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Alkoholverbot vor dem Aus!

flaschePartylärm und Vandalismus in der Altstadt – ein Alkoholverbot in der Altstadt wurde von Oberbürgermeister Hans Schaidinger – neben dem bereits beschlossenem Ordnungsdienst ins Feld geführt, um dem Problem Herr zu werden. Kritik daran kam von den Jusos und auch SPD-Fraktionschef Norbert Hartl stand dieser Maßnahme skeptisch gegenüber. Mit dem heutigen Tag muss der Traum vom Regensburger Alkoholverbot wohl endgültig in der Schublade verschwinden. Das Verwaltungsgericht Mannheim hob eine Alkoholverbot der Stadt Freiburg, das Regensburg als Vorbild dienen sollte, auf. Das Verbot sei „rechtswidrig” und damit unwirksam, heißt es in der Urteilsbegründung. Nur weil einige Betrunkene aggressiv werden ist das kein Grund, jeden zu gängeln, der sich mit einer Flasche Bier in der Altstadt aufhält, so die Argumentation des Gerichts. Bereits jetzt habe die Polizei genügend Möglichkeiten einzuschreiten, sollte es zu Problemen kommen. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Die Urteilsbegründung im Wortlaut). Wie geht es nun ohne Alkoholverbot weiter? Der mit einer halben Million Euro zu Buche schlagende Ordnungsdienst wird nach der Sommerpause des Regensburger Stadtrats, Anfang September, seine Arbeit aufnehmen. Die sieben Mann sollen unter anderem auch das Problem mit alkoholisierten Jugendlichen, die zum Verdruss einiger Altstadtbewohner im Freien feiern, lösen. Bleibt abzuwarten, ob das klappt. Bislang scheint selbst die Polizei dem nicht beizukommen. In Freiburg gibt es – neben dem nun gekippten Alkoholverbot – übrigens zwei Streetworker, die in der Innenstadt zum Einsatz kommen. Sie sollen die unter anderem direkt vor Ort bei auftretenden Konflikte zwischen so genannten „Randgruppen“ und der „Normalbevölkerung“ vermitteln. Streetworker hat Regensburg nicht. Schließlich handle es sich bei den Jugendlichen, die sich z.B. am Donauufer treffen, nicht um Alkohol- oder Drogenabhängige, meint Rosemarie Wöhrl, stellvertretende Leiterin im Amt für kommunale Jugendarbeit. „Die Jugendlichen verstoßen zwar gegen Regeln, aber das ist Sache der Polizei.“ Betrachtet man die polizeilich dokumentierte Zahl von Ruhestörungen, Randalierern und Streitereien in der Innenstadt, fällt auf, dass die Altstadt keineswegs der Brennpunkt zu sein scheint. Zwischen April und Mitte Juni listet die Polizeieinspektion I, deren Einsatzgebiet von der Alt- bzw. Innenstadt bis hinaus nach Burgweinting und Oberisling reicht, beispielsweise 259 Fälle von Ruhestörung, lediglich 42 davon wurden an den neuralgischen Plätzen in der Altstadt registriert. Eine ähnliches Bild ergibt sich bei Streitereien und Randalierern – hier wurden zehn von 65 bzw. 21 von 106 Fällen an den vermeintlichen „Brennpunkten” dokumentiert.
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Kommentare (1)

  • Manfred Veits

    |

    Zum Berufungsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das die Freiheitsrechte der Bürger hochhält

    Jeden Bürger als potentiell Verdächtigen zu behandeln – sei es in den Altstädten als Gewalttäter (beim bloßen Mitführen von Alkohol, auch bei der Absicht, davon zu trinken), sei es per Videoüberwachung oder sei es auf internationer Ebene (Rat der Außenminister zu den von den USA gewünschten Bankdaten der Bürger) – verstößt gegen tragende Freiheitsgarantien des Grundgesetzes.

    Wann kapieren die (lokalen) Gesetzgeber das? Warum wollen sie das nicht kapieren? Was steckt hinter dem permanenten Angriff auf die Freiheitsrechte der Bürger? Wer sind die treibende Kräfte?

    Während auf Bundesebene der Rechtsstaat (noch) funktioniert (leidlich), mag für den verlinkten Spiegel-Bericht nunmehr das vom BVerfG festgestellte Demokratiedefizit der EU dazu führen, dass die EU-Parlamentarier sich lautstark “erheben” – zumal vor der nahen deutschen Bundestagswahl. Frommes Wunschdenken – wahrscheinlich.

    Hier ist der Spiegel-Bericht
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,638768,00.html

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drin