Nach dem Korruptionsprozess: Tretzel gewinnt Klage gegen Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft war im Juli 2018 weder zu einer Pressemitteilung unmittelbar nach der Anklageerhebung gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel und andere berechtigt, noch zu einer anschließenden Pressekonferenz. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg gerade entschieden. Der im Korruptionsprozess angeklagte und (nicht rechtskräftig) verurteilte Unternehmer hatte wegen der Medienarbeit der Ermittlungsbehörde geklagt.
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War die Medienarbeit der Regensburger Staatsanwaltschaft während der Ermittlungen und vor allem im Zusammenhang mit der Anklageerhebung gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel und ihre zwei Mitangeklagten im Juni 2018 zulässig? Über diese Frage musste am Dienstag das Verwaltungsgericht Regensburg entscheiden. Der Unternehmer Volker Tretzel hatte bereits 2017 über seinen Medienanwalt Dr. Till Dunckel eine sogenannte Feststellungsklage vor dem dafür zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Das hatte den Termin bis zur Entscheidung des Landgerichts Regensburg im Korruptionsprozess vertagt. Die Entscheidung ist wichtig im Hinblick auf eventuelle Schadenersatzansprüche.