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Erste Anklage in der Korruptionsaffäre

Strafprozess gegen Oberbürgermeister – und alle sind erleichtert

Eine Anklage wegen 24 Fällen der Vorteilsannahme gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat das Landgericht Regensburg am Donnerstag zugelassen. Einige Politiker bekunden Erleichterung darüber, dass der Hauptvorwurf der Bestechung vom Tisch sei. Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer sieht gar das Wort „Korruption“ als nicht mehr angebracht an. Doch ganz so einfach ist das nicht.

“Ich will vor den Menschen, die mich gewählt haben, rehabilitiert werden.” Joachim Wolbergs zusammen mit seinen Verteidigern Peter Witting und Jutta Niggemeyer-Müller. Foto: as

„Das ist ein guter Tag für Regensburg. Das ist keine Korruptionsaffäre mehr.“ Man muss die Regensburger Korruptionsaffäre schon von Anfang an verfolgt haben, um zu verstehen, warum Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer zu dieser Einschätzung kommt, als sie am Donnerstagmittag vor die Medien tritt. Während es in jeder anderen Stadt eine mittlere Katastrophe wäre, wenn deren Oberbürgermeister vor dem Landgericht angeklagt wird, nimmt in Regensburg nicht nur Maltz-Schwarzfischer die heute verkündete Zulassung des Hauptverfahrens gegen Joachim Wolbergs und drei weitere Beschuldigte „mit Erleichterung“ zur Kenntnis. Ähnliche Einschätzungen kommen auch von einigen Stadträten und in Kommentaren in den sozialen Medien.

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Teils bezieht sich die Erleichterung auf das Ende der monatelangen Ungewissheit und die nun endlich bevorstehende gerichtliche Klärung, aber neben Maltz-Schwarzfischer kommen beispielsweise auch Margit Kunc (Grüne) oder Klaus Rappert (SPD) gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung zu dem Ergebnis, dass der Hauptvorwurf nun vom Tisch sei. Manche Anhänger von Wolbergs feiern das Ganze sogar fast schon wie einen Freispruch und sehen ihn binnen kürzester Zeit wieder im Rathaus.

“Niemand kann mich mehr als Knasti bezeichnen.”

Tatsächlich wirkt es zunächst wie ein „Paukenschlag“, dass Wolbergs nun nicht mehr wegen Bestechlichkeit, sondern „nur“ noch Vorteilsannahme angeklagt wird. Während der Strafrahmen bei Bestechlichkeit bei bis zu fünf, in besonders schweren Fällen sogar zehn Jahre Haft liegt, drohen bei Vorteilsannahme maximal drei.

Norbert Hartl: Seine E-Mail an Volker Tretzel spielt in dem Verfahren eine wichtige Rolle. Foto: Archiv/ Staudinger

Überdies war es im Januar 2017 der damals von der Staatsanwaltschaft angenommene dringende Tatverdacht der Bestechlichkeit, der zusammen mit dem Vorwurf der Verdunkelungsgefahr dazu geführt hatte, dass Wolbergs zusammen mit zwei weiteren Beschuldigten für sechs Wochen in Untersuchungshaft genommen wurde. Eine Erfahrung, die ihn „schwer geprägt“ habe, so Wolbergs am heutigen Donnerstag und eine Entscheidung, die nach Einschätzung seines Strafverteidigers Peter Witting „Basis für die Suspendierung als Oberbürgermeister“ war.

Vor diesem Hintergrund mag es wie eine Klatsche für die Staatsanwaltschaft wirken, wenn das Landgericht heute den Vorwurf der Bestechlichkeit bzw. Bestechung als „derzeit nicht haltbar“ bezeichnet und in einer weitere Entscheidung die Haftbefehle gegen Wolbergs, den Baulöwen Volker Tretzel und dessen früheren Mitarbeiter Franz W. aufgehoben hat. „Niemand kann mich mehr als Knasti bezeichnen“, so Wolbergs dazu.

“Die Anklage wurde in vollem Umfang zugelassen.”

Dr. Markus Pfaller, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, mag diese Interpretation einer Klatsche allerdings so nicht stehen lassen. „Die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde in vollem Umfang zugelassen“, erklärt er auf Nachfrage. Das Volumen der Parteispenden von fast 480.000 Euro aus Tretzels Umfeld sei Gegenstand der Anklage, ebenso die Nachlässe bei Wohnungskäufen im niedrigen sechsstelligen Bereich und die Zuwendungen Tretzels an den SSV Jahn. „Weil die Anklage vollständig zugelassen wurde, können wir gegen diese Entscheidung auch keine Beschwerde einlegen“, so Pfaller weiter. Von den konkreten Vorwürfen sei aber „nichts weg“.

Das Gericht sei lediglich zu einer anderen rechtlichen Würdigung gekommen. Während der dringende Tatverdacht wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit von der Wirtschaftsstrafkammer im vergangenen Jahr noch bejaht wurde – damals, als die Haftbefehle zwar außer Vollzug gesetzt wurden, aber nach wie vor in Kraft blieben – ist dieselbe Kammer nun aktuell zu dem Ergebnis gekommen, dass nur eine Anklage wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung zugelassen werde.

Vorteilsannahme in 24 Fällen

Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft gegen Wolbergs Anklage wegen zwei Fällen der Bestechlichkeit und einem Fall der Vorteilsgewährung erhoben, die Wirtschaftstrafkammer um Richterin Elke Escher hat nun eine Anklage wegen 24 Fällen der Vorteilsannahme zugelassen. Im Prozess selbst ist dabei noch alles möglich: von Freispruch bis hin zu einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit.

Die Verteidiger des Bauträgers Volker Tretzel haben derweil in einer ersten Reaktion erklärt, dass die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts „die von der Staatsanwaltschaft Regensburg (…) erhobene Anklage überwiegend zurückgewiesen“ habe. Insbesondere mit Blick auf die Vergabe des Grundstücks auf dem früheren Nibelungenareal, um die sich das Verfahren im wesentlichen dreht, und von dessen Bebauung sich Tretzel laut Staatsanwaltschaft einen Gewinn von 26 Millionen Euro versprochen haben soll, sei vom Gericht als „sachgerecht und nachvollziehbar“ bezeichnet worden. „Auch deshalb ist nicht zu beanstanden, dass Oberbürgermeister Joachim Wolbergs sich im Vergabeverfahren für diese sachgerechte Vergabeentscheidung eingesetzt hat“, so die Tretzel-Anwälte weiter.

“Die Kammer hat keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.”

Der Sprecher des Landgerichts Regensburg, Thomas Polnik, erklärt das Ganze allerdings etwas anders. „Die Kammer hat für die Vergabe keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.“ Zwar sei die von breitem Konsens getragene Entscheidung des Stadtrats „sachgerecht und nachvollziehbar“ gewesen, nicht unbedingt aber der Weg dorthin.

Dreh- und Angelpunkt dabei ist ein Schreiben der Regierung der Oberpfalz. Diese hatte die Vergabe nach einer Beschwerde der CSU zunächst zwar als rechtlich einwandfrei beurteilt, diese Entscheidung aber revidiert, nachdem bekannt geworden war, dass der damalige SPD-Fraktionschef Norbert Hartl einen Vorentwurf der entsprechenden Ausschreibung an Tretzel geschickt hatte – flapsig ausgedrückt zum Korrekturlesen. Die Regierung sprach im Anschluss von einem „gravierenden Verstoß gegen den wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz“.

Das Landgericht erörtert diese Einschätzung der Regierung in seinem Beschluss zur Anklagezulassung. Wenn man das Vorgehen von Hartl als wahr unterstelle und davon ausgehe, dass der Oberbürgermeister darüber Bescheid wusste, dann habe dieser den Stadtrat nicht ordnungsgemäß informiert, so Polnik. „Das könnte eine Dienstpflichtverletzung des Oberbürgermeisters darstellen.“ Dass trotz dieser möglichen Dienstpflichtverletzung nicht der Vorwurf der Bestechlichkeit, sondern lediglich der Vorteilsannahme im Raum stehe, liege laut Polnik an der „fehlenden Aufklärbarkeit einer Unrechtsvereinbarung“.

Die Suspendierung wird wohl bleiben

Doch sowohl Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting als auch die Verteidiger von Volker Tretzel zeigen sich betont zuversichtlich, im bevorstehenden Prozess die Unschuld ihrer Mandanten zu beweisen. Witting, der im Zwischenverfahren noch beantragt hatte, die Anklage nicht zuzulassen, sprach am Donnerstag von einer verständlichen Entscheidung des Gerichts. Schließlich habe die rechtstreue Bevölkerung einen Anspruch darauf, zu erfahren, was genau abgelaufen sei. „Ich will öffentlich meine Version der Dinge darstellen und werde im Verfahren – dann wenn ich darf und kann – alles berichten“, so Wolbergs.

In sein Amt als Oberbürgermeister würde Wolbergs gern zurückkehren. Und das klingt am Donnerstag auch durch, wenn er Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer dafür dankt, „dass sie mich so gut vertreten hat“. Doch es sieht ganz danach aus, dass sie ihn noch länger vertreten wird. In einer ersten Stellungnahme hat die zuständige Landesanwaltschaft zwar erklärt, dass man den gerichtlichen Beschluss und die seit Erhebung der Anklage angefallenen Strafakten beim Landgericht Regensburg zur Einsicht anfordern werde, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Dienstenthebung weiterhin gegeben seien.

Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk allerdings hat ein Sprecher der Behörde bereits erklärt, dass auch eine Anklage wegen Vorteilsannahme „einen möglichen Verstoß gegen die Kernpflichten eines Beamten“ betreffe und entsprechend keine Aufhebung der Suspendierung im Raum stehe.

“Vorteilsannahme ist ohne weiteres ein Korruptionsdelikt.”

Michael Kubiciel berät seit 15 Jahren Organisationen wie den Europarat und die Vereinten Nationen zu Fragen der Korruptionsbekämpfung. Seit Oktober 2012 fungiert er als National Research Correspondent der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Erarbeitung der EU Anti-Corruption Reports. Foto: Tsambikakis

Den von Maltz-Schwarzfischer am Donnerstag so leichthin verworfenen Terminus „Korruption“ sieht der renommierte Antikorruptionsexperte Professor Michael Kubiciel übrigens auch in Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung für zutreffend.

„Der Begriff ist sozialwissenschaftlicher Natur und bezeichnet nach herrschender Meinung die Ausnutzung einer öffentlichen oder wirtschaftlichen Machtposition zu eigenem oder fremden, aber sachwidrigen Vorteil“, so Kubiciel. Danach sei eine Vorteilsannahme „ohne weiteres ein Korruptionsdelikt“. „Auch die einschlägigen internationalen Übereinkommen gegen Korruption erfassen die Vorteilsannahme.“ Im Strafgesetzbuch finde sich Vorteilsannahme und -gewährung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bestechung und Bestechlichkeit. Kubiciel: „Nach herrschender Meinung, die ich teile, sind Vorteilsannahme und -gewährung sogar die Grunddelikte, während Bestechlichkeit und Bestechung diese nur qualifizieren.“

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Kommentare (42)

  • Sandmann

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    Gertrud Maltz-Schwarzfischer sowie der suspendierte Joachim Wolbergs die im Monat fast zwischen 6.000.- Euro – 10.000.- Euro Lohn bekommen (Steuerzahler),sollten uns endlich mal in ruhe lassen mit ihrer Demokratie Vorstellung in Regensburg.

    Man sieht ja deutlich in dieser Stadt das die Bauträger sowie die Politisch Jahrzehntelang den Markt beherrschen da braucht man kein Staatsanwalt vom Landgericht Regensburg.

    Auch in München (der Fall Markus Söder)hat die Staatsanwaltschaft obwohl das LKA und Zollamt mehrmals angedeutet haben das dies Russisches Schwarzgeld von 2,5 Milliarden Euro Geldwäscheverdacht bestehe wurde dies trotzdem beim Amtsgericht München eingestellt.

  • buergerbegehren korruptionssumpf CSU/SPD

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    Der Satz , wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing !’ gilt ja für alle Menschen .Ausser für Politiker und ihre Parteien. Wolbergs, Schaidinger,Schlegl, Rieger haben das Geld der Bauunternehmen nur bekommen, weil sie so nette Menschen sind, oder , liebe SPD und CSU Fans ? Hierzulande geht die Demokratie gerade so weit, dass es verboten ist, zu vertuschen, wer einen finanziert.Nicht verboten ist es , dass das Große Geld sich die Wahlen kauft.

  • Lothgaßler

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    Also weiterhin eine knappes Rennen zwischen Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme und Bestechung/Bestechlicheit, einzig der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs entscheidet.
    Für mich ein Unding! Will ich mich kriminell bereichern, dann muss ich nur “informell” vorgehen, d.h. wie üblich Gespräche unter vier Augen führen! Und ich muss Geben und Nehmen zeitlich und personell entkoppeln. Bei dergleichen Wirtschaftsstraftaten müssen Mittel zur Bekämpfung organisierter Kriminalität zur Anwendung kommen, sonst lässt sich Bestechung/Bestechlichkeit nur bei den dümmsten der Dümmsten nachweisen.

    Obs bei den Stadträten “Klick” macht?
    “..Der Sprecher des Landgerichts Regensburg, Thomas Polnik, erklärt das Ganze allerdings etwas anders. „Die Kammer hat für die Vergabe keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.“ Zwar sei die von breitem Konsens getragene Entscheidung des Stadtrats „sachgerecht und nachvollziehbar“ gewesen, nicht unbedingt aber der Weg dorthin..”
    => Sachgerecht und nachvollziehbar wars wohl, weil Kriterien festgelegt und gewichtet wurden, also keine willkürliche Entscheidung nach Gutsherrenart. ABER die Änderung der Kriterien während der Vergabe ist fragwürdig, damit lässt sich manipulieren!!
    => breiter Konsens im Stadtrat: Der Stadtrat legitimiert und verdeckt das möglicherweise unlautere Vorgehen. Mit anderen Worten: die blinde Zustimmerei degradiert den Stadtrat zum Feigenblatt.
    => Stadträtinnen und Stadträte: Ihr macht den Unterschied!

  • Regensburger

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    Auch wenn man sich auf Regensburg digital noch so sehr bemüht, das klägliche Ende des Möchtegern-Skandals noch etwas hinauszuschieben: Das Landgericht hat bereits jetzt Joachim Wolbergs fast vollständig rehabilitiert. Den Rest wird die öffentliche Hauptverhandlung erledigen. Verlierer des gestrigen Tages sind CSU-hörige Staatsanwälte (in Regensburg und bei der BayernSPD)

  • Rosalia Genoveva

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    @
    buergerbegehren korruptionssumpf CSU/SPD
    meint:

    °Hierzulande geht die Demokratie gerade so weit, dass es verboten ist, zu vertuschen, wer einen finanziert.Nicht verboten ist es , dass das Große Geld sich die Wahlen kauft.°

    Wir verstehn nicht, was Sie dran stört.
    Bei die anderen Modelshows von dera Klum, wähln wir die Schönste, bei die Wahlen von Kanzlern und Oberdings machen wirs gleich. Immer den, der was am Bild gutesten nauskommt.
    Der Charakter ist Bratwurscht.

    Für einen aufbauenden Anblick zahlt sich alles aus.
    Gar unter der Brücke schlafen, vor lauter hohe Mieten. Nur vor mich hingedacht.

  • stud.jur.

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    Bestechung kann nur bewiesen werden, wenn’s den Leuten ins Hirn reinschaust. Da das aber (zum Glück) nicht geht, bleibt noch die leichter zu beweisende Vorteilsannahme. Stellt sich die Frage, ob ne günstigere Wohnung, 500TEURO Wahlkampfspenden oder ein geiles Jahn-Sponsoring für Wolbergs, Schaidinger und Schlegl ein Vorteil wahr?

  • Arno Nym

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    Ich verstehe nicht wie einige eine Anklage wegen 24 Verdachtsfällen der Vorteilsnahme so herunterspielen können und so tun als sei das ein Kavaliersdelikt.
    Mein Vertrauen in die Regensburger Politik ist weitestgehend zerstört. Alle hängen mit drin, keiner will Aufklären und anscheinend ist es vielen Bürgern auch egal – Hauptsache ihr Wolle is back. Vorteilsnahme ist für mich immer noch Korruption. Wie man das bejubeln kann ist mir schleierhaft.
    Ich versteh es nicht und sitz hier nur kopfschüttelnd rum, wie solche Dinge mit “das macht doch jeder” abgeharkt werden.

  • Christa M.

    |

    @stud.jur
    die Annahme von Vergünstigungen und gestückelten Wahlkampfspenden ist gängige Praxis bei Politikern. Wenn das jetzt strafbar sein sollte, müßte man das Strafgesetz eben ändern.

  • blauäugig

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    Mich beschleicht das Gefühl, dass einige sich gar nicht mehr daran erinnern, dass in der Anklage nur ein kleiner, abtrennbarer Teil der Korruptionsaffäre thematisiert ist – insbesondere bei den weiteren Teilen, wo es dann auch um den ehemaligen IZ-Geschäftsführer oder Schmack geht, stehen ja ähnliche Vorwürfe im Raum. Und ich als Tretzel-Fan kann mir gut vorstellen, dass Wolbergs im Prozess um die anderen Bauunternehmer wegen besserer Nachweisbarkeit mehr kassiert als in diesem Teil, denn auch im Verhältnis zu den anderen Bauunternehmern gibt es genau dann (rechtskräftig) Bestochene, wenn es (rechtskräftig) Bestecher gibt.

  • bernd hülscher

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    24 Fälle von Vorteilsnahme? Was denn alles?
    24 x 9.999,99 EURO Wahlkampfspende?

  • Lothgaßler

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    @Regensburger:
    “..Das Landgericht hat bereits jetzt Joachim Wolbergs fast vollständig rehabilitiert..”
    Ein Fall von Leseschwäche bzw. nix verstanden!? Wenn die 24 Fälle der Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme im Verfahren bestehen, dann wirds kein “leichter Fall” und ein Freispruch oder gar eine Bewährungsstrafe wird unmöglich sein. Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung sind leichter nachzuweisen als Bestechung/Bestechlichkeit, machts bei Ihnen KLACK? Der Strudel ins Verderben dreht sich nicht langsamer, er beschleunigt sich! Und so nebenbei: Vor Gericht könnte noch was rauskommen, und dann könnte aus Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung schnell Bestechung/Bestechlichkeit werden. Es wird spannend, bis dahin frohes Fantasieren über Rehabilitation von Wolbergs.

  • Joachim Datko

    |

    Zu stud.jur. 10:53 “Stellt sich die Frage, ob ne günstigere Wohnung, 500TEURO Wahlkampfspenden oder ein geiles Jahn-Sponsoring für Wolbergs, […] ein Vorteil wahr?

    Im Nachhinein sicherlich nicht. Der Vorteil sich als SPD von von den Entscheidungen der Stadt abhängigen “Kapitalisten” den Wahlkampf weitgehend verdeckt finanzieren zu lassen ist nach dem Bekanntwerden in einen Nachteil umgeschlagen. Noch dazu wegen der diesjährigen Landtagswahl und der derzeitigen SPD-Verdrossenheit bei den Wählern: Umfragen (8 Institute) Mittelwert: 17,1 % (http://www.wahlrecht.de/umfragen/ , http://www.wahlrecht.de/umfragen/yougov.htm)

  • Tom

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    @ Regensburger

    Großes Kino!!!

    Aber im Ernst, das ist doch Realsatire, was sie hier abliefern?Bitte!!!

  • mkv

    |

    Zur “Stückelung von Wahlkampfspenden” – Zur vor und während der OB-Wahl 2014 zerstörten Integrität der demokratischen Willensbildung in Regensburg

    Gem. Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG müssen die Parteien über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. Der Kontrollanspruch hinsichtlich Herkunft und Verwendung ihrer Mittel soll die Integrität der demokratischen Willensbildung schützen. Die Problematik des Spendenwesens ist die Verbindung von Geld und Macht. Die Pflicht zur Rechenschaftslegung soll u.a. der Gefahr entgegenwirken, „dass anonyme Interessenten allein vermöge ihrer Kapitalmacht (…) Einfluss auf die Willensbildung der Partei und folglich auf die „staatliche Willensbildung gewinnen“. (BVerfGE 20, 56 (106), BVerfGE 85, 264 (319)). Die Transparenz der Parteienfinanzierung dient der Sachgerechtigkeit und Offenheit der Wahlentscheidung und kann sich damit auf den Wahlerfolg der einzelnen Parteien auswirken (BVerfGE 24, 300 (333)).

    Quelle: Christian Stroebele, 2002

    “Das Transparenzgebot nach Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG………………………………….124”
    http://www2.stroebele-online.de/upload/parteispenden_bericht.pdf

    Auf Seite 125 schreibt er:

    Zitat:
    Dass das Transparenzgebot auf die Offenlegung versuchter politischer Einflussnahme durch Geldzahlungen abzielt, ergibt sich nicht nur aus seinem Sinn und Zweck, sondern auch aufgrund der historischen Auslegung des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG. In der Weimarer Republik zeichnete sich die Finanzierung der nationalsozialistischen Politik durch große Teile der deutschen Wirtschaft ab. Gerade Geldzahlungen bergen die größte Gefahr politischer Einflussnahme. Finanzielle Macht soll daher durch Öffentlichkeit neutralisiert werden.
    Zitat Ende

    Man lese auch die Vormerkungen, wo es u.a. heißt:
    “Transparenz der Parteienfinanzierung und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungsprozesse sind wesentliche Grundpfeiler verdachtsfreien staatlichen Handelns.”

    Auf weiter auf Seite 6:
    Zitat:
    Zum anderen sind es ungeschriebene, sachgerechte Regeln für den Umgang der Politik mit wirtschaftlichen Interessen.
    “Denn kein Verfassungsstaat, auch nicht die auf der geschriebenen Verfassung des
    Grundgesetzes ruhende rechtsstaatliche parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland, kann ohne Beachtung solcher ungeschriebener Verhaltensregeln auskommen. Wer sie nicht beachtet, handelt nicht rechtswidrig oder gar strafbar. Er verletzt aber mehr als nur guten Stil.” (BT-Drs.10/5079 Seite 271)
    Zitat Ende

    Passt die das jüngst von Gabor Steingart kreierte Wort der “Elitenverwahrlosung” hier her?

    Im Schlusskapitel (Seite 139) schlug Stroebele vor 12 Jahren die Einrichtung eines Korruptions-Registers vor. Aktuell hat die pot. GroKo in ihrem KoalV/E ein solches Register nicht auf der Pfanne. Warum wohl?

    Zitat von Lobbypedia

    Der Fall Regensburg

    Aus dem Umfeld von drei Regensburger Immobilienunternehmen flossen dem SPD-Ortsverein des Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs während des Wahlkampfs 2014 über eine halbe Million Euro und der örtlichen CSU rund 90.000 Euro zu.[10] Laut Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass Mitarbeiter der Unternehmen privat spendeten und anschließend das Geld von ihrem Arbeitgeber als Gehaltszuschlag zurückerhielten. Durch dieses Strohleute-System wurde verhindert, dass der Geldfluss öffentlich bekannt wurde. Fälle wie dieser sind möglich, weil die Transparenzschwellen für Parteispenden viel zu hoch sind. Erst ab 10.000 Euro werden sie – mit rund anderthalb Jahren Verzögerung – in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht. Alle Spenden unterhalb dieser Größenordnung bleiben für die Öffentlichkeit anonym. Dies ermöglicht es, selbst riesige Beträge zu stückeln und von verschiedenen Strohleuten überweisen zu lassen – unbemerkt von der Öffentlichkeit. LobbyControl fordert deshalb, Parteispenden schon ab 2000 Euro namentlich zu veröffentlichen.”
    https://lobbypedia.de/wiki/Parteispenden

  • Regensburger

    |

    Kommentar gelöscht. Kein Getrolle.

  • Tobi Becq

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine Beleidigungen.

  • Auch ein Regensburger

    |

    Anstatt sich gemeinsam gegen die wahren Ursachen und Verursacher zuwenden, scheint es manchen Spaß zu machen sich gegenseitig zu zerfleischen.
    Auf der Basis der bisher ( gerichtlich ) gesicherten Erkenntnisse ist das sehr gewagt und geht am Ziel vorbei.
    Setzt die Stadtverwaltung unter Druck mit einem @buergerbegehren korruptionssumpf CSU/SPD, das eine Erneuerung unserer Stadtpolitik und Stadtverwaltung zum Ziel hat !
    Ein Gerichtsurteil alleine – ob Freispruch oder Verurteilung – wird nichts an der Bananenstadt Regensburg ändern.

  • Peter Kern

    |

    Hätte Wolbergs die Spenden, nachdem sie auf dem Konto lagen, irgendeinem höheren SPD-Gremium mitgeteilt, wäre er vielleicht aus dem Schneider, zumindest für mich persönlich. Diese Heimlichkeit ist es, die mich immens ärgert.

  • Politiker-Beobachter

    |

    Letztlich geht’s doch nur um die U10.000-Spenden. Das ist moralisch verwerflich, aber auf ganzer Breite doch gängige Praxis (bundesweit!). Da unterscheiden sich in Rgbg SPD und CSU nicht. Und der einzige Unterschied zwischen Wolbergs und Schlegl ist das OB-Amt.
    Was überhaupt nicht von Wolbergs geht: den Ex-Tretzel-Spendenverwalter-Mitarbeiter bei einer “Tochter” der Stadt “unterzubringen”.

  • mkv

    |

    Nur “Über dem Regen(s)b(ur)ogen” ist der Himmel wirklich blau

    Ja, @ Peter Kern, die SPD in R., wie auch der bay. Staat, haben den Status “innocent and pure”, wie in nachfolgendem Garland-Song verlinkt, längst verloren. Die SPD hat sich seit 60 Jahren in der Opposition “breit” gemacht (und es dort laut Christa Meier (BR) nicht geschafft, sich zu erneuernt/weiterzuentwickeln); die CSU und ihre Altvorderen und landesweit Begünstigten haben nur das Eigene im Sinne.

    Einen Staat und seine Parteien, die bei der verfassungsrechtlichen Mitwirkung an der “Willensbildung des Volkes” ordnungsgemäß, da transparent, agieren, kann man sich nur er-dräumen …
    Judy Garland, 1939
    https://www.youtube.com/watch?v=PSZxmZmBfnU

    Gegen die Elitenverwahrlosung muss man sich im Sinne von Hannah Arendt zusammenschließen und gemeinsam gegen die “Machtbesessenheit und Machtvergessenheit” (Richard von Weizsäcker) an-gehen. Ohne Sammlungsbewegung, die vor Ort beginnt, wächst eine Regensburger Banane nach der anderen ….

  • Regensburger

    |

    @ Peter Kern: Meinen Sie das wirklich ernst? Joachim Wolbergs hätte die Spenden z. B. dem SPD-Landesverband melden sollen, der ihn dann ans Messer geliefert hat? Das hätte es den Gogers, Wilds und Pronolds in seiner Partei doch noch leichter gemacht, ihn fertig zu machen.

  • frankundfrei

    |

    Fortschreitender Verlust des Realitätsbezugs der mit fortwährender Manipulation der Umgebung einhergeht.
    Wolbergs glaubt es wohl selbst und formuliert es unverfroren im Interview, dass das Gericht es festgestellt habe, dass es derzeit keinen Tatbestand der Bestechung sehe und kein pflicht- oder dienstwidriges Verhalten von ihm vorliege.

  • h.c.Anders

    |

    Bei einem öffentlichen Festmarsch stellte der Bürgermeister seine neuen Kleider das erste Mal öffentlich zur Schau. Die Stadträte taten so, als trügen sie die unsichtbare Schleppe und niemand von den Stadträten wagte es, sich anmerken zu lassen, dass er keine Kleider sah. Alle jubelten dem Bürgermeister zu und bewunderten seine neuen Kleider. Bis ein kleines Kind sagte: «Aber er hat ja gar nichts an!»

  • R.G.

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    @Günther Herzig
    Für mich ist der Fall ein Zeichen des Endes einer Ära.

    Bis vor wenigen Jahren gönnten die Politiker den einfachen Bürgern noch ein redliches Auskommen, zusammen mit dem eines Zweitverdieners in der Familie, konnte man sich und ein bis zwei Kindern einen bescheidenen Wohlstand schaffen. Vor allem, man fühlte sich sicher vor Armut.

    Inzwischen sind feste Arbeitsverhältnisse selten geworden, längere Arbeitslosigkeit führt in Besitzlosigkeit; die oben schielen dennoch danach, immer weitere Kontrollen und Einschränkungen für die Bürger zu erfinden.

    Gleichzeitig nimmt man für die Politikerkaste Bräuche und Gewohnheitsrechte wie die Stückelung von Spenden in Anspruch, und findet nichts dabei, uneigennützige Geschenke erhalten zu können.

    Die Österreicher schielen nach Bayern, was man den Kleinen noch nehmen, und den Großen noch geben kann, und die bayrischen Politiker nehmen sich den österreichischen Sozialabbau zum Vorbild.
    Wäre ein Politiker für eine Unredlichkeit verurteilt, änderte das nichts an der immer trauriger werdenden Lage des Mittelstandes hier wie dort.

    Ich ordne medial groß aufgebaute Prozesse wie den sich nun vielleicht ermöglichenden in Regensburg, in seiner Wirkung unter Spiele ein, Spiele um die Problemchen, Eitelkeiten und Beleidigtheiten der Sattesten, statt Rückkehr von sicherem Brot für das Volk.

    Der Regensburger Vollblutpolitiker möchte vor denen rehabilitiert werden, die ihn gewählt haben. Das ist OK.

    Mit Hinwendung zu den Ärmsten, mit Mitgefühl für die, denen es materiell ungleich dreckiger geht als ihm in seinen schlechtesten Tagen, hätte er die Wiedererlangung seines guten Rufes selbst erzeugen können.

    Ärmel aufkrempeln und selbst anpacken bei der Schaffung von mehr Menschlichkeit!

  • mkv

    |

    Spiele, Spiele der Erwachsenen, Spanischer Vorhang

    Der Tatbestand der “Korruption” muss zur Überzeugung des Gerichts, dereinst, 2019?, nachgewiesen werden.

    Ein Anschein der Korruption wird nicht ausreichen.

    Das Erlaubte dient dem Verbotenen bisweilen als Maske. Wenn es im Einzelfall nicht gelingt, den Umstand der Maskierung nachzuweisen, muss der Rechtsstaat das hinnehmen.

    Empfohlene Wochenend-Lektüre
    Ich verlinke auf das 2. BGH-Urteil in Sachen Krehmendahl, Landgericht Dortmund, worin der Freispruch bestätigt wird
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/07/3-212-07.php

  • W. Hamert

    |

    @r.g. Eine sehr treffende Beschreibung des Zustands unserer Gesellschaft. Eine Änderung der Zustände ist nicht zu erwarten . Zu sehr sind die, die Politik kontrollieren sollen (Justiz und Presse) selbst korrumpiert. Und die selbsternannte Alternative ist der Weg in den Untergang.

  • Jonas Wihr

    |

    Frage: Das war jetzt mehr oder minder der Komplex Wolbergs und Tretzel. Kommt da eventuell auch noch Anklage in den Sachen Wolbergs und Immobilienzentrum und Wolbergs und Schmack? Zu den 24 Anklagepunkten zusätzlich, oder ist da alles schon drin?

  • Stefan Aigner

    |

    @Jonas Wihr

    Das ist nur eines von ca. sechs Ermittlungsverfahren, die derzeit bekannt sind. Das IZ z.B. spielt in diesem Prozess noch keine Rolle.

  • paul

    |

    Was soll ich als Regensburger davon halten und antworten als mich jemand fragt: “Muss ich jetzt dem Ortsverein von der Maltz-Schwarzfischer oder dem Jahn oder dem Liegenschaftsamt 9.999 EURO spenden, damit ich ein Bau-Grundstück für ein Einfamilienhaus in Burgweinting bekomme?”?

  • Manni

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    Jetzt sollte Joachim Wolbergs endlich Ehrenbürger von Regensburg werden. Diese Liste ist voll von Unschuldigen

  • Tobi Becq

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    @Paul,

    hier, Gerhard Polt klärt dich ab Minute 6:28 auf! Der ist königl.-privileg. bayerischer Hof-“Old-Schwurhand”-Experte, ein besonderer Kenner bayerischer Vetternwirtschaft und Amigologie also!

    Irgendwie befriedigt es mich, dass all diejenigen, die der sog. Sozialdemokratie und ihren geltungskranken Ichlingen auf den Leim gegangen sind, jetzt von allen Seiten Eiskübel drüber bekommen. Vor den Tafeln schlagen sich die, gegeneinander aufgehetzten Ärmsten der Armen um die Abfälle unserer Wegwerf-, Wachstums- und Wohlstandsgesellschaft, der Casinokapitalismus blüht wie die Vetternwirtschaft, das Vermögen diffundiert durch eine neoliberale Umverteilungsmembran von Arm und Bettelarm nach Reich und Superreich, und unsere Sozen trüben kein Wässerchen. Die Schwarzen, ja die spüren eh nix mehr, da hat der in x-ter Generation wirkende Alkoholabusus zusammen mit akademisch-juristischer Zurichtung wohl ganze Arbeit geleistet.

  • Thorsten Schirmacher

    |

    Gertrud Maltz-Schwarzfischer wie Joachim Wolbergs sollten die SPD Regensburg verlassen und gleich der Kreisvorstand mit dazu wenn sie bisschen Charakter hätten.

    Die SPD Regensburg müsste sich schämen aber Fehlanzeige.

  • Hofmeister

    |

    Eine 142-seitige Begründung eines Eröffnungsbeschlusses, der nicht anfechtbar ist, dürfte wohl einmalig sein. Um die Haftbefehle aufzuheben, reichen wenige Worte, auch wenn das Gericht von einer Anfechtung durch die StA ausgeht. Sind ordentliche Gerichte in Bayern in ihren Begründungen immer so ausufernd? ich kenne so etwas nur von Verwaltungsgerichten.

  • Giesinger

    |

    Zitat:

    Günther Herzig

    3. März 2018 um 12:05 | #

    @Regensburger
    Natürlich hätte er es melden sollen, schon um sich selbst abzusichern gegen Vorwürfe. Schließlich kann man von einem juristischen Laien nicht erwarten, dass er sein eigenes Tun und Lassen korrekt unter einen Straftatbestand zu subsumieren in der Lage ist…usw.

    —————————————————————————————————————————-

    Jetzt stellt sich mir die Frage, inwieweit war Herr Wolbergs zu diesem Zeitpunkt “juristischer Laie”?

    Den Unterschied von Laie und Dilletant hat uns Herr mkv vor einigen Tagen schon mal dargelegt.

    Meines Wissens war Herr Wolbergs, auch laut Aussage seines Lebenslaufs, zumindest für knapp zwei Jahre Studierender.

    War es nicht gar Jura?

    Selbst wenn es BWL war, das Subsummieren wird einem auch dort schon in den Rechts- Grundvorlesungen-BGB, in den ersten beiden Semestern beigebracht.
    Je nach Standort, auch bereits sogenanntes “Witschaftsstrafrecht”.

    Im Falle des Herrn Wolbergs war es glaube ich aber Jura.

    Wer kann mir widersprechen, mich des Besseren belehren, oder aber diese Sache bestätigen?

  • Giesinger

    |

    Sorry, “Subsumieren” natürlich:

  • gustl

    |

    Die Rente ist gesichert.

    Am 5. Mai 2008 wurde Wolbergs zum 3. Bürgermeister der Stadt Regensburg gewählt. 10 Jahre im Dienst für Regensburg. Gratulation!

  • Giesinger

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    Danke @ gustl, für die Hervorhebung des Threads, das war gerade wichtig!

  • ex Regensburger

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    Das Tückische beim Fall Wolbergs ist, dass er eben nicht in die Kategorien Schwarz-Weiss/Gut-Böse eingeteilt werden kann. Einerseits SCHEINT da einiges an fragwürdigen Geschäften gelaufen zu sein, andererseit hat er in meinen Augen u. in den Augen vieler Stadtbediensteter eine gute u. soziale Politik gemacht: Untere Lohngruppen angehoben (Reinigungskräfte), da man “davon nicht leben könne” … grundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen abgebaut, Stellen geschaffen etc. etc.
    Das lief GANZ ANDERS als in der Ära Scheidinger. Auch deshalb gibt es immer noch “Fans” u. man muß einfach schauen, was das Gerichtsverfahren ergibt.

  • Giesinger

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    Nachtrag:

    Ich habe vor knapp zwei Wochen jemanden getroffen, der Wolbergs während seiner Studienzeit in Regensburg kennengelernt hat. Dieser Mann hat damals Politikwissenschaften in Regensburg studiert (mit Abschluß). Er hat mir bestätigt, daß Herr Wolbergs damals Jura-Student war. Bei den Politikwissenschaften hatte Wolbergs damals wohl einige “Kurse” belegt, wobei beide sich kennengelernt haben.

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