Im Iran steht auf den Übertritt zum Christentum die Todesstrafe. Trotzdem wurde der Asylantrag eines 38jährigen Flüchtlings zunächst in Rumänien abgelehnt. Und aus Deutschland, wohin er dann flüchtete, soll er nun dorthin zurück abgeschoben werden. In Regensburg bekam er Kirchenasyl. Am Mittwoch entscheidet das Verwaltungsgericht. Und es sieht nicht gut aus.
Es wirkt willkürlich. Die Verwaltungsgerichte Köln und Schwerin haben in aktuellen Urteilen „durchgreifende Anhaltspunkte“ dafür festgestellt, dass Flüchtlinge in Rumänien systematisch „Gefahr laufen, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (…) ausgesetzt zu werden“. Ebenso gibt es zweifel daran, dass die Menschenrechts- und Grundrechte-Charta der EU sowie das Völkerrrecht eingehalten werden, wenn in Rumänien über Asylanträge entschieden wird. Abschiebungen in dieses Land werden deshalb in Köln und Schwerin genau geprüft. Bis zur Entscheidung besteht ein Abschiebestopp.
Das Verwaltungsgericht Aachen hingegen hatte etwa zeitgleich all diese Bedenken nicht.
Am hiesigen Verwaltungsgericht in Regensburg, das wegen seiner oft restriktiven Rechtsprechung schon mehrfach in die Kritik geriet, war es im April wiederum so, dass der zuständige Richter sich dann eben jenes Urteil von Aachen herauspickte und dieses als richtig erachtete und die von Köln und Schwerin als falsch. Für den Betroffenen kann das den Tod bedeuten.
Erfolg für Flüchtlingsaktivistin Marion Puhle. Die Nazi-Partei Der Dritte Weg muss wegen eines Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung 5.000 Euro an sie zahlen.
Die geplante Flüchtlingsunterkunft am Weinweg stößt auf große Offenheit. Bei einer Informationsveranstaltung am Mittwoch bildete sich bereits ein Helferkreis.
Umplanungen bei der Container-Unterkunft für Flüchtlinge am Weinweg sollen jetzt für „deutlich angenehmere Lebensbedingungen“ sorgen. Von den Stadträten gab es dafür einhelliges Lob.
Bis September soll in Regensburg eine Container-Unterkunft für 100 Flüchtlinge entstehen. Gegen die Stimme von Piratin Tina Lorenz genehmigte der Verwaltungs- und Finanzausschuss am Mittwoch die dafür notwendigen Mittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro.
Nach Strafanzeige und Unterlassungsklage hat die Nazi-Splitterpartei „Der III. Weg“ einen Hetzartikel gegen Flüchtlinge vom Netz genommen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Ein Hunger- und Durststreik von 44 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf dem Münchner Rindermarkt sorgte im Juni 2013 für bundesweites Aufsehen. Am Ende wurde das Protestcamp von der Polizei geräumt, Teilnehmer vor Gericht gestellt. Nach fast zwei Jahren stellte nun das Landgericht München I fest: Die Auflösung war rechtswidrig. Am Mittwoch wird im Reginakino dazu eine Dokumentation gezeigt. Anschließend wird diskutiert.
Geballte Kompetenz bei Drohungen, Rufmord und Gewalt, die Forderung nach der Todesstrafe, Hetze gegen Flüchtlinge und Andersdenkende, kriminelle Schläger in Führungspositionen: „Der dritte Weg“. Eine Regensburgerin hat die Nazi-Partei jetzt angezeigt.
Die Clermont-Ferrand-Turnhalle wird im Zuge des Winternotfallplans vorübergehend für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Bei einem Pressetermin am Samstag betonte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, wie wichtig es sei, zu helfen – und für wie gefährlich er die Wortwahl von Politikern wie dem Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter hält.
Die geplante Abschiebung einer Transsexuellen, sorgt für immer breiteren Widerspruch. Am Wochenende meldete sich die Schwulen- und Lesbeninitiative RESI e.V. zu Wort. Sie fordern einen sofortigen Abschiebestopp und eine erneute Prüfung des Asylantrags von Dervisa R.. Rund 40 Aktivisten hatten die Abschiebung kurzfristig blockiert. Die 24jährige befindet sich nach einem Suizidversuch im Bezirksklinikum. Zwischenzeitlich kam heraus: Der Verwaltungsrichter, der ihren Asylantrag abgelehnt hat, gab Dervisa R. den „Hinweis“, dass sie ihre „Neigung nicht offen zeigen müsse“.
Flüchtlingsaktivisten haben am Freitag eine Abschiebung verhindert. Oberbürgermeister Wolbergs setzte den Vollzug vorläufig aus, „um eine Eskalation zu vermeiden“. In einer Pressemitteilung heißt es aber auch unmissverständlich: „Die Aufforderung zur Ausreise bleibt weiterhin bestehen.“
Die Gerichtsprozesse zur umstrittenen Räumung des Durststreiks am Münchner Rindermarkt dauern an. Im Sommer 2013 protestierten dort rund 50 Flüchtlinge für eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen. Am Ende wurde das Protestcamp von der Polizei gewaltsam geräumt. Seit geraumer Zeit laufen Verfahren gegen mehrere Beteiligte. Wir sprachen mit dem Anwalt des Angeklagten Houmer Hedayatzadeh. Aus Sicht von Hartmut Wächtler war die Räumung des Camps illegal.
Während viele sich fragen, woher die Pegida-Demos ihre Parolen nehmen, liefert ein Regensburger Stadtrat dafür ein schönes Beispiel. Ein offener Brief an Josef Troidl.
Noch ist nicht sicher, ob die Stadt Regensburg eine Container-Unterkunft für Flüchtlinge errichtet. Allerdings werden dafür alle notwendigen Vorbereitungen getroffen. Dass beschloss der Verwaltungsausschuss nach zweistündiger und teils sehr kontroverser Debatte.