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"Bestechlichkeit bzw. Bestechung zumindest derzeit nicht haltbar"

Korruptionsaffäre: Landgericht Regensburg lässt Anklage gegen Wolbergs geändert zu und hebt Haftbefehle auf

Das Landgericht Regensburg hat die Anklage gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Norbert Hartl und Franz W. geändert zugelassen. Den Vorwurf der Bestechung bzw. Bestechlichkeit hält die Kammer derzeit für nicht haltbar. Die Pressemitteilung des Landgerichts im kompletten Wortlaut.

Mit rechtlichen Änderungen hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 26. Juli 2017 gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, den Bauunternehmer Volker Tretzel, dessen früheren Mitarbeiter Franz W. und den Stadtrat Norbert Hartl zur Hauptverhandlung zugelassen.

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In ihrem ausführlich begründeten Beschluss vom 1. März 2018 gelangte die Kammer aufgrund einer vorläufigen Tatbewertung nach dem gesamten Akteninhalt zu der Einschätzung, dass ein für die Eröffnung des Hauptverfahrens hinreichender Verdacht lediglich im Hinblick auf die Straftatbestände der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz vorliegt. Die Anklagevorwürfe der Bestechlichkeit bzw. Bestechung sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen erachtete die Kammer dagegen als zumindest derzeit nicht haltbar. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wurden die bereits außer Vollzug gesetzten Haftbefehle aufgehoben.

Maßgeblich für die Abstandnahme der Kammer von dem in ihren Außervollzugsetzungsbeschlüssen vom 28. Februar 2017 (Joachim Wolbergs), 10. März 2017 (Franz W.) und 13. März 2017 (Volker Tretzel) zunächst bestätigten dringenden Verdacht der Bestechlichkeit bzw. Bestechung war eine Neubewertung der Sach- und Rechtslage anhand des nach den Haftentscheidungen noch einmal erheblich gewachsenen Aktenumfangs.

Dabei fanden auch die von Verteidigung und Staatsanwaltschaft während des Zwischenverfahrens intensiv ausgetauschten Argumente Berücksichtigung. Bezüglich der in den Haftbefehlen nicht enthaltenen Anschuldigung wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen sah die Kammer den Anwendungsbereich der Strafnorm als nicht eröffnet an. Da die verbleibenden Delikte wesentlich niedrigere Strafrahmen aufweisen als die angeklagte Bestechlichkeit bzw. Bestechung und nach den Außervollzugsetzungen keine Auflagenverstöße zu verzeichnen waren, kam eine Aufrechterhaltung der Haftbefehle nach Auffassung der Kammer nicht mehr in Betracht.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen hinreichenden Verdachts der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz stellt keine endgültige Beurteilung und erst recht keine Verurteilung dar. Sie bedeutet nur, dass der Kammer die Überprüfung dieser Vorwürfe in einer Hauptverhandlung geboten erscheint. Eine Hauptverhandlung bietet weitergehende Aufklärungsmöglichkeiten als die im Zwischenverfahren vorgenommene Auswertung der Aktenlage, weil das Gericht in der Hauptverhandlung alle relevanten Beweise unmittelbar, unter Mitwirkung der übrigen Verfahrensbeteiligten erhebt. Ein eventuelles Urteil darf ausschließlich auf das Ergebnis der Hauptverhandlung gestützt werden. An seine Bewertung im Eröffnungsbeschluss ist das Gericht deshalb nicht gebunden. Jede hiervon abweichende Verurteilung setzt jedoch einen vorherigen Hinweis auf das in Frage kommende Delikt und die Einräumung der Gelegenheit zur Verteidigung voraus. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.

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Kommentare (77)

  • Regensburger

    |

    Yes!! Das Kartenhaus der Staatsanwaltschaft und des SPD-Kassiers Goger ist zusammengebrochen. Der Rückkehr ins Rathaus steht nichts mehr im Wege. Selbst wenn das formaljuristisch Vorteilsannahme sein soll, handelt es sich um ein absolutes Bagatelldelikt

  • Ursula Knappe

    |

    Ich habs schon immer gsagt.

  • Richard

    |

    Da verstehe einer die deutsche Justiz.
    Wie ist das dem Bürger glaubhaft zu vermitteln, dass hier keine “wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen” stattgefunden haben sollen, wenn die beschuldigten Bauträger sich die Baukuchen in Regensburg aufteilen und es zu solchen dubiosen Spenden kommt?

  • Regensburger

    |

    Straftaten bis zu 3 Jahre wie bei Sachbeschädigung. Mehr Bagatelle geht im Strafrecht nicht! Selbst ein Ladendiebstahl wiegt schwerer (bis 5 Jahre).

  • Brenner

    |

    Der Bürger muß den Sachverhalt ja nicht unter dem Gesichtspunkt des strafrechtlichen Beweises beurteilen.

    Der Bürger kann auch einfach eins und eins zusammenzählen. Er ist ja nicht gezwungen, einen korrupten Politiker, bzw. dessen Partei zu wählen. Egal, ob der jetzt wegen der Korruption verurteilt wurde, oder nicht.

    Wobei es in Regensburg schon schwierig wird, zu wählen.

  • Tina Lorenz

    |

    Wenn ein öffentlicher Amtsträger den Anschein erweckt, Vorteile eines Dritten anzunehmen, dann ist das kein Bagatelldelikt, sondern eine Erosion des gesellschaftlichen Vertrauens in die repräsentative Demokratie. Allein der Verdacht, die Durchsuchungen und der Prozess dienen nur den neuen Nazis, die die Saga der “allseits korrupten Politiker” gerne zu ihren Gunsten nutzen. Das, zusammen mit der Tatsache, dass beide großen Volksparteien irgendwie in die Angelegenheit verstrickt zu sein scheinen, ist extrem bitter und schadet letzten Endes der gesamten politischen Arbeit vor Ort.

  • blauäugig

    |

    @Regensburger: Gestern noch felsenfest davon überzeugt, dass die Anklage gar nicht zugelassen wird, nun weiter feste am Lügen. Der geringste Strafrahmen, den das StGB vorsieht, sind 5 Tagessätze, ganz ohne Androhung einer Freiheitsstrafe. Dass Sie das nicht interessiert, wissen wir schon.

  • R.G.

    |

    An den Grundfragen hat sich nichts geändert:

    Möchten die Bürger in Bayern und Österreich Politiker mit verlässlichen, beinahe freundschaftlichen Verbindungen zu ausgewählten Wirtschafts- bzw. Immobilienbossen, oder wollen sie
    einen neuen, strengen Begriff von Unbeeinflussbarkeit und Unbestechlichkeit verwirklicht sehen?

    Wieviel Geld sollen die Parteien, wie und von wem, erhalten dürfen?

    Erwarten die Bürger wie in passiver Unterwürfigkeit, ob sie in absehbarer Zeit in Slums leben dürfen, während Wohnungen in beliebten Städten wie Regensburg, nur mehr für Reiche jedweder Ehrlichkeitsstufe leistbar sein sollen, oder möchten sie aktiv an die Politiker ihrer Parteien funktionierende Modelle sozialeren, erschwinglicheren, und anwechslungsreicheren Wohnungsbaues fordernd herantragen?

  • Franz

    |

    Manche Kommentare hier und heute, sind an Naivität nicht zu überbieten!

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Die Kammer hat sich nicht getraut. Die Anzahl der Anwälte und deren Schriftsatzmacht lassen die Gerichte kapitulieren.

  • joey

    |

    @Regensburger
    wenn da “jemand” im Triumpf zurückkehren möchte, möchte er seinen politischen Tod auch noch medienwirksam ausgiebig und öffentlich erleiden. Falls Wolbergs nicht völlig irr ist, spart er sich das.

  • victor lustig

    |

    @ Tina Lorenz: Genau darum geht es. Darin liegt der eigentliche Schaden.

    Ich kann den Jubel einfach nicht verstehen. Regensburgs Baupolitik ist so durch und durch einseitig auf das Wohlergehen der Immobilienbranche ausgerichtet daß man nur noch den Kopf schütteln kann. Die Stadt wurde in den letzten Jahren völlig durch überteuerte Bausünden verschandelt.

    Ich kann mich nicht erinnern, daß sich da die Sozialdemokraten in irgendeiner Weise mit am Gemeinwohl und an den Interessen der Gering- bis Normalverdiener orientierten Ideen hervorgetan hätten. Ich erinnere mich dagegen an viele Fotos von Grundsteinlegungen und Jubelreden unsere(r)s Oberbürgermeister(s) im Zusammenhang mit den einschlägigen Immobilienunternehmern.

    Ich kann mich nur wundern, wie die Regensburger Bürger diesem Treiben zusehen und nicht schon längst ein politischer Neuanfang vollzogen worden ist.

  • joey

    |

    @Tina Lorenz
    die historischen Nazis 33-45 gehören (neben den sonstigen größten Verbrechen) zu den Korruptesten in der Geschichte Deutschlands. Die Möchtegern Nachfolger NPD haben die finanziellen Möglichkeiten der Parlamentssitze in Sachsen ausgiebig (aus-)genutzt.

    Vermutlich meinen Sie die AfD. Auch diese sind keine Engel, sondern ein Haufen. Nazivergleiche sind aber allgemein immer schwierig.

    Bisher ist die AfD an sich selbst gescheitert – ähnlich wie die Piraten als Partei. Es ist nicht schade um die derzeitige AfD, aber darum, daß bisher keine neuen Parteien dauerhaft entstehen. Das gibt den alten “Klassikern” die Möglichkeit, Medien und Institutionen zu kontrollieren und faktisch “alternativlos” die Demokratie zu blockieren – was Merkel technisch gut beherrscht.

    Die bayer. Kommunalpolitik macht möglich, daß man auch einzeln gewählt werden kann. Da wünsche ich Ihnen wirklich viel Erfolg und Standfestigkeit. Die Standfestigkeit eines Spiegelhalters, der sich nicht wegdrehen läßt.

  • Tröster

    |

    Aha. Eigentlich müsste dann mit sofortiger Wirkung auch die Suspendierung des OB aufgehoben werden, sodass er dann die nächste Sitzung des Stadtrates wieder leiten würde. Das stelle ich mir dann doch recht interessant vor…

  • W

    |

    Nach meiner Wahrnehmung verhält es sich so:

    Es gibt, wie in vielen anderen Ländern auch, sog. gesellschaftliche Clubs in der
    Richter, Anwälte, Politiker, Wirtschaftsbosse, Lobbyisten, etc. befreundet sind.

    Der Bevölkerung kann man heute nicht mehr erklären, die Anklage gänzlich fallen
    zu lassen, sonst ist dies zu offensichtlich. Also macht man vorher einen “Deal” mit
    der Justiz und inszeniert einen Show-Prozess in gemildeter Form (nun Vorteilsnahme anstatt Bestechlichkeit), damit die ganz Naiven noch sagen können, ja unsere deutsche Justiz tut ja etwas. Unsere armen Politiker und ihre Bauträgerfreunde, denen alle Unrecht tun, obwohl sie alles richtig gemacht haben zum Wohle der Regensburger
    Bevölkerung, damit Wohneigentum und Mieten erschwinglich bleiben.

    Sollte ich zur Vorteilsnahme in meinem Beruf aufrufen, hätte ich bei Bekanntwerden
    sofort meinen Arbeitsplatz zu räumen mit allen Konsequenzen – zu Recht !

    Für mich ist klar, wer in Regensburg und woanders in der Welt mit den richtigen
    Leuten in wichtigen Positionen befreundet ist, hat auch die Justiz nicht zu fürchten.

    Die normale Bevölkerung spart sich das Wohneigentum vom Munde ab und arbeitet
    bis zum Umfallen. Unsere Elite kann weiterhin skrupellos agieren, mit der Gewissheit,
    die richtigen Personen in den wichtigen Positionen zu kennen.
    Regensburg ist für mich ab heute zurecht die nördlichste Stadt Italiens….

    Ich habe nun den wenigen Glauben an die deutsche Rechtsprechung endgültig
    verloren….meine Stimme wird weder eine CSU noch eine SPD bekommen!

  • Unbedarft

    |

    Es ist also eine Bagatelle, wenn man sich – so kann ich es jedenfalls für mich nach den bisher bekannten Fakten durchaus
    sehen – im Ergebnis ein Bürgermeisteramt kaufen lässt.

    Interessant.

    @manch einer der Kommentatoren hier : Sie sollten alle in die Politik gehen. Sie scheinen mir mit dieser Einstellung hoch qualifiziert zu sein :-)

    Aufmerksam machen möchte ich daneben aber gern noch einmal auf diese Passage des Artikels oben:

    “…, dass ein für die Eröffnung des Hauptverfahrens hinreichender Verdacht lediglich im Hinblick auf die Straftatbestände der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz vorliegt.
    …”

    Es liegt also ein für die Eröffnung einer Hauptverhandlung bzgl. Bestechlichkeit kein >>>hinreichender<<< Verdacht vor. Der Verdacht
    lässt sich also nicht begründen nach Auffassung des Gerichts. Und dieser wäre Voraussetzung für eine Eröffnung des Verfahrens
    bzgl. Bestechlichkeit. D.h. aber auch, dass die Staatsanwaltschaft lediglich nicht vermocht hat, diesen Verdacht hinreichend zu
    begründen.

    @ Wolbergs-Unterstützer, Verschwörungstheoretiker und Wirklichkeitsverdränger:

    Es heißt dann aber auch eben gar nicht, dass es eine Bestechlichkeit bei Wolbergs nicht gegeben hätte.
    Nullkommnull heißt es das.
    Es heißt schlicht, sie kriegen es – im Moment – nicht hin, ihm diesbezüglich genug nachzuweisen!

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Und mit dieser Überlegung kann sich jeder (Wähler) selbst überlegen, wie er das sieht und bewertet, falls sich der Wolbergs irgendwann
    nochmal aufstellen lässt…

    (Falls er das nach dem nun immerhin möglichen Verfahren noch darf. Denn es gibt ja glücklicherweise auch noch die strafrechtliche Nebenfolge
    nach § 45 StGB: § 45 Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts : http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html
    Und ich hoffe, dass das Gericht diese Nebenfolge ganz, ganz fest im Blick behält, damit uns der Herr Wolbergs mit seinen
    für mich unglaublich würdelosen und deshalb für mich auch unglaublich armseligen mitleidsheischenden Ergüssen wenigstens in Zukunft
    nicht mehr bei irgendwelchen Wahlen belästigen kann.)

    Und jeder (Wähler) kann sich auch überlegen, ob er – Verurteilung Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit hin oder her – nicht vielleicht die
    Straßenseite wechselt, weil er mit so jemand wie dem Herrn Wolbergs zusammen dasselbe Kopfsteinpflaster nicht benützen will. Weil er
    sonst vielleicht kotzt vor Ekel…

    Btw: Hat der Herr Wolbergs nicht auch irgendwann mal in seiner weinerlichen Art entäußert, er akzeptiert nur einen Freispruch
    erster Klasse? War das nicht so? Und seit Monaten lässt er nun durch seine Anwälte versuchen, die Anklage nicht zuzulassen?
    Falls es so war (was ich zugegeben nicht mehr 100 % genau weiß) Jeder (Wähler) kann sich für diesen Fall aber einfach selbst überlegen, ob er das dann als
    Hinwirken auf einen Freispruch erster Klasse sehen könnte ;-) Und auch, ob er so jemand nochmal seine Stimme geben
    würde ;-)

    Ich hatte sie ihm nicht gegeben und werde das auch ins Zukunft nicht tun…

    Denn ich brauche keine Verurteilung wegen völlig egal welchem Straftatbestand, um für mich nach Faktenlage heute zu wissen, für was für einen Charakter ich den Herrn Wolbergs halte ;-)

  • Simson

    |

    Dasmuss aber nicht heissen, das die Anklage Schaidinger nicht auf Bestechung und Bestechlichkeit lauten wird.
    Ein Beratervertrag ist ja aufgetaucht, zwei weitere soll es ja geben.
    Die hässliche Monster Schüssel in Königswiesen ist ja unter Schaidinger Aera genehmigt worden. Die Vorgännge um das Schlachthof Areal auch.
    Gestückelte Spenden gabs tonnenweise unter der CSU.
    Dagegen ist Wolbergs ja wirklich ein Parksünder.

  • Königswiesen

    |

    Der Vorwurf der Bestechlichkeit ist vom Tisch. Ob der Strafvorwurf der Bestechlichkeit vorliegt, wird verhandelt. Wie sieht es eigentlich mit Verstößen gegen das Parteiengesetz aus? Werden die in diesem Verfahren berücksichtigt?

  • christian

    |

    Die Frage wird sein ob die Staatsanwaltschaft dieses “Urteil” anficht. Auch das ist möglich.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Wolbergs Parksünder? Bagatelle? Nein, nicht schlau genug zum nachmachen. Es wird durch die Verfahrenseröffnung dazu kommen, dass die Öffentlichkeit endlich erfährt, was da alles gelaufen ist. Oder wird da nicht öffentlich verhandelt?

  • Giesinger

    |

    Zitat
    joey

    1. März 2018 um 12:58 | #

    @Tina Lorenz
    die historischen Nazis 33-45 …..
    ——————————————————————————————-

    Kleine Korrektur:

    NSDAP, gegründet bereits 1920.
    Ab 1921 unter Vorsitz von A.H.
    Nach H.-Putsch, ab 9.11. 1923 verboten.
    Neugründung Februar 1925.
    1933 war die Machtergreifung.

  • Jedermann

    |

    Auch die Vorteilsnahme ist ein Korruptionsdelikt.

  • Giesinger

    |

    Ansonsten halte ich es mit Günther Herzig.

    Manche können nicht, manche wollen nicht lesen.
    Diskussionen mit denen sind daher überfüssig.
    Danke u.a. @mkv für Ihre fachlichen Einschätzungen (nicht nur gestern).

  • Rosalia Genoveva

    |

    An seiner Stell tät ich mich wieder als Oberbürgermeister zeigen.
    Dann mit die alle was sich freun, feiern, feiern, feiern.

    Grad wenn sich alle narrisch freuerten, würd ich cool verkünden, ich geh lieber fürs zehnfache Gehalt als Berater von einem Staat, wos kalt ist und wo ma sogar im Sommer ein Schal tragen kann…

  • Giesinger

    |

    Wie ist das eigentlich mit Platzkarten?
    Aber jetzt meine eigentliche Frage:

    Ist bei solchen Prozessen sichergestellt, daß alle Einlaß begehrenden Journalisten untergebracht werden können?
    Es müssen ja nicht alle Verhandlungstage sein (Stefan Aigner hat bestimmt noch was anderes zu tun), aber über die Berichterstattung aus der typischen Aigner-Feder freue ich mich heute schon.
    Ihr sagt uns ja bestimmt auch rechtzeitig, wann es endlich losgeht.

    Viele Grüße, Giesinger

  • RA Veits

    |

    Ungenaue Berichterstattung durch die SZ; notwendige Differenzierung

    Es fehlt auch in der SZ das Wort “derzeit” – wenn und soweit die Kammer des LG den #hinreichenden# Tatverdacht wegen Bestechung/Bestechlichkeit verneint. Im Laufe des Strafprozesses kann es aber noch, auf einen entsprechenden Hinweis des Gerichts, zu einer solchen (dann erweiterten) Anklage wegen Best./Bestkt. kommen. Daher sind alle heute gemachten spekulativen Fest-legungen, in die eine, wie in die andere Richtung, für die Katz. Auch wenn der derzeitige Stand der Dinge eine Entlastung für die Angeklagten bedeutet; warum auch nicht.

    Keine Differenzierung zwischen strafrechtlichen und politischen Einschätzungen finden sich regelmäßig in den Kommentaren. Das ist nicht hilfreich; für niemanden.

    Auf den auch im Beschluss des Gerichts jedenfalls mittelbar angesprochen Unterschied zwischen #dringendem# und #hinreichendem# Tatverdacht sei hingewiesen. Dieser Umstand entlastet alle Angeklagten d e r z e i t am meisten.

    Im Frühjahr 2017 hatte das Gericht bei seiner angesprochenen Entscheidung (U-Haft) noch den #dringenden# Tatverdacht auch Richtung Best./BestlKt. bejaht. Das meint, es liegt “eine hohe Wahrscheinlichkeit vor, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat”.

    Heute, am 1.3.2018, nachdem die Verteidiger Entlastendes vorgetragen haben, ergibt nach Aussage des Gerichts die Auswertung der Aktenlagen – derzeit – nicht einmal (!) bezüglich Best./Bestlkt. einen #hinreichenden# Tatverdacht. Das meint, es liegt insoweit eine “überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung” (heute) nicht vor.

    “Hohe Wahrscheinlichkeit” – “überwiegende Wahrscheinlichkeit”

    Gewiss, der Blick in die richterlichen Synapsen bleibt jedermann verwehrt. Aus dem “Inbegriff der Verhandlung” wird das Gericht seiner künftige abschließende “Überzeugung schöpfen” – https://dejure.org/gesetze/StPO/261.html

    Das wird sich hinziehen. Lange Monate. Und wenn es zu keinem, das Verfahren rasch abschließenden Deal kommt, wenn Herr Wolbergs u.a. auf einen Freispruch aus ist, dann wird es erfahrungsgemäß zu einer Revision an den BGH kommen. Weitere lange Monate würden ins Land gehen, evt. mit einer Wiederholung der Strafverhandlung vor einer dann anderen Strafkammer – mit der Oberbürgermeister-Wahl 2020 vor der Tür.

    Jenseits der strafrechtlichen Seite kann es so gesehen politisch nur Verlierer geben; verloren hat auch die Regensburger Stadtgesellschaft, ihr Vertrauen in demokratische Verhältnisse, deren schleichenden, seit 1996 feststellbaren Niedergang sie freilich viel zu lange geduldet und durch Wahl der Schwarzen und ROTEN nicht aufgehalten hat.

    “Jede Bevölkerung hat die Regierung, die sie verdient.” Das stand heute irgendwo im Netz.

    Ungenauer Bericht der SZ
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/affaere-in-regensburg-prozess-gegen-wolbergs-eine-ohrfeige-fuer-die-staatsanwaelte-1.3887929

  • Lothgaßler

    |

    “Die Anklagevorwürfe der Bestechlichkeit bzw. Bestechung sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen erachtete die Kammer dagegen als zumindest derzeit nicht haltbar.”

    => Das ist sicherlich auch am schwierigsten nachzuweisen, auch wenn diverse Indizien darauf hin deuten. Ich denke auch, dass jene die Geben und jene die Nehmen nicht so dumm waren, dass sie das vorher nachweisbar festgehalten haben. Viel wahrscheinlicher ist doch, dass günstige Gelegenheiten geschaffen und genutzt werden. Das lässt sich dann niemals mehr als Bestechung/Bestechlichkeit nachweisen, auch wenn es faktisch eine war.
    Ärgerlich für die Staatsanwaltschaft, es scheint “derzeit” nicht gereicht zu haben, aber das könnte ja noch werden!
    Der Jubel von @Regensburger gilt hoffentlich nicht dem nicht ausreichend geglücktem Tatnachweis?!

  • joey

    |

    @Giesinger
    danke – ist korrekt. Ich verwende gern die Hausnummern 33-45, weil sich da jeder leicht was drunter vorstellen kann. Verbrechen durch SA&co gab es vorher auch schon, aber massiven Schaden gegen die Menschheit muß man ab 33 feststellen.

  • Jürgen

    |

    @ Tina Lorenz:
    Grundsätzlich haben Sie Recht, jedoch wäre ich immer vorsichtig mit solchen Schellschüssen, es sei denn Sie wissen mehr.
    Es könnte auch umgekehrt ein Schuh daraus werden.
    Man nehme einen SPD-Bürgermeister, der zum großen Unmut aller CSU Kräfte OB wird. Beschuldige Ihn, verhafte ihn und erwecke den Anschein dass er ein Schwerverbrecher ist. Haft, Hausdurchsuchung ect… Dann müsste er nach Ihrer Einschätzung sofort Zurücktreten. Die Unschuldvermutung gilt nicht für SPD Bürgermeister???
    Wirklich?
    Dann diese, im Vergleich lächerliche Anklage.
    Kohl würde sich, wäre er es nicht bereits, totlachen. Schäuble hat nach dem Parteispendenskandal der CDU nur 5 Jahre später nochmals einen auf Minister gemacht und das 13 Jahre lang!
    Der absolute Hohn ist die Untersuchung gegen Schlegl. Nach über einem Jahr und wahrscheinlich mehrfacher Ankündigungen der Staatsanwaltschaft, wird er überprüft. Selbst ein Schlegl ist so intelligent, dass ich ihm zutraue, alle Beweise gegen ihn längst, vor Monaten, entsorgt zu haben!
    Ich halte das Gebaren der Staatsanwaltschaft für unwürdig.

  • Regensburger

    |

    Halten wir einmal fest, was dieser Tag für Regensburg gebracht hat:
    1. Joachim Wolbergs ist angeklagt wegen eines Deliktes, dass in etwa so schwer wiegt wie ein Graffiti am Zigarettenautomaten
    2. Im Rathaus hat man die Zeichen der Zeit erkannt. Die Bürgermeisterin, die vor kurzem noch den Rücktritt gefordert hat, bereitet schon die Feier für Wolbergs triumphale Rückkehr vor.
    3. Vom Korruptionsskandal bleibt nichts, aber auch gar nichts übrig. Alle Entscheidungen wurden gesetzmäßig und zum Wohle der Stadt getroffen.
    4. Die Spitze der BayernSPD, die Wolbergs früh hat fallen lassen, ist komplett abgetaucht.
    5. Selbst die Wolbergs-feindliche Süddeutsche spricht von einer Ohrfeige für die StA.
    Was für ein schöner Tag für Regensburg.

  • guro

    |

    “Das ist ein guter Tag für die Stadt”, vielleicht sollte Frau Malz-Schwarzfischer mal ihren Mann (Rechstanwalt) fragen, ob die Anklage wegen Vorteilsnahme nichts ist, um sich erleichtert für Regensburg zu fühlen.

  • gustl

    |

    In einer Stadt, wo die Müllmänner für Ihre Arbeit keine Weihnachtsgeschenke mehr annehmen dürfen, ist die Vorteilsnahme des Oberbürgermeisters in Form von Immobiliengeschenken nur schwer vermittelbar.

  • Alfred Meier

    |

    Die Entscheidung des Landgerichts Regensburg ist ein wichtiger Teilerfolg Wolbergs und seines Anwalts: Der Hauptvorwurf “Bestechlichkeit ” ist vom Tisch und der Haftbefehl ist aufgehoben. Es bleibt der Vorwurf der Vorteilsnahme und die Wolbergs besonders belastende vorläufige Entfernung aus dem Dienst durch den Generallandesanwalt. Letzterer hat sich bereits zu Wort gemeldet: Zur vorläufigen Entfernung aus dem Dienst genüge auch die Anklage wegen Vorteilsnahme läßt er durch seine Pressestelle mitteilen. Das muss man hinterfragen. In dem jahrelangen Verfahren gegen den Wuppertaler Oberbürgermeister Dr. Hans Kremendahl wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme im Amt ist niemand auf die Idee gekommen, ihn vorläufig des Diemste zu entheben.

  • victor lustig

    |

    RA Veits schreibt sehr zutreffend:

    “…Jenseits der strafrechtlichen Seite kann es so gesehen politisch nur Verlierer geben; verloren hat auch die Regensburger Stadtgesellschaft, ihr Vertrauen in demokratische Verhältnisse, deren schleichenden, seit 1996 feststellbaren Niedergang sie freilich viel zu lange geduldet und durch Wahl der Schwarzen und ROTEN nicht aufgehalten hat…”

    Dies beschreibt sehr gut das Schlimme an der Causa Wolbergs/Schaidinger/Hartl/Schlegl/Rieger etc.

    Wie die juristische Auseinandersetzung auch immer ausgehen mag: Es bleibt ein riesiger Schaden für das Gemeinwesen, für das Vertrauen in die Demokratie und die in ein Amt Gewählten, es bleiben die Folgen am Erscheinungsbild der Stadt. Wenn ich sehe, wie begierig nicht wenige möglichst schnell zur Tagesordnung übergehen wollen, könnte ich schreien.

  • Mathikde Vietze

    |

    Dazu haben die Behörden eine halbe
    Ewigkeit gebraucht. Und das im digitalen
    Zeitalter! Wenn da nicht eine gesteuerte
    Zermürbungstaktik dahinterstand.

  • brandner K

    |

    Korruption wird unterteilt in Bestechung/Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme. Korruption untergräbt die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Verwaltung.

    Opfer von Korruption sind nicht nur die Unternehmen, die Aufträge z.B. aus Ausschreibungen deswegen nicht erhalten haben, weil sie sich gesetzestreu verhalten haben und nicht geschmiert haben, sondern auch der Bürger, der seiner Stadtverwaltung nicht mehr vertrauen kann und nun überlegt, ob ein paar Hunderter im Antrag das Verfahren nicht schneller und günstiger werden lässt.

    Da bekanntlich der Fisch beim Kopf zu Stinken anfängt, wird sich die Anklage gegen Wolbergs wegen Korruption negativ auf das Vertrauen der Bürger zu ihrer Stadtverwaltung auswirken.

    Wenn sich die Stadtverwaltung jetzt nicht von Wolbergs distanziert, wird sie wohl auch bald nicht mehr von den Bürgern respektiert.

  • Hans1St

    |

    Tja der Herr Glas bewertet die Angelegenheit inzwischen anders (sehr gut!):

    “eine Ohrfeige für die Staatsanwälte”
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/affaere-in-regensburg-prozess-gegen-wolbergs-eine-ohrfeige-fuer-die-staatsanwaelte-1.3887929

    @mkveits Sie haben überlesen, steht wohl drin das Wort “derzeit nicht”. Die Justiz rudert halt schrittweise zurück in ihren Hafen. Behutsam.

    Ob die Sache mit der Vorteilsnahme sich halten lässt glaube ich dann nicht.

    Was bleibt: Ein OB abgesägt. Allerlei Rufmord je nach Gemütslage der Schreiber mehr oder weniger. Viele Klicks.

    Eine Ohrfeige auch an jene! Das sitzt hoffentlich.

  • Trump junior

    |

    “Ein guter Tag für Regensburg”, ich glaub#s ja nicht. Fakt ist, wir haben hier einen vorläufig suspendierten OB der sich wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme/gewährung vor Gericht verantworten muss (sic!)! Wer das zu einem “guten Tag für Regensburg erklärt”, der freut sich genauso darüber wenn Donald Trump mal einen Tag keine Minderheiten beleidigt, es kommt immer auf die Fallhöhe an!

  • frankundfrei

    |

    Vorteilsnahme mit Grafitti gleich zu setzen, das ist ja wohl der hohlste Schwachsinn überhaupt.
    Wenn Wollbergs zurück ins Amt geht, dann zieh ich in den Landkreis und zahl da meine 6-stellige Gewerbesteuer.

  • jurist

    |

    Wer als Oberbürgermeister bei der Ausführung seiner Aufgaben Vorteile entgegen nimmt, die dazu bestimmt oder auch nur geeignet sind, ihn in seinem geschäftlichen Verhalten zugunsten Dritter zu beeinflussen, verstößt gegen das sogenannte Schmiergeldverbot und handelt den Interessen der Bürger zuwider. Das ist normalerweise ein Kündigungsgrund. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob es zu einer die Bürger schädigenden Handlung gekommen ist. Es reicht vielmehr aus, dass der gewährte Vorteil allgemein die Gefahr begründet, der Oberbürgermeister werde nicht mehr allein die Interessen der Bürger wahrnehmen. Aus Sicht der Bürger ist hierdurch der Eindruck gerechtfertigt, der Oberbürgermeister werde bei der Erfüllung von Aufgaben nicht mehr allein die Interessen der Bürger wahrnehmen.

  • Auch ein Regensburger

    |

    Das Tagesresümee des unerschütterlichen Vasallen @Regensburger ist noch um einige
    Punkte zu erweitern :

    6. Nach dem Freispruch und der triumphalen Rückkehr von Wolbergs an die Stadtspitze und der Wiedereinsetzung seiner Spezln wird eine 3-tägige Feier angeordnet.
    Dieser Tag wird zum Stadtfeiertag ausgerufen.
    7. Jeder Regensburger, der Wolbergs zu Unrecht verdächtigt oder beschuldigt hat, kann nach entsprechender Ehrerbietung beim reaktivierten OB einen Ablass kaufen
    ( Spendenquittung ist möglich ).
    8. Jeder Regensburger bekommt auf Antrag eine Farbdose zum Besprühen von Zigarettenautomaten mit Wolbergs-Graffitis, um die Erinnerung an Wolbergs Großtaten auch für nachfolgende Generationen wach zu halten.

    Jeder ist eingeladen, für unseren @Regensburger seine Fantasie spielen zu lassen.
    Macht Spaß

  • Lutherer

    |

    Warum fällt mir nur Fisches Nachtgesang von Morgenstern ein? Welche politische Dimension das hat, hat Frau Lorenz mit erschreckender Präzision dargestellt. Was dieses Palermo an der Donau nun für Untenehmen bedeutet, die Complianceregeln befolgen müssen, hat man in der ganzen Politromantik in Regensburg nicht bedacht. Selbst jedes durch Anleihe finanzierte Unternehmen kann Strafen der US-Börsenaufsicht aufgedrückt bekommen. Da überlegt man sich in Zukunft wo man investiert, wenn man Gefahr läuft einem Würdenträger was spenden zu müssen. Das ist alles abscheulich, da die Missetaten Einzelner die Kraft haben, unser gesamtes Gemeinwohl in Regensburg nachhaltig zu zerstören. Allen diesen Knallfröschen – egal welcher Couleur: schämt Euch und haut am besten ab! Ganz weit weg!

  • joey

    |

    @Auch ein Regensburger
    schöne Idee.
    9. die bisher unauffälligen BürgermeisterIn und Stadträte erklären ihre Treue zum Kartell und benennen sich in Immobilienzentralräte um.
    10. Die Stadtverwaltung wird vom Kartell übernommen, Kartell Manager übernehmen die Verwaltung.
    11. Wer eine Immobilie errichten oder ändern möchte, der wendet sich vertrauensvoll an die Verwaltung. Da in Zukunft alle Bauvorhaben vom Kartell ausgeführt werden, entfallen alle Spenden und die Stadt wird endlich den Makel los. Das neue Verfahren: alle Grundstücke werden abgetreten und anschließend mit Haus für einen frei vom Kartell festzusetzenden Preis zurückgekauft. Das spart übrigens auch Genehmigungsgebühren, zahlreiche kommunale Satzungen entfallen ebenfalls (Bürokratieabbau).
    12. Wahlen werden wegen Bürokratieabbau ebenfalls nach städtischer Verordnung abgeschafft. Warum? ähm … die Wahlzettel stoßen zuviel Staub aus, die Umweltzone verbietet die Verwendung von Wahlzetteln. Die bisherige Spitze bleibt aus ökologischen Gründen einfach im Amt. Das spart zudem Pensionszahlungen für immer wieder neue OBs.
    13. Schaidinger überbringt die gute Nachricht, daß nach seinem unermüdlichen Wirken auch für die Immobilienzentralräte eine weitere Jacht zur gemeinsamen Nutzung angeschafft wird. Das ist zum Wohle der Stadt, weil die Zentralräte nur im erholten Zustand die richtige Meinung vertreten und die Preise erhöhen können!

  • Rosalia Genoveva

    |

    Mich täts freun, möcht morgen den Wolbergs wieder im Amt sehn!
    Weils immer so schööön über ihm gschrieben haben, wünschat ich Ihnen ein Jobangebot an sie zwei, Frau Vietze, und an Sie Frau Regensburger!
    Dann wär die Welt wieder ganz.

    Wir könnten uns endlich wieder den wichtigsten Fragn widmen.

    Ob ein HartzIV Empfänger von der Mama Zum Geburtstag ein kleines Gschenk kriegt hat, was ma ihm als Gehalt wegrechnen müsst vom Regelsatz, oder ob ganz arme Hund mit zwei Füß überhaupt was zum Beißen brauchen.
    Weil Schmarotzer, die was sich Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit holn, dene muss ma Grenzen Zeigen.

    (Ich hab heut einen mutmaßlichen ganz argen Menschen gsehn, der hat sich eine halbe Wurschtsemmel schenken lassen.
    Das sind die wirklich argen Sachen im Land!)

  • mkv

    |

    Lutherers Einfall folgend, auch von Morgenstern – ist ja Frühling heut´:

    Galgenbruders Frühlingslied

    Es lenzet auch auf unserm Spahn,

    o selige Epoche!

    Ein Hälmlein will zum Lichte nahn

    aus einem Astwurmloche.

    Es schaukelt bald im Winde hin

    und schaukelt bald drin her.

    Mir ist beinah, ich wäre wer,

    der ich doch nicht mehr bin..

  • Rosalia Genoveva

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    Wie der große, dazumal wegen Parteispenden abgedankt wordene Herrscher von einem fernen Land alt gworden ist, da hab ich zum Fazi gmeint, siehst, wennst auch ein Ehrenwort zum halten hättst, von wo welches Geld warum kommen ist, hättest jetzat auch scho lang eine Junge bei dir, die was sich mit dir zufällig einigeln tät
    gegen die ganze Welt, die was dich was fragen könnt.

    Müsstest nicht mit mir das Leben genießen und Freud an die Leut haben. Könntest ein abgeschlossenes Leben führn, voller Groll gegen alle, brauchatst dich mit die Kinder nicht mehr treffen.

    Wärst immer (wie soll ichs sagen, ohne dass ichs sag) wie in am freiwilligen Gfängnis, in das du dich selbst reinverurteilt hättst.
    Wär das nicht schön?

    Da hat der Fazi gemeint, ob ich heut ein Knallfroisch gfrühstückt hätt, er will lieber das lustige Leben ohne Ehrenwortfolgen. Mit mir altem Faltengsicht.

    Ja und jetzat weiß ich wieder nicht, warum mir das da bei dem Thema einfallt…

  • meine5cent

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    Oh je, der übliche Journalistenquark von “Ohrfeige” und “Paukenschlag”. Eine Nummer kleiner gehts meist nicht. Wenn der Artikel den Beschluss zutreffend wiedergibt, geht das LG davon aus, dasss WOlbergs u.a. zwar Vorteile angenommen haben, aber nicht wegen amtspflichtwidriger Handlungen. Deshalb Vorteilsnahme, aber keine Bestechlichkeit. Das kann sich in der Hauptverhandlung jederzeit wieder drehen.

  • VM

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    das unabhängige Gericht sieht die Vorwürfe, soweit sie auf Bestechlichkeit beruhen als nicht zutreffend an und wird eine Anklage nur wegen des wesentlich geringeren Vorwurfs der Vorteilsannahme zulassen. Bekanntlich hatte die gegenüber den Weisungen des CSU-geführten Innenministeriums unterworfene Staatsanwaltschaft Herrn Wolbergs vorgeworfen, er sei bestechlich gewesen und hat dafür gesorgt, dass dieser in U-Haft kommt und zwar gleich zu den ganz schlimmen Fingern in die JVA Straubing. Man kann schon daran Zweifel hegen, ob auch ein CSU-OB so wie der SPD-OB Wolbergs behandelt worden wäre.

  • Taxifahrer

    |

    Und es ist wie fast immer: Am Ende entscheidet das Gericht. Und es fällt wie fast immer das rechtmäßige Urteil.

  • Dieter

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    Und der wahre Schaden der letzten 20 Jahre Regensburger Immobilienwirtschaft – in den deutschlandweiten Rankings ist Regensburg was Miet- und Kaufpreissteigerungen bzgl. Immobilen angeht immer ganz vorne dabei, teilweise auch auf Platz 1.

    Dafür gibt es natürlich mehrere Faktoren, aber einer davon ist die Monopolstellung der Immobilenzentren, die aktuell im Fokus der Ermittlungen stehen.
    Ungereimtheiten bei Grundstücksvergaben gab es zu Hauf, man muss sich nur bei RD etwas durchklicken.

  • RA Veits

    |

    Gibt es einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht? Diese Frage steht zwischen den Zeilen von @VM, dessen erhobene “Zweifel” den Blick lenken in die Nuller-Jahre in Regensburg.

    Als Alt-OB Schaidinger 2005 mit den Seinen den “Millionendeal am Donaumarkt”, dessen objektiver Unrechtstatbestand sich durch einen einfachen Sachverhalt auch heute noch darstellt, völlig ungestört durchzog, fanden in der Reihenfolge Dr. Johann Plöd/Günther Rückdäschel

    https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/ruckdaeschel-an-der-spitze-21179-art143761.html

    zwei Leitende Oberstaatsanwälte, nichts Kriminelles dabei. Beide genießen heute auf ihrem Ruhekissen ihre wohlverdiente Pension. Und ich meine, beide zu “sehen”, wie sie sich über die von @ VM in den Diskussionsraum gestellten “Zweifel” weiße Gedanken machen.

    Ich hatte seinerzeit die Wahl Schaidingers zum OB (2008) angefochten und bei Regierung und VG Regensburg die Meinung vertreten, ihm habe bei der Wahl das passive Wahlrecht gefehlt.

    Ohne von ihrer eigenen Prüfungspflicht Gebrauch zu machen beschied die zuständige Kammer des VG unter ihrem Vorsitzenden, dem damaligen Präsidenten des Gerichts, unter Umgehung der Vorschriften der mündlichen Verhandlung, mit Hinweis auf die staatsanwaltliche Einstellung des von mir initiierten Verfahrens gegen Schaidinger (Verdacht der Veruntreuung eines Millionenbetrags zum Nachteil der Regensburger Bürgerschaft), dass Schaidinger durch den Deal sein passives Wahlrecht nicht verloren hätte, denn die bezeichneten OberStA hätten ja (je) das Ermittlungsverfahren eingestellt (mit dem behaupteten Hinweis, Schaidingers Deal sei von seinem Ermessen getragen gewesen, obwohl der qm-Einkaufspreis die vom zuständigen Amt konstatierten zulässigen max. 900 EUR überstieg und bei über 1.800 EUR lag).

    Wer denkt da nicht aktuell an die Misere am Schlachthof, die r-d umfänglich darstellte.

    Seit Jahrzehnten scheitert u.a. der Deutsche Richterbund daran, die Justiz von der Politik abzunabeln und selbstverantwortlich zu organisieren, um die Weisungsgebundenheit (StA) abzustreifen. Die Mär von der Unabhängigkeit der Justiz kann nur der vertreten, der das Wechselspiel der Justiz-Juristen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht verdrängt samt seinen sich daraus ergebenden greifbaren Sachzwängen.

    Wer von den Edelfedern der “großen Medien”, wer von den energiegeladenen Politikern des Landtags (Recherche/Petition) schafft es, die von @ VM erhobenen Fragen durch eine Auswertung der Ermittlungsakten 152 Js 1457/08 in das Licht der Öffentlichkeit zu stellen? Man findet dort auch genug Futter für eine Promotion. Ich sehe schon die jungen Juristen aus der SPD mit den Hufen scharren …

    —–

    Einzelzeiten zum Verfahren gegen Schaidinger befinden sich auf meiner Webseite AktionBosS (linke Spalte).

    —–

    Selbstverwaltung der Justiz
    Abschaffung des externen Weisungsrechts
    https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Richterbund

  • Hansemann52

    |

    Es ist schon verrückt, dass ein suspendierter OB Wolbergs -dem jetzt der Prozess gemacht wird- lapidar erklärt, dass er wieder in das Amt des des OB möchte. Einjeder Manager, Angestellter oder Arbeiter müsste in der freien Wirtschaft seinen Stuhl räumen. Sollte die Regensburger SPD das so mitragen wollen, so wird sie in Zukunft, genauso einen Sinkflug erleben, wie die bundesweite SPD. Schade!!!

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Natürlich hat er ein Recht auf den OB-Stuhl zurückzukehren. Jahrelang hat er sich in, zu seiner Ausbildung unadäquaten Positionen gequält. Und als er endlich das ihm zustehende Amt inne hat, stellt man ihm eine hinterhältige Falle.

    Hier hat gestern ein SPD Kollege einen passenden Posten freigemacht:
    https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/spd-politiker-marcus-held-trittals-oppenheimer-stadtbuergermeister-zurueck/

    Kann sofort angetreten werden. Einarbeitung brauchts ja wohl kaum.

  • R.G.

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    Wie lange es für eine Ex-Politikerin dauern kann, nach Ausstieg aus der schlecht bezahlten Parlamentsarbeit einen in Einstellung und Moral zu ihr passenden Posten zu finden, zeigt sich bei Eva Glawischnig, der vormaligen Spitzenfrau der Österreichischen Grünen.
    Schließlich fand sie aber doch noch einen von ethischen Prinzipien übersprudelnden Konzern. Gestern die Bekanntmachung der Sensation:

    https://derstandard.at/2000075324397/Ex-Gruenen-Chefin-Glawischnig-bei-Novomatic

    Die Lehrere daraus lautet, lobt und verehrt euren werten Oberbürgermeister Wolbergs mehr, bittet ihn um Verzeihung für alle Undankbarkeiten ihm gegenüber, nicht dass er euch noch Richtung ethischer Privatwirtschaft entgleitet.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Es muß ja nicht gleich Glücksspielautomaten in Österreich sein: Oberburgermeister am Bratautomaten beim Schachtelwirt geht auch.

  • Alfred Meier

    |

    @ VM vom 01.03.2018, 21.57: Die Staatsanwälte unterstehen nicht dem Innenminister, sondern dem Justizminister. Innenminister Hermann trägt also keine politische Verantwortung für das Vorgehen der Regensburger Staatsanwälte gegen Wolbergs und andere. Hermann ist aber Dienstvorgesetzter des Generallandesanwalts, der Wolbergs vorläufig des Dienstes enthoben hat. Nach der jüngsten Entscheidung durch das Landgericht wäre zu fragen, ob diese Entscheidung aufrecht erhalten werden kann. Falls der Innenminister bzw. sein Generallandesanwalt hier nicht einlenken sollten, wäre Wolbergs eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zu emphehlen.

  • highwayfloh

    |

    Also zum Thema bleibt folgendes – sachlich – festzuhalten:

    1) Das zuständige Gericht sieht die ursprünglichen Vorwürfe und Anklagepunkte anders als die Staatsanwaltschaft.

    2) Es wird komischerweise wegen gleicher Verdachtspunkte JETZT ERST (!!!) gegen die CSU und deren Funktionäre ermittelt (Verstoß gegen das Parteifinanzierungsgesetz) und KEINER der CSU-Funktionäre war bislang in Untersuchungshaft so wie Wolbergs.

    3) Gehört hier ein Untersuchungsausschuß eingesetzt und zwar von neutralen Juristen, welche den Sachverhalt beurteilen, insbesondere, weshalb offenbar bei gleichem – offenbar justiziablen Sachverhalt- die Staatsanwaltschaft so unterschiedlich agierte: Einerseits mit vollen Rohren auf Wolbergs schiessen und die CSU aber mittels Blauhelm-Weisser-Flagge-Zeigen-Vorgehen zu schützen und genau das damit zu ermöglichen, weshalb Wolberbs in U-Haft gesessen ist: Verdunklungsgefahr – Beseitigung von Beweismitteln!

  • Markus Frowein

    |

    @ highwayfloh (2. März 2018 um 19:30)

    Genau, und deshalb bleibt alles so, wie es ist. Hat sich ja lange Zeit bewährt …

  • blauäugig

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    @highwayfloh
    zu 1) Die ursprünglichen Vorwürfe waren:
    Vorteilsnahme (vgl. übereinstimmende Presseberichte wie https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs/
    Damals wetterte “Regensburger” und seinesgleichen, wie man dem OB Vorteilsnahme unterstellen könne, nun feiern sie diesen Sachverhalt wie einen Freispruch erster Klasse.
    zu 2)Die Untersuchungshaft wurde nicht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz verhängt. Und nicht wegen der Stückelung. Eine ausführliche Presseerklärung der Staatsanwaltschaft können Sie dank Google sicher auch selber finden. Und Sie geben unter 3 ja selber einen anderen Grund an. Was soll das?
    zu 3) Gab es denn irgendwann und irgendwo in Deutschland einen “Untersuchungsausschuß von neutralen Juristen”? Üblicherweise wird der Untersuchungsausschuss aus Mitgliedern des Parlaments nach dem Proporz der Fraktionen gebildet.

  • Günther Peissig

    |

    Da äußern sich in diesem Blog tatsächlich Menschen, die es normal finden, daß sich ein Politiker über Strohmänner von Bauunternehmern mit vertuschenden Stückelungen finanzieren läßt, die den Immobilienkuchen in Regensburg untereinander aufteilen. Vielleicht hat Regensburg genau deshalb eine solche Stadtregierung und dadurch wiederum den Ruf der nördlichsten Provinzstadt Italiens, wo z.Z. im Wahlkampf ähnlich bauernschlau argumentiert wird. In meinen Augen ist es verheerend für das Demokratie- und Rechtsverständnis der Bürger, wie sich Politiker ohne jegliche Selbstkritik und ohne Unrechtsbewußtsein ihre Pfründe zu sichern versuchen. Vorteilsannahme ist schon deshalb kein Kavaliersdelikt, weil sie immer zur Benachteiligung eines Anderen führt, hier zum Nachteil der Bürger, die nicht über finanziellen Überfluß verfügen und deshalb auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, wie ihn z.B. Wohngenossenschaften anbieten .

  • Markus Frowein

    |

    @ Günther Peissig (3. März 2018 um 11:25)

    “Da äußern sich in diesem Blog tatsächlich Menschen, die es normal finden, …”

    Und genau wegen dieser Leute und der übrigen schweigenden Mehrheit wird alles
    so weitergehen, wie bisher. Noch mehr Billig-Beton-Bunker, noch reichere Investoren
    und noch ärmere Schweine, die sich die Mieten dann gar nicht mehr leisten können.
    Widerstand sieht anders aus, aber da müsste man vom Sofa aufstehen und was tun …

  • christian

    |

    Das irritierendste an dem ganzen:

    Hinreichender Tatverdacht!
    Mehrere Richter hatten zuvor einen “dringenden Tatverdacht” erkannt.
    Egal wer nun die richtige Einschätzung (tut mir leid ich kann das nicht anders ausdrücken denn hier scheint wirklich geschätzt zu werden) getroffen hat ist das erneut ein Paradebeispiel für die ohnehin umstrittene Regensburger Justiz.
    Egal. Das wichtigste ist dass nun endlich ein öffentliches Verfahren terminiert wird und sich die Bevölkerung endlich selbst ein Bild machen darf. Dann werden endlich mal die Inhalte der Telefongespräche öffentlich aus denen sich die Verdunkelungsgefahr ergaben. Äh mutmaßlich…

  • blauäugig

    |

    @Christian
    Für mich wäre es viel irritierender, wenn – egal, was Staatsanwaltschaft, Zeugen, Angeklagte, Anwälte im Verfahrensverlauf äußern- das Gericht bis zum Schluss an der anfänglichen Einschätzung festhalten sollte. Dann wäre die Gerichtsverhandlung nur ein Schauprozess. Fordern Sie das ernsthaft?

  • Jürgen

    |

    @highwayfloh
    Danke für die Zusammenfassung.
    Leider glauben immer noch Menschen in unserem Freistaat dass es eine unabhängige Justiz gibt.
    @Günther Peissig:
    Die CSU regiert seit 1957 in diesem Stil. Da regt sich keiner auf!
    Fakt ist, dass keine Regierung für eine gänzliche Veröffentlichung aller Parteispenden (egal in welcher Höhe) ist. Insgesamt flossen 2013 rund 91 Millionen Euro an die Parteien. Aber nur 1,1 Millionen Euro ließen sich vor dem Wahltag im September 2013 einem Absender zuordnen!
    Ein weiteres Beispiel das bis heute wirkt:
    Drei Mitglieder der Quandt-Familie, die zusammen 46,8 Prozent der BMW-Aktien halten, hatten zwei Wochen nach der Bundestagswahl 2013 der CDU fast 700.000 Euro zukommen lassen. Die Spende machte Schlagzeilen, weil die Bundesregierung in der EU bei der Einführung strengerer Abgasnormen bremste. Die Christdemokraten hätten gewusst, dass Spenden dieser Höhe zu erwarten seien, sagte damals freimütig ein Quandt-Sprecher gegenüber „Spiegel Online“. Die Familie und die CDU haben also dafür gesorgt, dass die Wähler vor dem Wahltag nichts von der geplanten Großspende erfahren. Das mag nach den Buchstaben des Parteiengesetzes legal sein, im Sinne des Gesetzes ist es hingegen nicht.
    Haben Sie dafür nur einen CSU Mann in U-Haft sitzen sehen? Nur so am Rande, es sterben Jährlich über 10.000 Menschen “an schlechter Luft”!
    Strafbar macht sich im Sinne des Parteiengesetzes nur, wer zur Stückelung von Spenden auffordert, die er selbst erhält!
    Solange nichts gegen die Möglichkeit solcher Stückelungen getan wird, bleibt es möglich.
    Wenns jemanden interessiert: Die CSU finanziert Land auf Land ab seine opulenten Wahlkämpfe größtenteils mit Spenden. Bei der SPD sieht das in den meisten Ortsvereinen anders aus. Da zahlt der Kandidat aus eigener Kasse. Wer die Augen beim Wahlkampf auf macht, kann selbst feststellen wer sich Großplakate leisten kann und wer nicht. Beim letzten Kommunalwahlkampf in der Stadt Regensburg waren die Mittel, zum Unwohl der CSU, wohl ausnahmsweise mal annähernd gleich.

  • blauäugig

    |

    @Jürgen
    “Die Familie und die CDU haben also dafür gesorgt, dass die Wähler vor dem Wahltag nichts von der geplanten Großspende erfahren. Das mag nach den Buchstaben des Parteiengesetzes legal sein, im Sinne des Gesetzes ist es hingegen nicht.
    Haben Sie dafür nur einen CSU Mann in U-Haft sitzen sehen? ”
    Haben Sie schon mal daran gedacht, dass CDU und CSU zwei verschiedene Parteien sind?
    Dass Sie mit Ihren verqueren Gedankengängen so jemandem wie highqwayfloh auch noch Recht geben, spricht weder für ihn noch für Sie.

  • highwayfloh

    |

    @blauäugig: Zitat 6. März 2018 um 13:19:

    “Dass Sie mit Ihren verqueren Gedankengängen so jemandem wie highqwayfloh auch noch Recht geben, spricht weder für ihn noch für Sie.”

    Ihr Kommentar spricht eher nicht für Sie, denn erstens kennen wir uns höchstwahrscheinlich nicht, weder real noch virtuell, noch können Sie mich wirklich beurteilen und vertragen offenbar nur ihre eigene “Weltanschauung”, der sich wohl alle anderen unterzuordnen haben. Vielleicht denken Sie mal drüber nach.

  • Alfred Meier

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    Kommentar gelöscht. Wir haben keine Lust, die zahlreichen Falschbehauptungen zu korrigieren. Lesen Sie einfach nochmal nach.

  • highwayfloh

    |

    Nachtrag zu @blauäugig 2. März 2018 um 22:10 zu Punkt 3 dieser Antwort an mich:

    Wo steht denn in Stein gemeisselt, dass es immer ein politischer Untersuchungsauschuss sein muss, der diverse Dinge untersucht, insbesondere juristische? Genau darin liegt doch ebenso das Problem, dass eben nie was rauskommt, bzw. dann unter den Teppich gekehrt werden kann.

    Fakt ist, dass das Vorgehen der Regensburger Justitz überprüft gehört und zwar durch Fachleute, eben Juristen und eben solche, die neutral sind und deren Neutralität nachgewiesen ist. Dann wird sich nämlich zeigen, inwieweit die Staatsanwaltschaft in diesem Falle durchaus politisch beinflusst wurde – von welcher Seite aus auch immer … .

    … wer gewisse Vorgänge noch in Erinnerung hat (Ex-Ob-Schaidinger auf einmal Gast auf den Nockherberg … dieses Jahr wars glauch ich wieder so – ich meinte ihn ganz Kurz mal erkannt und gesehen zu haben, bevor eine Moderatorin dauerhaft ins Bild kam)… ebenso das Ex-OB Schaidinger, eine Funktion in der Bayrischen Landesbank inne hatte und dafür nie zur Verantwortung gezogen wurde … (nein, in bayern wird innerhalb der CSU NIE über den kleinen Dienstweg was mal geklärt…. hats noch nie gegeben!)…. ein Schelm der Böses dabei denkt.

    Ich habe immer gesagt: Wenn Wolbergs wirklich Mist gebaut hat, dann wird er dafür grade stehen müssen und zu Recht, ABER: Dies zu Beurteilen, ist weder die Sache der Medien, noch von der Partei-Konkurrenz, welche Leichen im Keller hat, deren Gestank selbst das Vakuum des Universums insgesamt ad absurdum führt!

  • Jürgen

    |

    @blauäugig: Man verzeihe mir die reflexartige Schreibweise mit dem S statt dem D. Mir san halt in Bayern, da kommt so was schon mal vor. Aber schön dass Sie sich daran ereifern, das zeigt nur, dass mein kleiner Stachel an der richtigen Stelle gehörig brennt.
    Der Abgasskandal ist meines Erachtens ein Hochaus im Vergleich zum derzeitigen Stand der Gartenhütte des Oberbürgermeisters Wolbergs. Aber solange die Justiz nicht unabhängig agiert, bleiben wir halt eine Strausssche Bananenrepublik.
    In diesem Zusammenhang wird es interessant werden welche automobile Karriere der cSu-Mann Alexander Dobrindt einschlagen wird wenn er vom völlig ungeeigneten cSu-Mann Andreas Scheuer im Ministerium abgelöst wird. Bei so vielen Strohmännern könnte es man auch Landwirtschaftsministerium nennen.

  • blauäugig

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    @highwayfloh, Jürgen
    Na, wer ereifert sich mehr, Sie (beide?) oder ich? Vergleichen Sie die Länge der Äußerungen über die Gegenseite und natürlich den Nachhall, wenn man eine ganze Woche für die ausgefeilte Reaktion braucht.

  • highwayfloh

    |

    @blauäugig:

    Lesen Sie doch bitte mal genau nach, was ich bislang hier im Thread geschrieben habe und was Sie an mich geantwortet haben. Nirgendwo habe ich mich ereifert, schon gar nicht persönlich gegen Sie. Erstaunlicherweise werfen Sie mir aber vor dass ich einer geregelten Arbeit nachgehe und – dafür entschuldige ich mich bei Ihnen hiermit – die Antwort von Ihnen, auf die ich zuletzt bezogen habe, einfach aus Zeitmangel und Müdigkeit nach anstrengender Arbeitswoche überlesen habe.

    Bitte geben Sie mir doch Ihre Realdaten hier öffentlich, damit ich Sie in Zukunft über meine Arbeitszeiten und privaten Abläufe informieren kann, damit es Ihrerseits genehm ist. Vielen Dank!

    Und jetzt vermisse ich von Ihnen eine Konkrete Antwort auf meine Argumente von diesem Komentar: 8. März 2018 um 20:06

    Ausser ein nichtssagender Angriff gegen mich und den Mitkommentator „Jürgen“ haben Sie offenbar nichts mehr dagegen vorzubringen – aber (entschuldigung wenn ich es deutlich sage): groß das Maul aufreissen!

    Und zur Klarstellung: ich b in NICHT “Jürgen” und kenne Ihn auch nicht! Ich schreibe ausschließlich unter meinem Pseudonym und nur unter diesem, auch auf anderen Plattformen!

  • Giesinger

    |

    Wie erfahre ich als interessierter Bürger (nicht aus Regensburg) eigentlich, wann der erste Prozesstag ist? Nur aus der Presse bzw. RD?
    Ich habe soeben mal über das Internet versucht nach Verhandlungsterminen und Urteilen zu suchen. Da Wahnsinn! Die Justiz.Bayern will das offensichtlich nicht. Ist das wegen des Datenschutzes?

    Ich habe zwar einige Links gefunden, aber keiner funktioniert. Sieht eh alles so aus, als hätte sich ein BWL-Student ca. 1993 im 1. Semester dort mal versucht…und dann gesagt…äh…machma Pause!

    Die haben dort doch bestimmt auch einen System-Administrator?

    Juristen hier, bitte klärt mich auf!

  • Giesinger

    |

    “Wolbergs-Prozeß nicht vor September” https://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/korruptionsaffaere-wolbergs-prozess-nicht-vor-september-100.html

    Warum bitte läßt man den Verfahrensbeteiligten soviel Zeit?
    Ist das wirklich nötig?
    Warum brauchen die mindestens ein halbes Jahr zum Termine abstimmen?
    Hat man den Beteiligten bei deren Inhaftierung etwa gesagt, “Wir würden Sie jetzt gerne einsperren. Oder spricht Ihr Terminkalender bzw. der Ihres Anwalts etwa dagegen? Wann würde es Ihnen denn passen?”
    O.K. die Verdunklungsgefahr war’s damals.
    Aber jetzt dachte ich, sind die Ermittlungen doch abgeschlossen, oder häh?
    Es wir doch sowieso nicht bei einem Vehandlungstag bleiben, warum kann man da nicht schon mal anfangen?

    Fragen über Fragen…

  • mkv

    |

    Lange Prozessdauer bis 2019 plus, Wählergemeinschaft R.

    Meister @ Giesinger, sind Sie wirklich der Ansicht, dass auch nur eine Ihrer Fragen von öffentlicher Bedeutung war?

    Ihre emotionsgeschleuderten Fragezeichen haben welches Ziel?

    Der späte Beginn des Strafprozesses hat in Anbetracht der Vielzahl der Beteiligten mit Terminsabgleichungen zu tun. Diese waren während der allgemeinen Urlaubszeit wohl schon gar nicht realisierbar.

    Die Regensburger und die gesamte Öffentlichkeit wird sich auf eine lange Verfahrensdauer einstellen können. Wohl weit in das Jahr 2019 hinein. Eine potentielle Revision zum BGH dazugedacht, so ist bis zur Rechtskraft einer künftigen Entscheidung das Wahljahr 2020 nicht mehr fern.

    So gesehen halte ich dafür, dass beginnend nach Pfingsten und dann mit Verve nach den Sommerferien aus der Mitte der Bürgerschaft jenseits aller “etablierter” Parteien eine “Wählergemeinschaft R.” sich findet, gründet und für die Kommunalwahl rüstet. Es ist die Stunde der 25-45 Jährigen, begleitet von Frauen und Männern mit allerlei unterschiedlichster Erfahrung.

    “Enough is enough. Time for a change. Never again!”

    Dieser Slogan von http://www.marchforourlives.com erscheint wie gemacht auch für die Domstadt.

  • Giesinger

    |

    @mkv 27. März 19:58
    “Ihre emotionsgeschleuderten Fragezeichen haben welches Ziel?”

    Ziel —>

    Die Korruptionsaffäre in der öffentlichen Regensburger Wahrnehmung am “Köcheln” zu halten. Wobei ich ja meine, recht viel geköchelt hat es da seit Juni 2016 in der Bürgerschaft Regensburg mehrheitlich nicht. (Meine Wahrnehmung in Gesprächen mit Regensburger Bürgern.)
    Bei mir hingegen brodelt es noch immer bei diesem Thema.
    Ich kann den Langmut der Regensburger Bürger nicht verstehen.
    Wie Sie da noch von “Verve” sprechen können?
    Viel Schwung und begeisterte Mitstreiter wünsche ich Ihnen heute schon mit einer
    “Wählergemeinschaft R.”

    Übrigens, würde Wolbergs sich nicht so krampfhaft gegen einen Rücktritt sträuben, dann wäre ich wohl auch weniger emotionsgeladen.
    (Ist klar, er will und braucht die Kohle und seine Pension.)

    Ansonsten vielen Dank für die Antwort, Herr mkv!

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