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Tag 24 im zweiten Korruptionsprozess

Kein Urteil vor der Wahl – aber vor dem offiziellen Amtsantritt?

Im zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs bemüht sich das Gericht, den Terminplan zu straffen. Zumindest bis Ende April ist ein Urteil – nach derzeitigem Stand – möglich. Es gibt aber noch jede Menge Beweisanträge abzuarbeiten. Unter anderem soll nun der frühere Mitangeklagte Martin Schmack als Zeuge vernommen werden.

Am Dienstag monieren Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting ein möglicherweise “schlicht erfundenes” Gespräch… Foto: Archiv/om

„Nach dem Urteil des ersten Verfahrens und dem jetzigen Stand der Beweisaufnahme im zweiten Verfahren vor dem Regensburger Landgericht ist es für mich nicht vorstellbar, dass es zu einer Bestrafung kommen kann, die das Ausüben des Amtes verhindern würde. Wer etwas anderes behauptet, unternimmt wieder den Versuch, mich mit unlauteren Methoden verhindern zu wollen.“

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So steht es in einer ganzseitigen Werbeanzeige, die der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vergangene Woche im Lokalteil der Mittelbayerischen Zeitung und bei mehreren Anzeigenblätter geschaltet hat. Und unabhängig davon, ob man dieser Aussage Glauben schenken mag – die bisherigen Aussagen der zuständigen Disziplinarbehörde und der angerufenen Verwaltungsgerichtsinstanzen lassen im Hinblick auf Wolbergs’ vorläufige Amtsenthebung auch einen ganz anderen Schluss zu – erscheint es nach dem Verhandlungstermin am Dienstag möglich, dass ein Urteil zwar definitiv nicht mehr vor dem Wahltermin am 15.März, aber vor dem offiziellen Amtsantritt eines neugewählten Oberbürgermeisters am 1. Mai gefällt wird. Bis Ende April könnte man es schaffen, so der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl.

Frage nach “vermeidbarem Verbotsirrtum” und Straffreiheit bleibt offen

Die fünfte Strafkammer einigt sich am Dienstag mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf zwei weitere Verhandlungstage, die noch kurzfristig eingeschoben werden können. Bereits am Freitag sollen mit dem ehemals mitangeklagten Unternehmer Martin Schmack (Einstellung gegen Geldauflage) und einer Mitarbeiterin der Geschäftsführung des Bauträgers zwei zusätzliche Zeugen vernommen werden.

Eine auszugsweise Verlesung des Urteils im ersten Korruptionsprozess gegen Wolbergs lehnt die Kammer – sehr zum Unwillen von Peter Witting – ab. Dass die sechste Srafkammer angenommen habe, dass sich Wolbergs nicht bewusst gewesen sei, dass die Annahme von Spenden nach der Wahl strafbar sein könne, könne als wahr angenommen werden, so Kimmerl. Die Kammer unter Vorsitz von Elke Escher hatte unter anderem mit diesem “vermeidbaren Verbotsirrtum” den Schuldspruch ohne Strafe für Wolbergs begründet. Die Kammer von Georg Kimmerl hält sich diese Frage bislang offen. Man nimmt lediglich als wahr an, dass die Escher-Kammer dies eben so gesehen habe. 

Andere Passagen des Urteils sollen hingegen verlesen werden, insbesondere der Tenor.

Altbürgermeister und-oberbürgermeisterin als Zeugen?

Die Ladung weiterer Zeugen fordert die Verteidigung im Rahmen mehrerer Beweisanträge – unter anderem Altbürgermeister Gerhard Weber und Altoberbürgermeisterin Christa Meier sollen demnach kommen, um zu beweisen, dass Wolbergs während seiner Amtszeit als Dritter Bürgermeister auch abgesehen von dienstlichen Zuständigkeiten über keine „praktischen Einflussmöglichkeiten“ auf Bau- und Immobilienangelegenheiten hatte. Diese „praktischen Einflussmöglichkeiten“ hatten bei der kürzlich erfolgten Verurteilung eines früheren Mitangeklagten wegen Bestechung eine ausschlaggebende Rolle gespielt.

Ebenso wird die Verlesung mehrerer Urkunden beantragt.

“Abgenötigt”, “schlicht erfunden”

Wolbergs-Verteidiger Peter Witting will zudem mehrere abgehörte Telefonate des bereits wegen Bestechung und Vorteilsgewährung verurteilten Bauträgers Thomas Dietlmeier verlesen lassen. Diese sollen belegen, dass dem Unternehmer von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl – so drückt es Joachim Wolbergs aus – „abgenötigt“ worden sei – und dass dieser ein für Wolbergs belastendes Gespräch mit dem Oberbürgermeister unter dem Druck der Untersuchungshaft „schlicht erfunden“ haben könnte, um die Ermittler zufrieden zu stellen.

Im Kern geht es um die Frage, ob es einen Zusammenhang gab:

– zwischen Spenden des „Immobilien Zentrum Regensburg“ bzw. von Thomas Dietlmeier in Höhe von rund 50.000 Euro gab, die Ende Oktober 2015 flossen

– einem Gespräch, das Joachim Wolbergs wenig später mit Vertretern der Verwaltung führte

– und seiner anschließenden Entscheidung, ein Verfahren für eine Ortsabrundungssatzung auf den Weg zu bringen, an dessen Ende eine von Dietlmeier gewünschte Baugenehmigung in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet („Auf der Platte“) stehen sollte.

Tatsachen unstrittig, Zusammenhänge nicht

Die objektiven Tatsachen – Spendenfluss, Gesprächstermin von Wolbergs mit den Verwaltungsleuten („Jour Fixe“), seine Fürsprache für das Projekt und die besagte Entscheidung in Richtung Ortsabrundungssatzung – sind im Wesentlichen unstrittig. Allerdings bestreitet Wolbergs, dass es einen Zusammenhang zwischen dem geplanten Bauprojekt und den Spenden gegeben habe – von diesen habe er erst viel später erfahren. Das laut Witting möglicherweise „erfundene“ Gespräch mit Dietlmeier im Oktober 2015 zu dem Thema schließt Wolbergs zwar nicht aus, kann sich aber jedenfalls nicht daran erinnern.

Verteidiger Witting verliest Auszüge aus verschiedenen Telefonaten, die Dietlmeier unter dem Eindruck der laufenden Ermittlungen 2017 führte und in denen durchklingt, dass er sich keiner Schuld bewusst zu sein scheint. Es habe keinen Zusammenhang zwischen den Spenden (insgesamt 160.000 Euro, bereits vor der Wahl hatte Dietlmeier Wolbergs zudem 50.000 Euro pro Jahr für die Zukunft zugesagt) und Bauvorhaben gegeben beteuert der Unternehmer gegenüber verschiedenen Gesprächspartnern.

Taktische Ãœberlegungen, Unschuldsbeteuerungen und ein “Cowboy”

Immer wieder geht es in den Telefonaten um taktische Überlegungen, ob er dennoch den Strafbefehl akzeptieren solle. Aber auch Verärgerung über seinen früheren IZ-Vorstandskollegen Roland Sch. klingt durch, weil dieser in einer Mail an den OB mehr oder weniger Baurecht „Auf der Platte“ gefordert habe, in unmittelbaren zeitlichem Zusammenhang zu Dietlmeiers Spendenzahlung und Wolbergs späterer Entscheidung pro Ortsabrundungssatzung. Doch er habe von diesem Schreiben ebensowenig gewusst wie Sch. von seiner Spendenzahlung, beteuert Dietlmeier unter anderem gegenüber seiner Ehefrau.

Es fallen Bezeichnungen wie „Arschloch“ und „Cowboy“ mit Blick auf Sch. Das alles werde ihm halt niemand glauben, so Dietlmeier gegenüber einem anderen Gesprächspartner. Es schaue halt so aus. Es sei ihm völlig fremd, jemanden zu bestechen, sagt der Unternehmer an anderer Stelle. Und immer wieder die Überlegung, wie man die Sache vom Tisch bringen könnte.

Dietlmeier verneint Zusammenhang zwischen Spenden und Projekten…

Im November 2017 wurde Dietlmeier schließlich verhaftet. Unter anderem eine hohe Bonuszahlung an eine Mitarbeiterin, die für die Spendenüberweisungen zuständig war, hatte dafür den Ausschlag gegeben. Aus den Telefonaten, die Witting verliest scheint hervorzugehen, wie der Druck auf den Unternehmer stieg. Während der U-Haft gab Dietlmeier am Ende eine Stellungnahme ab, in der er Witting zufolge erstmals von dem verdächtigen Gespräch mit Joachim Wolbergs berichtet habe. Zuvor habe Dietlmeier einen persönlichen Kontakt zu Wolbergs stets verneint.

Einen Zusammenhang zwischen Spendenzusagen und konkreten Projekten hatte der Unternehmer stets verneint, auch eine konkrete Zusage von Wolbergs habe es nicht gegeben. Das erklärte Dietlmeier auch bei seiner Vernehmung vor Gericht. Er habe sich durch das Einhalten seiner Spendenzusagen lediglich als verlässlicher Unternehmer zeigen wollen.

…aber bestätigt Gespräche

Ebenfalls bei seiner Zeugenaussage hatte Dietlmeier zwei direkte Kontakte zu Wolbergs im fraglichen Zeitraum Ende 2015 zum Thema „Auf der Platte“ bestätigt, einmal persönlich, einmal telefonisch. Er habe ihm dabei seine Argumente, die für eine Bebauung des Areals in einem Landschaftsschutzgebiet sprachen, vorgetragen. Wolbergs habe ihm jeweils zugesagt, sich darum zu kümmern, ohne dabei eine endgültige Entscheidung pro Bebauung zu versprechen.

Wolbergs bleibt am Ende des 24. Verhandlungstags bei seiner bisherigen Position. Thomas Dietlmeier sei der Strafbefehl „klassisch abgenötigt“ worden. Das könne jeder nachvollziehen, der sich die Telefonate anhöre. Das sei „die Wahrheit“. „Ihre Wahrheit“, gibt Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier zurück.

„Aus subjektiver Sicht“ nicht schuldig

Dietlmeier selbst hatte die Frage, ob er zu dem Strafbefehl genötigt worden sei, vor Gericht mehrfach verneint und sogar von einer fairen Behandlung durch die Ermittlungsbehörden gesprochen. Er habe sich schuldig gemacht, als er die Wahlkämpfe von Wolbergs, Schlegl und Rieger über die Bezahlung von Scheinrechungen unterstützt habe. Das habe er schon seit Jahren mit sich herumgetragen. Das habe ihn schon seit Jahren belastet. Und er bedauere, dass er diese Tatsache zu Beginn der Ermittlungen gegen sich „stark beschönigend dargestellt“ habe.

Die rechtliche Problematik der Spenden, die er Wolbergs über Bekannte, Mitarbeiter, Familie und Tochtergesellschaften zwischen 2012 und 2016 zukommen ließ, sei ihm erst im Zuge der Ermittlungen bewusst geworden, so Dietlmeier damals. Er fühle sich in diesem Punkt auch „aus subjektiver Sicht“ nicht schuldig, „aber wenn ein Gericht das feststellt, dann ist das so“.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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Kommentare (16)

  • Lutherer

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    Ich würde nie behaupten, dass es für W. vorstellbar sei, dass er bestraft werden würde oder könne. Allein die Vorstellung so etwas zu behaupten wäre im Moralkontext verwerflich. Ich für meinen Teil behaupte, dass ich mir durchaus vorstellen kann, dass er bestraft wird. Denn dies betrifft meine Vorstellung und sonst keine. Ja! In meiner Vorstellung ist es sogar möglich, dass auch R. und S. bestraft werden. Und um es nochmal zu wiederholen, es käme mir nie in den Sinn, zu behaupten, W. könne sich vorstellen, bestraft zu werden. Und das ist ja fast schon eindeutig, denn jedem ist es derart unangenehm und vielleicht auch außer jeder Vorstellung, bestraft zu werden. Wenn es dann passiert, dann zahlt man den Strafzettel. Genug Geframe für heute! Was soll dieses Getexte mit irreführendem Inhalt.

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  • Karl55

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    Immer wieder das Gleiche! Langsam ermüdend da RA Witting keine entlastenden Fakten vorlegen kann und immer wieder seine Konstrukte und Hypothesen theatralisch ausbreitet!

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  • Giesinger

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    “Man nimmt lediglich als wahr an, dass die Escher-Kammer dies eben so gesehen habe. ”
    ——
    Dies läßt in mir tatsächlich noch ein klein wenig Hoffnung für den (hoffentlich richtigen) Prozeßausgang aufkeimen.

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  • Orakel

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    Es drängt das OrakelOhneAnhänger zu einer Prognose.

    Joachim Wolbergs wird der einzige OB bleiben:

    der nach der Verurteilung wegen Vorteilsnahme und während eines Prozesses u.a. wegen Bestechlichkeit einen Wahlkampf zu einer erneuten OB-Kandidatur führt,

    der meint, unter diesen Voraussetzungen, die moralische Integrität innezuhaben, die es für einen OB/Wahlbeamten braucht,

    der meint, obwohl er für Diensthandlungen relevante rechtliche Zusammenhänge (Spenden nach Wahl, Umadressierung von Rechnung … ) nicht verstanden hat, kann er straffrei und integer bleiben,

    der meint, sein Rechtsempfinden (als politisch Verfolgter einer wahnsinnigen StA) bzgl. der Wiedereinsetzung ins OB-Amt überstimme die beamtenrechtliche Beurteilung einer Landesanwaltschaft,

    der bis heute das energetische Konzepts des BTT-Konzerns im Nibelungenhain (Verbrennen von fossilem Erdgas ohne Nutzung von regenerativen Energien) als „innovativ“ anpreist, aber nicht auf die Idee kommt, dass er damit nur die Propaganda des Herr T. wiederkäut, der ihm ganz nebenbei ca. 500.000 € Parteispenden überlassen hat, und in diesem Zusammenhang schuldig gesprochen wurde,

    der meint, tatsächlich erhaltene aber erstinstanzlich nicht geahndete persönliche Vorteile (Renovierung, Bauleitung, kostenlose Nobelfußböden etc.) wären schon ok für ihn als OB, der dienstlich aber mit dem edlen Spender der Vorteile, Herr, T., zu tun.

    Weiters sieht das Orakel ganz dunkle Wolken am Tag der Wahl…

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  • Taxifahrer

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    “Die rechtliche Problematik der Spenden, die er Wolbergs über Bekannte, Mitarbeiter, Familie und Tochtergesellschaften zwischen 2012 und 2016 zukommen ließ, sei ihm erst im Zuge der Ermittlungen bewusst geworden, so Dietlmeier damals. Er fühle sich in diesem Punkt auch „aus subjektiver Sicht“ nicht schuldig, „aber wenn ein Gericht das feststellt, dann ist das so“.“

    Aha. Ist klar. Ganz normaler Vorgang. Sieht Wolbergs auch so. Die wollen mich wohl verarschen.

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  • R.G.

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    „aber wenn ein Gericht das feststellt, dann ist das so“.“

    In der Tat sollten sich die Staatsbürger darauf verlassen können, dass Gerichte gewillt sind zu einem gerechten Urteil.

    Große Hoffnung ruht auf diesem Richter.

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  • Julian86

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    Zur rechtlichen Einordnung der von der Verteidigung gegenbeweislich beantragten Ejnvernahme von
    “Altbürgermeister und -oberbürgermeisterin als Zeugen?”

    Unter dieser Zwischenüberschrift steht Wichtiges zu diesem Prozesstag: Nicht darauf, was z.B. Dietlmeier für eine Rechtsmeinung oder -gefühl bzgl. seinem eigenen Tun/Unterlassen hat, kommt es an, sondern darauf, was an (entlastenden) Tatsachen bewiesen werden kann.

    Im Rahmen der Frage der potentiellen Bestechlichkeit von Wolbergs steht u.a. der Schluss-Halb-Satz am Ende von § 332 StGB im “Feuer”, der lautet:

    Hat Wolbergs sich gegenüber dem Spender “bereit erklärt,
    soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.”
    https://dejure.org/gesetze/StGB/332.html

    Ob Wolbergs als 3. BM überhaupt damals in seinem Ermessen liegende Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten in diesem Sinne hatte, darum geht es bei der beantragten Einvernahme der beiden Altbürgermeister. Die Verteidigung macht also ihren Job.

    Natürlich müssten darüber hinaus im Sinne der Anklage noch die bekannten Unrechtsvereinbarungen etc. belegt werden. Bekanntlich werden insoweit zeitlich und inhaltlich ganz unterschiedliche, von einander auseinanderfallende, nicht vom abgestimmten gemeinsamen Willen getragende Handlungsstränge vorgetragen.

    Die Frage nach einer (potentiellen) Verurteilung von Wolbergs hat im Übrigen für die Kommunalwahl im engeren Sinne nur dann Bedeutung, wenn er in die Stichwahl kommt, so dass es zu begrüßen ist, dass jedenfalls vor (!) Amtsantritt des neu zu wählenden Stadtoberhaupts insoweit (erstinstanzlich) Klarheit hergestellt werden kann.

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  • Charlotte

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    @Fanny:
    Wenn man Ihre Aussage auf den Wahlkampf der Brücke bezieht, gebe ich Ihnen Recht. Allerdings erinnert das leider sogar sowohl analog als auch digital an das System Trump.

    Nur ein paar Beispiele:
    – es werden Tatsachen als Fake News verdreht: natürlich hatte JW persönlich Vorteile durch die unglaublich hohen Spenden. Nur dadurch hat er seinen persönlichen Traumjob als OB überhaupt bekommen

    – es werden Unwahrheiten verbreitet, z. B. die Leugnung einer Verurteilung im ersten Prozess oder die gezielte Falschaussage bzgl. eines evtl. Amtsantritts

    – ehemalige Parteimitglieder, Stadträte oder Kritiker werden öffentlich und noch schlimmer in den Videos, die nicht mehr aus dem Internet verschwinden, beschimpft und verunglimpft

    – die Brücke bricht Versprechen
    Spenden werden wieder nicht transparent veröffentlicht und im Grunde wird erneut ein überdimensionaler Wahlkampf durchgeführt

    Die von Ihnen verlinkten Plakate bringen Hintergründe und Fakten nur plakativ aufs Papier.

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  • Lothgaßler

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    @Julian86:
    Ich hoffe, die Richter werten die Aussagen der Alt-OB nicht als unumstößliche Wahrheiten. Erst kürzlich sprach der Zeuge Hartl wahre Dinge zur Entscheidungsfindung aus:
    “… Die Entscheidungen seien alle vorbesprochen. Der Sitzungsleiter habe dann nur noch die Funktion eines „Moderators“…” (https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-korruptionsaffaere-dauer-wahlkampf-auf-pump/17022020/). Und wo wird vorbesprochen, wer war dabei? In den Pareigremien (war Wolbergs dabei?), in Runden zwischen den Koalitionären (war Wolbergs dabei?) und in unbekannten Hinterzimmergesprächen (wie im Orphee und anderswo).

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  • Blofeld

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    Heute Qualopoly gespielt und folgende Karte gezogen: “Du kommst trotz Verurteilung aus dem Gefängnis frei. Behalte die Karte, bist Du oder ein anderes Parteimitglied sie benötigt”

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  • Julian86

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    Lothgaßler, soweit es um die Zeit Wolbergs als 3. BM geht, sei daran erinnert, dass bis 2014 Schaidinger bei umfänglichem Schweigen und Nicken seiner Entourage das Sagen hatte.

    Die weiteren Tatkomplexe, die hier angeklagt sind, und wohl allesamt zeitlich nach dem OB-Wechsel liegen, zeichnen diese sich nicht teilweise dadurch aus, dass im Koalitionsausschuss getroffene (Grund)Entscheidung gar nicht mit Außenwirkung vollzogen wurden? Wolbergs wirkte da mit als „Erster unter Gleichen“. Kann man daraus ein isoliertes “Sich-bereit-Erkären” im Rahmen des oben schon zitierten Absatz 3 rechtlich ableiten, ja: konstruieren? Ich weiß es nicht. Wir haben bereits insoweit “gestritten”, so dass ich darauf Bezug nehme.

    Immer aber wird das Gericht sich zu fragen haben, ob der Schutzzweck des Gesetzes – Vertrauen der Menschen in eine integre Verwaltung – etwa im Rahmen des weiten, wenig konkreten § 332 Abs. 3 StGB überhaupt tangiert sein konnte. Darauf können wir alle gespannt sein.

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  • Rengsburger

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    Julian 86:

    Wolbergs hätt sich trotzdem nicht anfüttern lassen dürfen.

    Mit Hilfe beim Ferienhäuschen bei der Pächterwohnung…

    Wenn er nicht erkannte was der Immobilien Unternehmer damit wollte ist er als OB nicht geeignet.

    Wenn er nach seiner Wahl im Sinne des Unternehmers auch noch massiv tätig wurde geht das gar nicht. :(

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  • G. D.

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    Zur Verteidigungsstrategie von Wolbergs:

    Zum Thema D. ist es interessant, wie er versucht, über das Instrument „abgehörte Telefonate“ zu manipulieren. Jeder IZ-Insider bestätigt, dass im IZ Nichts ohne die Anweisung oder gar das Wissen von D. läuft. Und jeder bestätigt weiter, dass der Umgang mit allen politischen Würdenträgern ausschließlich seine Angelegenheit war (er wird schon gewußt haben, warum!).
    Ob da die richtige Strategie der Verteidigung von Wolbergs vorliegt?

    Was insgesamt doch etwas übersehen wird bzw. wurde – und zwar von allen Akteuren im Zshg. mit der Spendenaffäre:
    Ob nun im Gerichtssaal Krokodilstränen und/oder Reue von D. oder auch nicht und auch wenn D. möglicherweise glaubhaft (auch im Sinne von Unschuldsvermutung) in Sachen „Auf der Platte“ argumentiert: Profitiert hat er von seinen diversen Konstellationen bzw. Verflechtungen mit der Stadt allemal – und nicht nur, was die Erlangung von vielfachem Baurecht betrifft.
    Zu bennenen sind hierzu seine mehrjährigen Vermietungs-Deals mit der Stadt direkt – langfristig im Marina-Quartier mit der Tagungshalle und in der Dieselstrasse. Da diese Vertragsabschlüsse dem Vernehmen nach ganz oder teilweise auch in den Zeitraum des Spendengebarens fallen, hätte er schon von daher deutlicher auf sein Verhalten achten müssen; intelligent genug dazu scheint er ja zu sein.

    Zuletzt kommt im Rahmen der Aufarbeitung zu wenig aus der nachstehenden Argumentationsecke: Welche Gesamtmotivationen denn in den konkreten „Fällen“ dahinter standen. Dass ein Bauträger grundsätzlich alle Hebel in Bewegung setzen möchte, um Baurecht zu erhalten, ist eigentlich trivial. Er ist daher von Berufs wegen im Prinzip schon „prä-schuldig“. (Von daher müßten Parteispenden von Bauträgern jetzt in der Tat gesetzlich ausgeschlossen werden).
    Frage deswegen: welches Motiv beeinflußte sein Handeln wirklich (ohne dies als grundsätzlich strafbar zu werten): unbedingter Unternehmenserfolg um jeden Preis, Geldgier oder andere evtl. wirtschaftliche Zwänge, welche sich ggfs. aus teuren Grundstückankäufen ergeben, etc.? Dies wäre m. E. ein wesentlicher Hinweis auf die Bewertung seines Handelns gewesen. Solche Hinweise dazu habe ich bisher noch nicht aufgenommen.

    Und dort sähe ich dann auch einen Ansatz für die Verteidigung, dass man (der Bauträger) einem OB gegenüber alles tut, um den in eine bestimmte Richtung zu bringen – zunächst egal, ob der (oder beide) dann strafbar handelt oder vielleicht eben nicht.

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  • Mr. B.

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    Zu G. D.
    6. März 2020 um 10:52| #

    M. E. war es auf allen Seiten Macht- und Geldgier! Beides trifft ja vermutlich auch nach bisherigem Stand zu!!!!! Wenige haben durch diese Art und Weise der politischen Führung (nicht nur unter Wolbergs, auch schon davor), viel verdient oder geschenkt bekommen. Warum erinnert mich das immer wieder an Regierungen in den Ostblockstaaten (Politik und ausgewählte Unternehmen).

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