden haben.

  • powidtasckerl

    |

    Ach so, Tatbestandsirrtum! Bei Normalbürgern, evtl. nicht CSU-Mitgliedern
    schützt Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe. So arm, wie die Verteidiger
    alles schönreden. Sozialisation in Regensburg? Das heißt, Lügen und Betrug
    seien in Regensburg normal, aber leider, äh, nur in einer bestimmten Partei,
    sozusagen genetisch festgelegt, da könne der Einzelne nichts dafür??

  • Gondrino

    |

    Hat die Justiz diese ganzen Finanzskandale in Regensburg befriedigend aufgearbeitet? Werden die Schuldigen adäquat für Ihr Fehlverhalten bestraft? Wenn ich da an Schaidinger und Wolbergs denke, kommen mir ernste Zweifel.

    Lässt sich so ein strafwürdiges Verhalten in Zukunft ausschließen oder haben wir hier ein strukturelles Problem? Von der Beantwortung dieser Frage hängt es ab, ob die Bürger wieder Vertrauen in das politische System fassen können, das in letzter Zeit auf allen politischen Ebenen von Korruptionsskandalen erschüttert wurde.

  • xy

    |

    Wann ist mit einem Urteil zu rechnen? Habe ich das überlesen?

  • joey

    |

    Schaidinger und Wolbergs sind irgendwie schon Präzedenzfälle. Man könnte in Regensburg vielleicht eine eigene Rechtstradition aufbauen, wo sowas legal ist. (<-Ironie)

  • Gscheidhaferl

    |

    @Gondrino
    Letztlich geht ja auch die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die unsäglichen Zustände speziell in der CSU und im weiteren Sinn auch in Regensburger Immobilien-/Bauträgerkreisen schon auf eine längere ‘Tradition’ zurückblicken können. Wie sonst sollte die Bemerkung zu verstehen sein, dass Schlegl das alles nicht erfunden habe? Insofern ist offenkundig längst nich nicht hinreichend aufgearbeitet worden.

    Es ist aber wohl leider nicht damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft dem weiter nachgehen wird, oder? Das Verfahren gegen Schaidinger wurde schließlich eingestellt. Jetzt gibt’s – wenn’s hoch kommt – noch ein paar Unapetitlichkeiten über den Herrn Rieger und das wird es dann gewesen sein. Frau Freudenstein wird sich alle Mühe geben, alle weiteren Schatten und Trübungen wegzulächeln. Dafür ist sie ja von der Parteizentrale in die Provinz geschickt worden. Und darf im Erfolgsfall sicher mit einer Belohnung von dort rechnen.

    Liegt’s an der mutmaßlichen Verjährung dass Schaidinger und Co so glimpflich davon kommen? Oder daran, dass keine Hoffnung mehr darauf besteht, noch genügend Indizien/Beweise zu finden? Liegt es daran, dass sich die Staatsanwaltschaft jetzt lieber anderen Themen zuwenden möchte? Der Alt-OB wird sagen, weil er schlicht nichts Falsches gemacht hat. Es steht jedem frei zu vermuten, dass er stattdessen eher das Falsche richtig (im Sinne von nicht nachweisbar) gemacht hat. Und die Partei hat in Schlegl und Rieger ihre Sündenböcke, die sie in die Wüste schicken wird. Der Schlegl darf (altersbedingt) vielleicht noch darauf hoffen, irgendwann mal wieder am Tisch der CSU Platz nehmen zu dürfen, wenn er sich jetzt in die ihm zugedachte Rolle fügt.

    Und während dessen sitzen in der Verwaltung bestimmt noch genügend Leute, die speziell über die Immobilien-Machenschaften näher Auskunft geben könnten. Des Weiteren sind da natürlich die ganzen ehrenwerten Damen und Herren im Stadtrat, die dich damals wie heute mehrheitlich sehr vornehm zurückgehalten haben, als es darum gegangen wäre, die Affairen aufzuklären. Und dafür auch noch mit der Wiederwahl belohnt wurden. Die werden auch nicht müde, sich wieder und wieder schützend und verständnisvoll vor die Verwaltung zu stellen, egal wie sehr sie von der auch immer wieder über den Tisch gezogen werden.

    Regensburg bräuchte – nicht zuletzt personell – endlich einen echten Neuanfang. Ob der kommen wird?

  • KW

    |

    Nicht zu vergessen, dass Schaidinger auch noch Ehrenbürger dieser Stadt ist und sich daher bei den üblichen Schaulauf-Events wie Neujahrsempfang der Stadt oder ähnlichem, regelmäßig von der amtierenden SPD-OBin seinen wohlwollenden Schulterklopfer abholen darf.
    Wie konnte man sich nur anmaßen bei einem Ehrenbürger überhaupt Ermittlungen einzuleiten, also sowas!

Kommentare sind deaktiviert

drin