„Nach vorläufiger Würdigung“ dürften die Ansprüche des früheren Domspatzen Matthias Podszus wegen Vergewaltigung an der Vorschule in Pielenhofen nicht verjährt sein. So steht es in einer Verfügung des Landgerichts Regensburg.
Das Bistum Regensburg reagierte auf ein Schreiben des Anwalts von Matthias Podszus mit einem ablehnendem Sechszeiler. Foto: Archiv/Staudinger
Der Versuch des Bistums Regensburg, sich bei der Schadenersatzklage des ehemaligen Domspatzen Matthias Podszus wegen Vergewaltigungsvorwürfen mit dem Argument der Verjährung aus der Affäre zu ziehen, scheint gescheitert zu sein. Dies geht aus einer Verfügung des Landgerichts Regensburg hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach seien etwaige Ansprüche deswegen „nach vorläufiger Würdigung“ wohl nicht verjährt. Was die körperliche, psychische und seelische Gewalt betrifft, die Podszus laut seinen Schilderungen in der früheren Domspatzen-Vorschule in Pielenhofen erlitten hat, sieht die Kammer noch Diskussionsbedarf.
Er wurde insgesamt zu fast acht Jahren Gefängnis verurteilt und missbrauchte mindestens 68 Jugendliche. Doch bis zuletzt ließen die Bischöfe Michael Buchberger und Rudolf Graber den Sexualstraftäter Sebastian Ruhland als Priester wirken. Dürfen solche Bischöfe mit Straßennamen geehrt werden?
Juristisch verbrämte Antworten ohne ein Wort des Mitgefühls oder Bedauerns hat Manfred van Hove auf seine Bitten und Forderungen um ein Gespräch und ein angemessenes Schmerzensgeld vom Bistum Regensburg erhalten. Er wurde über Jahre bei den Domspatzen vergewaltigt. Jetzt hat er der Präventionsbeauftragten des Bistums geantwortet.
Nachdem das Bistum Regensburg Gesprächs- und Vergleichsangebote ausgeschlagen hat, will der frühere Domspatz Manfred van Hove Klage einreichen. Er war in den 50ern über Jahre von einem Serientäter im Priesterrock vergewaltigt worden.
Ein anerkannter Betroffener von Gewalt und Missbrauch fordert einen sechsstelligen Betrag, doch auf einen außergerichtlichen Vergleich will sich das Bistum Regensburg bislang nicht einlassen. Der Bischof nicht auf ein Gespräch. Damit dürfte der bereits laufenden Millionenklage eines anderen Ex-Domspatzen wohl bald der nächste Prozess folgen.
In der zwischenzeitlich eingereichten Klage des von Gewalt und Missbrauch betroffenen Matthias Podszus hat das Landgericht Regensburg das Bistum nun zu einer Stellungnahme aufgefordert.
25 Jahre, nachdem dem Bistum Regensburg erste Hinweis auf das Gewaltregime an der Domspatzen-Vorschule in Etterzhausen vorlagen, wurde Matthias Podszus dort geschlagen, gedemütigt und vergewaltigt. Jetzt will er die Kirche dafür zur Verantwortung ziehen.
Was sich derzeit im Markt Eslarn abspielt, ist eine Schande. Per Bürgerentscheid wollen Anwohner verhindern, dass die nach dem Sexualverbrecher benannte Georg-Zimmermann-Straße umbenannt wird.
Zu Tumulten kam es diese Woche bei einer Sitzung des Eslarner Marktrats, weil ein „Bürgerantrag“ durchfiel, der die Beibehaltung eines Straßennamens für den seriellen Missbrauchstäter Georg Zimmermann gefordert hatte. Die Umbenennung wurde bereits am 7. Mai beschlossen. Der Bürgermeister musste sogar mit dem Abbruch der Sitzung drohen. Die Hintergründe der Taten des Priesters Zimmermann, Wünsche und Leiden der Betroffenen gerieten dabei gänzlich aus dem Blickfeld.
Der langjährige Missbrauchsbeauftragte des Bistums Regensburg Martin Linder wusste schon 1998 von einem schwerwiegenden Fall von Gewalt und Missbrauch bei einem Grundschüler. Doch er informierte offenbar nicht einmal die Eltern des Jungen – mit weitreichenden Folgen für den Betroffenen. Der will nun das Bistum auf Schadenersatz verklagen und bittet um Spenden.
Ende Juli wurden zwei Mädchen im Westbad von einem älteren Jugendlichen sexuell belästigt und bedroht. Die Mutter einer Betroffenen vermisst deutliche Hinweise, an wen sich Kinder in so einem Fall wenden können.
Eigentlich wollte eine junge Frau vergangenen Dezember nur ihre Unterwäsche an den Mann bringen. Doch einem Familienvater war das getragene Höschen dann nicht genug. Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung musste er sich nun vor Gericht einfinden.
Nach rund zwei Jahren Ermittlungs- und Verfahrensdauer wurden diesen Mittwoch am Landgericht Regensburg die Fallakten rund um die Kinderpornoplattform „TweenFanIsland“ geschlossen. Mit dreieinhalb Jahren Haft ist auch der letzte Angeklagte verurteilt worden.
Die Mitte 2020 von US-Behörden abgeschaltete Kinderporno-Plattform „TweenFanIsland“ beschäftigte bereits letzten Herbst das Regensburger Landgericht. Nun steht ein weiterer Angeklagter vor Gericht.
Der Träger eines Regensburger Kindergartens nimmt Stellung zu den Missbrauchsvorwürfen, die Ende letzter Woche bekannt geworden sind und korrigiert erste Aussagen aus einem Elternbrief.
Nach dem Vorwurf eines möglichen Übergriffs unter Gleichaltrigen in einem Regensburger Kindergarten, sieht die zuständige Aufsichtsbehörde keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Leitung hat derweil mit einem Elternbrief reagiert, dem allerdings eine Erklärung der Staatsanwaltschaft widerspricht.
In einem Regensburger Kindergarten soll es zu sexuellen Übergriffen unter Gleichaltrigen gekommen sein. In Eltern-Chats werden Vorwürfe gegen Aufsichtspersonen und Leitung laut. Es laufen Ermittlungen.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auch im vergangenen Jahr zu einem deutlichen Rückgang der Kriminalität in der Oberpfalz geführt. Einen ungebrochenen Anstieg verzeichnet die Polizei aber bei der Verbreitung von Videos und Fotos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigen.
Bisherige Stimmen aus dem Regensburger Stadtrat klingen alle ähnlich: Nach den Erkenntnissen aus dem Münchner Missbrauchsgutachten und Falschaussagen Joseph Ratzingers muss darüber diskutiert werden, ob Papst Benedikt XVI. die Ehrenbürgerwürde aberkannt wird. Kritik gibt es auch wegen Äußerungen von Bischof Rudolf Voderholzer.