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Tag 46 im Wolbergs-Prozess

Kein guter Tag für die Staatsanwaltschaft

Das Ansinnen der Staatsanwaltschaft, die Glaubwürdigkeit von Joachim Wolbergs durch zwei zusätzliche Zeugen zu erschüttern, scheint nicht wirklich von Erfolg gekrönt zu sein. Einen weiteren Beweisantrag der Strafverfolger lehnt die Kammer am Mittwoch ab. Durch eine Nachfrage von Richterin Elke Escher wird zudem klar: Nach wie vor ist ungewiss, wann und wie das Ermittlungsverfahren gegen Alt-OB Hans Schaidinger abgeschlossen wird.

Joachim Wolbergs und Hans Schaidinger bei der Verleihung der Ehrenbürgerwürde an den Alt-OB. Sehen sich die beiden noch im aktuell laufenden Prozess? Wird Schaidinger noch als Zeuge vernommen oder selbst auf der Anklagebank Platz nehmen müssen? Die Staatsanwaltschaft blieb dem Gericht am Mittwoch eine Antwort schuldig. Foto: Archiv/ Liese

Der Zeuge stockt, überlegt, lässt sich immer wieder seine drei Jahre alten Aussagen bei der Kripo vorhalten, schiebt dann doch das eine oder andere nach. Häufig sagt er aber auch: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“ Belastungseifer kann man CSU-Stadtrat Erich Tahedl nur schwerlich unterstellen, allerdings ist er mit der Situation sichtlich überfordert. Der 59jährige ist der vorerst letzte Zeuge im Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und seine drei Mitangeklagten vor dem Landgericht Regensburg. Immer noch geht es um eine Stellenbesetzung bei der Stadtbau GmbH, der 100prozentigen Wohnbautochter der Stadt.

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Franz W., der frühere Geschäftsführer der Bauteam Tretzel GmbH, wurde dort im August 2016 kurzzeitig – bis zu seiner Verhaftung im Januar 2017 – als technischer Leiter und damit zweiter Mann nach Geschäftsführer Joachim Becker eingesetzt. Auf Druck von Wolbergs, sagt Becker, der eine andere Bewerberin für besser geeignet hielt. Er habe aber am Ende nachgegeben – aus Angst um seinen Job, wie der mittlerweile geschasste Stadtbau-Geschäftsführer am 7. März ausgesagt hatte. Heute sitzt Franz W. mit auf der Anklagebank – unter anderem wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung. Wollte Wolbergs W. mit unlauteren Methoden einen Job zuschustern?

Es geht um Glaubwürdigkeit

War ein eher schwieriger Zeuge: CSU-Stadtrat Erich Tahedl. Foto: Archiv

Angeklagt ist der Komplex nicht, doch die Staatsanwaltschaft hatte das Thema auf die Agenda gesetzt, um Wolbergs’ Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Denn seine und Beckers Aussagen zu der Stellenbesetzung widersprechen sich deutlich. Das trat auch bei Beckers Zeugenaussage vor zwei Wochen deutlich zutage. Jener Prozesstag entwickelte sich zu einer regelrechten Schlammschlacht, bei der die Widersprüche blieben, aber auch klar wurde: Becker und Wolbergs mögen sich nicht.

Am Mittwoch soll nun Tahedl Beckers Version untermauern. Gegenüber der Kripo hatte der Stadtrat, der auch im Aufsichtsrat der städtischen Tochter sitzt, ausgesagt, dass Becker ihm bei verschiedenen Gelegenheiten – auch schon bevor die Bewerbung überhaupt eingegangen war – sein Leid darüber geklagt hatte, dass Wolbergs unbedingt Franz W. als technischen Leiter haben wollte und Becker in diesem Zusammenhang auch mit „richtig Ärger“ gedroht habe.

“Zeuge absolut nicht verlässlich”

Doch Tahedl kann sich kaum noch an die entsprechenden Gesprächssituationen erinnern. Aus einer Gelegenheit bei der Becker etwas entsprechendes zu ihm gesagt habe, werden durch Nachfragen und Vorhalte zunächst zwei, dann drei. Genaue Inhalte kann Tahedl kaum wiedergeben. Auch er habe entgegen seiner eigentlichen Präferenz für eine andere Bewerberin am Ende der Besetzung mit Franz W. zugestimmt – um Geschlossenheit gegenüber den Beschäftigten der Stadtbau zu demonstrieren, die damals medial immer wieder im Feuer stand. Dass auch Becker umgeschwenkt sei, habe ihn zwar zunächst überrascht, aber dieser habe wohl aus „taktischen Zwang“ gehandelt, so Tahedl. „Es ist nicht gut für einen Geschäftsführer, wenn der einen Vorschlag macht, von dem er weiß, dass er keine Mehrheit findet.“

„Dieser Zeuge ist absolut nicht verlässlich“, sagt Wolbergs-Anwalt Peter Witting im Anschluss an Tahedls Vernehmung. Er wolle dem CSU-Stadtrat keinen Vorwurf machen, aber Tahedl sei einfach nicht in der Lage, das Ganze „sauber zu erinnern.“. Ohnehin sei der Stadtrat nur ein Zeuge vom Hörensagen. Man gehe davon aus, dass das Gericht alledem keine Bedeutung beimesse. „Wir hätten aber noch genügend Möglichkeiten, die Glaubwürdigkeit von Herrn Becker zu erschüttern.“

Die Sache mit Beckers Zeugenaussage

Auch Joachim Wolbergs keilt noch einmal gegen den früheren Stadtbau-Geschäftsführer. Dabei geht es vor allem um Beckers Aussage, dass Wolbergs ihn als „illoyal“ bezeichnet und in diesem Zusammenhang dessen Zeugenvernehmung bei der Kripo erwähnt habe. Doch mittlerweile ist klar: Zu dem Zeitpunkt, an dem Wolbergs diese Illoyalität Beckers angesprochen hatte, hatte seine Verteidigung noch keinerlei Akteneinsicht genommen – zumindest auf diesen Weg konnte Wolbergs also Beckers Zeugenaussage gar nicht kennen. Becker habe also bewusst gelogen, so Wolbergs’ Fazit.

“Völlig ungeeignet”: BTT-Klage wird nicht verlesen

Auch an anderer Stelle erhält die Staatsanwaltschaft am Mittwoch einen Dämpfer. Richterin Elke Escher lehnt einen Beweisantrag, den Dr. Christine Ernstberger Ende Februar gestellt hatte, als „völlig ungeeignet“ ab. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verlesung einer Zivilklage der Bauteam Tretzel GmbH beantragt, die das Unternehmen Ende 2018 beim Landgericht Regensburg eingereicht hat. Dabei geht es um die von BTT geforderte Rückabwicklung von Grundstückskäufen in Weichs Ost, ein Gebiet im Stadtosten Regensburgs, am nördlichen Donauufer, zwischen Vilsstraße und Donauarena. Darin heißt es unter anderem, dass Joachim Wolbergs Tretzel noch 2016 eine „künftige Bebaubarkeit zugesichert“ habe. Doch spätestens mit einem Stadtratsbeschluss von Sommer 2018, der die Möglichkeit einer Bebauung vorerst in fernste Zukunft verschiebt, sind solche Pläne hinfällig.

Auch dieser Komplex ist nicht Gegenstand der Anklage. In der Zusicherung Wolbergs’, die in der Klageschrift von BTT erwähnt ist, sieht die Staatsanwaltschaft aber einen Beleg dafür, dass der Oberbürgermeister entgegen seiner bisherigen Aussagen mit Tretzel sehr wohl Kontakt bezüglich konkreter Projekte gehabt und entsprechende Gespräche geführt habe. Ein Umstand, der beim Vorwurf der Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung durchaus eine Rolle spielen könnte.

Die Verlesung der Zivilklage sei allerdings – das Begriffspaar fällt mehrfach – „völlig ungeeignet“, um dies zu belegen, so Richterin Escher. Es handle sich hier lediglich um den Sachvortrag der BTT GmbH, der nicht erwiesen sei. Auch seien keine konkreten Ansprechpartner benannt, bei denen man anknüpfen könne. Die Verlesung wird also abgelehnt.

Schaidinger-Ermittlungen im Argen

Auch das Ermittlungsverfahren gegen Hans Schaidinger ist kurz Thema. Mehrfach wurden in diesem Zusammenhang bereits die Privaträume des Alt-OB durchsucht. Zuletzt hatte Schaidinger bei einem städtisch organisierten Geburtstagsempfang die Gelegenheit genutzt, um die Ermittlungsbehörden der Dummheit zu zeihen.

Schaidinger war zunächst als Zeuge geladen, hatte aber wegen der laufenden Ermittlungen erklärt, dass er die Aussage verweigern werde. Schon vor geraumer Zeit hatte Richterin Escher deshalb bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, bis wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden – auch hier geht es um die Vergabe der Nibelungenkaserne an das Bauteam Tretzel, einen monatlich fünfstellig dotierten Beratervertrag, den Schaidinger nach seinem Ausscheiden als Stadtoberhaupt bei Tretzel unterzeichnet hat, Versprechen eines Segeltörns und eine möglicherweise vergünstigte Tretzel-Wohnung für Schaidingers Tochter.

Wohlwollen von ganz oben? Eine 2013 erteilte Baugenehmigung für eine alten Freund von Hans Schaidinger wirft diverse Fragen auf, die auch die Ermittler beschäftigen. Fotos: Archiv/ as

Ein weiterer Teil der Ermittlungen gegen den 70jährigen dreht sich um eine fragwürdige Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus am Feuerbachweg. Bauherr ist Peter Schober, ein alter Fliegerkumpel von Schaidinger. Die Genehmigung wurde von der Verwaltung erst nach expliziter Weisung durch Schaidinger erteilt. Der Voreigentümerin des Grundstücks waren weitaus kleiner dimensionierte Bauvorhaben hingegen nicht genehmigt worden. regensburg-digital hatte die Umstände dieser Baugenehmigung im März 2017 öffentlich gemacht.

Doch laut Auskunft von Staatsanwältin Ernstberger ist nach wie vor nicht absehbar, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden. Sie sei auch zwischenzeitlich „nicht mehr“ die zuständige Sachbearbeiterin und könne dem Gericht dazu keine weiteren Informationen geben.

Kurz thematisiert wird erneut der weithin diskutierte Gastbeitrag des früheren Landgerichtsvizepräsidenten Werner Ebner bei regensburg-digital. Dieser soll nun in Augenschein genommen und via Selbstleseverfahren zu den Akten genommen werden – eine vorsorgliche Maßnahme des Gerichts, sollte der Beitrag bei einer späteren eventuellen Strafzumessung eine (unter Umständen strafmildernde) Rolle spielen.

Team Tretzel kündigt Antrag an

Der Prozess wird am 28. März fortgesetzt. Das Verteidigerteam des Baulöwen Volker Tretzel hat für diesen Tag einen längeren Antrag angekündigt. Doch langsam aber sicher steuert die Kammer auf die Plädoyers zu, wo dann sämtliche Themenkomplexe wieder zusammengeführt werden: Tretzels Millionen-Engagement beim SSV Jahn Regensburg, 475.000 Euro an Spenden für den SPD-Wahlkampf über ein mögliches Strohmann-System, Vergünstigungen und Nachlässe bei Renovierungen und Wohnungskäufen sowie der Sparkassen-Kredit an Tretzel und seine Berufung in den Aufsichtsrat des Geldinstituts – und die Frage, ob und inwiefern das Ganze mit der Vergabe des städtischen Nibelungenareals an dessen Bauträgerunternehmen zusammenhängt.

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Kommentare (33)

  • HB

    |

    Im letzten Satz fehlt ein „zusammenhängt“

  • Giesinger

    |

    Den letzten Satz im vorletzten Absatz kapiere ich ehrlich gesagt nicht. Nach dem Bindestrich:
    ——–
    ” Dieser soll nun in Augenschein genommen und via Selbstleseverfahren zu den Akten genommen werden – eine vorsorgliche Maßnahme des Gerichts, sollte der Beitrag bei einer späteren eventuellen Strafzumessung eine (unter Umständen strafmildernde) Rolle spielen.”
    —-

    Kann mir das bitte jemand erläutern, wieso sich der Gastbeitrag nun eventuell strafmildernd auswirken könnte? Danke!

  • Lieschen Müller

    |

    Das verstehe ich auch nicht.
    Wolbergs darf sich schon benehmen wie die Axt im Walde, alles sagen was und wann, wo und auch wie er will, aber ein Gastbeitrag soll sich eventuell STRAFMILDERND auswirken?
    Ich sehe Wolbergs schon seinen Rachefeldzug planen.

  • Checker

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    Ich habe heute gelesen, dass Wolbergs total versteht, dass gegen ihn ermittelt wird. Grund dafür sind die nahezu unglaublichen Zufälle welche in den letzten Jahren passiert sind. Er spricht von ca. 400.000 Euro Spenden an ihn von BTT und das kurz nach seiner Wahl das BTT das Niebelungenareal bekommt.
    Er spricht von den Wohnungen der Mutter und Schwiegermutter von seinem Ferienhaus und seiner Pächterwohnung welche ihm der Angeklagte W. günstig renoviert hat spricht er nicht. Aber das kommt noch oben drauf.
    Nämlich das W. dann einen lukrativen Posten bei der Stadtbau unter Einsatz von Wolbergs erhalten hat. Wolbergs hat mehrmals zugegeben dass W. schon fast ein Freund von ihm war.
    An so viele Zufälle glaubt Wolbergs anscheinend selber nicht mehr. Und eigentlich reicht es doch für einen politische Rücktritt schon wenn gegen einen Ob zu recht ermittelt wird. Und das gibt doch sogar Wolbergs selber zu.
    Zu viele Zufälle. Zu verstrickt. Zu abhängig gemacht. :(

  • Schölm

    |

    Es wär ja auch zu blöd, die werten Herren von der CSU noch vor der Wahl vor Gericht zu zerren. Die machen das schon schlau, sich seit geraumer Zeit wegzuducken. Inkl. Hinterbänkler Rieger. Auch die Durchsuchungen fanden viel zu spät statt. Da war genügend Zeit, sämtliche Beweise verschwinden zu lassen. Ich hab nichts dagegen, dass Wolbergs aufgrund seiner Verfehlungen verurteilt wird. Aber dass das Verfahren gegen die CSU Bazis immer noch auf sich warten lässt, ist eine Schweinerei!

  • Checker

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    Lieschen Müller:

    Eventuell strafmildernd deutet aber auch auf eine Strafe hin. Und für einen OB sollte jede Strafe zu viel sein. Ich denke einen Rachefeldzug des OB Wolbergs wird es wirklich nicht geben.

  • mkv

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    Giesinger, ich verlinke zu einem BGH-Urteil. Dort findet sich unter den Randziffer 21 und 22 die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Thema: Unschuldsvermutung, faires Verfahren und potentieller Verstoß dagegen: “indem in engem Zusammenhang mit diesem Verfahren nachteilige Äußerungen getätigt werden” (durch den Gastbeitrag).

    Im dortigen Fall (bitte lesen, Fernsehbericht) hatte das Landgericht Stuttgart eine Haftstrafe ausgesprochen und zugleich bestimmt: zwei Monate der Strafen gelten als bereits vollstreckt (also: Strafmilderung).

    Meine vorläufige Bewertung:
    Die Regensburger WStrK macht den fraglichen Gastbeitrag bei r-d rein vorsorglich zum Gegenstand des Verfahrens. Die Kammer denkt über den erstinstanzlichen Abschluss des Prozesses hinaus. Für den Fall, dass gegen das künftige (nicht) gemilderte Urteil – von welcher Seite auch immer – Revision zum BGH eingelegt würde, soll der fragliche Revisionsführer in die Lage versetzt werden, mit dem Gastbeitrag und seinen “grundsätzlich möglichen Belastungen” (siehe Randziffer 13) für den Angeklagten Wolbergs zu argumentieren (pro oder contra, je nachdem wer die hier nur angedachte Revision einlegt). Und zwar nachvollziehbar(!) für die dann zuständigen BGH-Richter.

    Daher die Einbeziehung des Gastbeitrags in den Prozess. Alles höchst vorsorglich und sehr bedacht, die potentiellen Rechte beide Prozessparteien ganz weise berücksichtigend.

    —-

    BGH 1 StR 154/16 – Urteil vom 7. September 2016 (LG Stuttgart)
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/16/1-154-16.php

  • Sepp Maier

    |

    War heute mal wieder in 104, der arme Herr Tahedl war völlig mit der Situation überfordert, er hat es nicht geschafft den EX-OB zu belasten bzw. den entlassenen Stadtbau Geschäftsführer zu unterstützen. Da werden seine CSUler Schlegl, Rieger & Co. bestimmt mit ihm schimpfen. Hoffentlich lesen potentielle Arbeitgeber von Herrn Becker nicht die ganzen Artikel, dann wird es nichts mehr mit einem Job und wir müssen ihn womöglich noch länger durchfüttern. Mit 4 Tretzel-Luxuswohnungen gibt’s auch kein Harz IV. Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass Herr Becker wohl nicht die ganze Wahrheit gesagt hat, gibt es da noch ein Nachspiel? Was ist eigentlich mit der Falschaussage vom Schlegl, wird das verfolgt? Im Fall Schaidinger zuckt Frau Staatsanwältin auch nur mit den Achsel und über das Verfahren Schlegl und Rieger hört man gar nichts mehr. Den Bayern-Dusel hat doch nur in der CSU der Söder laut Nockherberg, oder täusche ich mich? Ansonsten eher eine langweilige Veranstaltung in 104, meine letzte Hoffnung wäre noch der Herr Dietlmeier, vielleicht kommt da noch was. Staatsanwaltschaft und Team Wolbergs werden auch ruhiger, fast zum einschlafen.

  • Taxifahrer

    |

    Ich hätte wirklich mehr erwartet von der Staatsanwaltschaft. Mehr Professionalität. Ergebnisse in der Causa Schaidinger. Von Wolbergs hab ich nichts anderes erwartet. Der ist so.

  • XYZ

    |

    Zu mkv 18.05, bgh 1 str 154/16
    Weiterzulesen Randziffer 43: “Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt nur ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist dann der Fall wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstösst . . ” Schöne Frage: galt das nicht auch schon sinngemäss für die Ermittlungsbehörde ? Sollte das LG zu den Komplexen Jahn/Nibelungenareal/Sparkasse nicht wenigstens eine Teil-Einstellung prüfen ?

  • XYZ

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    Nachtrag: die Komplexe Jahn etc. sind m.E. abtrennbar und einer gesonderten Entscheidung zugänglich, die STA müsste allerdings zustimmen. Bei den Parteispenden sieht es aber eben anders aus, das ist ja auch wohl der Kern des Verfahrens.

  • Roche-Dirac

    |

    Der Gastbeitrag des früheren Landgerichtsvizepräsidenten Werner Ebner vom 2.3.2019 (https://www.regensburg-digital.de/ist-joachim-wolbergs-als-oberbuergermeister-geeignet/02032019/) wird also im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt – inklusive aller Kommentare dazu. Aller 188 Kommentare – Stand jetzt – nach meiner Zählung.

    Damit ist dieser Artikel, plus Kommentare, von regensburg-digital.de für immer verewigt als Teil der Prozessakten. Ich gönn’ euch vom Team regensburg-digital.de diese Publicity. Chapeau.

    Was aber soll mit diesem Beweismittel belegt werden? Strafmilderung? Wie soll die Staatsanwaltschaft darauf reagieren? Was für eine Stellungnahme soll dazu abgegeben werden?

    Sollte das Gericht nicht auch alle anderen bisherigen Medien-Artikel, und da gab es bundesweit einige, zu den Akten nehmen, inklusive der diversen Videobotschaften von Joachim Wolbergs und dem aktuellen Artikel im Regensburger Wochenblatt vom 20.3.2019 mit Fotos von seinen Kindern?
    Da gäbe es dann viel zu lesen und zu sehen im Selbstleseverfahren …

  • mkv

    |

    @xyz, wartend auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, vermute ich anschließend eine klare Ansprache des Gerichts in Richtung StA, verbunden mit der Auflage, bestehende umfängliche Mängel der Anklage binnen einer Frist (Unterbrechung des Verfahrens) abzustellen und unverzüglich für eine faires Verfahren (Gesamtverfahren) zu sorgen.

    Widrigenfalls hätte das Gericht die Möglichkeit, das Verfahren wegen nicht behebbarer Mängel einzustellen (Beschluss).

    Diese theoretische Gestaltungsmöglichkeit des Gerichts könnte alle Parteien zu einem das Verfahren abschließenden Deal veranlassen, mit der Folge, dass ich die ansonsten abzeichnende Revision erübrigt.

    Wird der Berg kreisen und was gebären?

  • Checker

    |

    Roche-Dirac:

    Das der Regensburg-Digital Beitrag Teil des Gerichtsverfahrens wird ist zwar aussergewöhnlich aber doch auch nachvollziehbar. Er hat den Angeklagten im Mark getroffen, vermutlich auch zum Nachdenken angeregt und für viel Wirbel während der Verhandlung gesorgt. Ausserdem war es das einzige Forum welches sich kritisch aber doch wie ich denke immer fair mit dem Verfahren beschäftigt hat. So Leid mir die Kinder von Herrn Wolbergs tun ein Wochenblatt Beitrag hätte im Verfahren wirklich nichts zu suchen. Das Wochenblatt war in dem Zusammenhang Immer ein reines Stimmungsmedium.

  • Checker

    |

    mkv

    Und es scheint doch auch klar warum die 5. Strafkammer die Eröffnung des Verfahrens wegen der Spenden an Wolbergs vom IZ nicht zugelassen hat. Das Regensburger Gericht möchte jetzt mal wissen wie die möglicherweise 2. Instanz die ganze Sache sieht. Wenn man mit einer so aggressiven Verteidigung zu tun hat ist das mehr als verständlich. Warum soll das Regensburger Gericht alles alleine ausbaden?

  • Dieter

    |

    Es gab schon zig Einschätzungen von Volljuristen, hunderte Gastbeiträge und Artikel und tausende Kommentare von Lesern.
    Warum von Seiten der Kammer und der StA so ein Wirbel um den Gastbeitrag Ebners gemacht wird, ist absolut unverständlich.
    Immer wieder überlässt man hier der Verteidigung die Regie, das ist alles andere als souverän.

    Und ganz ehrlich, Zeugen die nicht top vorbereitet sind oder wurden, die nicht abgebrüht sind, finde ich glaubhafter als diejenigen die bei der Vernehmung das eine und vor Gericht dann ohne mit der Wimper zu zucken was anderes sagen.

  • Jonas Wihr

    |

    Vielleicht wirken sich ja auch Wollis Freitagsbotschaften auf das Urteil aus.
    (Darf der das?)

  • Taxifahrer

    |

    Alle Äußerungen von Wolbergs in dem Prozess und im Internet wirken sich negativ auf das Urteil aus. Das ist meine Meinung. Seine Verteidiger werden häufig denken: Hätte er nur geschwiegen…

  • Johanna Delmenhorst

    |

    Im Stadtrat und bei den Aufsichtratspöstli wird es ja ganz schön lustig zugehen, wenn sich mancher kaum noch an die entsprechenden Gesprächssituationen erinnern kann. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

  • Dieter

    |

    @Johanna Delmenhorst

    Dass die Stadträte und Aufsichtsräte uninformierte Abnicker sind, wurde vor Gericht ja schon oft genug zugegeben.
    Kontrollfunktion: Keine.
    Dafür gibt es dann Aufwandsentschädigungen.

  • XYZ

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    Zu mkv gestern 23.13:
    Die im ehrwürdigen Justizpalast von Thiersch am Münchner Stachus residierende Landes-Justizverwaltung könnte von ihrem Leitungs (Weisungs) Recht gegenüber der StA Gebrauch machen, 147 Nr. 2 GVG, und vom Dienstaufsichtsrecht gegenüber Richtern auch a.D., das Recht auf freie Meinungsäusserung könnte nach 10 Abs. 2 EMRK durch Gesetze eingeschränkt sein – zur allseitigen Wahrung der Autorität und Unparteilichkeit der RSpr. . .

  • mkv

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    “Wen” bitte meinen Sie, @Checker, mit

    a) “möglicherweise 2. Instanz”

    und

    b) was mit “aggressiver Verteidigung”

    und

    c) warum will “es das Regensburger Gericht jetzt mal wissen”, wo die WStrK noch insoweit gar nichts getan hat?

    Danke.

  • Taxifahrer

    |

    @Dieter: Da möchte ich doch mal die Aufsichtsräte und Stadträte in Schutz nehmen. Die Aufsichtsräte der Sparkasse haben meiner Meinung nach nichts falsch gemacht. Die Stadträte können nicht alle Vorgänge bis ins Detail immer nachvollziehen. Die machen das nicht hauptberuflich und müssen sich bei bestimmten Dingen auf andere verlassen können. Klar ist, dass sie die Aktionen von Wolbergs und Hartl kritischer hätten hinterfragen müssen. Aber hinter her ist man immer schlauer.

  • XYZ

    |

    Zu dem “Gastbeitrag” noch EuGH vom 13.05.2014, C 131/12:
    “Dem Persönlichkeitsrecht wird gegenüber über dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit der Vorzug eingeräumt”. So scheint es hier zu liegen. Das Informationsfreiheits-Gesetz ist hier im übrigen nicht anwendbar. . .

  • mkv

    |

    Mit der von Ihnen, @ xyz, in Bezug genommenen Entscheidung des EuGH

    hier ist der LINK
    http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=152065&doclang=DE

    sprechen Sie wohl? die letzten Sätze unter der Ziffer 4 des Tenors (ganz am Ende) an.

    Dort findet sich auch eine Ausnahme Ihres obigen Zitats.

    Hätten Sie an diesem frühlingshaften, nun zur Neige gehenden sonntäglichen Radl-Nachmittag, gar noch vor dem erwünschten Fussball-Unentschieden, die Laune, Ihr Kurz-Post näher zu erläutern?

    Danke.

  • XYZ

    |

    Der EuGH spricht m.E. grundsätzlich das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeits-Recht und Meinungs- und Pressefreiheit an, wenn auch bezogen auf digitale Suchmaschinen. Nach der RL 95/46 der EU, Art. 2 ist insbesondere die Privatsphäre natürlicher Personen zu beachten – begründete Ausnahmen kann natürlich der nationale Gesetzgeber vorsehen. Daran habe ich gelinde Zweifel.

  • Checker

    |

    mkv:

    a) Mit 2. Instanz meine ich das OLG in Nürnberg.

    b) Mit aggressiver Verteidigung meine ich die frechen Bemerkungen von Herrn Witting und Herrn Wolbergs die selbst dann nicht aufhören wenn belastende Telefongespräche vorgespielt werden. Beispiel:

    ” Wir (BTT) wollen dann nichts mehr von Ihnen (OB Wolbergs) und dann bekommen Sie (OB Wolbergs) die 200.000 Euro, die Sie noch brauchen.”

    Dieses Zitat ist von Volker Tretzel nachdem er auf die Idee gekommen ist die Grundstücke seiner Firma in Erbbaurecht an seine Mitarbeiter zu übertragen. Er dachte dann wäre er raus aus dem Schneider weil die hohen Spenden waren ihm ja mittlerweile selber suspekt.

    Stellt sich für den nicht völlig benebelten Betrachter die Frage: Wenn BTT in Zukunft nichts mehr vom OB will, was wollte BTT dann in der Vergangenheit von ihm???

    c) Ich denke das Regensburger Gericht hat eben keine Lust 5 Prozesse gegen Wolbergs anzufangen ohne Rückendeckung aus Nürnberg. Wie gesagt das sind aber alles ganz laienhafte Einschätzungen meinerseits ohne juristisches Sachwissen nur auf Basis von natürlichen Menschenverstand.

  • Giesinger

    |

    Vielen lieben Dank an die Herren mkv und Günther Herzig, für die Beantwortung meiner am 20. März gestellten Frage.
    Zunächst zu mkv:
    Den von Ihnen verlinkten Text habe ich mir ausgedruckt, doch selbst da schaffe ich es nicht, ihn komplett durchzulesen!
    Ihr Juristen habt glaube ich alle ein Sonder-Gen, oder seid sonst wie irgendwie mutiert…(nicht böse gemeint)…
    Somit gilt mein Dank auch Herrn Günther Herzig, der gleich erkannt hat, “ich muß das nicht verstehen, Hauptsache die StA, die Richter und die Verteidiger tun das.”
    @mkv, Ihren verlinkten Text werde ich nun in den Papierkorb ablegen, trotzdem Herzlichen Dank auch an Günther Herzig und noch einen schönen Abend, da Giesinger!

  • mkv

    |

    Ich will auch für Checker den Hinweis geben, dass das OLG N. “nur” Beschwerdeinstanz, die angesprochene 2. Instanz, besser: Revisionsinstanz, der BGH ist. Dessen zuständiger Strafsenat wird ggf. allein darüber entscheiden, ob das künftige Urteil der Regensburger WStrK “hält”. (Das OLG entscheidet “nur” darüber, ob der in der Tat einheitliche Lebenssachverhalt in mehreren Strafprozessen abgehandelt werden darf.)

    Zur zitierten, abgehörten Äußerung des Angeklagten Tretzel, die in dessen alleinigen Verantwortungsbereich fällt, zeigt sich für mich ein Selbstverständnis, das den neoliberalen Einfluss der Vertreter des entgrenzten (Finanz)Kapitalismus der letzten Jahrzehnte nicht nur in R. offenbart.

    Insoweit markiert für R. dieser Korruptionsprozess eine Zäsur. Unter Bezug auf einige Interview-Aussagen des Bürgerrechtlers Cornel West, der die globale, vor allem von den USA ausgehende Entwicklung im Auge hat, halte ich fest:

    Auch Deutschland, Bayern, Regensburg erlebten in den letzten Jahrzehnten “die goldene Ära des Neoliberalismus”. Dessen Vertreter “haben ihr Vermögen genutzt, um Politiker zu beeinflussen und zu kontrollieren”.

    “Ein Großteil der Politiker auf den höchsten Ebenen des US-amerikanischen Imperiums pflegt eine enge Beziehungen zu den Ikonen der Finanz-Elite.”
    Kann man diesen Satz von Prof. West nicht m.E. auch auf die hiesigen Verhältnisse herunterbrechen?

    Ob diese “engen Beziehungen” aktuell für R. auch strafrechtliche Relevanz haben, wird ggf. der BGH oder auch das BVerfG entscheiden, nachdem die gesetzliche Regelung revisionsbedürftig erscheint und die letzte Rechtsprechung des BGH (Causa OB Wuppertal) mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsklarheit nur schwer in Einklang zu bringen ist.

    Interview mit Prof. West
    https://www.freitag.de/autoren/tahir-chaudhry/auch-in-mir-ist-hass

    Sehr lesenswert. West erwähnt die im Gange befindliche Transformation und warnt uns vor einer “neofaschistischen Ära”.

    Weiters sagt er:
    “Angela Merkel ist Teil derselben neoliberalen Ordnung, der Obama oder Blair angehören. Diese Ordnung schwindet und schafft Raum für eine Transformation. Im Falle Deutschlands müssen wir auch über dessen Rolle in der EU sprechen, und darüber, auf welche Weise Deutschland versucht, die Einheit der EU unter der neoliberalen Schirmherrschaft herzustellen. Das ist nämlich fehlgeschlagen, weil man nicht fähig war, auf die missliche Lage der Arbeiterschaft sowie der geflüchteten Menschen klug zu reagieren.”

  • Checker

    |

    mkv:

    Vielen Dank für Ihre Klarstellung.

    Das Regensburger Gericht will sich halt dann Rückendeckung vom Beschwerdegericht in Nürnberg holen. Und die 2. Instanz ist dann wohl der BGH wie Sie sagen.

    Aber eines ist und bleibt für mich sicher: Wenn das was Wolbergs und Tretzel da getrieben haben nicht strafbar ist dann ist in Zukunft in den Rathäusern Korruption und Bestechung an der Tagesordnung. Und ich glaube nicht, dass Frau Merkel auch nur einen Cent für sich persönlich nehmen würde oder gar sich die Wohnung von einem befreundeten Bauleiter herrichten lassen würde. Dem sie später noch einen lukrativen Job verschafft und der Firma begehrte Grundstücke.

  • Sepp Maier

    |

    @Checker, immer die gleiche Leier, man könnte glauben Sie war früher mal Bäcker.

  • Checker

    |

    Sepp Maier:

    Was haben Sie gegen Bäcker ein ehrwürdiger, sehr anständiger und ehrlicher Handwerksberuf. Dessen Ausübung würde niemanden schaden. Warum gerade Bäcker immer die gleiche Leier bringen sollten ist mir auch nicht klar.
    Ausserdem ist meine Aussage komplett neu. Die Glaubwürdigkeit Wollbergs ist bei nahezu Null, wie er selber zugibt.
    Seine Glaubwürdigkeit könnte nur durch einen Freispruch 1. Klasse wieder halbwegs hergestellt werden. Und dabei ist noch nicht einmal klar wie dies die Berufungsinstanz sehen würde.
    Aber würde es einen Freispruch 1. Klasse für Wolbergs geben würde jeder Oberbürgermeister für den nächsten Wahlkampf mit Millionenspenden knapp unter der 10.000 Euro Marke gestückelt ausgestattet werden. Das Geld würde mit Zins und Zinses Zins für den Spender die nächsten Jahre schon zurückkommen. Von der Allgemeinheit.
    Will wirklich jemand solche Verhältnisse?

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