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Tag 15 im zweiten Wolbergs-Prozess

Zweiter Befangenheitsantrag im Wolbergs-Prozess

Erneut hat Joachim Wolbergs über seinen Verteidiger die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer wegen Befangenheit abgelehnt. Nun muss zum zweiten Mal eine andere Kammer über diesen Antrag entscheiden. Derweil schildert ein Zeuge, dass die Bundes-SPD vorsorglich bereits sämtliche Regensburger Bauträger-Spenden – rund 700.000 Euro – an die Bundestagsverwaltung abgeführt hat, um höhere Sanktionen im Falle einer Verurteilung zu vermeiden.

Nahmen den Befangenheitsantrag unbeeindruckt zur Kenntnis: Markus Herbst, Georg Kimmerl und Wolfgang Schirmbeck. Foto: om

„Argumentationslos“, „nach Belieben“, „einseitig“: Es sind nicht eben nette Attribute, mit denen Peter Witting die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer am Landgericht Regensburg versieht. Am Dienstag stellt der Verteidiger von Joachim Wolbergs einen neuerlichen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Georg Kimmerl und seine beiden Beisitzer Wolfgang Schirmbeck und Markus Herbst. Diese hätten einfach ihre eigene Meinung „wegen anderer Verfahrensbeteiligter“ aufgegeben, seien „ausschließlich auf das strafrechtlich relevante Verhalten von Joachim Wolbergs fokussiert“ und hätten sich „dem Diktat der Staatsanwaltschaft unterworfen“. Dies begründe bei seinem Mandanten die tiefgreifende Besorgnis der Befangenheit. Wolbergs lehne die Richter ab.

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Verteidigung sieht Befassungsverbot beim Untreue-Vorwurf

Hintergrund des teils drastisch formulierten Antrags ist ein Streit, der bereits seit Beginn des Verfahrens schwelt. Hätten sämtliche Vorwürfe gegen Joachim Wolbergs in einem Verfahren abgehandelt werden müssen oder nicht? Die 5. Strafkammer hatte dies zunächst so gesehen und die zweite Anklage gegen Wolbergs auf Antrag der Verteidigung nicht zugelassen. Es bestehe ein „Befassungsverbot“. Das Oberlandesgericht Nürnberg hob diese Entscheidung nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft auf und ließ die Anklage zu. Die Kammer um Georg Kimmerl schloss sich dieser Auffassung an – es folgte der erste (abgelehnte) Befangenheitsantrag des Wolbergs-Verteidigers im Oktober des letzten Jahres.

Weil die 5. Strafkammer dem Oberlandesgericht Nürnberg auch darin folgt, dass unter Umständen auch eine Verurteilung von Wolbergs wegen Untreue zulasten der Bundes-SPD in Betracht kommen könnte – der Partei könnten für den Fall, dass sich die Wahlkampfspenden am Ende als rechtswidrig herausstellen sollten, hohe Strafzahlungen drohen – und dies im laufenden Prozess behandeln möchte, folgt nun Befangenheitsantrag Nummer Zwei.

“Einseitige Verhandlungsführung”

Erneut habe die Kammer einfach ihre eigene Rechtsauffassung aufgegeben, ohne dies näher zu begründen, so Witting. Zudem sei ein rechtlicher Hinweis zu einer möglichen Verurteilung wegen Untreue lediglich an seinen Mandanten, aber nicht an die Mitangeklagten wegen möglicher Beihilfe ergangen. Damit lasse sich die Kammer „vor den Karren der Staatsanwaltschaft spannen“. Eine „einseitige Verhandlungsführung“ liege „ohne weiteres auf der Hand“.

Die drei abgelehnten Richter nehmen den Antrag unbeeindruckt zur Kenntnis. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier verweist darauf, dass eine andere Rechtsmeinung des Gerichts noch kein Befangenheitsgrund sei und die Verteidiger der beiden Mitangeklagten Ferdinand Schmack und Thomas R. regen schließlich an, das Verfahren gegen Wolbergs von den anderen abzutrennen. „Das verselbständigt sich hier immer mehr“, so Rechtsanwalt Dr. Georg Karl. Dann wird die Verhandlung fortgesetzt. Über den Befangenheitsantrag muss nun eine andere Kammer entscheiden.

Strafzahlungen? “Juristisches Neuland”

Der einzige Zeuge am Dienstag ist just einer, den man insbesondere wegen des möglichen Untreue-Vorwurfs geladen hat. Arndt R. ist Büroleiter des Schatzmeisters der Bundes-SPD und seit 2014 für Rechenschaftsberichte und Spenden zuständig. Wegen der Vorwürfe gegen Wolbergs und der vor Gericht inkriminierten Spenden habe man vorsorglich bereits 706.460 Euro – sämtliche Zahlungen von Schmack, Immobilien Zentrum und Bauteam Tretzel oder damit in Zusammenhang stehenden Personen – an die Bundestagsverwaltung abgeführt, um spätere Sanktionen zu vermeiden. Diese können im Höchstfall beim Dreifachen der ursprünglichen Spendensumme liegen.

„Wenn jemand gegen das Parteiengesetz verstößt und der SPD dadurch ein Schaden entsteht, haben wir die Möglichkeit und die Pflicht, gegen denjenigen vorzugehen“, so der Zeuge. Am Ende aber hänge die Frage, ob man Wolbergs in Regress nehme von den rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen und der anschließenden Beurteilung des Verhaltens der Bundes-SPD durch die Bundestagsverwaltung ab. Hier handle es sich weitgehend um „juristisches Neuland“.

Wahlkampfspenden in Regensburg und Heidelberg

Die Höhe der Spenden für den Regensburger SPD-Wahlkampf bezeichnet der Zeuge als „auffällig viel“. In einer vergleichbar großen Stadt wie Heidelberg seien in einem Wahlkampfjahr zwischen 20.000 und 30.000 Euro gespendet worden. Zum Vergleich: Laut den beiden Anklagen gegen Wolbergs flossen 2014, dem Jahr der Regensburger Kommunalwahl, allein aus dem Umfeld der drei Bauträger Schmack, Immobilien Zentrum und Tretzel rund 200.000 Euro.

“Wie wenn man vergleicht, wer wie viel Bier trinkt…” Joachim Wolbergs.

Für Joachim Wolbergs ist eine solche Gegenüberstellung abwegig. „Das ist genau wie wenn man vergleicht, wer wie viel Bier in Heidelberg und Regensburg trinkt.“ Man müsse das doch mit dem vergleichen, was die CSU in Regensburg ausgegeben habe. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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Kommentare (18)

  • Giesinger

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    Herr Wolbergs steigt heute abend noch in die Bütt. Veranstaltungort ist der Leere Beutel. Tatä, tatä,tatä!

  • Lothgaßler

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    Natürlich passt Wolbergs der Vergleich mit Heidelberg nicht. Der Vergleich mit der Regensburger CSU soll einzig und allein davon ablenken, dass dieses Spendenaufkommen (einiger weniger Spender eines Wirtschaftszweiges) außergewöhnlich ist und eben nichts mit der Lebenswirklichkeit zu tun hat.

    Strafzahlungen wg. Untreue: Tja Wolbergs, da könnte der polternde Parteiausstieg mit Abspaltung einiger ehemaliger SPD-Stadträte und Neugründung eines Wahlvereins doch glatt dazu führen, dass die Sozn humorfrei den Schaden beglichen haben wollen. Hier gehts dann nicht um Korruption, sondern um die Schlampereien im Umgang mit den Spenden. Da scheint mir die bisherige Verteidigungsstrategie kontraproduktiv. Wie sich die treuen Mitstreiter (Wahlkampfbüro, Schatzmeister/-in SPD-Ortsverein) wohl verhalten, wenn diese mit einer sehr hohen Schadensersatzforderung konfrontiert werden und die Schuldfrage etwas anders gestellt wird?

  • XYZ

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    Dazu der Kabarettist und Abolvent der Hochschule für Politik Gerhard Polt: “Der Bau läuft wie geschmiert, eine uralte bairisch-byzantinische Tradition.” Zu hören auf you tube unter ‘Baugenehmigung’ zu BR.
    Wie wär’s mit dem nächsten Befangenheitsantrag? Etwa das LG und die StA R werden in toto = insgesamt wegen Befangenheit abgelehnt?

  • Taxifahrer

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    Naja. Wenn man vergleichbare Städte sich anschaut, ist das Spendenaufkommen in Regensburg extrem hoch. Bzw. war. Das ist ein Fakt. Und es ist gut so, dass das ab sofort nicht mehr ohne Weiteres solche Ausmaße annimmt. Das bleibt zumindest zu hoffen.

  • Derstratege

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    Ich denke Wolbergs und die Brücke versuchen nun auf Zeit zu spielen weil sie die Felle davon schwimmen sehen. Ein negatives Urteil vor der Wahl wollen sie auf keinen Fall riskieren…

  • Julian86

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    Herr von der Lothgasse, haben Sie eigenlich diesen Tatbestand schon mal quer gelesen, jedenfalls das? So dass u.U. Ihr fixes Rechtsbild einen skeptischen Rahmensprung erhielte?
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html

    Wo läge der Schaden, und wer sollte ihn schon beglichen haben? Hat nicht der Zeuge auch davon gesprochen, dass die vorsorglich überwiesenen 700 TEURO wieder zurückgezahlt werden könnten?

    Tipp: § 31 d ParteiG lesen.

    Womöglich bekämen Sie Ihre permanenten Vorverurteilungen doch noch etwas in den Griff, was zu bezweifeln ist.

  • XYZ

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    Der VRi Kimmerl ist nimmerl so ganz gscharert (Verscheuchen von Geflügel, gschagscha) und stellt präzise Fragen an den Bundesschatzmeister der SPD – der allerdings auch nichts weiter mitbekam. Und die CSU aa nix?

  • Julian86

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    Die Höhe der einzelnen, einzuwerbenden Partei-Spenden (arg.: Staatsferne) ist nirgendwo bestimmt. Das gilt für jede Partei.

    Je höher diese Spenden sind, desto mehr staatliche Zuwendungen erhalten die Parteien obendrein. Bis zu einer jüngst neu festgesetzten absoluten Gesamtsumme (für alle Parteien) und Höchstgrenze von 190 Millionen EUR (dagegen haben Die Linke, die Grünen und FDP Klage zum BVerfG eingereicht).

    Worum es vielmehr geht ist Transparenz: Die Vertrauen der Bürger in die gewählten Repräsentanten begründen soll. Dazu sind die Vorschriften des Parteiengesetzes einzuhalten, die freilich teilweise so formuliert sind, dass Grauräume verbleiben, ggf. verbleiben sollten.

  • GSH

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    Geht es uns nicht auch wie den Briten? Möchten wir nicht auch, dass es, wie der Brexit, endlich vorbei ist, eine Entscheidung getroffen wird, ein Urteil gesprochen wird und man wieder nach vorne schauen kann?
    Anfangs habe ich das ganze Thema Wollbergs sehr aufmerksam verfolgt. In der Zwischenzeit nervt es nur noch.

  • Lothgaßler

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    @Julian86: Ich habe quergelesen und erkenne erst mal keine Hinderungsgründe Wolbergs mit dem Vorwurf der Untreue (aus Sicht der SPD wg. Parteispenden) zu konfrontieren. Ob und wie hoch die SPD nun wegen der Spenden im Feuer steht, das wird sich zeigen. So ganz unbefleckt darf (meine Moralvorstellung) und wird (z.B. aufgrund der Begünstigung über die Scheingeschäfte Dritter) sie aber nicht aus der Sache rauskommen. Die SPD hat nun auch keinen Grund mehr solidarisch evtl. Strafzahlungen aus der Parteienkasse zu finanzieren (Wolbergs Gegeifere gegen die SPD wird nicht vergessen).
    Und nein: Transparenz alleine reicht nicht! Was hilft es der Gesellschaft, wenn zwar “Spenden” bekannt werden, aber weiterhin nicht unterbunden werden kann, dass Entscheidungen durch diese “Spenden” beeinflusst werden.
    Die Politik genießt Narrenfreiheit, weitgehend ohne Konsequenzen aber mit Zugriff auf Finanzmittel (Steuern und Abgaben) und mit Entscheidungsbefugnis. Wie sich zeigt fehlt ein schnelles und unmittelbares Korrektiv! Die Ohnmacht der Parteibasis (die werden informiert aber bestimmen nicht), der Opposition (in Regensburg ist die CSU selbst verstrickt) und der Koalitionäre (man will die Regierung nicht gefährden) können dieses Korrektiv nicht bilden. Der nur seinem Gewissen verpflichtete Abgeordnete/Stadtrat ist ein Trugbild.

  • R.G.

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    @Lothgaßler
    ” Der nur seinem Gewissen verpflichtete Abgeordnete/Stadtrat ist ein Trugbild.”

    Der Gewissen sehr verpflichtete Abgeordnete/Stadträte könnten kein Trugbild sein.

  • Alfred Meier

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    Kommentar gelöscht. Den Vorwurf, den Sie erwähnen, gab es im ersten Prozess und auch ansonsten nie.

  • Alfred Meier

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    Kommentar gelöscht. Bitte informieren Sie sich erst über die tatsächlichen Vorwürfe bzw. Anklagepunkte.

  • Julian86

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    Herr Alfred Meier, wann kommen Sie wieder in die Diskussion? Trial and error? Ich setze mich gerne mit Ihren Beiträgen auseinander. Nicht aufgeben!

    Herr Lothgaßler, Ihren politischen Darlegungen kann ich in Vielem folgen. Was hilft es? Wenn schon die GroKo im letzten Jahr in einem “Hauruck”-Verfahren die Gesamtobergrenze aller staatlichen Zuwendungen an die Parteien mit einem “Schlag” um 25 Millionen erhöht hat. Gegen das Gesetz der GroKo, das die Staatszuschüsse an die Parteien von 165 auf 190 Millionen Euro erhöht, hat die Opposition (ohne AfD) Verfassungsklage erhoben, obwohl Die Linke, Grüne und FDP dadurch ggf. auch weniger bekommen.
    https://www.tagesspiegel.de/politik/gesetzentwurf-der-koalition-was-die-parteien-aus-dem-staatshaushalt-wollen/22665230.html

    Die Regelung hinsichtlich der “Strafzahlungen” durch den Bundestagspräsidenten richtet sich nach § 31 c PartG. – https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__31c.html
    Eine Strafzahlung zulasten der SPD ist noch (lange) nicht(!) verhängt (wenn überhaupt); hier geht es darum, dass die Bundes-SPD vorsorglich nach § 25 Abs.4 die fraglichen Summe angewiesen hat. Lesen Sie bitte § 31 c: Man will gerade eine Strafzahlung vermeiden helfen.

    Wenn die Rechtswidrigkeit der erlangten Spenden nicht durch Schäuble festgestellt wird, dann wird es gar keine Strafzahlung geben. Die 700 000 EURO fließen dann wieder an die SPD zurück.

    Anders die FW. Sie mussten 700 TEURO zurückzahlen. Weil deren Rechenschaftsberichte nicht in Ordnung waren.
    https://www.tagesschau.de/inland/freie-waehler-107.html

  • XYZ

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    Herzig 13.25
    War doch nur die reinste Satire! Lat. satira ist die Fruchtschale die nach einem frugalen (gespendeten) Mahl gereicht wird, wozu Spottgedichte rezitiert werden. Die nunmehrigen Befangenheits-Erörterungen fordern geradezu zur Ironie heraus, jenseits der mir durchaus bekannten Paragraphen.

  • Karl55

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    Typisch Witting; wenn’s eng wird machen wir halt wieder Befangenheitsanträge etc.! Äußerst unangenehm nur wenn dann auch der nette Chef der Staatsanwälte nicht helfen darf!

  • meine9,99cent

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    Und komischerweise ist in R das Spendenaufkommen speziell durch Baufirmen sehr hoch, die zugleich dem GröOBAZ (Größten Oberbürgermeister aller Zeiten) und seinen Angehörigen diverse Vorteile bei Wohneigentum zugewendet haben, was er natürlich überhaupt gar nicht gemerkt hat vor lauter Amtsgeschäften.

Kommentare sind deaktiviert

drin