Kein Urteil vor der Wahl – aber vor dem offiziellen Amtsantritt?
Im zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs bemüht sich das Gericht, den Terminplan zu straffen. Zumindest bis Ende April ist ein Urteil – nach derzeitigem Stand – möglich. Es gibt aber noch jede Menge Beweisanträge abzuarbeiten. Unter anderem soll nun der frühere Mitangeklagte Martin Schmack als Zeuge vernommen werden.

Am Dienstag monieren Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting ein möglicherweise “schlicht erfundenes” Gespräch… Foto: Archiv/om
„Nach dem Urteil des ersten Verfahrens und dem jetzigen Stand der Beweisaufnahme im zweiten Verfahren vor dem Regensburger Landgericht ist es für mich nicht vorstellbar, dass es zu einer Bestrafung kommen kann, die das Ausüben des Amtes verhindern würde. Wer etwas anderes behauptet, unternimmt wieder den Versuch, mich mit unlauteren Methoden verhindern zu wollen.“
So steht es in einer ganzseitigen Werbeanzeige, die der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vergangene Woche im Lokalteil der Mittelbayerischen Zeitung und bei mehreren Anzeigenblätter geschaltet hat. Und unabhängig davon, ob man dieser Aussage Glauben schenken mag – die bisherigen Aussagen der zuständigen Disziplinarbehörde und der angerufenen Verwaltungsgerichtsinstanzen lassen im Hinblick auf Wolbergs’ vorläufige Amtsenthebung auch einen ganz anderen Schluss zu – erscheint es nach dem Verhandlungstermin am Dienstag möglich, dass ein Urteil zwar definitiv nicht mehr vor dem Wahltermin am 15.März, aber vor dem offiziellen Amtsantritt eines neugewählten Oberbürgermeisters am 1. Mai gefällt wird. Bis Ende April könnte man es schaffen, so der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl.