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Tag 53 im Wolbergs-Prozess

Wolbergs-Verteidiger fordert Freispruch statt “Wahnsinn”

Im ersten Teil eines angriffslustigen Plädoyers fordert Strafverteidiger Peter Witting am Montag für Joachim Wolbergs “Freispruch in allen Punkten”. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von viereinhalb Jahren sei “ein Wahnsinn”, das Vorgehen der Ermittler vernichtend für seinen Mandanten. Mit Blick auf die konkreten Vorwürfe wiederholt und vertieft Witting im wesentlichen die bereits vorgebrachten Argumente. Die Arbeitshypothese der Staatsanwaltschaft vom korrupten Politiker werde dem Menschen Wolbergs nicht gerecht.

„Das wird dem Menschen Wolbergs, den ich sehr schätze, nicht gerecht.“ Peter Witting über die Vorwürfe gegen seinen Mandanten.

„Die glauben, dass ich ein verdammter Lügner bin und mich habe schmieren lassen.“ Drei Mal wiederholt Rechtsanwalt Peter Witting diesen Satz seines Mandanten am Montagmorgen. Im September 2016, etwas mehr als drei Monate nach Beginn der Ermittlungen hat ihn Joachim Wolbergs am Telefon zum damaligen SPD-Fraktionschef Norbert Hartl gesagt und er markiert für Witting das, was sein darauffolgendes knapp fünfstündiges Teilplädoyer – es wird am Donnerstag fortgesetzt – immer wieder durchziehen wird: Ein anderes Bild von Joachim Wolbergs, als jenes, das die Staatsanwaltschaft zeichnet.

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Nicht das eines korrupten Lügners, sondern jenes eines engagierten Kommunalpolitikers, eines zwar fehlbaren Menschen, aber keiner, der auf seinen eigenen Vorteil bedacht gewesen sei. Das könnten viele bestätigen – die Leiterin seines Wahlkampfbüros, eine Mitarbeiterin im Rathaus, ja sogar seine getrennt lebende Ehefrau. Mit dem, was die Staatsanwaltschaft sage, sei all das nicht in Deckung zu bringen.

“Plattes Plädoyer” der Staatsanwaltschaft

Christine Ernstberger und Ingrid Wein hatten vor zwei Wochen viereinhalb Jahre Haft für Wolbergs gefordert. Sie sehen auch den Vorwurf der Bestechlichkeit als erwiesen an und gehen damit über den Eröffnungsbeschluss der Strafkammer hinaus, die „nur“ eine Anklage wegen Vorteilsannahme gegen Wolbergs zugelassen hatte. Von „hoher krimineller Energie“ war die Rede, von einem „komplexen korruptiven System“, das über Jahre existiert habe.

Angesichts dessen komme er sich vor „wie im falschen Film“, wettert Witting. Die Staatsanwaltschaft verfahre nach dem Motto: „Wir haben nichts, wir konstruieren nur.“ Für deren „plattes Plädoyer“ hätte man keine 50 Tage zu verhandeln brauchen. „Da hätten zwei gereicht.“ Von ihrer anfänglichen Arbeitshypothese seien die Strafverfolger nämlich zu keinem Zeitpunkt abgewichen, die Ergebnisse der Beweisaufnahme hätten sie in weiten Teilen gar nicht zur Kenntnis genommen. Diese Vorwürfe wird Witting am Montag immer wieder anbringen, während er bereits relativ früh ankündigt, dass er für seinen Mandanten „Freispruch in allen Punkten“ fordern werde.

Ein Alptraum “aus heiterem Himmel”

Doch ehe Witting zu den einzelnen Punkten kommt, lädt er zu einer „kleinen Reise“ ein, „für alle, die das Verhalten von Herrn Wolbergs im Sitzungssaal für fragwürdig halten“. „Stellen Sie sich vor, Sie lieben Politik und wollen für die Menschen etwas bewegen. Sie sind seit 1996 aktiv. Sogar Ihre Ausbildung geht deswegen flöten.“ Und dann werde man endlich OB und habe es geschafft. Kaum zwei Jahre nach der Wahl komme es dann „aus heiterem Himmel“ zu einer Durchsuchung.

Wolbergs sei damals von Anfang an offen gegenüber den Ermittlern gewesen, aber die Staatsanwaltschaft habe ihn nie befragt. „Weil Sie dem, was er gesagt hätte, nichts entgegenzusetzen gehabt hätten“, schleudert Witting den beiden Staatsanwältinnen entgegen. Dann nehme der mediale Druck zu, Menschen aus der näheren Umgebung gingen auf Distanz und die politische Konkurrenz wittere ihre Chance, um die Vorwürfe für sich zu nutzen. „Da fragen Sie sich: Bin ich in einem Alptraum?“

Von Anfang an habe sich Wolbergs äußern wollen, doch eine erste Vernehmung im August „endete im Chaos“. Immer wieder habe Wolbergs dennoch versucht, sich zu erklären, doch die Verteidigung habe ihm davon abgeraten. Er habe Erklärungen für die Staatsanwaltschaft verfasst, doch nichts sei passiert. „Weil man ihm nicht glaubt.“ Dann sei die Festnahme gekommen, wieder habe Wolbergs versucht gegenüber dem Ermittlungsrichter alles aufzuklären und wieder habe er gehört: „Ich glaube Ihnen nicht.“

“Das ist doch Irrsinn.”

Noch im Gefängnis sei Wolbergs suspendiert worden. Politische Weggefährten distanzierten sich. „Sie können das von Straubing aus im Videotext verfolgen. Und Sie merken: Sie sind allein.“ Natürlich habe es da Gedanken über Rücktritt gegeben. „Eine schwierige Entscheidung, die Sie ganz alleine treffen müssen.“ Dann, nach der Entlassung unter Auflagen, habe man Angst vor der Öffentlichkeit. Jeder kenne einen – der Metzger, die Leute auf dem Marktplatz. „Wissen Sie, was da in einem vorgeht?“ Da frage man sich doch: „Was machen die mit mir? Ich habe doch nix getan.“ Zumindest niemals vorsätzlich. Und wieder rieten einem die Anwälte davon ab, sich öffentlich zu erklären. Die Bühne sei das Gericht.

Es folge der Ärger mit den aufgezeichneten Telefonaten, die Weigerung der Staatsanwaltschaft, diese herauszurücken und dann, als schließlich endlich deren Herausgabe gerichtlich angeordnet werde, da komme dann die Anklage und kurz darauf eine Pressemitteilung. „Es ist ein Skandal, was da passiert ist.“ Parallel blieben „die Medien ihrer Linie treu“. Es folge dann die Festnahme von Thomas Dietlmeier (Immobilien Zentrum Regensburg) und ein anschließender Deal, bei dem dieser einen Strafbefehl wegen Bestechlichkeit akzeptiert, während dessen Anwälte diesen Vorwurf via Pressemitteilung für falsch erklären. Ihr Mandant habe sich nur die Belastungen eines Verfahrens mit unsicherem Ausgang ersparen wollen. „Das ist doch Irrsinn.“

Man habe anschließend gar nicht mehr versucht, bei der Staatsanwaltschaft vorzutragen. „Völlig unsinnig“ wäre das gewesen, so Witting. „Da hört keiner zu.“ Und dann komme endlich das Hauptverfahren. „Und endlich dürfen Sie was sagen.“ Weil aber dort naturgemäß nicht alles in den Medien transportiert werde, greife man schließlich zu Videobotschaften. „Ist das nicht verständlich? Ich verstehe es“, sagt Witting. Und er hoffe, dass die Vorsitzende Richterin Elke Escher „diese Hilflosigkeit nachempfinden“ könne.

“Wir haben uns komplett nackt gemacht.”

Beim Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei sein Mandant geplatzt, „an jeder Stelle“. Immer wieder habe es geheißen: „Wir glauben Ihnen nicht.“ Darum gehe es aber nicht, sondern darum, was man überprüfen könne. „Wenn es Ihnen um Glaubensfragen geht, dann sollten Sie zur Theologie wechseln“, ruft Witting den Staatsanwältinnen zu.

„Wir haben uns in diesem Verfahren komplett nackt gemacht“, so Witting. Wolbergs habe „nicht einmal mehr die Unterhose an“. Er und sein Mandant hätten immer wieder erklärt, was dessen Sichtweise sei. Doch die Staatsanwaltschaft interessiere das nicht, die habe kaum nachgefragt und am Ende eine „absurde Strafzumessung“ gefordert. „Diese vier Jahre und sechs Monate werden an Herrn Wolbergs kleben bleiben“, ist Witting überzeugt. Der Staatsanwaltschaft unterstellt er trotz gegenteiliger Bekundungen einen Vernichtungswillen. Schließlich habe man noch drei weitere Verfahren auf den Weg gebracht. „Was soll da Ende rauskommen? Sicherungsverwahrung?“ Die geforderte Strafzumessung sei „ein Wahnsinn“.

Weder die U-Haft, deren Gründe der „Phantasie der Staatsanwaltschaft“ entsprungen seien, noch die psychologische Belastung für Wolbergs und dessen Familie, noch die Ermittlungsfehler, noch die Berichterstattung und mediale Vorverurteilung seien von der Staatsanwaltschaft strafmildernd berücksichtigt worden. Derweil blute man seinen Mandanten mit einem Verfahren nach dem anderen finanziell aus. „Sie machen sich Ihre Welt wie Sie Ihnen gefällt“, schimpft Witting Richtung Ernstberger und Wein. Als Organ der Rechtspflege habe die Staatsanwaltschaft „ihren gesetzlichen Auftrag verfehlt“.

“Wir machen hier keine Emo-Show.”

Man habe sich gegen die Fehler bei der Telefonüberwachung „nur halb gewehrt“, man habe nie offensiv die Einstellung des Verfahrens gefordert. „Wir sind der Auffassung, das muss entschieden werden.“ Die Fehler der Staatsanwaltschaft seien bei der Schuldfrage auch ohne Bedeutung, aber man dürfe auch mal etwas dazu sagen und das anprangern, ohne sich den Vorwurf der Ablenkung anhören zu müssen. „Das ist eminenter Quatsch. Wir machen hier keine Emo-Show.“

Dass die Staatsanwaltschaft als Reaktion auf dieses Vorgehen der Verteidigung schließlich mit einem Oberstaatsanwalt „als Aufpasser“ aufgetreten sei, bezeichnet Witting als „Verschwendung von Steuergeldern“ und „eine noch nie erlebte Peinlichkeit“. „Sie Frau Escher haben das Verfahren immer so im Griff gehabt, dass es ordentlich gelaufen ist.“

Dann wendet sich Witting den vorgespielten Telefonaten zu. Da gebe es kein einziges, anhand dessen man seinem Mandanten unterstellen könne, er habe da etwas gedreht. Und das obwohl es sich um einen „geschützten Raum“ gehandelt habe und die Beteiligten davon ausgegangen seien, dass ihnen niemand zuhöre. Wie das aussehen könne, zeige aktuell der Fall Strache. „Wenn Sie das sehen, dann wissen Sie, was Korruption ist.“ Die Staatsanwaltschaft stelle dazu lediglich lapidar fest, dass die Angeklagten kein Unrechtsbewusstsein hätten. „Aber vielleicht gab es gar kein Unrecht.“ Nach knapp 80 Minuten beendet Witting dann wenig später seinen Vorspann und wendet sich den konkreten Vorwürfen zu.

I. Der Komplex Sparkasse

„Von Anfang an eine Totgeburt“ seien die Vorwürfe in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Sparkassenkredit (vier Millionen Euro zu einem Zinssatz von 0,6 Prozent plus 0,5 Prozent Bearbeitungsgebühr, ohne formelle Sicherheiten) für den Bauunternehmer Volker Tretzel gewesen, so Witting.

Selbst die Staatsanwaltschaft sieht das Kreditgeschäft in jedweder Hinsicht als korrekt an. Wolbergs habe weder mit den Konditionen noch mit der Anbahnung etwas zu tun gehabt. Er leistete lediglich als Verwaltungsratsvorsitzender des Sparkassenaufsichtsrats die für die Vergabe notwendige Unterschrift. Angesichts einer Spendenüberweisung von rund 40.000 in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang und des „korruptiven Dauerverhältnisses“ zwischen Wolbergs und Tretzel gebe es aber eine konkludente (stillschweigende) Unrechtsvereinbarung, so die Staatsanwaltschaft, die deshalb eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme (Strafzumessung: neun Monate) fordert.

„Konkludent ist das Zauberwort, das immer hilft“, polemisiert Witting. Die Spenden seien, wenn dann für die Dienstausübung geflossen, aber sicher nicht für eine Unterschrift, die jederzeit auch ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats bzw. des verkleinerten Gremiums Kredit- und Personalausschuss hätte leisten können. Auch hätten sämtliche Zeugen der Sparkasse wie auch ein Zeuge der Volksbank den Kredit als gutes Geschäft bezeichnet. „Wofür soll Tretzel Herrn Wolbergs also geschmiert haben?“ „Völliger Quatsch“,resümiert Witting und fordert Freispruch. Nicht ohne den Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft bei diesem Vorwurf von der politischen Konkurrenz – namentlich CSU-Stadtrat Christian Schlegl – „gefüttert“ worden sei.

II. Vergabe der Nibelungenkaserne

In Zusammenhang mit der Vergabe von drei Wohnungsbauarealen auf dem Gelände der früheren Nibelungenkaserne an die Bauteam Tretzel (BTT) GmbH fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für Wolbergs wegen Bestechlichkeit. Peter Witting bezeichnet die Argumentation der Ermittler als „schönes Konstrukt“, das aber keinesfalls haltbar sei. In seinen Augen stützt sich der Vorwurf auf folgende Hauptargumente:

1. Eine Aktennotiz – mutmaßlich vom mitangeklagten früheren BTT-Geschäftsführer Franz W. – vom 23. Dezember 2013 „zum Gespräch mit Herrn Hartl und Herrn Wolbergs“. Sie enthält detaillierte Angaben zu damals noch verwaltungsinternen Erwartungen, die man bereits bei der ersten Ausschreibung an potentielle Investoren hatte, und – so kann man es verstehen – Empfehlungen, worauf in einer Bewerbung um die Grundstücke explizit eingegangen werden sollte. Am Morgen desselben Tages hatte eine Sitzung des schwarz-roten Koalitionsausschusses stattgefunden, wo darüber gesprochen wurde.

2. Eine „pauschale Spendenzusage“ Tretzels über mehrere hunderttausend Euro, von denen die ersten 108.000 auch im Januar 2014 auch geflossen seien.

3. Eine E-Mail von Tretzel an den damaligen Oberbürgermeister Hans Schaidinger, in der dieser seine Bewerbung für die erste Ausschreibung zurückzieht und – so kann man es verstehen – Empfehlungen für eine Neuausschreibung gibt.

4. Einen E-Mail-Wechsel zwischen Norbert Hartl, Tretzel und Franz W., in der dieser einen von ihm erstellten Ausschreibungsentwurf an beide schickt, mit der Bitte, Änderungswünsche in rot einzutragen. Die Mails gingen auch an Wolbergs. Der Schluss: Die Ausschreibung sei auf Tretzel, der am Ende auch den Zuschlag erhielt, zugeschnitten gewesen. Der beschließende Stadtrat war darüber nicht informiert.

Witting sieht die Herkunft der Aktennotiz als völlig ungeklärt an, auch könne man nicht sagen, ob die Notiz ein Gespräch referiere oder auch eine Stoffsammlung für ein anstehendes Gespräch sein könnte. Wolbergs selbst bestreitet ein entsprechendes Treffen, auch habe er die in der Aktennotiz genannten Informationen selbst gar nicht gehabt.

Dafür wisse man aber, so Witting, dass Schaidinger diese Details gekannt habe. Es gebe auch entsprechende Korrekturen in Schaidingers Handschrift auf der entsprechenden Verwaltungsvorlage. Nachdem sowohl Schaidinger als auch Schlegl in der Notiz erwähnt würden, könne man zumindest nicht ausschließen, dass auch sie die Informanten gewesen sein könnten. Wittings Fazit: „Die Notiz ist nullkommanull wert.“

Keine Belege sieht Witting für eine pauschale Spendenzusage Tretzels.

Auch Mail Tretzels an Schaidinger hat in Wittingsaugen keinen Beweiswert. Zum einen sei daraus nichts mit Blick auf Wolbergs abzuleiten, zum anderen sei – laut Aussage des Liegenamtschefs Gunther Schröder – in der Verwaltung und Politik schon vor der Mail bekannt gewesen, dass man die erste Ausschreibung stoppen und eine neue auf den Weg bringen werde. Ein weiterer Verwaltungsmitarbeiter hatte zudem als Zeuge ausgesagt, dass die Ausschreibung nicht auf Tretzel zugeschnitten gewesen sei.

Die brisanten Hartl-Mails schließlich wischt Witting damit vom Tisch, dass man nicht belegen könne, dass Wolbergs diese jemals gelesen, geschweige denn den Anhang mit dem Ausschreibungsentwurf geöffnet habe. Ohnehin sei für die schlussendliche Vorlage ja die Verwaltung und für den Beschluss der Neuausschreibung der Stadtrat zuständig gewesen. Das sei also alles völlig offen gewesen. Wittings Fazit: „Selbst bei bösartigsten Unterstellungen“ sei eine Beteiligung seines Mandanten nicht zu beweisen. Freispruch.

III. Kapitalerhöhung SSV Jahn

Bei einer Kapitalerhöhung Tretzels beim SSV Jahn in Höhe von 1,1 Millionen sieht die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vorteilsannahme als bestätigt an. Die Erhöhung im Rahmen eines Aktiv-Passiv-Tauschs war nötig für den Lizenzerhalt. Tretzel habe dies im Gegenzug für Unterstützung bei Bauvorhaben geleistet, so der Vorwurf. Im Vorfeld der Kapitalerhöhung habe es eine Mail Tretzels an Hartl und Wolbergs gegeben, in der der Entwurf für ein Schreiben an zwei städtische Referenten angehängt war, mit der Frage, ob das so passe. Tretzel beschwerte sich darin über Probleme bei einem Bauvorhaben im Stadtwesten, wo die Verwaltung mehr Sozialwohnungen gefordert hatte, und stellte dies in Zusammenhang mit seinem Engagement beim SSV Jahn. Anstatt sich gegen ein solches Schreiben zu verwahren, hätten Hartl und Wolbergs sich aber pflichtschuldig darum gekümmert, so die beiden Staatsanwältinnen.

Für Witting ist dagegen klar: Dass Wolbergs besagte Mail und das angehängte Schreiben kannte, lässt sich nicht belegen. Er selbst weiß es laut eigener Aussage nicht mehr. Insofern könne man „nur rätseln“. Auch müsse man das Schreiben von Tretzel nicht so interpretieren, dass er Druck ausüben wollte, wie die Staatsanwaltschaft annimmt, sondern könne es auch als normale Beschwerde betrachten. Nach dem Motto: „Seid ihr noch ganz dicht. Ich gebe so viel Geld für die Stadt aus und ihr kommt mir so.“ Mit solchen Beschwerden sei ein Oberbürgermeister permanent konfrontiert. Das habe Wolbergs auch mehrfach gesagt, so Witting. Und schließlich sei eine Unrechtsvereinbarung nicht zu belegen und ohnehin habe es die Zusage für besagte Kapitalerhöhung schon vor besagter Mail gegeben – Freispruch.

IV. Renovierungen

Auch im Fall der Preisnachlässe bei der Renovierung seines Wochenendhäuschens (Wolbergs zahlte rund 10.000 von rund 22.000 Euro) und der von ihm angemieteten Pächterwohnung in der Alten Mälze (rund 2.000 von rund 12.000) – die Mehrkosten wurden über gesplittete Rechnungen auf Bauvorhaben der BTT GmbH verteilt – fordert Witting Freisprüche.

Organisiert hatte die Arbeiten der frühere BTT-Geschäftsführer Franz W. und damit den BTT-Bauleiter Oliver S. beauftragt. Wolbergs habe W. um Hilfe gebeten, weil er ihn als Freund betrachtet und vom SSV Jahn her gekannt habe, nicht wegen seiner Beschäftigung bei Tretzel, so Witting.

Im Fall des Wochenendhäuschens habe Wolbergs für jedes Gewerk eine Rechnung erhalten, die sogar von BTT auf Korrektheit geprüft worden sei. Von den Splittungen habe er nicht gewusst und erst im Zuge der Ermittlungen 2016 davon erfahren – das sei durch Gespräche im Rahmen der TKÜ belegt. Generell sei es „völlig absurd“, anzunehmen, dass Wolbergs, der bei Bausachen „unbeholfen“ gewesen sei, den ihm zur Verfügung gestellten Vorteil erkennen konnte. Kaum jemand wisse, was ein Handwerker koste und ob nun für Malerarbeiten 2.500 oder 3.500 Euro anzusetzen seien, argumentiert Witting.

Etwas anders gelagert sei dies zwar beim Fall der Mälze-Wohnung – hier übernahm BTT insbesondere den kompletten Parkettboden für rund 8.000 Euro. Wolbergs selbst erhielt dafür nie eine Rechnung. Aber zum einen sei er selbst nicht in die konkreten Arbeiten involviert gewesen und zum anderen habe er die Wohnung seitdem nie wieder betreten. „Vielleicht kann man sagen, er hat geschlampt.“ Es habe ihn eben nicht interessiert, so Witting. So ein Verhalten „lässt sich nur mit Kenntnis des Menschen Wolbergs nachvollziehen“. Die Staatsanwaltschaft habe nur ihre „Arbeitshypothese“ vom korrupten Politiker. Witting hingegen sagt: Ohne Wissen kein Vorsatz – Freispruch.

V. Wohnungskäufe

Freisprüche fordert Witting schließlich auch im letzten Punkt, den er am Montag in seinem Plädoyer behandelt: Die Preisnachlässe bei den Wohnungen für Wolbergs’ Mutter und Schwiegermutter. Bei ersterer beziffert die Anklage den finanziellen Vorteil auf knapp 54.000 Euro – rund 37.000 Euro Rabatt plus kostenlosen Innenausbau. Bei der Schwiegermutter belaufe sich der Gesamtrabatt auf 47.500 Euro.

Da der Wohnungskauf der Mutter bereits im Juli 2012 stattfand und Wolbergs damals noch nicht einmal als OB-Kandidat der SPD nominiert war, müsse man sich fragen, welchen Nutzen er für Tretzel hätte haben sollen, gibt Witting zu bedenken. Auch habe Wolbergs mehrfach erläutert, dass er seine Mutter zwar unterstützen musste, ihm das aber eher ein Gräuel gewesen sei. Mehrfach habe er dazu wie auch zu anderen Dingen gesagt: „Das war mir wurscht.“ Für Witting eine „superschöne Formulierung“, die einfach die menschliche Seite von Wolbergs zeige.

Dass dieser beim Verlesen des Notarvertrags – wo der nicht berechnete Innenausbau der Wohnung ausdrücklich erwähnt wird – nicht zugehört habe, sei völlig nachvollziehbar. Da gehe es doch vielen so, wenn man mal ehrlich sei. Im Grunde sei Wolbergs bei den ganzen Kaufverhandlungen „nur das Sprachrohr seiner Mutter“ gewesen und habe sich mit den Details gar nicht beschäftigt. In jedem Fall könne man nicht einfach unterstellen, dass er korrupt sei. „Das wird dem Menschen Wolbergs, den ich sehr schätze, nicht gerecht.“ Zumindest sei seine – Wittings Erklärung – mindestens genau so wahrscheinlich wie die Hypothese der Staatsanwaltschaft.

Für den Wohnungskauf der Schwiegermutter – 2015 – schließlich habe sich Wolbergs nach Aussage seiner Ehefrau überhaupt nicht interessiert. Dass es nun einen Zeugen, den BTT-Mitarbeiter Heinz K., gebe, der bei seiner Aussage vor Gericht ein Treffen zwischen ihm Wolbergs und Tretzel schilderte, bei dem die Preisnachlässe dezidiert besprochen worden seien, hält Witting nicht für überzeugend.

Der Zeuge habe dies bei sämtlichen Vernehmungen vorher nicht angeführt. Vielleicht erinnere er sich falsch, vielleicht sage er bewusst die Unwahrheit. Er wolle da nicht spekulieren. In jedem Fall seien die Ausführungen von Heinz K. auch aufgrund anderer Ungereimtheiten in seiner Aussage „völlig bedeutungslos“. Zwar finde sich in Wolbergs’ Terminkalender an just jenem Tag ein Eintrag zu einem Treffen mit Tretzel, den konkreten Anlass wisse er nicht mehr, aber auf jeden Fall schließe sein Mandant aus, dass es dabei um die Wohnung der Schwiegermutter gegangen sein könnte – Freispruch.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann wird es in Wittings Plädoyer noch um die Parteispenden (475.000 Euro) und den Komplex Roter-Brach-Weg gehen.

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Kommentare (29)

  • XYZ

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    Es geht doch nur noch darum: hat der OB persönliche Vorteile akzeptiert=Bereicherung und Spenden oder ging es um die Förderung der Stadt=soziale Anliegen.

  • Checker

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    Wolbergs und Witting sollten es tunlichst unterlassen Hartl anzugreifen. Wenn der auspackt kommt er vielleicht straffrei davon. 6 Monate auf Bewährung ist ja nicht viel. Aber Wollbergs würde vermutlich richtig tief reingezogen.

  • Giesinger

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    Beinhaltet das Plädoyer (bisher) irgend etwas Neues?
    (Nicht für mich Laien…”gähn”)
    Was wird Wolbergs in seinem Schlußwort wohl Neues sagen?

    Mich interessiert nur noch die Urteilsverkündung am 3./4. Juli.

    Frage zum Zeitablauf an die werten Rechtsgelehrten: Kommt zuerst das Urteil und dann die Begründung, oder ist es genau umgekehrt?

  • meine5pfennig

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    Alles normal beim Wolle. Beim Notar hört keiner zu – normal. Bei Rechnungen wird geschlampt -normal. Bittsteller fordern Leistungen, weil sie was für die Stadt tun- normal. Großkreditkunde wird in den Verwaltungsrat des Kreditgebers gehievt -normal. Emails liest man nicht – ja sowieso! Spenden aufteilen – eh normal!

    Und die Mama hat ja bestätigt, dass er eine ehrliche Wursthaut ist, die sich die Bratwürscht nicht spendieren lässt. Wenn es den guten Ruf des Würstltoni nicht so beschmutzen würde, könnte man ja Wolle als Würsteljockel in die Stadtgeschichte eingehen lassen.

    p.s. : Was wirft Witting der StA im Zusammenhang mit den Ermittlungen vor Anklageerhebung eigentlich genau vor ? Dass sie Wolbergs nicht vernommen hat, der auf Rat seiner Anwälte sowieso nichts gesagt hätte?

  • Queen of Suburbia

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    Ach nein, Wolbergs hat sich nicht „nackt gemacht“. Der Kaiser hatte von vorne herein keine Kleider an. Das ist im Laufe des Verfahrens auch für jeden erkennbar geworden – nicht nur die Staatsanwaltschaft hat Augen im Kopf. An Wittings/Wolbergs Stelle würde ich jedenfalls nicht zu sehr auf Justitias Blindheit im wörtlichen Sinn hoffen.

    Allerdings bin ich mir der Blindheit der Justitia dieser Kammer im eigentlichen Sinn auch nicht ganz sicher. Einige Dinge erschließen sich mir nach wie vor nicht, z. B. dass Bestechlichkeit von vorne herein als Vorteilsannahme verharmlost wurde, die Kammer die nächste Causa Wolbergs/Dietlmeier bzw. Schmack am liebsten gar nicht mehr verhandeln hätte, die Weitergabe interner Dokumente an das Wochenblatt im Gegenzug für wohlwollende Berichterstattung einfach ignoriert wird, sämtliche Verbalausfälle gegenüber der Staatsanwaltschaft toleriert werden u. dgl. m.

    @ Giesinger: Geht mir ähnlich. Das Plädoyer der beiden Staatsanwältinnen fand ich allerdings sehr gut. Sie haben Vieles aufgegriffen, von dem ich schon lange gehofft hatte, dass es endlich auch vor Gericht einmal klar benannt wird.

  • Samson

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    @Checker

    Hartl ist doch genauso unschuldig.
    Alles nur Missverständnisse.
    Und das falsche Parteibuch.

    Werden wird’s wohl eine niedrige Haftstrafe also 2 Jahre plus X. Eher bei drei also 2 Jahre 8 Monate.
    Mein Tipp.

    Merke auf : !!!

    Nur der Hans der kann’s .
    Der schlaue Fuchs, wie er das so eingefädelt hat mit dem alten Schlachthof (Malz Schw) Schon alleine dafür bekommt D. [IZ] Millionen.
    Mal sehen, ob die zweite Runde gegen Wolbergs (IZ) ohne Schaidinder stattfindet.

  • Dieter

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    Oh je, Herr Witting.

    Die Beschreibung des Charakters Wolbergs und auch die sozialen Konsequenzen einer U-Haft oder Anklage sagen letztendlich absolut nichts über Schuld und Unschuld aus. So unangenehm dies auch für einen Unschuldigen sein muss.

    Zum Stichwort “Glaube”:
    Genau um die Glaubwürdigkeit und die Frage, ob man Wolbergs glaubt, geht es.

    Die gestückelten Spenden hat es gegeben, die geldwerten Vorteile, die generelle finanzielle Abhängigkeit des Wahlkampfs von den Immobilienfürsten, die neue Ausschreibung des Nibelungenareals.
    Fakten gibt es auf Seiten der StA einige, wenn auch nicht alle – keine eindeutige Unrechtserklärung. Sonst hätte man das Verfahren wirklich abkürzen können.

    Nicht jede Anklagepunkt kann eindeutig bewiesen werden und es sind nur Indizien, aber in der Gesamtschau wirkt selbst das Sparkassen-Thema problematisch.

    Wenn man davon ausgeht, dass die Beteiligten zu Beginn der Telefonüberwachung schon wussten, dass ermittelt wird, erklären sich auch die ewigen Unschuldsbeteuerungen. Auch die Menge der Telefonate zwischen Wolbergs und Tretzel ist wahrlich nicht normal.

    Die Frage ist: Glaubt man Wolbergs Erklärungen und Relativierungen? Oder sind sie eben nur ein Konstrukt?

    Und der mediale Druck? Ganz ehrlich, bis auf RD haben die regionalen Medien oftmals geschwiegen (mit der MZ gibt es sogar wieder Exklusiv-Interviews, mit dem Wochenblatt ist man ja sowieso befreundet).
    Das mediale Interesse fand ich persönlich sogar erstaunlich gering. Bis auf einen unsäglichen Focus-Artikel und Kittels Stadtzeitung kann man hier keine Hetzjagd finden, sondern neutrale Berichterstattung.

    Sollte dem Gericht aber der Argumentation der reinen Schlampigkeit Wolbergs glauben, muss man sich erst Recht die Frage stellen:
    Will man jemanden, der in vielen Dingen (E-Mails, Notarterminen oder Gelddingen generell) so unzuverlässig ist, wirklich als OB?

  • Arno Nym

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    Danke meine5pfennig, das sehe ich genauso.
    seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe?
    Merke ich mir:
    Beim nächsten Blitzer. “Was hier war 100? hab nicht gewusst. wer schaut scho auf alle Verkehrszeichen am Straßenrand. Sind ja auch wirklich viele, kann man nicht alle sehen.”
    beim nächsten Termin auf dem Finanzamt. “Was das hätte ich versteuern müssen? Sorry, aber ich habe die gesamte Steuergesetzgebung nicht im Kopf, das könnt ihr mir nicht anlasten. bin ein Laie und kein Steuerfachanwalt.”

    Kurz zusammengefasst. Ich finde die Verteidigungsstrategie mehr als schwach. es wird darauf plädiert, dass man es nicht beweisen könne, ob er z.B. gelesen habe, also in dubio pro reo.
    das ist zwar legitim, aber Wahnsinn vorzuwerfen ist dann auch etwas übertrieben.

  • Martha Mann

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    >nachdem ich (Wolbergs) erst am Dienstag (7.5) eine Videobotschaft veröffentlicht habe, kommt heute (10.5)keine. Ich werde mich nächste Woche (da war wieder nix) wieder mit einer Botschaft an Sie wenden und dann in Zukunft wieder regelmäßig freitags.<
    https://de-de.facebook.com/JoachimWolbergs/
    21.05.2019: I glab jetzt kummt gar nix mehr. Leider.

  • Lotte E.

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    Es sind halt zu viele Zufälle. Als Bürgermeister oder Oberbürgermeister muss ich besonders darauf achten, dass ich mich ordentlich verhalte und nicht irgendwelche Vorteile annehme oder aufgedrängt bekomme. Das mag unfair erscheinen, aber das gehört nun mal zum Amt dazu. Ich hoffe, das Gericht macht ihm klar, dass er eine Grenze überschritten hat. Ansonsten wäre das ein Freibrief für alle Nachfolger.

  • joey

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    da war doch alles in Ordnung!

  • Giesinger

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    joey
    21. Mai 2019 um 08:40 | #

    da war doch alles in Ordnung!
    —————

    Darauf hoffen doch nicht nur die von der Bauerntheater-Partei in Regensburg, sondern alle alteingesessenen Regensburger Parteien.

    Vom Willen zur Erneuerung, keine Spur!
    Schon alleine deshalb wäre ein Urteil mit Ansage nötig und richtungsweisend.

    An die Bauerntheater-Partei: Ihr kommt auch noch dran, vor Gericht, gell!

    Stadtluft macht frei, heißt es.
    Sofort die ersten Wochen meines Wegzugs aus Regensburg nach München, wurde mir die frischere politische Atemluft im Vergleich zum Regensburger Mief gegenwärtig.
    Spätestens von jetzt an bis März, liebe Regensburger könntet ihr Ausmisten und Durchlüften.

    (Aber es wird dafür wohl auf einen Politiker-Import hinauslaufen müssen)
    Nix für Ungut, Giesinger

  • Checker

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    Lotte E.

    Er hat doch in der Öffentlichkeit seine Wurstsemmeln selber gezahlt. Als 3. Bürgermeister wurde er dann mit ein paar Vergünstigungen bei dem Ferienhäuschen und der Wohnung für die Mama bei der er nur die Emails schreiben mußte und sonst nichts auf dem Schirm hatte angefüttert.

    Im Wahlkampf wurde er dann als aussichtsreicher Kandidat mit 100 Tausenden unterstützt.

    Und nachdem er OB war wurden ihn dann 500.000 Euro in Aussicht gestellt für den Dauerwahlkampf. Wolbergs wäre OB auf Lebenszeit gewesen und alle hätten gut davon gelebt. Klassische Karriere. Jetzt sieht man ja dass es ohne OB auch ganz gut läuft in Regensburg. :)

  • R.G.

    |

    @Martha Mann
    Jeder Blogschreiber darf selbst bestimmen, wann und wie oft er etwas veröffentlicht.
    Mit ist sehr wichtig, Herrn Oberbürgermeister Wolbergs in seinen privaten Äußerungen, wozu das Nichtposten in Medien gehört, von meinem Urteil auszunehmen.

  • Checker

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    Es gibt einen kostenlosen Innenausbau der Wohnung der Mutter von Wolbergs. Eindeutig ein Vorteil. Nichts davon bestreitet Witting.

    Er sagt nur dem Wolli war das Wurscht.

    Na gut dann ist ja alles klar.Freispruch auf allen Ebenen. Perfekt solche Politiker und Verteidiger bracht das Land. Vielleicht braucht ja noch einer ein paar kostenlose Vergünstigungen die blöde Allgemeinheit zahlt dann schon.

    Solche Bürgermeister kann man sich doch nicht wirklich wünschen oder?

  • mkv

    |

    Platzierte man die Beispiel gebende Berichterstattung der Redaktion auf die Spitze der Niagara Falls, dann gingen die meisten der bisherigen Posts in deren Strudel unter.

    Sollte nicht im Zweifel für (!) den Angeklagten/die Angeklagten gesprochen werden?

    Jedenfalls wenn

    a) aus dem Inbegriff der Verhandlung/Beweisaufnahme der jeweilige (objektive) Sachverhalt nicht feststellbar ist, wenn

    b) das (subjektive) Wissen und Wollen des/der Betroffenen nicht zweifelsfrei feststeht?

    Die für die Rechtsfindung allein zuständigen 5 Mitglieder der Kammer werden gewiss eins nicht tun (dürfen): Sich die vorstehenden Unterstellungen, Mutmaßungen, Bösartigkeiten etc. der immer gleichen User zu eigen machen. Die Kammer-Mitgieder werden auch nicht Politik und Strafrecht vermengen.

    Von großer Wichtigkeit für den Ausgang des Verfahrens erachte ich wie die Verteidigung am kommenden Do. die juristischen Fragen ob der ausgereichten Spenden bewerten wird.

    Spenden, wie sie offenbar seit Jahr und Tag im Zusammenhang mit der CSU in vergleichbarer Weise flossen, auch in etwa, wie von der Vert. aufgezeigt, im gleichen Umfang. Der Landes-Schatzmeister der CSU hatte bekanntlich insoweit nicht interveniert, oder?

    Quod licet iovi non licet bovi? Das ist die Frage für diejenigen, die hier Schaidinger gar als “schlauen Fuchs” auszumachen glauben. Und verkennen, dass es dabei um das schwarze Netzwerk in BY geht, das seit unvordenklich erscheinenden Zeiten dank unaufgeklärter Wähler das Regiment führt – und nun gar ein solches von der Verteidigungs-Ministerin erhält.

  • Checker

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    Die Nähe zwischen Bauträger und Bürgermeistern muss vermieden werden. Dabei haben die Verwaltungen große Verantwortung. Wenn sie merken da läuft was schief, Absprechen, Zusagen Entgegenkommen müssen sie einschreiten.

  • Dolittle

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    Gut gebrüllt, Löwe Witting! Aber der Appell, doch bitte (nur) an das Gute im Menschen Wolbergs zu glauben, ändert nichts an den Tatsachen, die hier auf dem Tisch liegen: Parteispenden, Nachlässe, Neuausschreibungen, Zuschläge, Kreditvergaben, Verwaltungsratposten, verbilligte Renovierungen.

    Diese Tatsachen sind für sich genommen keine Beweise. Sie müssen es auch nicht sein. Es gibt ihn nicht, “den” Beweis, zum Beispiel in Form eines Geständnisses oder einer dokumentierten expliziten Unrechtsvereinbarung zwischen Tretzel und Wolbergs. All diese Tatsachen sind belastenden Indizien, die in ihrer Gesamtheit eine Straftat beweisen können. Nach freier richterlicher Beweiswürdigung, die zu einer richterlichen Überzeugung führt. Die ist Ergebnis eine differenzierte Wahrscheinlichkeitsabwägung, bei der am Ende keine vernünftigen Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen darf (soweit der Strafausspruch reicht). Ein Indiz ist dabei als belastend zu werten, wenn es die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der Haupttatsache erhöht, ein Indiz ist entlastend, wenn es die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der Haupttatsache verringert. Es ist neutral, wenn es die Wahrscheinlichkeit nicht verändert.

    Ob Herr Wolbergs ein guter oder ein schlechter Mensch ist, ist also nur von Belang, soweit sein Strafregister keine Eintragungen aufweist. Wenn er von sich behauptet, “nicht käuflich” zu sein, dürfte diese seine Einlassung als Angeklagter lediglich ein neutrales Indiz darstellen und entsprechend gewertet werden. Ob er verschusselt sein könnte, nichts gewusst haben könnte, naiv war oder die CSU eine große Verschwörung angezettelt hat – alles denkbare Möglichkeiten, aber auch nicht mehr.

    Entscheidend wird also sein: Wie wahrscheinlich ist das Verteidigungsvorbringen? Wie wahrscheinlich ist es, dass Herr Tretzel versucht hat, Herrn Wolbergs abhängig und gefügig zu machen? Sehr hoch. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine Person, die über Jahrzehnte (hauptberuflich) Politik nichts gesehen, nichts gehört und nichts verstanden hat? Gering. Wie wahrscheinlich ist es nach dem Vortrag des Herrn Witting, dass Parteispenden in dieser Höhe ohne Erwartung konkreter Vorteile geflossen sind? Gering. Wie wahrscheinlich, dass Herr Wolbergs davon ausgehen durfte, dass die Renovierungsleistungen “Freundschaftsdienste” waren? Eher gering. Und die Preisnachlässe bei den Wohnungen üblich? Vielleicht neutral.

    Die genaue Entscheidung des Gerichts wird individuell ausfallen und deshalb lässt sie sich nicht vorhersagen. Der eine oder andere Vorwurf steht auf schwachen Füßen und wird deshalb entfallen. Aber im Großen und Ganzen wird kaum ein Freispruch stehen können.

  • R.G.

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    @mkv
    Die Meinungen der User sind ein Werden.

    Unsere Zeit krankt am Mangel von Mehrwortsätzen.
    Regensburg-digital schöpft einen größeren als den in Breitenmedien üblichen Wortschatz aus, es bietet darüber hinaus ernsthaften Nutzern die Chance, durch das Formulieren ihrer momentanen Meinung zu einer Sachfrage in ganzen Sätzen, gesellschaftliche Teilnahme zu leben.
    Äußerungen über den Politikers Wolbergs sind seit Bekanntwerden der Anklahgepunkte typischerweise auf seine beiden aktuellen Rollen bezogen, die einer vor der blinden Justicia allein gleichen Person, und die des durch Wahl ins Politikeramt gehobenen, wenn auch vorübergehend suspendierten, öffentlichen Verantwortungsträgers und Vorbildes.
    Die kritische Rolle einer als Korrektiv funktionierenden Presse oder das manchmal ungelenke freie Wort des Bürgers sind nicht schlechter oder dümmer als ein Gericht; ein wertender Vergleich der sehr unterschiedlichen Aufgaben kommt mir unangebracht vor.

    Richtiger erscheint mir, positiv in leicht verständlichen Worten darauf hinzuweisen, wie die Justiz ihre Urteile zu finden und sie zu begründen hat.
    Sie könnten das durch ihr Fachwissen gut und knapp vermitteln.

  • Blas Femi

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    Für Viele, die das erste mal einfahren, ist es ein Alptraum, wenn zwischen den Hoffnungen und Wünschen eiserne Gitterstäbe die Sicht versperren. Wer befasst sich mit denjenigen, deren Hoffnungen und Wünsche durch den Angeklagten zerstört wurden?

  • Giesinger

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    Zitat:
    mkv
    21. Mai 2019 um 10:36 | #
    Sollte nicht im Zweifel für (!) den Angeklagten/die Angeklagten gesprochen werden?
    ———–

    Von Seiten des Gerichts aus gesehen, sicher ja.
    Nun sind wir aber in einem Forum der freien Meinungsäußerung, Herr mkv, welches sich weder bis zu einem Urteil den Mund verbieten läßt, noch sich unabhängig vom Ausgang des Urteils in Zukunft weiterhin den Mund verbieten lassen wird.

    Sehen Sie es mal so, Herr mkv:
    Hier auf r-d hören Sie des Volkes Stimme (wichtig, falls Sie mal zu einer Wahl antreten wollen)!

    Daß Rechtsprechung und Gerechtigkeit bisweilen divergieren, brauche ich Ihnen sicherlich nicht erzählen.

    Es grüßt herzlichst (auch Herrn Herzig), da Giesinger

  • Mr. T.

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    Was hier den fehlenden wsserdichten Nachweis für die beabsichtigte Unrechtmäßigkeit von Wolbergs Verhalten angeht, fällt mir der Würstl-Uli ein. Der hat auch glaubhaft versichert, dass er keine Steuern hinterziehen wollte, sondern dass er einfach mit seinem Spielgeldkonto in der Schweiz wild rumspekuliert hat und sich nicht um Gewinne und Verluste gekümmert hat. Er hat die Gewinne auch nicht realisiert. Trotzdem hätte er sie versteuern müssen. Er hat gemeint, dass müsste erst passieren, wenn er da Geld raus nähme, was er nicht vorgehabt und auch nicht nötig gehabt hat. Das wurde ihm nicht angezweifelt. Und trotzdem wurde er empfindlich verknackt. Ist zwar nicht unbedingt vergleichbar, in der Beurteilung des Vorsatzes jedoch zumindest zur Kenntnis zu nehmen.

  • Lieschen Müller

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    The end is near.

    Ich hoffe auf einen baldigen Prozessbeginn des IZ.

    Sonst muss ich mir ein neues Hobby suchen. Hab nämlich keinen (Hobby)plan B.

  • Wilfred

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    @Martha Mann
    In seiner Antwort auf eine (nicht fiktive) E-Mail-Anfrage der Gerichtsreporterin Christine Straßer von der MZ, gibt Wolbergs Hinweise darauf, ob es mit den Videobotschaften weitergeht oder nicht. Und eine saubere Emo-Show gibt‘s obendrein …
    https://m.youtube.com/watch?v=Y2aiNCQU76c

  • auch_ein_regensburger

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    Aha, Kommentator Giesinger verkündet also Volkes Stimme, und das natürlich im Namen der Gerechtigkeit. Was für eine himmelschreiende Verblendung!
    Ich bleibe dabei: So mancher Beitrag hier sagt unendlich viel mehr über den Verfasser als über das Thema, das er kommentiert.

  • xy

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    Ich war seit Rolf Bossis Zeiten schon immer der festen Meinung, dass ein Münchener Verteidiger einem Regensburger Angeklagten mehr schadet als nutzt. Im Verfahren “Wolbergs” fand ich bisher nichts, was dieser alten Einschätzung widersprechen würde…

  • Checker

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    Es gibt einen Belastungszeugen, der sagt, dass Wolbergs sich mit Tretzel zusammen über den Preis der Wohnung seiner Mutter unterhalten hat.

    Es gibt Emails, Telefonmitschnitte, 80 Treffen zwischen Tretzel und Wolbergs. Muss das sein???

    Wolbergs hat doch selber gesagt ihm ist klar, dass da der Staatsanwalt ermitteln mußte.

  • R.G.

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    Aufgrund der Äußerungen des eben abgetretenen Vizekanzlers zu Auftragsvergaben an die Bauwirtschaft (vermeintlich an die Russin) und den nun nachfolgenden innerpolitischen Problemen in Österreich wegen der Kündigung des Koalition, werden von konservativen staatlichen Radiosender in Österreich, jeweils am stärksten im Mittagsjournal um 12 ofder 13 Uhr, kürzer im Morgenjournal und Abendjournal, Beiträge mit Politikern und Experten gesendet, die ungewollt wie Wortspenden zur Regensburger Situation klingen, wenn man nur Namen und Ortdetails geändert denkt.

    Ich setze daher einen Link:
    https://oe1.orf.at/player/20190520/553426

  • Melissa Grabersch

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    @xyz aufgrund der Höhe der geleisteten Summen käme hier sogar ein besonders schwerer Fall in Betracht und damit wäre eine Strafe von 4.5 Jahren eher milde. Alles eine Frage der Sichtweise.

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drin