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In eigener Sache

Unser Rechtsstreit mit dem Tretzel-Konzern: Der Stand der Dinge

Nach wie vor schwelt der Rechtsstreit zwischen unserer Redaktion und der Bauteam Tretzel GmbH. Wegen Berichten aus den Jahren 2018 und 2019 zu seinem Energiekonzept auf dem Nibelungenareal verklagt uns das Unternehmen auf Unterlassung und Richtigstellung. Nun gibt es einen ersten Verhandlungstermin. Eine ausführliche Zusammenfassung des aktuellen Stands und unserer Positionen.

BTT-Wohnungen auf dem Nibelungenareal. Wegen mehrerer Berichte zum dortigen Energiekonzept treffen wir uns nun mit der Bauteam Tretzel GmbH vor Gericht.

Unvollständige und sinnentstellende Zitate, eine völlig unübersichtliche Struktur, dazu einige Nebelkerzen und manch persönliche Beleidigung – so gestaltet sich die Klage der Bauteam Tretzel GmbH (BTT GmbH) gegen regensburg-digital in den Augen unseres Rechtsanwalts Nils Pütz.

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Wie bereits berichtet, klagt BTT gegen mehrere Berichte und Recherchen, die wir in Zusammenhang mit dem Energiekonzept des Unternehmens für seine Wohnungen auf dem Nibelungenareal 2018 und 2019 veröffentlicht haben. Tenor unserer Berichterstattung: Tretzel verfügt über eine weitgehende Monopolstellung, sein Energiekonzept ist weder innovativ noch zukunftsweisend, Angaben zu Nebenkosten gegenüber Stadträten und Öffentlichkeit sind nach wie vor nebulös.

Für den 18. Dezember, 9.30 Uhr, hat das Landgericht Regensburg nun den Termin zur Güteverhandlung anberaumt. Sofern es keine Einigung gibt, findet im Anschluss die Hauptverhandlung statt.

Zwischenzeitlich hat BTT seine Klage erweitert und verklagt neben regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner auch unseren Autor Robert Werner. Gefordert wird von beiden jeweils die Unterlassung von insgesamt elf Aussagen. Von Aigner verlangt BTT zudem zwei weitere Unterlassungen sowie die Veröffentlichung von drei Richtigstellungen.

Den von BTT anlässlich der Klageerweiterung in den Raum gestellten Streitwert von 6.000 Euro je Unterlassungsanspruch und 10.000 Euro je Richtigstellungsanspruch – insgesamt also 174.000 Euro – hat das Gericht nach einer ersten Prüfung auf 87.000 Euro halbiert. Wir haben zwischenzeitlich auf den neuerlichen Schriftsatz der von BTT beauftragten Kanzlei Nesselhauf und Kollegen erwidert.

Worum geht es im Kern?

I. Warum wir BTT als Monopolist bezeichnen

BTT hält es bereits per se für unzulässig, dass wir über seine monopolartige Stellung berichten. Mehrere Aussagen in diesem Zusammenhang sollen wir deshalb unterlassen. Im letzten Schriftsatz des Unternehmens heißt es unter anderem:

„Soweit der Monopol-Vorwurf nicht schon auf unwahren Behauptungen (…) beruht, gibt es im Übrigen weder einen dem öffentlichen Interesse dienenden Anlass für Kritik, geschweige denn, einen Anlass BTT anprangernd herauszustellen.“

Was war nun der Anlass für unsere Recherchen und Berichte zum Thema Energiekonzept und monopolartige Stellung der Bauteam Tretzel GmbH (nicht nur) auf dem Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne?

Ein damals laufender bundesweit bedeutsamer Prozess gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs um verschleierte Parteispenden im sechsstelligen Bereich, bei dem auch Volker Tretzel, Gesellschafter und Geschäftsführer der BTT GmbH, auf der Anklagebank saß und bei dem die Vergabe des Nibelungenareals an sein Unternehmen im Fokus stand.

Laut der Aussage eines städtischen Amtsleiters gegenüber der Kriminalpolizei, die vor Gericht bestätigt wurde, war es für die Stadtverwaltung absehbar, dass BTT den Zuschlag für das Nibelungenareal bekommen würde, da die Ausschreibung vom damaligen SPD-Fraktionschef Norbert Hartl so geschrieben worden sei, „dass sie auf Tretzel hinausläuft“.

Nachdem die Vergabekriterien und der Austausch von Informationen im Prozess diskutiert wurden, wurde mehrfach von den Angeklagten behauptet, dass Tretzels innovatives Energiekonzept und die Nebenkosten, welche als außergewöhnlich günstig bezeichnet wurden, bei der Vergabe einen wesentlichen Ausschlag gegeben hätten. Eine Begünstigung habe nicht stattgefunden. Vor diesem Hintergrund begannen unsere Recherchen.

Weder die Stadtverwaltung Regensburg noch die BTT GmbH waren trotz mehrfacher Nachfragen gewillt, zu den Hintergründen und Merkmalen dieses Energiekonzepts Auskunft zu geben. Zum größten Teil noch bis heute. Doch ein öffentliches Interesse an Antworten auf diese Fragen bestand damals und es besteht bis heute.

Ist BTT nun ein Monopolist?

Im aktuellen Geschäftsbericht von 2019 räumt das Unternehmen unumwunden ein, ein Marktführer mit mehreren Alleinstellungsmerkmalen zu sein. Dabei gibt es mehrere Sektoren, die deutlich über das hinausgehen, was ein „normaler“ Bauträger bietet.

Sektor 1: Fernwärme

BTT beliefert (nicht nur) auf dem Nibelungenareal die Mieter und Eigentümer seiner Wohnungen mit selbst produzierter Wärmeenergie. Wohnungseigentümer sind über einen Rahmenvertrag mit 15 Jahren Gültigkeit verpflichtet, Heizwärme und Warmwasser bei BTT zu beziehen. Ein Wechsel des Wärmelieferanten ist dabei nicht möglich, andere Wärmequellen dürfen nicht genutzt werden. Das Bundeskartellamt bezeichnet eine solche Konstruktion als „rechtlich abgesicherte Monopolstellung“.

Sektor 2: Strom

BTT beliefert die Mieter und Eigentümer seiner Wohnungen über ein eigenes Netz mit selbst produziertem Strom. Ein Anbieterwechsel kann rechtlich nicht untersagt werden. Gemäß der Regulierungsbehörde des Freistaats Bayern verfügen Netzbetreiber wie BTT jedoch über ein sogenanntes „natürliches Monopol“.

Sektor 3: Telefon und Internet

Wer auf dem Nibelungenareal wohnt hat keine freie Auswahl beim kabelgebundenen Telefon- und Internetanschluss. Bewohner können nur innerhalb des Sortiments von BTT wählen: entweder kein netzgebundender Anschluss, nur Internet von BTT oder Telefon und Internet gemeinsam von BTT. Alte Rufnummern können bei einem Umzug ins Nibelungenareal nicht weiter verwendet werden. Call-by-Call-Vorwahlen sind nicht möglich, zusätzliche Rufnummern kosten bei BTT monatlich extra acht Euro, eine Minute ins deutsche Mobilnetz 19,9 Cent pro Minute.

Sektor 4: Fernsehen

Wer bei BTT eine Wohnung kauft, muss sich zum Anschluss an eine Satellitenempfangsanlage von BTT verpflichten. Kabelgebundene Alternativen dazu gibt es nicht. Die anteiligen Kosten müssen bezahlt werden, unabhängig davon, ob man einen Anschluss nutzt oder nicht.

Das Zusammenspiel von Sektoren

Das faktische Wärmemonopol von BTT dient anscheinend zusätzlich der Absicherung der marktbeherrschenden Stellung in Sachen Strom. So lässt sich BTT vertraglich absichern, dass der keineswegs günstige Wärmepreis erhöht werden darf, wenn ein bestimmter Prozentsatz von Wohneinheiten den elektrischen Strom nicht mehr von BTT bezieht. Es ist also nicht allein der günstige Strompreis, der die Abnehmer bei BTT hält. Auch die drohende Verteuerung der Wärme bei einem Wechsel macht diesen unattraktiv. BTT bleibt dadurch marktbeherrschend. Seine Stellung ist monopolartig.

„Die Bezeichnung als Monopolist ist absolut gerechtfertigt – insbesondere auch in der Überschrift“, fasst unser Rechtsanwalt Nils Pütz zusammen. „Es handelt sich um eine anlassbezogene Berichterstattung, nicht um eine Ungleichbehandlung mit anderen Unternehmen und schon gar nicht um eine behauptete unverhältnismäßige Anprangerung.“ Das kritische Hinterfragen einer Grundstücksvergabe, die Gegenstand eines Strafverfahrens war, sei „schlichtweg im öffentlichen Interesse“, so Pütz.

II. Die Sache mit den Nebenkosten

In einem weiteren Bericht, den BTT in mehreren Punkten unterlassen haben will, haben wir über die in Aussicht gestellten Nebenkosten berichtet, die mit dazu beitrugen, dass die Bauteam Tretzel GmbH den Zuschlag für das Areal auf der früheren Nibelungenkaserne erhielt.

Wir haben die Frage aufgeworfen, was es mit „weiteren Einsparungen“ auf sich hat, über die diese Nebenkosten in einer Darstellung für den Stadtrat noch einmal erheblich gesenkt wurden. Ohne diese „weiteren Einsparungen“ wäre BTT bei den Nebenkosten mit 1,97 Euro pro Quadratmeter deutlich hinter zwei Mitbewerbern gelegen. Die ominösen „weiteren Einsparungen“ aber senkten die Nebenkosten um 53 Cent auf 1,44 Euro und BTT schob sich bei diesem Punkt an die Spitze.

Die Vorschläge der Verwaltung für die Vergabe der drei Flächen auf dem Nibelungenareal vom Oktober 2014.

Wir haben sowohl den 1,97 als auch den 1,44 Euro die veranschlagten Nebenkosten mehrerer späterer Mietangebote auf dem Nibelungenareal gegenübergestellt, die teils deutlich darüber lagen. Wir haben die Stadt Regensburg, die BTT GmbH und mehrere Stadträte mit unseren offenen Fragen dazu konfrontiert und die Antworten bzw. Nichtantworten dokumentiert.

Ebenso haben wir in den Raum gestellt, dass es für all das eine vernünftige Erklärung geben könnte, die uns aber niemand gibt. Die Bauteam Tretzel GmbH beantwortete dazu keine Fragen. Diese völlige Intransparenz gegenüber der Öffentlichkeit haben wir dargestellt.

Nun gibt der Anwalt der BTT im letzten Schriftsatz an das Gericht erstmals so etwas wie eine Erklärung dazu ab:

„Der Wert (von 1,44 Euro, Anm. d. Red.) berücksichtigt die Einsparungsmöglichkeiten, die sich für die Wohnungsinhaber durch Bezug des von BTT angebotenen besonders günstigen Stroms oder günstigen Telefon- und Internettarif ergeben können. Da die Strom- und Telefonkosten aber nicht in der Nebenkostenabrechnung nach § 2 BKVO, sondern gesondert abgerechnet werden, bleiben diese Einsparungen in den Abschlagzahlungen natürlich unberücksichtigt (…).“

Unseren Rechtsanwalt Nils Pütz verwundert diese Erklärung sehr. „Abgesehen davon, dass der Telefon- und Internettarif der BTT GmbH mit 29,99 Euro alles andere als ein Einsparpotential bietet – auf dem freien Markt gibt es vergleichbare Angebote deutlich günstiger und mit mehr Wahlmöglichkeiten – wurde dem Stadtrat bei der Vergabe eine Tabelle mit der Überschrift ‚Nebenkosten nach § 2 BKVO mit weiteren Einsparungen‘ vorgelegt.“ Dies könne von einem unbefangenen Dritten nur als Vergünstigung in den Nebenkosten verstanden werden. Das Zitat von Stadträtin Margit Wild „Da wurden wir offensichtlich hinters Licht geführt“ (Tretzel verlangt, dass wir dies ebenfalls löschen) gewinne vor diesem Hintergrund „wohl an Bedeutung“, so Pütz. Wie sich die „weiteren Einsparungen“ um 53 Cent tatsächlich zusammensetzen und wie man die Preise für Strom und Internet tatsächlich auf Quadratmeter umrechnet, dazu gibt BTT nach wie vor keine Auskunft.

III. Arealnetz (oder Inselanlagen) – ein uneinheitlich benutzter Begriff

Geklagt hat Tretzel auch, weil wir die von ihm betriebenen Stromnetze als „Arealnetze“ bzw. synonym als „Inselanlagen“ bezeichnen. Beide Bezeichnungen sollen wir unterlassen. Tatsächlich wird der Begriff „Arealnetz“ für die BTT-Netze im Energienutzungsplan der Stadt Regensburg, aber auch vom Energieversorger REWAG verwendet. Selbst BTT-Geschäftsführer Volker Tretzel benutzte diesen Begriff in seiner Aussage vor dem Landgericht Regensburg und aktuell verwendet ihn BTT auch in seinem Abschlussbericht für das Jahr 2018.

Laut Volker Tretzel speist die BTT GmbH einen Teil ihres Stromes zwar ins öffentliche Netz ein, allerdings ohne Koordination mit der REWAG. BTT handelt damit auf der Leipziger Strombörse. Anders ist das beispielsweise bei TECHEM. Die Blockheizkraftwerke der TECHEM auf dem ehemaligen Zuckerfabrikgelände speisen mit Biogas produzierten grünen Strom ins lokale Netz und können von der REWAG zu- und abgeschaltet werden, so dass ein Beitrag zur städtischen Energiewende und Versorgungssicherheit geleistet werden kann. Dies ist bei den BTT-Anlagen nicht der Fall.

Diese werden einerseits mit fossilem Erdgas betrieben, andererseits sind sie nicht in die Regelstrategie der städtischen REWAG eingebunden.

IV. Wie innovativ ist das Energiekonzept von BTT tatsächlich?

BTT greift in seiner Klage mehrere Formulierungen und Passagen an, in denen wir uns mit der Behauptung beschäftigen, dass das Energiekonzept auf dem Nibelungenareal besonders innovativ sei.

Unstrittig ist, dass insbesondere während der Bauphase Wärmeenergie vernichtet wurde, und in „Ausnahmesituationen“ vernichtet wird. Der Umfang der Wärmevernichtung lässt sich nicht beziffern – im Gegensatz zur REWAG, die eine gegebenenfalls notwendige Wärmevernichtung in ihren Blockheizkraftwerken (etwa bei flächigem Stromausfall) dokumentieren muss.

Das Energiekonzept der Stadt Regensburg für das Nibelungenareal sah als wesentlichen Bestandteil die Nutzungsmöglichkeit von regenerativen Energien und/oder nachwachsenden Rohstoffen vor. Doch wie sieht es tatsächlich aus?

Die Blockheizkraftwerke von BTT werden mit fossilem Erdgas betrieben. Ein Konzept, das weder neu ist noch innovativ. Und schon gar nicht wurde dieses Prinzip von BTT erfunden. Erste Blockheizkraftwerke der REWAG zur Erzeugung von Wärme- und elektrischer Energie stammen von Anfang der 1990er Jahre. Sowohl die REWAG als auch das Unternehmen TECHEM (auf dem Candis-Areal) betreiben ihre Blockheizkraftwerke – im Gegensatz zu BTT – zudem mit regenerativem Biogas. Im Gegensatz zu BTT speist TECHEM seinen Strom zudem ins örtliche Energienetz ein. Die REWAG kann die Blockheizkraftwerke von TECHEM gemäß der Fluktuationen im örtlichen Netz zu- und wegschalten. Dies ist ein wesentlicher und energiepolitisch eminent bedeutsamer Vorteil für die Stadt Regensburg, den die BTT-Kraftwerke nicht bieten.

Dass die Blockheizkraftwerke von BTT mit fossilem Erdgas betrieben werden, widerspricht zudem dem Leitbild der Stadt Regensburg, das ausdrücklich „auf die Substitution fossiler Energieträger“ setzt. Im aktuellen Monitoringbericht der Stadt Regensburg zum Energie- und Klimaschutzmanagement werden die BTT-Anlagen folgerichtig auch nicht aufgeführt.

V. Wird der Einsatz regenerativer Energien bei BTT offenbar gezielt ausgeschlossen?

BTT fordert von uns, die Aussage zu unterlassen, dass man am Nibelungenareal „die Nutzung von regenerativen Energiekomponenten oder Biogas offenbar gezielt ausschließt“. Dabei verweist das Unternehmen unter anderem darauf, dass man auch mit Holzpellets befeuerte Kessel betreibe, um Spitzenlasten zu decken.

Tatsächlich haben wir in dem beklagten Artikel auf solche Pelletkessel verwiesen, allerdings ebenso darauf, dass es auf BTT-Arealen Spitzenlastkessel gibt, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Einen nennenswerten Platz in der Gesamtkonstruktion der Energieversorgung mittels Blockheizkraftwerken haben regenerative Energien nicht – sie werden derzeit offenbar gezielt ausgeschlossen. Das deckt sich auch mit der Haltung von Konzernchef Volker Tretzel, der verschiedentlich (unter anderem in der MZ) seine Haltung zu regenerativen Energieträgern zum Besten gegeben hat und diese zuletzt im Korruptionsprozess vor dem Landgericht Regensburg als unsinnig bezeichnet hat.

Fazit

Es ist eine Vielzahl von Einzelpunkten, die von BTT in seiner Klage angegriffen werden. Oft wird unsere Berichterstattung aus dem Zusammenhang gerissen oder sinnentstellend zitiert. Zu keinem Zeitpunkt hat BTT auf Fragen unserer Redaktion geantwortet. Wir haben aus Eigeninitiative unsere Berichte korrigiert und um neue Erkenntnisse ergänzt, sobald diese uns vorlagen.

Nach einem ersten Schreiben der von BTT beauftragten Hamburger Anwaltskanzlei im Oktober 2019 haben wir (soweit es für uns nachvollziehbar war) im November 2019 weitere Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen. In einer Antwort haben wir bei strittigen Punkten Formulierungsvorschläge angeboten oder um gemeinsame Abstimmung gebeten, haltlose Forderungen zurückgewiesen, und mehrere Fragen gestellt, um bis heute ungeklärte Sachverhalte umfassend zu klären. Anstelle einer Antwort folgte Ende Februar 2020 die erwähnte Klage, die bereits das Stellen unangenehmer Fragen in den Ruch des Rechtswidrigen rückt. Zitat:

(Der Journalist) „verlangte von BTT zudem, durch die Beantwortung zusätzlicher Fragen, an einer Fortsetzung der rechtswidrigen Berichterstattungsserie mitzuwirken.“

Viele Fragen wären zu beantworten gewesen, wenn BTT seinen Veröffentlichungspflichten als Energieversorger nachkommen würde. Doch auf der Internetseite von BTT waren diese gesetzlich geforderten Angaben bis Mitte 2020 nicht vollständig zu finden.

“Am Kuchenbuffet” – eine Karikatur von Barbara Stefan. Kritische Fragen sind an diesem Buffet unerwünscht.

Anstelle von Transparenz steht Propaganda – zuvorderst die Behauptung eines „innovativen Energiekonzepts“, das es so nicht gibt und die Aussage von besonders günstigen Nebenkosten, die nicht nachvollzogen werden können. Vor diesem Hintergrund ist die Klage von BTT gegen regensburg-digital nur folgerichtig: Man will sich nicht in die Karten schauen lassen. Und wer dies versucht, wird zunächst ignoriert und – wenn er allzu hartnäckig bleibt – am Ende verklagt.

Doch gerade diese fehlende Transparenz kann und muss Anlass für kritische Nachfragen und Berichterstattung sein, sagt Rechtsanwalt Nils Pütz. „Tatsächlich liegt das Offenlegen dieses Geschäftsgebarens im öffentlichen Interesse.“


Wir bedanken uns herzlich bei allen Leserinnen und Lesern dank deren finanzieller Unterstützung es uns möglich ist, das Prozesskostenrisiko von etwa 10.000 Euro abzusichern, das die erste Instanz mit sich bringt. Sollte der Rechtsstreit in die nächste Instanz gehen, so kommt nochmal ein Prozessrisiko in Höhe von weiteren circa 11.000 Euro hinzu. Sollte der Fall tatsächlich in eine dritte Instanz gehen, steht erneut eine solche Summe im Raum. Mehr wissen wir nach dem 18. Dezember.

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Kommentare (22)

  • Erwin Miller

    |

    Ich würde mich nicht wundern wenn vor Gericht wieder ein entspannter T. hockt.
    -Angesichts von so viel Entspanntheit verwundert es dann kaum noch, dass Tretzel sich irgendwann der Vorsitzenden Richterin Elke Escher zuwendet und den Prozess als „oft sehr erholsam“ bezeichnet. „Ich hab in meiner Firma wesentlich mehr Stress.“ –
    https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-korruptionsprozess-ich-wollte-es-herrn-tretzel-einfach-recht-machen/08042019/

  • Charlotte

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    Haben uns nicht alle Stadträte versichert, dass beim Nibelungenareal alles besser gemacht wurde? Mieter und Eigentümer und die Umwelt ebenso scheinen ja wieder mal nicht zu profitieren.

  • Taxifahrer

    |

    Das ganze läuft nach dem Motto: Wayne juckts? Und warum werden mit so einem Scheiß deutsche Gerichte belästigt? Andere wichtige Verfahren werden dadurch verzögert.

  • Piedro

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    Kommentar gelöscht. das von Ihnen erwähnte Urteil ist nicht rechtskräftig.

  • R.G.

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    Ich hätte da leicht themenfremde Fragen.
    Wenn jemand in der Wohnanlage nur Festnetz zum Telefonieren hätte, und der Strom wäre weg, könnte man dann überhaupt noch ein Telefongespräch führen?
    Wenn die Heizung ausfiele, hätte man dann noch Strom und Telefon?
    Wenn der Strom ausfiele, hätte man dann noch eine funktionierende Heizung und eine intakte Telefonleitung?

    Ich habe sieben Anbieter, Strom, Gas für Warmwasser, Wasser samt Abwasser, Fernwärme, Festnetz 1, Computer, Handy plus mobiles Internet, und trotzdem ergab das schon arge Engpässe. So froren wir voriges Jahr mehr als eine Woche, als an den kältesten Tagen das Gas über Tage abgeschalten wurde wegen Druckproben in der ganzen Anlage, und man gleich darauf die Fernwärme-Heizkörper tauschte; wir sind stromlos aber haben wenigstens warmes Wasser und Heizung, wenn mal wieder ein Nager die Stromleitung zwischen Straße und Haus anfrisst oder neue Rohre verlegt werden müssen.
    Hätte ich nur einen Universalanbieter, würde mich das verzweifelt machen.

  • Tobias

    |

    Ich bin manchmal echt geneigt, der Redaktion eine Spende zukommen zu lassen. Regensburg Digital ist mit Abstand die wirklich unabhängige Presse, was diese Themen angeht, weil Herr Aigner und seine Truppe sich nicht fürchten müssen, ob Sie bei einem Politik(er)wechsel noch frei schreiben können. Stellen Sie sich mal vor, die Bruecke wäre wieder am Start gewesen und Sie hätten z.B. als MZ-Journalist kritisch geschrieben – bye bye Presseeinladungen und Fototermine. Und damit auch Einkünfte. Aber ich warte noch ab, wie es nach dieser Instanz aussieht.

    @R. G. Wenn Sie einen Telefonanschluss via TAE-Dose haben, können Sie auch ohne elektrischen Strom telefonieren, da so Analogtelefonie funktioniert (bei Ihnen hupts, beim Anderen klingelts). Sie hatten ja auch in den 1970ern auch kein weiteres Stromkabel zu ihren Telefonen legen müssen. Bei topmodernen Telefonen heißt dies “Notbetrieb”; eigentlich Normalbetrieb. Strom ist für Uhrzeit, Displaybeleuchtung und CLIP notwendig.

  • XYZ

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    Ein BHK kann natürlich auch mit Biogas betrieben werden – wenn das z.B. von der REWAG zumindest überwiegend eingespeist würde. Die Vergabe war nach meiner Erinnerung aber 2014, da war es wohl noch nicht soweit. Im übrigen: bei journalistischen Tatsachen-Behauptungen ist die Redaktion beweispflichtig, die Firma musste nicht reagieren.

  • Klaus

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    Danke für das Update.
    Bin gespannt was das Gericht dazu sagen wird.

  • XYZ

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    Zu Klaus 20.00:
    Da bin ich auch gespannt – zuerst wird ja zur Güte verhandelt, wenn ohne Erfolg dann Beweislage. Monopol bedeutet lat./gr. wertneutral=monopolium, zunächst nur ein Anbieter. So wird es wissenschaftlich in den redaktionellen Zitaten gesehen. Monopolist ist da schon ein wenig abwertend, da meint man normalerweise zum eigenen und nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen Vorteil – wurde das nachgewiesen, Beweise/-Beweislast?

  • Hthik

    |

    Man legt dem Stadtrat eine “Tabelle mit der Überschrift ‚Nebenkosten nach § 2 BKVO mit weiteren Einsparungen‘ ” vor und suggeriert so, dass es sich um weitere Einsparungen bei den Nebenkosten handelt, kann sich, wenn es rechtlich eng wird, aber darauf berufen, es seien weitere Einsparungen außerhalb der Nebenkosten gemeint gewesen. Wenn denn die Einsparungen überhaupt existieren. Den Stadtrat kann man hier aber auch nicht ganz aus der Verantwortung entlassen, insbesondere wo die Nebenkosten ein wesentlicher Entscheidungsgrund waren und es nur diese “weiteren Einsparungen” waren, die Tretzel an die Spitze brachten. Wenn konkrete, berechenbare Einsparungen angeführt werden, könnte man schon mal nachfragen, auf was das konkret beruht.

    Tretzel als selbsternannter Erfinder der Kraft-Wärme-Kopplung verdient schon fast einen Preis für unfreiwillige Comedy.

    Schade nur, dass diese Highlights für 10.000 Euro nicht ganz billig sind. Aber man darf ja noch hoffen, dass der Prozess gut ausgeht.

  • Hthik

    |

    Kommentar gelöscht. Es ist klar geregelt, was zu den Betriebskosten nach BKVO gehört und was nicht. Die Spekulationen erübrigen sich.

  • Mr. B.

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    Habe zu dieser Berichterstattung anfangs schon gespendet. War mir eine Ehre! Vielleicht können diejenigen, welche noch überlegen auch spenden? RD ist für mich das unabhängigste Medium, welches es in Regensburg gibt!! Was hätten wir ‘dummen’ Bürger sonst in der Korruptionssache von wem im Detail erfahren.
    Es war m. E. bester Journalismus aus dem Gerichtssaal!!!! Ohne RD hätte es das in Regensburg nie!!!!!!! gegeben!!!!!

  • KW

    |

    Habe die Gelegenheit auch genutzt und einen kleinen Obolus zum Jahresende geschickt.
    Vielen Dank an rd für die kompetente Berichterstattung über alle relevanten Regensburger Themen!

  • Samy Ateia

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    Super Arbeit, lasst euch nicht einschüchtern.
    Spende ist raus.

  • R.G.

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    @Tobias
    Danke für Ihre freundliche Antwort zum Telefon.
    Jedoch hatte ich bereits bei zwei Anbietern (in unterschiedlichen Städten) das Vergnügen, dass bei z e n t r a l e n Stromausfällen die Festnetz-Anlage doch bei allen nicht funktionierte.
    Wie es sich bei der Telefonanlage im Nibelungen Areal tatsächlich verhält , wäre interessant.

  • Joachim Datko

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    Kritik ins Leere laufen lassen!

    In der Regel ist es geschickter, auf Kritik nicht einzugehen. Wenn man sich mit ihr auseinandersetzt, gibt man ihr schon eine gewisse Wertigkeit. Noch dazu lenkt man durch die eigenen Einlassungen die Aufmerksamkeit auf die Kritik.

    Zitat: “Zu keinem Zeitpunkt hat BTT auf Fragen unserer Redaktion geantwortet. Wir haben aus Eigeninitiative unsere Berichte korrigiert und um neue Erkenntnisse ergänzt, sobald diese uns vorlagen.”

    Schweigen ist in diesem Fall wohl die bessere Strategie. Ich würde fürchten, einem Tribunal ausgesetzt zu sein, das versucht, mich mit Fragen vor sich herzutreiben.

    Auch wenn man Berichte korrigiert, weil sie Falsches enthalten, hat man schon sachlich falsche Meinungen und/oder Tatsachenbehauptungen in die Welt gesetzt. Dies kann man nicht gänzlich ungeschehen machen.

  • Hthik

    |

    @Joachim Datko 11. November 2020 um 15:12

    Das scheint mir hauptsächlich eine Methode zu sein, einer bestimmten Art der Kritik zu begegnen, nämlich einer berechtigten, der man nichts Substanzielles entgegenzusetzen hat.

    Dazu natürlich klagen. Das binde Kräfte und Geld und vielleicht findet man in einem Nebensatz ja doch etwas, was das Gericht als nicht ganz richtig ansieht. Kurz: Strategie Hohenzollern.

  • XYZ

    |

    Zu Hthik 21.25
    Schweigen ist manchmal ratsamer als Reden: es gibt auch Kritik, der man schon was entgegensetzen könnte, aber es damit nur in der Öffentlichkeit aufbauscht. Aber da kennen sich halt manche besser aus oder meinen es, nun gut, die Justiz wird entscheiden.

  • XYZ

    |

    Muss da doch nochmals nachhaken:
    Es geht zuallererst um die Frage, ob Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäusserungen vorliegen. Faustregel: eine Äusserung ist dann eine Tatsachenbehauptung, wenn man sie nachweisen kann. Dazu BGH VI ZR 19/08, U vom 22.09.2009, Causa Schremmp, zu kritischen Presse-Äusserungen, das scheint mir hier nicht einfach abzugrenzen: wohl eher ein Durch-einander von Tatsachen und Meinungen, so dass sich die Waage zu einzelnen Punkten mal so oder anders neigen kann, je nachdem was konkret publiziert wurde?

  • gustl

    |

    Der Regensburger Stadtrat hat sich durch die Abstimmung für Tretzel aufgrund der „weiteren Einsparungen“ völlig blamiert und Regensburg zur drittklassigen Provinzstadt deklassiert. Das erinnert irgendwie an die Schildbürger und die Geschichte mit der versunkenen Glocke.

  • Piedro

    |

    @gustl
    Tradition ist halt Tradition. ;)
    Deshalb passt der Aigner mit seinem Block ja so gar nicht ins Bild, denn sowas sucht man außerhalb der Provinz leider vergebens. Ich könnte mir vorstellen, dass da einige im Stadtrat und den Behörden dem Kläger die Daumen drücken.

  • Joachim Datko

    |

    Zu gustl 15:02 Zitat “Der Regensburger Stadtrat hat sich durch die Abstimmung für Tretzel aufgrund der „weiteren Einsparungen“ völlig blamiert […]”

    Ich habe unter
    https://www.regensburg-digital.de/regensburger-nebenkostenmodell/11032019/
    Kommentar: Joachim Datko 12. März 2019 um 13:11
    versucht, Licht ins Dunkel zu bringen:

    “[…]
    Die Nebenkosten mit weiteren Einsparungen auf 1,44 € drücken zu wohlen lässt sicherlich viel Interpretationsspielraum. Was mit “weiteren Einsparungen” gemeint ist und wie sie konkret errechnet werden wird in der gezeigten Tabelle nicht dargelegt.

    Im Folgenden eine Plausibilitätsbetrachtung mit dem ausgesprochen günstigen Strompreis bei BTT. Die Rechnung ist sehr flüchtig gemacht, da mir für eine genauere Betrachtung die Zeit zu schade ist.

    Durchschnittliche Wohnfläche pro Person in Deutschland: 44,6 qm
    Durchschnittlicher Stromverbrauch pro Person in Deutschland 117 kWh/Monat
    Durchschnittlicher Stromverbrauch pro qm und Monat: 2,6 kWh
    Durchschnittliche Stromkosten in Deutschland: 29 Cent/kWh
    Stromkosten BTT: 17,9 Cent/kWh
    Einsparung bei 2,6 kWh 28,9 Cent pro qm.”

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