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Sicherungsverwahrung nach Verurteilung?

Totschlag-Prozess unterbrochen

Die Hauptverhandlung gegen einen 54-jährigen Nittendorfer Stalker, der im Dezember 2019 seine Regensburger Ex-Partnerin genötigt und getötet haben soll, wird bis Anfang Dezember unterbrochen. Hintergrund ist ein richterlicher Hinweis, wonach im Falle einer Verurteilung auch eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe in Betracht komme. Zur drohenden Aussetzung und damit Wiederholung der Hauptverhandlung kommt es zunächst nicht.

Prozess und Urteil verzögern sich. Foto: om

Nachdem bereits am Ende des Verhandlungstages vor zwei Wochen anklang, dass bei Verurteilung eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten Dieter E. denkbar sei, hat die Zweite Strafkammer des Landgerichts Regensburg zwischenzeitlich einen entsprechenden richterlichen Hinweis erteilt. Demnach könne im Falle einer Verurteilung „die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung“ in Betracht kommen.

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Zudem soll der psychiatrische Sachverständige Gregor Groß sein bereits ausführlich vorgestelltes Gutachten um diese Frage ergänzen. Eine mögliche Sicherungsverwahrung war bisher kein Gegenstand der Verhandlung, steht nun aber mit im Fokus des Verfahrens.

Mutmaßlicher Totschläger ist notorischer Stalker

Besonders aufgrund detaillierter Zeugenaussagen zweier ehemaliger Partnerinnen von Dieter E. stellte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung (nach § 66 Strafgesetzbuch) in den Raum. Die beiden Niederbayerinnen waren 2015 beziehungsweise 2017 mit dem heute 54-Jährigen liiert. Laut ihren Ausführungen kontrollierte er sie aus Eifersucht zunehmend, bis er ihnen vehement nachstellte, sie unangekündigt zuhause und in der Arbeit aufsuchte, verfolgte und bedrängte.

Beide haben erfolgreich Gewaltschutzanträge gestellt, gegen die der Heizungsbauer in der Folge mehrfach verstieß und deshalb auch bereits zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Die letzte Verurteilung (siegen Monate auf Bewährung) war im November 2019 – nur knapp einem Monat bevor E. seine damalige Ex-Partnerin getötet haben soll.

Nun befassen sich die Verfahrensbeteiligten offiziell auch mit der Frage, ob der notorische Stalker und mutmaßliche Totschläger eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Eine Sicherungsverwahrung würde bedeuten, dass er nach Verbüßung einer möglichen weiteren (im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags mehrjährigen) Haftstrafe nicht einfach wieder auf freien Fuß gesetzt werden könnte.

Bei Aussetzung müsste Hauptverhandlung wiederholt werden

Für den fünften Verhandlungstag am Dienstag waren ursprünglich die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft vorgesehen, am Freitag sollte das Urteil gegen Dieter E. fallen. Doch der richterliche Hinweis mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für den Angeklagten verzögert den Fortgang der Hauptverhandlung.

Dieter E.s Verteidiger Ronny Raith hatte schon am 4. November eine Aussetzung der Verhandlung ins Spiel gebracht, sollte die Kammer an Sicherungsverwahrung denken. Er selbst habe das bisherige Verfahren nicht „unter diesem Blickwinkel gesehen“. Die Verteidigung müsse sich jedoch auf die neue Lage hinreichend vorbereiten können, so Raiths damaliges Argument. Eine Aussetzung würde bedeuten, dass die Hauptverhandlung samt Beweisaufnahme und einschließlich der Vernehmung der knapp 30 Zeugen wiederholt werden müsste.

Frage der Sicherungsverwahrung führt zu Unterbrechung

Am Dienstag signalisiert der Vorsitzende Richter Hammer einer Aussetzung, die er zuvor schon als „Damoklesschwert“ bezeichnete und am liebsten vermeiden wolle, zuzustimmen, sollte ein entsprechender Antrag der Verteidigung gestellt werden. Doch der zweite Verteidiger E.s, Jürgen Lubojanksi, hält statt einer Aussetzung eine Unterbrechung für ausreichend. 14 Tage seien hierbei „angemessen und zureichend“, aber auch nötig.

Durch die Unterbrechung und die neue Sachlage könnten mindestens noch drei weitere Verhandlungstage folgen. Dabei soll unter anderem auch das um die Frage der Gefährlichkeit von Dieter E. ergänzte psychiatrische Gutachten vorgestellt werden. Am 4. Dezember – einen Tag nach dem einjährigen Todestag von Nataliya L. – soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

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Kommentare (1)

  • Andreas

    |

    Verstehe nicht, wieso die Staatsanwaltschaft die Fragestellung der Sicherungsverwahrung nicht von vorneherein ins Vetfahren eingebracht hat.

    Eine Wiederholung würde doch nur unnötigerweise Ressourcen der Justiz verschwenden.

Kommentare sind deaktiviert

drin