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Zu einem Schlagabtausch um die zeitliche Planung kam es am 23. Tag des zweiten Korruptionsprozesses gegen Joachim Wolbergs. Das Gericht bat „vorsorglich“ um Terminvorschläge für Juni und Juli. Da platzte Wolbergs und seinem Verteidiger der Kragen.

Verärgert über die Terminplanung des Gerichts: Joachim Wolbergs und Peter Witting. Foto: as

„Ich darf für mich in Anspruch nehmen, dass ich alles getan habe, um dieses Verfahren zu beschleunigen.“ Als Rechtsanwalt Peter Witting gegen 10.30 Uhr diese Bemerkung macht, haben sich im Sitzungssaal 104 die Wogen schon wieder etwas geglättet. Am Donnerstag steht die Aufklärung der konkreten Vorwürfe gegen Joachim Wolbergs und den Mitangeklagten Ferdinand Schmack teils ein wenig im Hintergrund. Gestritten wird wieder einmal über den Zeitplan der fünften Strafkammer.

Tag 12 und 13 im zweiten Korruptionsprozess

Rückendeckung für Wolbergs aus Koalition und Verwaltung

Zustimmung in der Koalition, Ablehnung in der Verwaltung: So stellt sich im zweiten Korruptionsprozess bislang die Situation bei der Diskussion um größere Einzelhandelsflächen am „Nördlichen Rübenhof“ dar. Einen anrüchigen Einsatz von Wolbergs für dieses Projekt der Unternehmer Schmack und Sontowski & Partner sehen weder Spitzenbeamte der Verwaltung noch Stadträte.

Welle der Solidarität mit der VVN

“Verfassungsschutz” kostet Antifaschisten die Gemeinnützigkeit

Seit mehr als 70 Jahren existiert die VVN-BdA in Deutschland. Als Vereinigung der Überlebenden des Nazi-Regimes gegründet, versteht man sich bis heute als wichtiger antifaschistischer und demokratischer Akteur der Zivilgesellschaft. Insbesondere in der deutschen Erinnerungs- und Gedenkstättenkultur hat der Verein viel geleistet. Nun entzog die Berliner Finanzverwaltung dem Dachverband die Gemeinnützigkeit. Grund: Die Überwachung des Landesverbands durch den hiesigen “Verfassungsschutz”. Die Begründungen hierfür sind jedoch fragwürdig. Nun luden Mitglieder der VVN zur Pressekonferenz.

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