Ein Jahr auf Bewährung für Altbürgermeister Schmid

Den gutgläbigen Naivling mochte das Gericht Josef Schmid nicht abnehmen. Foto: as
Die Rolle des unwissenden Opfers seines Geschäftsleiters mochte das Gericht dem Wenzenbacher Ex-Bürgermeister nicht abnehmen.
„Sie stellen Ihr Licht deutlich unter den Scheffel. So blauäugig und unwissend wie Sie sich hier darstellen sind Sie nicht.“ Mit diesen Worten verurteilte Richter Dr. Alexander Guth den Wenzenbacher Altbürgermeister Josef Schmid wegen drei besonders schweren Fällen der Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zusätzlich muss Schmid 5.000 Euro an den Verein zur Förderung krebskranker und körperbehinderter Kinder bezahlen.