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Sieht bei sich kein Alkoholproblem: Erhard Brucker. Foto: Archiv/Witzgall

Am heutigen Dienstag hat das Landgericht Regensburg das Urteil im Rechtsstreit zwischen den beiden Regensburger AfD-Politikern Erhard Brucker und Sebastian Durden gefällt. Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung auf, die der Stadtrat zunächst gegen seinen Parteifreund erwirkt hatte. Brucker wollte nicht als „Alkoholiker“ bezeichnet werden.

Anders als bei der mündlichen Verhandlung vor einer Woche ist bei der Urteilsverkündigung am Dienstagmorgen niemand von den Beteiligten da. Allen ist im Grunde klar, wie das Urteil ausfallen wird. AfD-Stadtrat Erhard Brucker scheitert mit seiner Unterlassungsklage gegen Parteifreund Sebastian Durden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung, die Brucker zunächst im schriftlichen Verfahren erwirkt hatte, wird aufgehoben.

Interview

Corona-Impfung: „Von Freiwilligkeit kann man nicht mehr reden.“

Seit Anfang September gilt in Bayern die 3G-Regel. Nach Beschluss der Bayerischen Staatsregierung sollen Geimpfte, Genesene und Getestete dadurch gleichgestellt werden. Die Testpflicht für Ungeimpfte und dass Geimpfte von den Tests befreit sind, obwohl auch sie Überträger sein können, erntet aber zunehmend Kritik. Wir haben darüber mit der Professorin Katrin Gierhake gesprochen. Gierhake lehrt Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg und hatte bereits im Mai vor den „verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Konsequenzen“ eines indirekten Impfzwangs gewarnt.

Urteil am Landgericht

Haft für Kinderporno-Bande

Im Prozess gegen einen 57 und einen 54 Jahre alte Angeklagten sprach am Donnerstag das Landgericht Regensburg das Urteil. Laut der 5. Strafkammer haben sich beide der bandenmäßigen Veröffentlichung von einer Vielzahl kinderpornografischer Schriften schuldig gemacht. Der 54-jährige Berliner wurde zudem wegen sieben Fällen des sexuellen in einem Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Beide hatten sich früh geständig gezeigt, was das Gericht als „sehr werthaltig“ ansah.

Ordnungsamt stellte sich quer

Vergleich zwischen Stadt und Fridays for Future

Fridays for Future klagte gegen die Stadt Regensburg, weil das Ordnungsamt verbieten wollte, dass der Lappersdorfer Kreisel Ort der Raddemo am kommenden Sonntag wird. Heute einigte man sich auf einen Vergleich. Der Kreisel darf unter Auflagen als Kundgebungsort genutzt werden. Die Stadt machte es dabei mit ihrer bis zuletzt rigorosen Haltung Protestierenden nicht zum ersten Mal schwer.

Landgericht Regensburg

AfD-Stadtrat klagt gegen Parteifreund

Weil AfD-Stadtrat Erhard Brucker nicht „Alkoholiker“ genannt werden will, verklagte er seinen Parteikollegen Sebastian Durden. Ein Urteil gab es am Dienstag am Landgericht Regensburg noch nicht, doch das Gericht ließ mehr als deutlich durchblicken, dass Brucker mit seinem Anliegen scheitern wird. Die Zivilverhandlung gewährte auch einen Einblick in das Innenleben des zutiefst zerstrittenen Regensburger Kreisverbandes der Rechtsaußenpartei.

Ruine soll verkauft werden

Stadt hat kein Interesse am Schloss Pürkelgut

Das Interesse der Stadt Regensburg am Schloss Pürkelgut hält sich in engen Grenzen. Von einem Vorkaufsrecht der Stadt geht man ohnehin nicht aus. Auch gebe es nicht den finanziellen Spielraum, um einen Erwerb ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Interessant wären ohnehin andere Flächen und die gehören Thurn und Taxis.

Eröffnung um ein Jahr verschoben

Wöhrdbad-Sanierung: Architekt kündigte wegen ausbleibender Zahlungen

Die Verzögerungen bei der Sanierung des Wöhrdbads werden wohl noch die Gerichte beschäftigen. Der Anwalt des ehemals mit den Planungen betrauten Architekten spricht von nicht gezahlten Honoraren, deretwegen er die Zusammenarbeit beendet habe. Das Stadtwerk macht Mängel für die Zurückhaltung von Geldern geltend.

Fahrlässige Tötung

Drei Jahre Haft für Kindstötung

Die 25-Jährige, die an Weihnachten 2020 ihr Baby tötete und in einer Mülltonne im Stadtosten entsorgte, wurde heute vom Landgericht Regensburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sprach sie der fahrlässigen Tötung schuldig, weil ein Vorsatz – nötig für Totschlag oder Mord – nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.

Sonderfonds „Innenstädte beleben“

Geschenktes Geld und Ideenklau

Fast 900.000 Euro bekommt die Stadt Regensburg vom Freistaat, um die Innenstadt zu fördern. Der Katalog von Maßnahmen, die damit finanziert werden sollen, erinnert verdächtig an frühere, damals noch abgelehnte Vorschläge aus der Opposition.

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