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Neue Studien zu Gewalt bei den Domspatzen

Studien zu Domspatzen: Eine Absage an alle Ausflüchte

Zwei weitere Studien zu Gewalt und Missbrauch bei den Regensburger Domspatzen untermauern die These eines Systems, in dem der Chor alles und das individuelle Schicksal der Schüler allenfalls wenig bedeutet hat. Bei der Vorstellung der Untersuchungen wählen die Macher deutliche Worte – zu Georg Ratzinger, Gerhard Ludwig Müller und im Hinblick auf gängige Rechtfertigungsmuster.

Das Domspatzen-Gymnasium in der Theobald-Schrems-Straße. Foto: Werner

3.785.000 Euro an sogenannten „Anerkennungsleistungen“ hat das Bistum Regensburg an 376 Betroffene von körperlicher und sexualisierter Gewalt bei den Domspatzen bezahlt. An der Schule selbst soll es bald ein Mahnmal für sie geben. Alles Ergebnisse eines Aufbegehrens der Betroffenen, das 2010 seinen Anfang nahm, trotzdem von den Verantwortlichen noch lange unter den Teppich gekehrt und verharmlost wurde, ehe es schließlich unter anhaltendem öffentlichem Druck unter Bischof Rudolf Voderholzer zu einem Kurswechsel kam. Nach dem Abschlussbericht von Rechtsanwalt Ulrich Weber, der 2017 die Schilderungen von über 500 Opfern als „hoch plausibel“ eingestuft hatte, wurden am Montag nun eine historische und eine sozialwissenschaftliche Studie zu den Vorgängen an der Vorschule der Domspatzen in Etterzhausen, dem Musikgymnasium und dem Internat zwischen 1945 und 1995 vorgelegt.

92 Prozent für Gertrud Maltz-Schwarzfischer

SPD-Kandidatinnenkür ohne Misstöne

Mit etwas mehr als 92 Prozent wählen die Delegierten der Regensburger SPD Gertrud Maltz-Schwarzfischer zu ihrer OB-Kandidatin für den kommenden Wahlkampf. Das amtierende Stadtoberhaupt wuchert mit dem Pfund „Verlässlichkeit“ und dem Bonus als De facto-Amtsinhaberin, macht aber auch jede Menge Versprechungen.

"Persönliche Erklärung"

Drei Engel für Wolli

Mit einer „persönlichen Erklärung“ zu Joachim Wolbergs geben drei Funktionäre aus dem Vorstand der Landkreis-SPD den Startschuss zu einer heftigen Auseinandersetzung über den Umgang mit dem Ex-Parteifreund. Sie fordern, dass dieser bei den Kommunalwahlen als OB-Kandidat in der Stadt antreten müsse. Auch Joachim Wolbergs hat einen offenen Brief erhalten. Auf das erste Schreiben gibt es bereits Antworten, auf das zweite nicht.

Früherer OB-Kandidat

Christian Schlegl kehrt der Politik den Rücken

Nach fast 18 Jahren im Regensburger Stadtrat will der frühere OB-Kandidat der CSU seine „politische Phase“ aus „beruflichen und familiären Gründen (…) zumindest unterbrechen“. Zuletzt geriet Christian Schlegl als Belastungszeuge beim Prozess gegen Joachim Wolbergs in den Fokus und sieht sich seit Anfang Mai selbst mit einer Anklage konfrontiert.

OB-Kandidaten-Kandidaten stellen sich vor

Fröhliches Eins, Zwei oder Drei bei der CSU

Die Vorstellungsrunde der OB-Kandidaten-Kandidaten Jürgen Eberwein, Dagmar Schmidl und Astrid Freudenstein am Freitag im Kolpinghaus war der Höhepunkt der Mitgliederbefragung bei der CSU Regensburg. Man gibt sich geschlossen, freundlich und zuversichtlich, wenngleich zwischen den Bewerberinnen sichtbare Gräben klaffen.

Letzter Tag im Wolbergs-Prozess

Straffreiheit, Strafmaß und Freisprüche – so begründet das Gericht seine weiteren Entscheidungen

Auch im zweiten Teil ihrer Urteilsbegründung setzt Richterin Elke Escher konsequent die Linie fort, den Angeklagten Joachim Wolbergs zu rehabilitieren. In vielen Punkten folgt sie fast wortwörtlich der Argumentation der Verteidigung. Wir stellen die Begründung in einem langen, nach einzelnen Punkten gegliedertem Text dar. Überspringen einzelner Punkte ist in der Regel ohne Verständnisprobleme möglich.

Kommentar zum Wolbergs-Prozess

Nach diesem Urteil gibt es nur Verlierer

Der Oberbürgermeister einer 160.000-Einwohner-Stadt wird von einem Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen – überall wäre diese Verurteilung wohl Grund für einen Amtsverzicht. Überall, außer in Regensburg. Hier feiern die Anhänger von Joachim Wolbergs die heutige Entscheidung des Landgerichts wie einen Freispruch.

Tag 60: Urteil im Wolbergs-Prozess

Trotz Schuldspruch: Ehrenerklärung statt Strafe für Wolbergs

Von einem „Fast-Freispruch“ für Joachim Wolbergs und einem „angeblichen Korruptionsskandal“ spricht die Vorsitzende der 6. Strafkammer bei ihrer Urteilsverkündung im Korruptionsprozess. Der suspendierte OB wird zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden, bleibt aber straffrei. Das Gericht gibt zudem eine Ehrenerklärung für Wolbergs ab und fällt ein vernichtendes Urteil über die Staatsanwaltschaft.

Tag 59 im Wolbergs-Prozess

„Sie brauchen gar nicht so dämlich zu lachen.“

Eine Äußerung des Unternehmers Volker Tretzel in seinem Schlusswort war in den Augen der Verteidigung nur „ein schräger Scherz“, für die Staatsanwaltschaft hingegen ein schlagender Beleg für das von ihr angeklagte korruptive System. Am letzten Tag vor der Urteilsverkündung kochen die Gemüter noch einmal hoch. Vor allem bei Joachim Wolbergs.

Tag 58 im Wolbergs-Prozess

Letzte Worte: Wolbergs rechnet ab, Tretzel droht

Bei den letzten Worten der Angeklagten ist viel von politischer Einflussnahme und Drahtziehern im Hintergrund die Rede. Während Joachim Wolbergs die Gelegenheit auch zu einer Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft nutzt, kündigt Volker Tretzel straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Staatsanwaltschaft und Medien an. Gelegentlich muss Verteidiger Florian Ufer den Redefluss seines Mandanten etwas bremsen.

Fehlende Barmherzigkeit in St. Bonifaz?

Eiskalte Weihnachtsbotschaft für einen Todkranken

Der Pfarrer und der langjährige Hausmeister der Pfarrei St. Bonifaz lebten Tür an Tür. Doch davon, dass sein Nachbar schon länger todkrank war, will der Geistliche nichts mitbekommen haben. Einen Tag nach Weihnachten teilte er ihm mit, dass man nach 26 Jahren seinen Mietvertrag kündige. Seinen Sohn bat der Mann auf dem Sterbebett, die Geschichte öffentlich zu machen.

Tag 57 im Wolbergs-Prozess

„Herr Hartl kann E-Mails schreiben, wie er will.“

Auch beim vierten und letzten Plädoyer der Verteidigung steht am Ende die Forderung nach einem Freispruch. Der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, so sein Rechtsanwalt Tim Fischer. Da keine rechtswidrige Haupttat nachzuweisen sei, gebe es auch keine Beihilfe. Und man könne Handlungen Hartls als Nicht-Amtsträger nicht einfach dem Amtsträger Joachim Wolbergs zurechnen.

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