Die Verwaltungskosten der Jobcenter Regensburg Stadt und Landkreis steigen erneut stark an, obwohl die Arbeitslosenzahlen deutlich gefallen sind. Wofür wird dieses Geld verbraten?
Gastkommentar von Rechtsanwalt Otmar Spirk
8.531.867 Euro – so hoch sind die bewilligten Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters Regensburg Stadt für das Jahr 2019. Die Kommune muss davon 15,2 Prozent tragen. Dabei ist die Zahl der beim Jobcenter gemeldeten Arbeitslosen auf 1.375 (Stand Februar 2019 ) gesunken. Auch wenn man miteinbezieht, dass hier die nicht erwerbsfähigen Angehörigen (vor allem Kinder) mit-verwaltet werden, ist das eine erstaunlich hohe Zahl.
Im Kontaktladen von “DrugStop” wird Drogenabhängigen, ehemaligen Süchtigen und Obdachlosen geholfen. Seit November erhalten Menschen, die nicht regulär krankenversichert sind, dort kostenfreie medizinische Hilfe. Streetworker Jonas Pöschl hält ständig Kontakt mit den Betroffenen.
Und so geschah es bei einem Besuch des Bayrischen Ministerpräsidenten Söder beim Hl. Vater in Rom anno domini Juni 2018, dass sich der Hl. Geist auf ihn herabsenkte. Und Söder beschloss, ein gutes Werk für die Obdachlosen zu tun…
Der Vergleich eines Vortrags der Städteplanerin Christiane Thalgott mit den Zuständen in Regensburg offenbart, was vor allem die Politik von Hans Schaidinger in Sachen bezahlbarer Wohnraum angerichtet hat. Mit der Mentalität, die der frühere Oberbürgermeister in Teilen der Stadtverwaltung etabliert hat, hat der Stadtrat bis heute zu kämpfen.
Die Jugendorganisation der Regensburger SPD fordert nach dem Aus für das Kultur- und Kongresszentrum eine soziale Nutzung des Keplerareals. Nach den Vorstellungen der Jusos sollen dort Sozial- und städtische Betriebswohnungen entstehen.
Das Ehepaar, das in Folge eines rechtswidrigen Bescheids der AOK Regensburg über Monate faktisch mittellos war und deshalb obdachlos geworden ist, hat nach monatelangem Ringen nun endlich eine gute Nachricht zu vermelden: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nun endlich das komplette Krankengeld, dass Emanuel Berlinger zusteht. regensburg-digital hatte den Fall seit August begleitet. Nun hat auch das BR-Magazin Quer darüber berichtet.
Nach einem rechtswidrigen Bescheid der AOK erhielt der 29jährige Emanuel Berlinger über Monate kein Krankengeld, verlor seine Wohnung und ist mittlerweile obdachlos. Dabei war stets klar: Er hat eine gebrochene Hand und kann nicht arbeiten. Das Sozialgericht Regensburg hat diesen Bescheid als rechtswidrig eingestuft. Die AOK hat das nach einem zähen Rückzugsgefecht schließlich anerkannt – und nun erneut Argumente gefunden, um Berlinger einen Großteil des Geldes zu verweigern.
„Eigentlich“ war auch das Bayerische Landespflegegeld, ähnlich wie das Familiengeld, ein vergiftetes Wahlgeschenk der CSU. Aber nun hat die SPD kapiert: Wer selber nichts anzubieten hat, der kann bei den Wählern nur verlieren.
Ein 29jähriger, den die AOK Regensburg mit fadenscheiniger Begründung aus der Kasse geworfen und ihm die Zahlung von Krankengeld verweigert hatte, bekam heute vor dem Sozialgericht in vollem Umfang recht. Dennoch haben er und seine Frau dank des Verhaltens der Krankenkasse ihre Wohnung verloren und leben derzeit auf dem Campingplatz.
„Immer für Sie da“, lautet ein Werbeslogan der AOK. Emanuel Berlinger ließ sie allerdings komplett allein. Die AOK Regensburg warf den 29jährigen aus der Kasse und verweigert die Zahlung von Krankengeld. Die Folgen des dreisten Verhaltens ohne jede Kulanz und mit zweifelhafter rechtlicher Grundlage: Berlingers gebrochene Hand konnte monatelang nicht operiert werden und weil keinerlei Geld floss, sind er und seine Frau mittlerweile obdachlos und leben auf dem Campingplatz.
Unverändert schlecht bis gar nicht erfüllt die Stadt ihre Pflicht gegenüber obdachlosen Menschen. Einziger Lichtblick: das Projekt Kälteschutzhaus.
Am Dienstag bringt der Stadtrat den Bebauungsplan für ein „Urbanes Gebiet“ an der Kirchmeierstraße auf den Weg. Alle dort entstehenden Wohnungen sollen öffentlich gefördert sein. Doch die Sache hat einen Haken.
Dass Menschen monatelang hungern müssen – das gibt es doch nur in der sogenannten Dritten Welt, oder? Aber dass Bürger dieser unserer reichen Stadt keinerlei öffentliche Unterstützung bekommen – undenkbar, oder? Falsch: Es gibt sie, die sogenannte „Lücke im Sozialsystem“, die bisher weder die Politik noch die Ämter schließen wollen. Einen solchen „Fall“ – richtiger: ein tragisches Schicksal – erlebe ich gerade mit.
Der Mietwucher des Freistaats in Flüchtlingsheimen ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem deutlichen Urteil entschieden. Betroffene können nun Geld zurückfordern. Behörden, die klaglos zahlten, wie zum Beispiel das Jobcenter der Stadt Regensburg, bleiben auf den Kosten sitzen.
In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute etwas Jobcenter-Recht und Nachrichten aus dem Vogel-Strauß-Amt.
Das Jobcenter darf die Mietpreisbremse nicht gegen Wohnungssuchende verwenden. Das hat das Sozialministerium nun (nochmal) klargestellt und rät Behörde und Stadt darüber hinaus: Geht stattdessen gegen Mietwucher vor.
Beim sozialpolitischen Aschermittwoch in Regensburg geißelt der Armutsforscher Christoph Butterwegge die “politische Zivilreligion” des Neoliberalismus und fordert eine Umverteilung des Vermögens. Im aktuellen Koalitionsvertrag sieht der 67jährige einen weiteren Beleg dafür, dass die SPD als innovative und fortschrittliche politische Kraft ausfalle und nurmehr ein Reparaturbetrieb für die eigenen Fehler sei.
Fast zwei Jahre musste sich ein Schwerstbehinderter mit dem Bezirk Oberpfalz um eine monatliche Beihilfe von 50 Euro streiten, ehe ihm das Sozialgericht recht gab.