Wolbergs darf vorerst nicht zurück ins Amt
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Antrag von Joachim Wolbergs abgewiesen, seine vorläufige Suspendierung aufzuheben. Bereits die Verurteilung wegen Vorteilsannahme reicht in den Augen des Gerichts aus, um mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer späteren dauerhaften Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszugehen.

Rückschlag für Joachim Wolbergs – das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag abgewiesen. Foto: Archiv/om
Die vorläufige Suspendierung vom Amt des Oberbürgermeisters für Joachim Wolbergs bleibt bestehen. Das Regensburger Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Antrag von Wolbergs am gestrigen Dienstag abgewiesen. Das bestätigt Gerichtssprecher Markus Eichenseher regensburg-digital auf Nachfrage.