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Tag 55 im Wolbergs-Prozess

Freispruch für Tretzel gefordert: „Moral ist im Strafrecht kein Maßstab“

Die Verteidigung des Unternehmers Volker Tretzel fordert Freispruch in allen Anklagepunkten und geißelt mit deutlichen Worten noch einmal die Fehler der Staatsanwaltschaft. Bei den Wahlkampfspenden für Wolbergs’ Ortsverein habe es kein Strohmann-System gegeben. Alles sei im Rahmen von Recht und Gesetz gelaufen. Eine abseits davon laufende moralisierende Argumentation sei im Strafrecht nicht legitim.

Der Spiritus Rector auf der Verteidigerbank: Florian Ufer mit seinem Mandanten Volker Tretzel. Foto: as

„Er denkt an alle. Er ist ein wirklich großzügiger Mensch. Es geht ihm nicht ums Geld. So ist er halt.“ Immer wieder verwendet Dr. Florian Ufer diesen letzten Satz, um dem Bild, das er am Mittwoch von seinem Mandaten zeichnet, noch einmal Nachdruck zu verleihen. Der Staatsanwaltschaft, die Volker Tretzel als „Spiritus Rector“ eines „korruptiven“ Systems charakterisiert hat, der sich „hoher krimineller Energie“ jeden, auch den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, kauft, will der Strafverteidiger gleich zu Beginn seines Plädoyers eine deutlich andere Sicht entgegensetzen. Man werde Freispruch in allen Anklagepunkten beantragen, so Ufer.

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“Alle kamen zu ihm zu Betteln.”

Der 76jährige Unternehmer sei einer, „der alle unterstützt, die ihn fragen“. Fast eine Million Euro habe er Freunden, Bekannten und Mitarbeitern in Notlagen zukommen lassen, in etwa dieselbe Summe an gemeinnützige Einrichtungen gespendet. Und das allein innerhalb desselben Zeitraums, in den auch die Vorwürfe fallen, deretwegen der Chef der Bauteam Tretzel GmbH seit September 2017 vor Gericht steht. Wegen der Spenden von 475.000 Euro, die er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft über ein verschleierndes Strohmann-System für den Wahlkampf von Joachim Wolbergs ausgegeben hat, wegen einer Kapitalerhöhung für den SSV Jahn, wegen privater Vorteile, die er dem Oberbürgermeister und dessen Umfeld gewährt haben soll, um ihn sich für seine Bauvorhaben gefügig zu machen.

Doch das sei gar nicht Tretzels Absicht gewesen, sagt Ufer. Im Gegenteil. „Alle kamen zu ihm zum Betteln.“ Und Tretzel habe nie nein gesagt, sondern das Geld „mit beiden Händen verteilt“. So sei er eben. „Einer, der im Leben viel richtig gemacht hat.“ Und noch etwas kennzeichne Tretzel: „Er ist kein Jammerer.“

„Eine einzige Blamage für die Staatsanwaltschaft“

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie fordert für den Chef der Bauteam Tretzel GmbH (BTT) ebenso wie für Wolbergs viereinhalb Jahre Haft. Diese Forderung sei „absurd hoch“, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft „eine einzige Provokation“, so Ufer. „Das kann keiner ernst meinen.“ Im Gegensatz zu Wolbergs-Verteidiger Peter Witting hatte sich das „Team Tretzel“ während der zurückliegenden 54 Verhandlungstage mit allzu drastischer oder gar persönlicher Kritik zurückgehalten. Doch am Mittwoch ist es damit vorbei. „Die Schonfrist ist abgelaufen“. Und egal wie das Gericht entscheide, das Verfahren sei eine „einzige Blamage für die Staatsanwaltschaft“.

Dann listet Ufer noch einmal auf: die Fehler bei der Telefonüberwachung – Aufzeichnung von Privat- und Verteidigergesprächen, verzerrende Verschriftungen. Die Kammer von Richterin Elke Escher hatte in diesem Zusammenhang von gravierenden Grundrechtsverstößen gesprochen. Verteidigerpost in den Asservaten, einseitige Ermittlungen, rechtswidrige Pressearbeit, die Verweigerungshaltung bei der Herausgabe der aufgezeichneten Telefonate, falsche Auskünfte gegenüber Verteidigung, Gericht und Justizministerium und, und, und.

Eine „Anhäufung von Pleiten, Pech und Pannen“ kennzeichne die Ermittlungen und nun betreibe die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer und der daraus folgenden Strafforderung „reine Stimmungsmache“, um von alledem abzulenken. Doch vielleicht seien dafür gar nicht die verfahrensführenden Staatsanwältinnen Ingrid Wein und Christine Ernstberger verantwortlich, spekuliert Ufer. „Vielleicht gibt es hier andere, die die Richtung vorgeben und die Fäden ziehen.“ Eine knappe Stunde fährt der Münchner Strafverteidiger so fort, trotz heftiger Vorwürfe fast schon im Plauderton, ehe er schließlich zu den konkreten Vorwürfen kommt.

I. Sparkasse

„Hier fehlt es vorne, hinten und in der Mitte auch“, lautet Ufers Fazit zum Thema Sparkasse, jenem Kredit über vier Millionen Euro zu 0,6 Prozent Zinsen plus 0,5 Prozent Bearbeitungsgebühr. Die Kammer habe hier schon im Eröffnungsbeschluss weder eine Unrechtsvereinbarung noch eine Verknüpfung mit Wolbergs’ Dienstausübung gesehen. Alle – selbst die Staatsanwaltschaft – hätten bestätigt, dass es zwar formale Fehler bei der Kreditvergabe gegeben habe, diese aber im Kern nicht zu beanstanden sei. „Ein gutes Geschäft“ für die Sparkasse sei das gewesen, bei dem sich Wolbergs womöglich der Untreue schuldig gemacht hätte, hätte er seine notwendige Unterschrift nicht geleistet, so Ufer, der außerdem zu bedenken gibt: „Wäre Herr Tretzel nicht im Verwaltungsrat der Sparkasse gewesen, dann hätte er den Kredit einfach so bekommen.“ Freispruch.

II. SSV Jahn

Nur bei einer Kapitalerhöhung für den SSV Jahn – 1,1 Millionen Euro im Dezember 2015, notwendig für die Lizenz in der kommenden Saison – sieht die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vorteilsgewährung gegen Tretzel als erwiesen an.

Die Finanzspritze für den Fußballverein sei verknüpft gewesen mit einer E-Mail und dem daran angehängten Entwurf eines Schreibens an die städtischen Referenten Daminger und Schimpfermann. In dem Text stellt Tretzel – so kann man es zumindest verstehen – einen Zusammenhang zwischen seinem Jahn-Sponsoring und Bauvorhaben her. Wolbergs und Hartl hätten sich pflichtschuldig darum gekümmert, deshalb floss das Geld für den Jahn, so die Staatsanwaltschaft.

„Wenn das strafbar ist, dann ist das das Enden jeden Sponsorings im Sport“, konstatiert dagegen Ufer.

Zum einen gebe es keinen Beweis dafür, dass Wolbergs Mail und Anhang gelesen habe. Im gesamten Prozess sei generell keine einzige direkte E-Mail zwischen Wolbergs und Tretzel bekannt geworden, allenfalls übersandt in Kopie. Aus verschiedenen Mails, die Jahn-Präsident Hans Rothammer vorgelegt habe und Aussagen von Jahn-Manager Christian Keller ginge zudem hervor, dass die Kapitalzusage Tretzels schon vor der inkriminierten Mail da gewesen sei. Und generell sei es doch vielmehr Tretzel gewesen, der durch sein langes Engagement beim Jahn seinerseits davon abhängig gewesen sei, dass dieser nicht pleite gehe. Dann wäre nicht nur das bereits investierte Geld futsch gewesen, sondern auch Tretzels Ruf als Jahn-Mäzen, so Ufer. „Am Ende merken sich die Leute doch nur, dass der Jahn pleite gegangen ist, weil der nicht mehr zahlen wollte.“

Selbst als die Ermittlungen begannen und Tretzel „die Schnauze voll“ gehabt habe, habe er dem Jahn am Ende die Anteile so verkauft, dass der Verein diese auch bezahlen konnte. „Er hätte ein viel besseres Geschäft machen können, aber auch da war er einfach fair. So ist er halt.“ Freispruch.

In diesem Zusammenhang stellt Ufer den ersten von mehreren Hilfsbeweisanträgen der Tretzel-Verteidigung. Sollte die Kammer seiner Argumentation nicht folgen, solle durch Sachverständigengutachten und Zeugenvernehmung zum einen belegt werden, dass die Kapitalerhöhung gar kein wirtschaftlicher Vorteil für den SSV Jahn gewesen sei, zum anderen, dass die Lizenz auch ohne die Erhöhung bewilligt worden wäre. Die Kammer kann solche Anträge im Rahmen des Urteils abweisen. Sollte sie einem Antrag folgen, müsste die Beweisaufnahme erneut eröffnet werden.

III. Spenden

Beim, so Ufer, „spannendsten Komplex“, den 475.000 Euro Wahlkampfspenden entwirft der Verteidiger ein komplett anderes Bild als jenes der Staatsanwaltschaft. Es könne doch auch so gewesen sei: Tretzel habe die Wohnungspolitik der SPD gefallen. Der Unternehmer sei dann von Wolbergs mehrfach um Spenden gebeten worden, und er sei eben einer, der nicht nein sagen könne und habe immer wieder gespendet. Um keine Begehrlichkeiten bei anderen zu wecken habe er dies knapp unter der 10.000-Euro-Grenze getan. Und so hätten auch andere aus seinem Umfeld – vornehmlich Mitarbeiter – gehandelt.

Diese Mitarbeiter hätten sich aufgrund einer Gewinnbeteiligung, die Tretzel diesen vor Jahren zugesagt habe, ohne dies zu müssen („So ist er halt.“), bei BTT „dumm und dämlich verdient“. Entsprechend hätten diese ein ureigenes Interesse am Erfolg des Unternehmens gehabt, sie seien ja mehr Mitunternehmer als Beschäftigte gewesen, hätten deshalb gespendet und zwar – so sieht für Ufer das Ergebnis der Beweisaufnahme aus – aus eigenem Vermögen. Das hätten sowohl die Zeugenaussagen als auch das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers, als auch die Tatsache ergeben, dass alle ihre Spenden von der Steuer abgesetzt hätten.

Das Parteiengesetz sei hier eindeutig: „Spender ist der, aus dessen Vermögen die Spende kommt.“ Das seien die Mitarbeiter selbst gewesen und da hätten verschiedenste Motivationen eine Rolle gespielt. Als Beispiel nimmt Ufer den mitangeklagten damaligen BTT-Geschäftsführer Franz W. Dieser habe bis zu seinem Ausscheiden 2015 „zweifellos die Spenden der weiteren Mitarbeiter organisiert“. Vielleicht habe W., der im Gegensatz zu Tretzel mit Wolbergs sogar per Du gewesen sei, dies auch gemacht, „weil er diesem aus anderen Gründen gefallen wollte“. Ufer deutet etwa die Hoffnung auf eine andere Stelle im Fall eines Ausscheidens bei BTT an. Ein kleiner Seitenhieb zur Entlastung.

Doch sei es wie es wolle: Die Spende seien vom Vermögen der Mitarbeiter gekommen, diese hätten völlig legitim unterhalb der Grenze von 10.000 Euro gespendet, entsprechend seien sie keine Strohleute in Tretzels Auftrag, sondern eigenständige Spender. Die Angaben im Rechenschaftsbericht der SPD seien also stets richtig gewesen und es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor.

Auch, dass die Spenden betriebsintern organisiert wurden, sei rechtlich nicht beanstanden. „Das ist Grundrechtsausübung.“ Das belege auch das von der Verteidigung vorgelegte Gutachten des renommierten Experten Professor Frank Saliger, den sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kammer in anderen Zusammenhängen „immer gerne zitieren“, so Ufer. „Der weiß das wahrscheinlich besser, als wir alle hier. Der hätte auch kein Gefälligkeitsgutachten geschrieben.“ Er hoffe nun, dass Saliger bei der Kammer nicht in Ungnade gefallen sei.

Entgegen den Behauptungen der Staatsanwaltschaft habe Saliger für sein Gutachten alle relevanten Informationen von der Tretzel-Verteidigung erhalten – selbst die vom eigenen Stenografen gefertigten Mitschriften. Staatsanwältin Ingrid Wein hatte mit Blick auf das Gutachten in ihrem Plädoyer das Bild eines Immobiliensachverständigen bemüht, dem man ein Haus zeige, dabei aber den morschen Dachstuhl verschweige. Dann komme auch das heraus, was man wolle. „Das war völlig neben der Sache“, ärgert sich Ufer. „Das ist schlicht falsch.“ Offenbar fehle es der Staatsanwaltschaft an Argumenten.

Beim Plädoyer der Staatsanwaltschaft habe es häufig Moralisierungen gegeben. Die hohe Summe von 475.000 Euro, immer knapp unter 10.000 Euro, das Gros der Spenden generell von Bauträgern oder Personen aus deren Umfeld – das sei doch alles klar, so der Subtext. Aber, so Ufer: „Moral ist im Strafrecht kein Maßstab.“ Oder anders ausgedrückt: „Es gab viele Fälle knapp unter 10.000 Euro über mehrere Jahre hinweg – so what.“

Natürlich gebe es aber nun die BGH-Rechtsprechung, das 2007 gefällte „Kremendahl II“-Urteil, das „auch in gewisser Art und Weise moralisiert“ und ein Vorteilsgewährung auch für den Fall als möglich erachtet, wenn kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt, gesteht Ufer zu. Der problematische Satz:

„Der Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen, dessen Vermeidung Schutzzweck des § 331 StGB auch mit Blick auf Fälle von Unterstützung im Wahlkampf ist (vgl. BGHSt 49, 275, 294), entsteht auch dann, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass dieser im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu diesem oder jenem Vorhaben des Spenders befasst sein wird und ein unbeteiligter Betrachter den Eindruck gewinnt, dass jener mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will.“

Allerdings sei dieses Urteil eine Einzelfallbetrachtung. Und die Kammer brauche auch „gar keinen Mut“. Sie müsse, das hatte Wolbergs-Verteidiger Witting angeregt, die BGH-Rechtsprechung nicht fortentwickeln, im Klartext: verwerfen, um zu einem Freispruch zu kommen, so Ufer. „Kremendahl II“ gebe das auch so her. „Sie müssen nur das geltende Recht anwenden.“ In dem Urteil heiße es nämlich auch:

„Das Anbieten eines Vorteils ist das Angebot zum Abschluss einer Unrechtsvereinbarung. Der Anbietende muss daher nicht nur wollen, dass der Amtsträger sein Angebot zur Kenntnis nimmt; sein Vorsatz muss auch darauf gerichtet sein, dass der Amtsträger versteht, dass der angebotene Vorteil für die Dienstausübung (wegen der einschränkenden Auslegung im Fall der vorliegenden Art: für eine konkrete Diensthandlung) gedacht ist, dieser also den Zusammenhang zwischen dem Vorteil und der Diensthandlung erkennt.“

Das sei im Fall Tretzel-Wolbergs nicht gegeben. Ufer fordert Freispruch, setzt sich und übergibt an seinen Kollegen Jörg Meyer.

IV. Wohnungskäufe

Beim Vorwurf der Vorteilsgewährung in Zusammenhang mit Preisnachlässen für BTT-Wohnungen für Wolbergs’ Mutter (laut Staatsanwaltschaft rund 54.000 Euro) und Schwiegermutter (rund 37.000 Euro) sei es schwer, zu argumentieren, sagt Meyer. Die Staatsanwaltschaft habe dafür nämlich keine Beweise vorgelegt. „Und wo es nix gibt, kann man nix sagen.“ Was die Staatsanwaltschaft hier betreibe, das gehe schon in Richtung Beweislastumkehr.

Meyers Argumentation in Kürze: Die Preislisten, aus denen die Staatsanwaltschaft die Nachlässe ableite, hätten keine Aussagekraft. Da gebe es unterschiedliche, teilweise seien diese auch durch den BTT-Vertriebsmitarbeiter Heinz K. manipuliert worden. Welche nun gelte, könne man so gar nicht sagen. Die Zeugenaussage K.s, der sowohl Tretzel als auch Wolbergs in diesem Zusammenhang belastet, sei, angesichts zahlreicher Ungereimtheiten, Falschaussagen und Änderungen gegenüber seinen Einlassungen bei der Kripo, aber auch der Tatsache, dass K. Preislisten zu seinen Gunsten manipuliert habe, nicht glaubwürdig.

Stehen Ufer zur Seite: die beiden Strafverteidiger Tobias Pretsch und Jörg Meyer. Foto: om

Stattdessen müsse man die tatsächlichen Verkaufspreise der Wohnungen ansetzen, die je nach Reservierungszeitpunkt, Lage und der Frage, ob Musterwohnung oder nicht völlig unterschiedlich seien. Die Verteidigung Tretzel habe hier Listen vorgelegt, die belegen würden, dass Wolbergs Mutter unter 24 vergleichbaren Wohnungen beim Preis nur im Mittelfeld, auf Platz elf, gelegen sei, die Schwiegermutter habe hier sogar den teuersten Preis bezahlt. Ohnehin könne man nicht unterstellen, dass Tretzel über die Preisgestaltung Bescheid gewusst habe. Der habe sich um die Geschicke des Unternehmens, das große Ganze gekümmert, um Energiekonzepte, eine eigene Datenbank zur Liquiditätsberechnung, aber doch nicht um die Preise einzelner Wohnungen – Freispruch.

V. Renovierungen

Es sei unstrittig, dass es bei den Renovierungen von Wolbergs’ Wochenendhäuschen in Mitterhaslbach und seiner Pächterwohnung in der Alten Mälzerei zur Verschleierung von Rechnungen gekommen sei, räumt Meyer ein. Franz W. hatte sich zusammen mit einem Bauleiter von BTT um diese Arbeiten gekümmert – auf Bitten von Wolbergs. Ein Freundschaftsdienst sei das gewesen, so der OB. Dass er nicht alle Rechnungen für die durchgeführten Arbeiten bekommen habe, ein Großteil über BTT verrechnet wurde und er am Ende nur 12.000 von tatsächlich 34.000 Euro angefallenen Kosten bezahlt hatte, habe er erst im Zuge der Ermittlungen erfahren, so Wolbergs.

Bei alledem gebe es keinerlei Hinweise, dass Tretzel in irgendeiner Form involviert gewesen sei, erklärt Meyer dazu. Das habe sogar eine Ermittlerin der Kripo bestätigt. Und nichts anderes ergebe sich aus der Telefonüberwachung oder Dokumenten in der Beweisaufnahme. Der Gipfel bei alledem sei dann noch ein gelöschtes Telefonat zwischen Franz W. und dessen Verteidiger, bei dem W. nach eigener Aussage erklärt hatte, dass man Wolbergs „schonend beibringen“ müsse, dass er nicht alles bezahlt habe. „Das wäre fast lustig, wenn es nicht so traurig wäre“, schließt Meyer, fordert Freispruch und übergibt an den Dritten im Team Tretzel, Tobias Pretsch.

VI. Nibelungenkaserne

Bei der Vergabe der drei Wohnbauareale auf der Nibelungenkaserne an BTT bleibt die Staatsanwaltschaft beim Vorwurf der Bestechung gegen Tretzel – entgegen dem Eröffnungsbeschluss der Strafkammer, die hier nur den hinreichenden Verdacht der Vorteilsgewährung sah. Bei diesem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, das auch einen „Mangel an Respekt gegenüber der Kammer“ zeige, müsse man nach dem Zweck fragen, so Pretsch. Der Staatsanwaltschaft sei es hier wohl darum gegangen, „gegenüber den Medien einen Eindruck zu vermitteln, wie man das denn tatsächlich zu sehen habe“.

Tatsache sei aber, dass die Vergabe formal und inhaltlich völlig in Ordnung gewesen sei. Das habe nicht einmal die Staatsanwaltschaft bestritten – allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass auch der Beste bestechen könne. Das sei zwar grundsätzlich schon möglich, allerdings müsse man schon fragen, wozu Tretzel dies hätte machen sollen. „Wenn ich bei einem Rennen mit einem Formel 1-Wagen gegen Fahrräder antrete, dann muss ich denen nicht noch die Lust aus den Reifen lassen, sondern gewinne, indem ich einfach losfahre“, so das Bild des Strafverteidigers. Gleicher Standard für alle Wohnungen, mehr geförderte Wohnungen als gefordert oder das Energiekonzept nennt Pretsch als wesentliche Argumente pro Tretzel.

Die Ausschreibung sei auch nicht auf diesen zugeschnitten gewesen, das hätten unter anderem zwei Verwaltungsmitarbeiter, darunter Liegenamtschef Gunther Schröder, bei ihren Zeugenaussagen bestätigt. Auch der Mailwechsel des mitangeklagten früheren SPD-Fraktionschefs Norbert Hartl mit Franz W. und Volker Tretzel – er versandte einen von ihm erstellten Ausschreibungsentwurf mit der Bitte, Änderungswünsche in rot einzutragen – ändere daran nichts. Einerseits seien die daraus folgenden Änderungen marginal gewesen, andererseits habe Hartl sich auch bei anderen informiert, als er den Entwurf fertigte und überhaupt sei BTT bei der Beschlussvorlage zur Vergabe ja auch nicht von Anfang an vorne gelegen, wie man es bei einer zugeschnittenen Ausschreibung erwarten müsste. „Die Verwaltung hat verschiedene Optionen vorgeschlagen.“ Dass Hartl und Wolbergs sich für die Vergabe an Tretzel eingesetzt hätten – mit Sachargumenten – sei zudem legitim. Ein Oberbürgermeister sei dazu gewählt, um eine Meinung zu haben.

Eine Aktennotiz von Franz W. schließlich, die man so lesen kann, als dass Hartl und Wolbergs in einem Gespräch mit W. schon relativ früh interne Informationen zur Ausschreibung des Areals an BTT durchgesteckt hätten, beweise ebenfalls nichts – schon gar nicht, dass Volker Tretzel dabei involviert gewesen sein könnte. Sein Mandant sei auf keinen Fall die treibende Kraft bei der Vergabe des Areals an seine Firma gewesen – im Gegenteil. Hartl und Wolbergs hätten dies betrieben. Legitim. Mit Sachargumenten. Freispruch.

VII. Roter-Brach-Weg

Je einen Fall der Vorteilsannahme und der Bestechung leitet die Staatsanwaltschaft aus Telefonaten zwischen Wolbergs und Tretzel ab – einmal habe dieser ihm die Unterstützung durch einen Medienanwalt zugesagt und, im Rahmen von zwei anderen Gesprächen, die Zahlung von 200.000 Euro. Ein Angebot Tretzels, damit Wolbergs sich für eine niedrigere Sozialquote bei einem Wohnbaugebiet am Roten-Brach-Weg für Tretzel verwende, so die Staatsanwaltschaft. Die Stadtverwaltung – die beiden Referenten Schimpfermann und Daminger – hatten gegenüber eine Quote von 50 Prozent gefordert, laut Beschlusslage des Stadtrats waren zu diesem Zeitpunkt 20 Prozent verbindlich. Wolbergs hatte sich klar gegen die 50 Prozent ausgesprochen. Bislang gibt es dort noch kein Wohnbaugebiet.

Tatsächlich habe es weder die Unterstützung durch einen Anwalt noch die Zahlung der besagten 200.000 Euro jemals gegeben, hält Pretsch fest. Im ersten Fall habe Tretzel Wolbergs lediglich mitgeteilt, dass er anwaltlich gegen „einige Schmierblätter“ vorgehen werde. „Es war Herrn Tretzel wurscht, was Wolbergs dazu sagt. Er hätte es so oder so gemacht.“

“So ist er halt.” Volker Tretzel. Foto: om

Das Versprechen der 200.000 Euro ergibt sich für die Staatsanwaltschaft aus zwei Telefonaten. In einem ersten sprechen Wolbergs und Tretzel unter anderem über die Schulden des Oberbürgermeisters, Tretzel sinniert über eine Lösung, ohne selbst Geld anzubieten. In einem zweiten Gespräch, sechs Wochen später, stellt Tretzel Wolbergs schließlich in Aussicht, ihm das Geld zu geben, sobald er das Grundstück via Erbpacht an seine Mitarbeiter überschrieben habe. „Dann wollen wir nix mehr von Ihnen und dann kriegen Sie die 200.000 Euro, die Ihnen noch fehlen.“ Wolbergs antwortete innerhalb des aufgezeichneten Dialogs zunächst mit „Nein.“ Das müsse Tretzel nicht machen. „Doch. Das mach ich“, bekräftigt der Unternehmer. „Nein. Nicht wegen mir, Herr Tretzel“, gibt Wolbergs zurück. Wieder bleibt Tretzel bei seiner Haltung. „Ja. Nein“, erwidert Wolbergs. Dann wird das Thema gewechselt.

Die Staatsanwaltschaft habe darüber gespottet, das Tretzel dieses Angebot aus persönlicher Verbundenheit, ohne handfeste Interessen gemacht haben könnte, so Pretsch. Doch tatsächlich gebe es so eine Empathie, so ein Mitgefühl bei dem 76jährigen in ganz besonderem Umfang. „So ist er.“

Eine Verknüpfung dazu, dass Wolbergs sich gegen eine Quote von 50 Prozent gewandt habe, habe es bei dem Versprechen sowieso nicht gegeben. Und ohnehin sei dieser „Testballon“ von Daminger und Schimpfermann gegenüber Tretzel angesichts einer Beschlusslage von verbindlichen 20 Prozent „weder diskutabel noch legitim“ gewesen. „Wenn Wolbergs tatsächlich eingeschritten wäre, was er nicht tat, hätte er damit rechtswidriges Handeln verhindert.“ Freispruch.

“Wir fürchten ein Sachurteil nicht.“

Auch Pretsch lässt zum Abschluss des Plädoyers noch einmal die Fehler von Kripo und Staatsanwaltschaft Revue passieren. Er erinnert an den immer noch nicht beschiedenen Antrag der Tretzel-Verteidigung, das Verfahren wegen eklatanter Verstöße gegen den Fair Trial-Grundsatz einzustellen. Das sei nun wohl nicht mehr zu erwarten, aber: „Wir fürchten ein Sachurteil nicht.“ Für seinen Mandanten biete das die Möglichkeit, seine Reputation wenigstens ein Stück weit wiederherzustellen.

Der Prozess wird am 12. Juni fortgesetzt.

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Kommentare (45)

  • XYZ

    |

    Dazu tva um 11.45 im live-blog
    RA Ufer: “Sind wir in einem Geldwäscheverfahren, in einem Drogenverfahren?”
    Die StA geht von einer unbewiesenen Hypothese aus: die Zahlungsströme beweisen doch eo ipso alles, konkreter Nachweise wie einer Unrechtsvereinbarung bedarf es da nicht mehr, ergibt sich alles conludent . . .

  • Simson

    |

    Bin dankbar für diese Zusammenfassung.
    Das liest sich sehr leicht und schwebend neutral über der Sache. Nach knapp 60 Tagen an denen verhandelt wurde. Hier kann ich sicher noch lernen mein Kommentar würde eigentlich vor Zynismus triefen. ???

  • mkv

    |

    Misslich ist, dass das BGH-Zitat (kurz vor Abschnitt IV) gekürzt wurde. In der vorletzten Zeile, bei der Klammer (…) fehlt dieser Satz, der zum Veständnis einfach wegen der gebotenen einschränkenden Auslegung von wesentlicher Bedeutung ist; er lautet, wie im Original in Klammer gefasst:

    “(wegen der einschränkenden Auslegung im Fall der vorliegenden Art: für eine konkrete Diensthandlung)”.

    Im Überblick sieht das so aus, siehe Randnummer 29:

    “Der Anbietende muss daher nicht nur wollen, dass der Amtsträger sein Angebot zur Kenntnis nimmt; sein Vorsatz muss auch darauf gerichtet sein, dass der Amtsträger versteht, dass der angebotene Vorteil für die Dienstausübung (wegen der einschränkenden Auslegung im Fall der vorliegenden Art: für eine konkrete Diensthandlung) gedacht ist, dieser also den Zusammenhang zwischen dem Vorteil und der Diensthandlung erkennt (vgl. BGHSt 15, 88, 102).”

    All die, die sich nicht länger, siehe Zitat in der Überschrift, mit “Moral”, sondern mit “Gesetz und Recht” wie es im GG heißt, befassen wollen, mögen doch zum besseren Verständnis der Aussagen der Verteidigung zunächst die

    Ziffern 17, 18 und 19 und sodann die vollständige Ziffer 29 studieren.

    Als jemand, der dem in Vortragsweise und stringentem Inhalt überzeugenden, mit Hilfs-Beweisanträgen gespicktem Ufer-Pladoyer “beiwohnte”, will ich noch in Anbetracht des aktuellen Urteils des EUGH zur Frage der (Un)Abhängigkeit der StA von der jeweiligen Exektuvie ( sprich hier in BY von CSU geführten Ministerien) auf die oben stehenden Vielleicht-Fragen des Verteidigers eingehen:

    >> Doch vielleicht seien dafür gar nicht die verfahrensführenden Staatsanwältinnen Ingrid Wein und Christine Ernstberger verantwortlich, spekuliert Ufer. „Vielleicht gibt es hier andere, die die Richtung vorgeben und die Fäden ziehen.“ <<

    Die nachfolgende Frage stellt sich fast von alleine:

    Gesetzt den Fall, das EuGH-Urteil wäre schon 2-3 Jahre alt und der fragliche § 146 Gerichtsverfassungsgesetz ("Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.") wäre, wie jetzt aktuell vom Richterbund gefordert, bereits aufgehoben und das Weisungsrecht der Justizminister an die Staatsanwaltschaften nicht mehr existent:

    Wäre es dann – jedenfalls in dieser Form – zu einem solchen geschichtsträchtigen Prozess überhaupt gekommen, der u.a. die Freiheitsrechte (U-Haft) und weitere Verfassungsrechte der Betroffenen schäbig behandelte? Der sich auch sonst vom Verfahren 152 Js 1457/08 Schaidinger ("Das Millionengrab am Donaumarkt") in seinem staatsanwaltlichen "Eifer" so augenfällig unterscheidet?

    Die Ufer-Kritik an der gegen seinen Mandanten verhängten U-Haft, mit der er das Fehlen der hierfür notwendigen Voraussetzungen (keine Verdunklungsgefahr, keine Fluchtgefahr) rügte, finde ich vorliegend nicht; vielleicht habe ich es ja übersehen. Ich erwarte, dass das Gericht auch hierzu, zum Entzug der Freiheit der Angeklagten, deutlich Stellung bezieht.

    Artikel 2, Artikel 104 GG

    Nach Darstellung Ufers bestand bei den Gesprächen mit dem Ermittlungsrichter die Bereitschaft der StA, die Haftbefehle unter gewissen Voraussetzungen auszusetzen ….

    Weiters legte Ufer wert auf die Feststellung: Die Verpflichtung auch und gerade für die Angeklagten ENT-lastendes zu berücksichtigen, gelte auch für die Hauptverhandlung, nicht nur für das Ermittlungsverfahren. Die StA habe das kaum getan; sie hätte, so Ufer, auch gleich im letzten Herbst ihre Plädoyers halten können, ohne die Hauptverhandlung und deren Ergebnis abzuwarten.

    Er rügte den Verstoß gegen den Verfassungs-Grundsatz des fairen Verfahrens, was auch ggf. Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könne.

  • Nina

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    Hoffentlich ist das Schauspiel bald vorbei. Freispruch für Alle!

  • Checker

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    Am liebsten würden doch die Angeklagten sagen Moral und Strafrecht spielen für einen Bürgermeister und Millionen Unternehmer keine Rollo.

    Es ist doch unglaublich was da abgeht. Genau so haben sie sich verhalten. Moral war ihnen völlig egal weil sie sind ja die Macher und wissen als einzige wie es geht und am Ende war ihnen das Strafrecht auch Wurscht.

    Einem Müllmann dem man 100 Euro schwarz gäbe und er dafür denn Müll umsonst mit nimmt würde man hart bestrafen. Bin mal gespannt was den hohen Herren passiert. ;)

  • Checker

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    Und außerdem. Was ist denn an Vorteilsnahme weniger schlimm als an Geldwäsche. Korruption ist nicht normal sondern das Ende jeden gerechten Staates.

    Dann sagt der Verteidiger doch tatsächlich stellen wir uns mal vor dem Tretzl hat die Wohnungspolitik der SPD gefallen. Und der Wolbergs hat ihn um Geld gebeten. Das müssen wir uns nicht vorstellen genau so war es.

    Und am Ende war die Wohnungspolitik von Tretzl der spd und wolbergs genau die gleiche. Ohne das die Leute was gemerkt haben weil 9999 ja weniger sind als 10000. Pfui Deifel.

  • Mr. B.

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    @Nina
    Das ist ein Gerichtsverfahren und kein Schauspiel!!!
    Sie fordern Freispruch für alle! Lassen sie doch das Gericht darüber entscheiden.
    Was an den Verhandlungstagen über die “Macher” und den “Beteiligten” ans Tageslicht kam, war doch für jeden normalen Bürger sehr aufschlussreich!!!!!!
    Egal ob Freispruch oder Verurteilung, ist Regensburg vermutlich seit vielen, vielen Jahren- nicht nur wegen der schönen Altstadt in den Sommernächten- “die nördlichste Stadt Italiens”! Von vorn herein vehement einen Freispruch zu fordern, lässt mich immer vermuten, dass eventuelle Mit-Profiteure dieses Systems in unserer Provinzstadt Angst haben, dass über sie “etwas bekanntwerden könnte” und sie nicht mehr so aufrecht und verehrt durch die Stadt “spazieren” können.

  • Mr. B.

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    Die bisher vorgebrachten Erklärungen der Verteidiger waren bisher -für mich als nicht “Rechtsgelehrten”- eher schwach und verzerrend. Gesetze müssen für alle gleich gelten. Einige Vertreter der sog. bürgerlichen Parteien und ihre “Macher-Freunde” können durch ihr Handeln Mitverursacher sein, dass andere Parteien an Einfluss gewinnen. Kann Ihnen das wegen ihrer grenzenlosen “Geldgier” egal sein?????????? Wahrscheinlich ja!!!!!!!!!!

  • highwayfloh

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    Hmh, es wird bei der ganzen Geschichte immer auf der Veröffentlichungsgrenze von den 10’000,– € bezüglich der Parteispenden rumgeritten. Fakt ist doch, dass es nicht verboten ist, einen Betrag unterhalb dieser Grenze zu spenden. Von daher verstehe ich die Aufregung darum nicht wirklich. Wenn dem Gesetzgeber daran gelegen ist, das Spendenverhalten wirklich transparent zu machen, wäre es ein Leichtes das bestehende Gesetz dahingehend zu ändern, dass _jede_ Spende an die Parteien unabhängig vom konkreten Betrag veröffentlicht werden muss.

  • Checker

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    Mr. B:

    Das System ist doch seit der Inhaftierung wolbergs schon zusammen gebrochen.

    Parteispenden sind doch seither in Regensburg auf ein erträgliches Maß zurück gegangen. Oder glauben sie auch nur einer hat noch 9.900 Euro gespendet. Im übrigen darf man ja auch über 10.000 Euro spenden. Dann wird man halt als Spender bekannt, was ist daran schlimm wenn man nichts zu verbergen hat?

    Aber wie gesagt so wichtig wie sie selber denken sind die Macher gar nicht Regensburg lebt seit über 3 Jahren sehr gut ohne ihre Einmischungen. Und nun müssen sie halt auf ihr gerechte Urteil warten. Notfalls vom BGH.

  • Mr. T.

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    Checker, der “Spender” müsste halt sagen, dass er dem Müllmann die 100 Euro nur gegeben hat, weil er immer so freundlich war. Und der Müllmann muss sagen, dass er nicht gewusst hat, dass die Mülltonne nicht bezahlt war. Das Problem ist nur, dass dies nicht vor Gericht verhandelt würde, sondern der Müllmann von seinem Arbeitgeber einfach rausgeschmissen würde weil der ihm nicht glaubt.

    Am Mittwoch habe ich in dem Thread zum zweiten Tag des Plädoyers von Wolbergs XXX noch versucht, klar zu machen, dass es nicht nur die Grenzen der Strafbarkeit sind, die ein aufrichtiger Bürgermeister, ein ehrlicher Unternehmer, eigentlich jeder anständige Mensch nicht überschreiten darf. Diesen Grenzen darf man sich nicht einmal ansatzweise nähern. Es bedeutet quasi, dass man Moral und Anstand komplett ignoriert und nur darauf bedacht ist, den eigenen Vorteil so weit auszudehnen, dass er nicht durch die Strafverfolgung durch andere Nachteile geschmälert wird.

    Und Tretzels Advocatus Impudentiae stellt sich nun hin und segnet so ein Verhalten öffentlich ab. Nach diesem Plädoyer dürfte eigentlich niemand mehr solchen Leuten ein Amt geben oder mit ihnen Geschäfte machen.

    Das Strafmaß wurde wohl deshalb so überraschend hoch angesetzt, dass man sich irgendwo in der Mitte treffen kann und doch noch eine signifikante Strafe (zur Bewährung) aussprechen kann. Deswegen auch das Plädoyer der Verteidiger auf Freispruch statt der Versuch eines Deals wie bei D. vom IZ. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch im Vorgriff auf zukünftige Verfahren gegen weitere Beteiligte erfolgt.

  • joey

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    im Strafrecht spielt Moral keine Rolle? Aber in der Politik.
    Wolbergs ist sowas von beschädigt – und Tretzel sollte man auch keine Grundstücke mehr vergeben, wenn das für die Stadt vermeidbar ist. Denn nach dem, was im Prozeß aufgedeckt wurde, kann sich keiner mehr auf ein Richtfest von Tretzel trauen.

  • Lothgaßler

    |

    Dieses Plädoyer erinnert mich ein bisserl an den guten Robin Hood, der vom bösen Sheriff von Nottingham verfolgt wurde. Der geächtete Adlige Robin unterstütze die Armen und den guten König Richard Löwenherz. Legenden halt!
    Zu den Einzelkomplexen könnte viel gegen RA Ufers Plädoyer ins Feld geführt werden, denn es gibt auch andere Perspektiven auf das Geschehene, aber das sprengt jeden Rahmen.
    Bestand tatsächlich keine Verdunklungsgefahr? Die Berichterstattung hier und anderswo hat bei mir den Eindruck hinterlassen, dass durchaus Zeugen präpariert wurden bzw. sich passend nicht erinnerten. Ob und welche harten Beweise nie existierten oder aber welche Beweise beseitigt wurden, darüber lässt sich heute nur spekulieren, genauso wie über die politische Einflussnahme aus München.
    Keine Spekulation sind die unkritische personelle Nähe, die aufgedeckten Vorteile und Absichten zur politischen Einflussnahme. Der Prozess hat aus meiner Sicht aufgedeckt, mit welchen strukturellen Nachteilen die Staatsanwaltschaft in der Ermittlung von Korruptionsdelikten zu kämpfen hat. Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen Grundrechten der Verdächtigen und der wichtigen Aufgabe Korruption insbesondere bei politischen Entscheidungsträgern wirksam zu bekämpfen.
    Das Rumgeeiere um die Finanzierung der Parteispenden über/durch die Mitarbeiter zeigt, dass sich die spendende Seite mit diesem Konstrukt auch schon vorher befasst hatte. So zu “spenden” war Absicht, und damit ist diese Vorgehensweise enttarnt.
    Der Prozess hat auch aufgedeckt, dass die politischen Parteien und die Verwaltungen wirksame Instrumente zur Eigenkontrolle und Disziplinierung installieren müssen, und zu diesen Instrumenten gehört Transparenz. OB und Referenten führen hier nicht ihre eigene Klitsche, sie sind letztlich auf Zeit Angestellte der Stadtgesellschaft. Die gerne bemühte Bezugnahme auf Betriebsgeheimnisse verkommt zur Ausrede und erinnert an die Omertà.
    Wenn der Prozess ohne Strafen für Tretzel und Wolbergs bleibt, dann zeigt dies auch, dass es eine Form der Begünstigung und Einflussnahme gibt, die knapp nicht als Korruption verfolgt werden kann. Es wird sicher Juristen geben, die ihren Mandanten entsprechend beratend zur Seite stehen werden.

  • Simplicissimus2019

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    Ich verfolge als Nicht-Regensburger und Nicht-Betroffener seit Monaten diesen hochinteressanten Prozess.

    Im Umfeld stellen sich mir viele Fragen, z.B.:
    1. Wo bleibt der Aufschrei der Käufer der Tretzel-Wohnungen? Sie sind in meinen Augen massiv geschädigt worden. Die Wohnungen sind durch nicht gerechtfertigte Kosten (einkalkulierte Spenden, teilweise Ausschaltung des freien Marktes durch Verkauf großer Flächen an nur einen Bauträger, usw.) sicherlich deutlich teurer geworden. Dem steht aber kein höherer Wert gegenüber.

    2. Wo bleibt der öffentliche Aufschrei (oder Rücktritt?) der Stadträte, die sich aufgrund einer hanebüchenen Reduzierung der Nebenkosten (siehe Beitrag “Tretzels „günstige“ Nebenkosten: „Da wurden wir offenbar hinters Licht geführt.“ vom 15.1.2019) DANACH äußern, sie seien wohl von der eigenen Verwaltung getäuscht worden? Schämen sich die Regensburger Stadträte wenigstens dafür? Kandidieren dieselben Stadträte bei der nächsten Wahl wieder?

    3. Die Überschrift „Moral ist im Strafrecht kein Maßstab“ zeigt eine der Schwachstellen unseres an sich sehr guten Rechtssystems.
    Einige Beispiele:
    a) Maschmeyer: Herr Maschmeyer wird von der Politik hofiert und als erfolgreicher Unternehmer gefeiert. Viele “kleine Leute”, die ihr Geld ihm und seiner Organisation anvertraut haben, sehen das vermutlich komplett anders…. (Wikipedia und Google wissen dazu mehr).

    b) Cum-Ex: Hier wollen uns Juristen erklären, dass es geltendes Recht sei, sich Milliardenbeträge aus Cum-Ex-Geschäften mehrfach erstatten zu lassen. Netterweise taucht auch hier wieder der Name Maschmeyer auf :-)

    Ich bin sicher, diese Liste ließe sich um viele bekannte Fälle und Namen erweitern…

  • ExRA

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    Erstens: Riesen-Dank an Herrn Aigner für die Fleiss-Arbeit des Zusammenfassens des mehrstündigen Plädoyers (auch wenn der “Mane” mal wieder was auszusetzen hat, selbst wenn es nur eine fehlende Klammer ist …)!
    Zweitens: Unser Politik-System hat sich Gesetze gegeben, die die Parteien- und Wahlkampffinanzierung natürlich absichtlich in einer Art und Weise regeln, daß es für diejenigen, die in diesem System agieren, “paßt”. Aber Moral und Strafrecht sind in Deutschland Gott sei Dank noch zwei paar Stiefel, selbst wenn einen bei dem, was dieser Prozess vor dem Landgericht Regensburg so alles zutage gefördert hat, ein ziemlich ungutes Gefühl beschleicht. Stellen wir doch einmal bildlich unsere Gesetzgebung vor Gericht und nicht die Leute, die diese bis in die letzte Rille ausnutzen. ¡Buenas dias!

  • Checker

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    ExRa:

    Unsere Gesetzgebung gibt es her solche Zustände wie in Regensburg zu unterbinden. Hoffen wir das Beste. Sonst wird solchen Blendern wie Wolbergs Tür und Tor geöffnet.

  • Dieter

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    Wenn es Tretzel nicht ums Geld ginge, hätte er seine Immobilienpreise deutlich geringer ausfallen lassen können und weniger Gewinn verzeichnet. Damit hätte man wirklich allen etwas Gutes tun können, aber so großzügig ist man dann halt auch wieder nicht.

    Zum Thema “vieles richtig gemacht”:
    Falls ich mich nicht irre, hat die “Erfolgsgeschichte” des BTT erst richtig begonnen, als Spezl Schaidinger OB wurde. Zumindest hat Tretzel immer die für ihn richtigen finanziell unterstützt, wahlweise finanziell abhängig gemacht. Und die nahmen es mit beiden Händen.

  • Checker

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    Dieter: Sagt denn Tretzl nicht selber in einem der Telefonate. Das mit den Parteispenden hätte er nicht machen sollen.

    Da ist er wohl einsichtiger als seine Verteidiger. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass man wenn man so viel richtig gemacht hat mit 74 Jahren gerne vor dem Richter sitzt und die Gefahr besteht ins Gefängnis zu kommen.

    Er hatte auch noch unheimliches Glück wenn der Jahn in der Zeit nach ihm ohne ihn nicht so erfolgreich gewesen wäre hätte er seine Anteile in zig Millionen Höhe auch vergessen können. Komisch dass der Jahn seither ruhiger und besser arbeitet denn je zuvor.

  • XYZ

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    Zu simson 00.21 am himmelfahrtstag:
    meine bescheidene und unbedarfte frage bleibt immer noch:
    kann man diese causa unter korruptions oder mafiavorwürfe, einziehung der vermögenswerte etc. und anscheinsbeweis, einordnen?
    eine hypothese aufstellen und den rest dem gericht überlassen . . .

  • XYZ

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    Zu mkv 06.57, bgh/st
    LS 2: unrichtige rechenschaftsberichte einer partei – war offensichtlich nicht der fall.
    LS 3: sich versprechenlassen von (irgendwelchen) vorteilen = (konkrete) unrechtsvereinbarung – war offensichtlich nicht der fall.

  • Checker

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    Joey:

    Wenn das BTT das Teuerste Gebot für ein städtisches Grundstück abgibt sollte es auch in Zukunft den Zuschlag bekommen. Dies ist sogar rechtlich so notwendig, da sonst BTT Schadenersatzansprüche gegen die Stadt hätte. Ausserdem kann der Sohn der in einem Telefonat selber die Spendenpraxis des Vaters kritisiert nichts für dessen Verhalten. Ausserdem halte ich die Vergabe nach Höchstpreis für die einzig Halbwegs nicht korrupte Form der Ausschreibung. Konzeptausschreibungen können immer auf einen Bewerber zugeschnitten werden, wenn nicht auf BTT dann auf einen anderen.

    Simplicissimus:

    1) Die Käufer sagen nichts weil sie vielleicht immer noch in Abhängigkeit von BTT oder Wolbergs sind. Ausserdem sind alle Immobilien in den letzten Jahren wegen der Nachfrage so gestiegen, dass jeder der auch teuer gekauft hat heute noch teurer verkaufen könnte. Wenn das anders wäre wäre der Aufschrei der Käufer sicher höher und es gäbe vielleicht Sammelklagen für die Rückgabe der Wohnungen.

    2) Wenn es nicht einmal Wolbergs persönlich für nötig hält zurückzutreten wird doch kaum ein Stadtrat zurücktreten. Die meisten kommen in die Sitzung und informieren sich kurz vor der Abstimmung. Man sollte diese Leute nicht überfordern. Sie machen das ehrenamtlich. Verantwortlich sind die Vollzeitkräfte (Wolbergs, Schmalz-Schwarzfischer, Verwaltung…)

    3) Zu Marschmeier (Hannover) dem Kumpel von Schröder fällt mir wirklich gar nichts mehr ein. Die einzige parallele Hoffnungsträger der SPD.

  • Dolittle

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    Natürlich ist Moral ein Maßstab im Strafrecht! Die Straftatbestände stellen sozial schädliches Verhalten unter Strafe. Sie bestimmen die Grenze zwischen dem Erlaubten und dem Verbotenen. Der demokratisch legitimierte Gesetzgeber gießt die Moral in die Normen, die hier Anwendung finden. Und da findet sich auch der Telos, der Sinn und Zweck, einer Norm wieder. Der hat hier viel mit Demokratie und Transparenz zu tun – und nichts mit willkürlicher subjektiver Moral, wie uns der Herr Verteidiger weiß machen will.

    Die Parteien “müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben”, so heißt es in Art. 21 Abs. 1 Satz 4 Grundgesetz.

    Und was wird wohl der Sinn der 10.000 Euro-Grenze im Parteiengesetz sein??? Eben Transparenz herzustellen, wer welcher Partei welche Summen zuwendet (und somit auch Einfluss ausübt). Würde das durch ein Strohmann-System wie bei Tretzel legal umgangen werden dürfen, wäre diese Norm nur noch Schall und Rauch. Eine bloße Formalie, Bürokratismus. Denn das Geld stammte a) von Tretzel, er hat b) seine Mitarbeiter aufgefordert (“Zwang” ist nicht nötig!) zu spenden und c) hat er ihnen das Geld zurückerstattet – völlig egal, wie das dann irgendwann mal Auswirkungen auf die Provisionen hatte.

    Denn wären Art und Maß der Einflussnahme auf Amtsträger wie in Regensburg legal, dann müssten sie schon lange flächendeckender Usus in Bund, Ländern und Kommunen sein. Meines Wissens ist das gerade aber nicht der Fall, wie die strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen in Deutschland zeigen. Und hätten sich Tretzel und Wolbergs nicht strafbar gemacht, dann wäre das ein Freifahrtschein für die Umgehung des Parteiengesetzes, für “Freundschaftsdienste” aller Art, Manipulation von Ausschreibungen – und all das ohne Öffentlichkeit, ohne Wissen des Wählers, ohne Transparenz.

    Merke: Ohne die Strafjustiz wäre all das nicht ans Licht gekommen. Ohne einen Staatsanwalt hätten die Regensburger Bürger vielleicht nie erfahren, welche Gelder geflossen sind und welche Motive die Entscheidungen ihres OB oder Stadtrats vielleicht geleitet haben.

  • Queen of Suburbia

    |

    Mangelnde Transparenz dient nichts anderem als der Verschleierung und Manipulation, sonst wäre Transparenz ja kein Problem. Als Beispiel erinnere ich an die Zeugenaussage des Regierungspräsidenten Axel Bartelt:
    „Hätte Bartelt von dem zwischenzeitlich bekannten Spendenaufkommen gewusst, hätte er Wolbergs‘ ‚Ansinnen abgelehnt‘ Tretzel in den Verwaltungsrat zu entsenden, erklärt er am Dienstag. Eine Entscheidung mit ‚Geschmäckle‘ wäre das gewesen, so der Behördenleiter wörtlich.“ (Siehe rd „Eine wiedergefundene Gesprächsnotiz und Kröten für die Sparkasse“ vom 20.02.2019)“.
    Auch die Vergabe des Nibelungenareals hätte Bartelt offensichtlich anders bewertet, wären die hohen Spenden und engen Verflechtungen bekannt gewesen.

    Für Wolbergs waren/sind viele Leute letztendlich nichts weiter als nützliche Idioten, das ist an vielen Stellen des Prozesses recht schön deutlich geworden. Was Herrn Bartelt durchaus ehrt ist, dass er offenbar der einzige der vielen Zeugen ist, dem dies irgendwann dämmerte und er im Rahmen seiner Aussage freimütig einräumte, heute manche Dinge anders zu betrachten.

  • mkv

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    “Vielleicht, vielleicht” (Dolittle am Ende seines Posts)

    Das Gericht wird nicht mit “vielleicht” sein Urteil begründen können.

    Die StA ist nicht dazu da, Politik im Sinne der Herstellung von Transparenz (so wichtig sie auch für die Demokratie ist) zu schaffen, was offenbar Dolittle anmerken will. Aufgabe der StA ist es, in einem rechtsförmigen (!) Strafverfahren den Strafanspruch des Staates mit zu verwirklichen, um dadurch das Vertrauen in den Bestand des Rechtsstaats zu stärken und so die freiheitliche Grundordnung ( Freiheit von … und Freiheit für … ) zu sichern.

    “Gesetz und Recht” (Artikel 20 Abs. 3)

    Es geht darum, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Hauptverhandlungen bestehende Gesetze

    (ja das sind über die Zeiten in Paragraphen geronnene, der Veränderung unterliegende gesellschaftliche Moralvorstellungen, Sittenbilder wie ethische NO-GOs, siehe nur den alten § 175 StGB, die (Abschaffung der) Todesstrafe, die (neue) Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern etc. )

    und das ebenfalls der Fortbildung unterliegende (Richter)Recht (des BGH, des BVerfG u.a.) anzuwenden.

    Darum geht es dem Verteidiger, dessen hier in die Überschrift, bei der SZ
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/korruption-regensburg-prozess-tretzel-1.4467916
    ans Ende des Berichts gelangter Satz Allgemeingültigkeit besitzt.

    Von RA Ufers Plödoyer ist noch u.a. (aus meiner Mitschrift) zu ergänzen:

    “Die StA lebt in ihrer eigenen Welt.”
    “Die U-Haft ist ein Skandal, insbesondere die des Angeklagten Tretzel.”

    Und:

    Die StA habe “unter Außerachtlassung der Hauptverhandlung” plädiert; es liege eine “rechtsstaatswidrige Verfolgung” vor, was “gefährlich für den Rechtsstaat” sei; die “Grundprinzipien der StPO, wie Unmittelbarkeit und Mündlichkeit” seien “verlassen” worden.

    —-

    Verfahrensgrundsätze der StPO, NRW Justizministerium, sehr verständlich

    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/verfahren/verfahrensgrundsaetze/index.php

    —-

    https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

  • XYZ

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    Zu checker 09.10:
    Der Regionalteil M der SZ vom 10.05.19 ( zusammengefasst ) :
    “Die Stadt will die Grundstücksvergabe reformieren damit mehr günstiger Wohnraum entsteht. Die Verkaufspreise sollen sich nicht mehr an Verkehrswerten orientieren. Profiteure können Genossenschaften aber auch freie Bauträger sein. Allerdings muss man beachten nicht mit Vergabe oder Beihilferecht in Konflikt zu geraten.”
    Kommentar: das haben Hartl und Referenten der Stadt offensichtlich schon 2014 erkannt und der Bauträger per Vertrag akzeptiert – sonst noch Mafia und Bestechung? Buona notte.

  • XYZ

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    Nachtrag: das ganze ist seit dem wielenbacher/weilheimer einheimischenmodell vor dem bayvgh und dem eugh verwaltungsrechtlich längstens durch, es geht nur noch um die weitere präzisisierung der sozialen aspekte.

  • XYZ

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    Letzter nachtrag:
    da gab es doch erst vor kurzem eine entscheidung des eugh zu einer sozialen einrichtung in R, r-dig hat nach meiner erinnerung berichtet aber sonst niemand: eine bevorzugung eines trägers aus sozialen und lokalen gründen ist nicht zu beanstanden, sofern begründet.

  • XYZ

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    Zu mkv 20.18:
    sehe das nur noch psychoanalytisch und weniger juristisch: da haben sich einige verrannt und wollen es sich nicht eingestehen.

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

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    Im Gerichtssaal wurde die Korrumpierung eines führenden Politikers durch ein paternalisches Abhängigkeitssystem gerechtfertigt , bei dem der reiche ,Vater’ Geld an die ,verschenkt’, die ihm nützlich sind. So habe ich mir iimmer den Feudalismus vorgestellt. Auf der Strasse demonstrieren Kinder, Jugendliche und verhältnismäßig wenige Erwachsene gegen die Zerstörung unserer (Um)Welt durch Poltiker und Reiche, die nach dem Motto ,nach uns die Sintflut bzw. auch mit der Sintflut lassen sich sicherlich Geschäfte machen’ agieren. Was ist schon der Widerstand gegen die Umweltzerstörung gegen so einen wunderbaren ,Skandal ‘ ? Erwachsene, schämt euch, diese KInder und Jugendliche sind reifer als ihr.

  • Leser

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    Auf den Titel von Tretzels Autobiographie darf man gespannt sein:
    “In Liebe, Volker!”

  • XYZ

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    Zum Begriff der Korruption:
    Der dt. Gesetzgeber definiert den Tatbestand sträflicherweise nirgends näher. Corruption kommt vom lat. corrumpere=zerstören=eine Machtstellumg missbrauchen.
    Da ist das frz. Recht klarer ( abus de pouvoir ) : der Missbrauch der Macht ist die Handlung einer Person die die gesetzlichen Grenzen seiner Funktion überschreitet – war das der Fall?

  • XYZ

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    Dazu das Neueste in juris, Entscheidungen des EuGH vom 27.05.2019,
    C-508/18 , C-82/19 und C-509/18:
    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für eine Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, Einzelanweisungen etwa eines Justizministers.

  • mkv

    |

    Entfesselt die Justiz!

    Es seien die heiklen Verfahren, die sich durch die Geschichte der Republik zögen – Strauß, Kohl, Wulff, Gysi, Edathy, Maas – bei denen die Frage der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften aufscheine. Und man fragt sich: Wird der Regensburger Korruptionsprozess mit seinen vielen Rechtsverstößen durch diese grundsätzliche Gebundenheit erklärbarer? Es ist der bayerische Landtag, dessen Mitglieder zur Kontrolle der Exekutive berufen sind. Werden sich aus deren Mitte ein paar Streitbare finden, die für Transparenz und Aufklärung sorgen, was die Andeutung der Verteidigers Dr. Ufer angeht, der potentielle Kräften hinter(!) den an der Front agierenden Staatsanwältinnen in seinem Plädoyer ansprach?

    An diese Weisungsgebundenheit erinnert Prantl in seiner Wochenend-Kolumne der SZ. Er erinnert an die “Kavallerie der Justiz” als die die StA seit 139 Jahren, solange gibt es ihre interne und externe Weisungsgebundenheit an die jeweilige Regierung, bezeichnet wird:

    “…. Pferde liegen an Zügeln; Staatsanwälte auch … ”

    Im Hinblick auf das bereits hier angerissene Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg fordert Prantl zu Recht eine “Reform der Justizstrukturen in Deutschland”.

    Er betont am Ende seiner Ausführungen:

    “Die Abhängigkeit nicht nur der Staatsanwaltschaft, sondern der gesamten Justiz (…) von der Exekutive widerspricht der Gewaltenteilung.”

    Und:

    “Unabhängigkeit verlant die Entfesselun der Justiz.”

    —-

    Poliitsches Recht
    von Heribert Prantl
    https://www.sueddeutsche.de/politik/kolumne-prantl-deutsche-justiz-unabhaengigkeit-europaeischer-gerichtshof-1.4469352

  • mkv

    |

    Zu xyz

    “Korruption” ist weiter gefasst als die Straftaten, die gemeinhin als solche bezeichnet werden. Also die hier im “Feuer” stehenden §§ 331 ff StGB.
    https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html

    Was ist Korruption?

    Der Begriff Korruption ist so undurchsichtig wie die Strukturen, in denen Korruption gedeiht. Es gibt viele Definitionen, Transparency International arbeitet mit der Definition, die mir selbst sehr griffig erscheint:

    “Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. ”

    Quelle:
    https://www.transparency.de/ueber-uns/was-ist-korruption/

  • Heidrun

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    „zum privaten Nutzen oder Vorteil. “
    Das ist natürlich schon etwas ( nur zum privaten?) zu kurz gedacht.

  • XYZ

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    Zu mkv 11.56:
    danke für die hilfreiche transparency-info! Die ist ja noch prägnanter. ME. sollte nicht nur das GVG entrümpelt werden (Prantl) sondern gleich das stgb mit, das wie zu urzeiten mit allerlei unbestimmten rechtsbegriffen arbeitet.

  • Checker

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    XYZ:

    Was ist den das Fragen nach Geld von seinen Amigos und den Amigos im Anschluß etwas gutes tun anderes als Korruption.
    Oft gibt es für solche Dinge ja nur Gerüchte. Hier gibt es 80 Treffen, verdächtigen Email Verkehr, abgehörte Telefonate…
    Wenn es nicht Wolbergs wäre, den anscheinend viele abgrundtief verehren wäre er doch schon lange weg. :(

  • Monetäre Kriterien

    |

    Mir ist lediglich daran gelegen einen Beitrag zur Einordnung des vierten Absatzes zu leisten. Ich finde es schade und altbacken, aber mindestens unglücklich, wie dort ein Zusammenhang zwischen Reichtum und Erfolg suggeriert wird.

    Mich würde diesbezüglich interessieren, ob Herr Ufer das auch genauso gemeint hat.

  • xy

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    Der Wolbergs-Verteidiger Peter Witting kritisiert in einem offenen Brief heute den Regensburger Strafrechtler Prof. Dr. Henning Ernst Müller, dass dieser sich immer wieder bemüßigt sehe, “Inhalte meiner Verteidigung zu kommentieren”. Es sei für ihn eine neue Erfahrung, dass sich ein Vertreter der Wissenschaft bemüßigt sehe, aus der Ferne und unbelastet von den tatsächlichen Inhalten dieses Verfahrens, nicht nur der Öffentlichkeit, sondern auch den zur Entscheidung berufenen Berufs- und Laienrichtern mit Beurteilung des Verteidigungsvorbringens seine profunden Rechtskenntnisse aufzudrängen, vgl. http://tinyurl.com/y3xzpjy7

    Klingt alles recht wenig souverän…

  • Checker

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    XY

    Ich würde mal sagen da sieht einer seine Felle davon schwimmen.

    Von Meinungsfreiheit halten weder Witting noch Wolbergs viel. Außer ihre Meinung wird gestützt. ?

  • Piedro

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    @xy
    “Klingt alles recht wenig souverän…”

    Und es endet anmaßend: “Allenfalls dann kann ein von Ihnen aus welchem kühlen Grund auch immer für notwendig erachteter Blog überhaupt Berechtigung haben.”

    Im Pott gibt’s für solche Leute eine Bezeichnung. Im bayrischen wohl auch, wenn ich nicht irre, fängt mit Dampf an… Bestimmt ist der Herr W. ganz traurig wenn sein Mandant nicht straffrei aus der Nummer raus kommt. Dann ist der Professor schuld, weil der unberechtigt Zeugs geschrieben hat, das die Richter beeinflusst hat. Und der pensionierte Richter, der hätte sich ja auch nicht äußern dürfen. Und natürlich der Aigner. Der ist eh schlimm.

  • mkv

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    “Maßgebliche Einzelheiten”, gepostet Sonntag, 05:31 (2. Mal)

    xy dankend für seine Verlinkung zitiere ich vom Beck-Blog des Prof. Müller aus dem Beitrag des Vert. Witting, dort aus dem vorletzten Absatz den wohl wichtigen Teilsatz:

    ” …. dass Ihnen weder der Vortrag der Verteidigung noch der zugrunde liegende Sachverhalt in den maßgeblichen Einzelheiten bekannt ist…..”

    Hierzu kann ich aus eigener Feststellung als persönlich Anwesender anlässlich des Ufer-Plädoyers, siehe dazu mein Post, ergänzen:

    Jede Berichterstattung durch Journalisten geht durch einen persönlichen Filter. Sei es, dass Geschehenes schlicht weggelassen wird; sei es, das Geschildertes durch eigene Einstellungen, Überzeugungen etc. sprachlich auf die eine oder andere Weise “eingefärbt” wird – bis hin zum Framing. In der heutigen SZ (Freitag) findet sich hierzu im Medienteil ein aufschlussreiches Interview. Dort wird nämlich bezweifelt, ob es “objektiven Journalismus” überhaupt gebe; dieser sei immer subjetiv.

    Von daher trifft der Kollege Witting mit seiner Kritik gerade im obigen Zitat doch einen wichtigen Punkt. Hieran wäre anzuknüpfen, von allen.

    —-
    Der oben erwähnte Beitrag in der SZ
    https://www.sueddeutsche.de/medien/konstruktiver-journalismus-man-wirbt-immer-1.4477884

    —-

    Mein erwähnter Post, der Aigners Beitrag auch faktisch ergänzt
    https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-tretzel-freispruch-korruptionsprozess-moral-ist-kein-massstab-im-strafrecht/29052019/#comment-429596

  • Donauanwohner

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    Im Prozess wg. Bestechlichkeit gegen den Ingolstädter Ex-OB Lehmann geht es auch um verbilligte Wohnungen und baurechtliches Entgegenkommen.
    Regensburg hat das “System” mit verbilligter Ausbau und falschen Kalkulationen bei Handwerkeraufträgen nicht erfunden….
    hier zum Artikel in der aktuellen SZ:
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/korruption-lehmann-ingolstadt-1.4482299

  • Checker

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    Kommentar gelöscht. Berichterstattung anderer kommentieren Sie bitte auch dort.

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