Mit deutlichen Worten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Antrag der Stadt Regensburg abgewiesen. Es ging um den Erdwall der Schmack GmbH im Gleisdreieck. OB und Rechtsreferent glauben dennoch: Man hat alles richtig gemacht.

Der Wall im Gleisdreieck ist kein Abfall. Das ist nun klar. Wie es weitergeht, nicht. Foto: Herbert Stolz
186.250 Euro – diese Kosten sind der Stadt Regensburg laut eigenen Angaben insgesamt im Zuge der Rechtsstreitigkeiten mit der Schmack GmbH um den Erdwall im Gleisdreieck entstanden. Nach einer ersten Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg im Sommer letzten Jahres, die laut städtischer Pressestelle den Großteil der Kosten verursacht haben soll, folgte nun die Schlappe in zweiter Instanz – vor dem Verwaltungsgerichtshof in München.
Mit Beschluss vom 13. September hat der 12. Senat des VGH den Antrag der Stadt auf Zulassung der Berufung abgelehnt und das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach stellt der Berg aus Aushubmaterial keinen Abfall dar. Im Übrigen sei der Bescheid der Stadt Regensburg „ermessensfehlerhaft und unverhältnismäßig“. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof ist nicht anfechtbar und damit endgültig.