Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Tag 54 im Wolbergs-Prozess

„Ein bisserl Heuchelei“

Mit Verweis auf das Grundgesetz und den Verfassungsrang, den die Staatsferne von Parteien habe, beantragt Wolbergs-Verteidiger Peter Witting auch mit Blick auf die sechsstelligen Spenden aus dem Umfeld des Bauunternehmers Volker Tretzel Freispruch für seinen Mandanten. Der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts legt Witting nahe, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu überdenken und fortzuschreiben.

Plädoyer beendet: Peter Witting tritt vor die Kameras. Foto: om

Leer geworden ist es im Sitzungssaal 104 des Landgerichts Regensburg am Donnerstag. Waren noch alle Plätze besetzt als Wolbergs-Verteidiger Peter Witting sein Plädoyer am Montag begonnen hat, so haben sich heute nur vereinzelte Zuhörer und auch weniger Journalisten eingefunden. Dabei geht es um den zentralen Punkt der Anklage, der auch am Anfang der Ermittlungen stand. Jene 475.000 Euro, die vom Bauunternehmer Volker Tretzel bzw. dessen Firma bzw. aus dessen Umfeld zwischen den Jahren 2011 und 2016 auf das Konto des Ortsvereins von Joachim Wolbergs flossen. In Beträgen knapp unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro, verschleiert mittels eines Strohmann-Systems, wie die Staatsanwaltschaft annimmt, um den Oberbürgermeister für anstehende Bauvorhaben „auf Linie“ zu bringen. Vier Fälle von Verstößen gegen das Parteiengesetz sowie der Vorteilsannahme legt die Staatsanwaltschaft Wolbergs deshalb zur Last.

WERBUNG

“Jeder Spender will Einfluss nehmen.”

„Von Anfang an lagen alle Eckdaten auf dem Tisch“, räumt Witting denn auch ein. Wann wer gespendet hat und auch wie viel. Betrachte man die einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2004 (Kremendahl I) und 2007 (Kremendahl II), „dann könnte man auch sagen: Es ist alles klar“, so Witting. Sprich: ein eindeutiger Fall von Vorteilsannahme. Doch klar ist für Witting etwas völlig anderes: Dass sein Mandant sich nichts hat zuschulden kommen lassen und deshalb freigesprochen werden muss.

„Wir haben heute 70 Jahre Grundgesetz“, steigt Witting in seine Argumentation ein. Dort seien Parteien und deren Staatsferne verankert und entsprechend auch die Möglichkeit, Spenden einzuwerben, um Parteiarbeit und Wahlkämpfe zu finanzieren. Und wenn man sich das mit den Spenden so anschaue, dann sei da schon „ein bisserl Heuchelei“ dabei.

„Jeder Spender will Einfluss nehmen“, konstatiert Witting. Das gelte für die BMW-Erben Quandt und von Klatten, die der CDU hunderttausende spendeten mit der (erfüllten) Hoffnung, die Bundesregierung werde auf EU-Ebene eine Verschärfung der Abgasnormen verzögern, das gelte für den Kaffeehausbesitzer, der einem Kandidaten in der Hoffnung auf den ersehnten Freisitz spende, und das gelte eben auch für Volker Tretzel. „Es mag sich jeder dazu seine Gedanken machen“, aber strafbar sei das deshalb noch lange nicht.

Heuchlerisch sei es auch, wenn anlässlich der Ankündigung von Daimler, nicht mehr an Parteien zu spenden, in der Süddeutschen Zeitung ein Kommentar erscheine, der dem Konzern eine „Flucht aus der Verantwortung“ vorwerfe, man im Bayernteil aber anlässlich des laufenden Prozesses eine völlig andere Diktion verfolgen könne.

Wer nicht sehe, dass Wahlkämpfe immer teurer und zunehmend amerikanisiert würden und dass die Parteien deshalb auf entsprechend hohe Spenden angewiesen seien, der befinde sich „total auf dem Holzweg“, so Witting. Die Rechtsprechung des BGH, derzufolge für den Vorwurf der Vorteilsannahme in diesem Zusammenhang bereits der Anschein von Käuflichkeit ausreiche, sei deshalb falsch. „Da stelle ich mich dagegen.“

“Kein Verstoß gegen das Parteiengesetz”

In den Augen Wittings liegt bereits kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor. Maßgeblich sei hier nämlich der „Empfängerhorizont“, die Frage, ob Wolbergs überhaupt erkennen konnte, dass die Spenden gegebenenfalls alle aus dem Vermögen von Tretzel stammten und es hier ein Strohmann-System gegeben haben könnte. Diese Frage beantwortet der Strafverteidiger mit einem klaren Nein.

Wolbergs selbst habe mit Blick auf Tretzel ausgesagt, dass dieser ihm – ebenso wie andere Spender auch – von Anfang an zugesagt habe, ihn zu unterstützen. Jeweils mit Spenden unter 10.000 Euro und verteilt über mehrere Jahre, um nicht öffentlich in Erscheinung zu treten. Weiter habe Tretzel ihm versprochen, auch andere zum Spenden zu animieren. Natürlich habe Wolbergs dann einige Spendernamen Tretzels Unternehmen BTT zuordnen können, aber er sei eben davon ausgegangen, dass diese von Tretzel animiert worden seien und aus ihrem Vermögen gespendet hätten. Was „irgendwo im Hintergrund“ bei BTT gelaufen sei habe Wolbergs nicht gewusst. Entsprechend seien die einzelnen Spender mit Betrag, Namen und Adresse auch im Rechenschaftsbericht von Wolbergs’ Ortsverein aufgeführt worden und dieser habe das alles für „völlig zulässig“ gehalten.

“Goger hat nie mit Tretzel geredet.”

Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen SPD-Landeschatzmeister Thomas Goger, der nach einem Blick in mehrere Rechenschaftsberichte und kurzer Google-Recherche folgendes festgestellt hatte: Mehrere Spenden knapp unter 10.000 Euro in engem zeitlichen Zusammenhang, jeweils über mehrere Jahre, und mehrere Spender, die mit BTT in Zusammenhang stehen. Für Goger ergab sich der Eindruck der „künstlichen Aufspaltung“ einer verdeckten Großspende.

Doch unter 10.000 Euro zu spenden sei „verdammt nochmal zulässig“, so Witting. Dafür dürfe man nicht in den Ruch der Kriminalität geraten. Und wenn Goger eine künstliche Aufspaltung vermute, dann könne man das schon so sehen, man könne schon den Verdacht haben, aber im Gegensatz zu Wolbergs habe Goger nie mit Tretzel gesprochen, sondern nur Unterlagen gesehen. Wolbergs hingegen habe nach Tretzels Zusage, andere zu animieren, „keinerlei Anlass“ gehabt, hinter den Zahlungen eine gestückelte Großspende zu vermuten.

Revisoren hatten keine Bedenken

Witting führt mehrere Prüfungsinstanzen der SPD an, die Rechenschaftsberichte von Wolbergs’ Ortsverein unter die Lupe genommen haben: die Mitglieder selbst, der Revisor des Ortsvereins, zwei Revisionen durch Vertreter der Bundes-SPD 2013 und 2016, zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 2016 und 2017 – bereits nach Beginn der Ermittlungen. Nie sei ein Verstoß gegen das Parteiengesetz moniert worden, nicht einmal bei der letzten Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer von Dentons.

Die Kanzlei hatte zwar die Spendenhöhen knapp unter 10.000 Euro aufgelistet, auch die Verbindungen zwischen Personen und Unternehmen festgestellt, ebenso, dass sämtliche Spenden von juristischen Personen und die meisten Spenden natürlicher Personen der Immobilienbranchen zuzurechnen seien. Verstöße gegen das Parteigesetz habe aber auch Dentons verneint. Um zu einem anderen Schluss zu kommen, „müssen Sie schon böse Gedanken haben“, so Witting.

Synonyme für Tretzels Umfeld

Auch Aufzeichnungen der Leiterin von Wolbergs Wahlkampfbüro, Ulrike W., hält der Strafverteidiger nicht für beweiskräftig. Diese hatte mit Blick auf Spendenerwartungen von 100.000 Euro bzw. auf das Konto eingegangenen Spenden von 40.000 Euro jeweils lediglich „Tretzel“ bzw. „Firma Tretzel“ notiert. Das sei aber kein Hinweis darauf, dass Wolbergs von einer eventuell gestückelten Großspende gewusst haben könnte. „Tretzel“ und „Firma Tretzel“ seien lediglich „synonym“ verwendet worden für Tretzel und jene Personen, die dieser zum Spenden animiert habe.

Wie weit ging Wolbergs’ Emnpfängerhorizont? Foto: as

Eine Mail des SPD-Landesgeschäftsführers Alfons Sträußl aus dem Jahr 2015, der einen Aufsatz zur Spendenproblematik bei Immobilienunternehmen in Zusammenhang mit der BGH-Rechtsprechung angehängt war, habe Wolbergs laut eigener Aussage nicht wahrgenommen. Zwar könne man da sicher herumrätseln, aber beweisen ließe sich da nichts, so Witting.

Dass die Spenden immer gleich hoch, knapp unter 10.000 Euro, lagen sei grundsätzlich legitim, der enge zeitliche Zusammenhang sage „erst einmal gar nix“ und die Überweisungen eines BTT-Beschäftigten, der im Verwendungszweck „Bürgermeisterwahl BTT“ angab, habe Wolbergs in dieser Form nie zu Gesicht bekommen. Er habe Quittungen unterzeichnet – ein formaler Verstoß, der nichts beweise – und die Rechenschaftsberichte gesehen, aber keine Kontoauszüge. Klar, es habe Telefonate gegeben, in denen Wolbergs davon sprach, dass er mit weiteren Spenden rechnen würde. „Das war aber nur eine Erwartung, aus der sich keine weitere Kenntnis ableiten lässt“, so Witting.

BGH-Urteil “an der Lebenswirklichkeit vorbei”

Zusammenfassend müsse man also zu dem rechtlichen Schluss kommen, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege: Die Kenntnis, dass Spender Mitarbeiter von BTT waren, sei ohne Bedeutung. Im Rechenschaftsbericht seien alle Angaben – Name, Adresse, Höhe und Datum – richtig gewesen – damit gebe es keinen Verstoß gegen Transparenzvorschriften. Wolbergs habe keinen Hinweis auf eine verdeckte Großspende gehabt – damit gebe es auch keine Verschleierung. Und dafür, dass es sich um ein Einflussspende im Hinblick auf ein konkretes Projekt gehandelt habe, gebe es „keinen Hinweis“.

Wenn nun kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege, dann sei das auch im Hinblick auf den Vorwurf der Vorteilsannahme ein starkes Indiz für regelkonformes Verhalten, führt Witting weiter aus. Zwar gehe die BGH-Rechtsprechung (Kremendahl II, 2007) davon aus, dass auch Vorteilsannahme – der Eindruck der Käuflichkeit – vorliegen könne, wenn es keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz gebe. Allerdings handle es sich dabei um „eine singuläre Entscheidung, die zwölf Jahre zurückliegt“. Auch sei die zugrunde liegende Strafvorschrift (§108e StGB) 2014 neu gefasst worden und dort nun ausdrücklich festgehalten, dass kein ungerechtfertigter Vorteil vorliege, wenn es sich um „eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Spende“ handle.

Wenn man „Kremendahl II“ noch weiter betrachte, dann gehe es auch ganz grundsätzlich „an der Lebenswirklichkeit vorbei“, so Witting. Ein Leitsatz des Urteils von 2007 lautet:

„Der Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen, dessen Vermeidung Schutzzweck des § 331 StGB auch mit Blick auf Fälle von Unterstützung im Wahlkampf ist (vgl. BGHSt 49, 275, 294), entsteht auch dann, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass dieser im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu diesem oder jenem Vorhaben des Spenders befasst sein wird und ein unbeteiligter Betrachter den Eindruck gewinnt, dass jener mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will.“

In einer Stadt wie Regensburg sei aber davon auszugehen, dass der Oberbürgermeister irgendwann einmal mit fast jedem Spender zu tun habe. Dann dürfe man im Zweifel gar keine Spenden mehr annehmen. Der Vorsitzenden Richterin Elke Escher, die er ob ihrer nachsichtigen und mühevollen Verhandlungsführung mit einigem Lob bedenkt, legt Witting deshalb ans Herz, dass diese „heftig umstrittene Entscheidung“ auch einmal „überdacht werden dürfe“. Die Kammer könne hier Rechtsfortbildung betreiben. Für seinen Mandanten fordert der Strafverteidiger – wie schon am Montag angekündigt – Freispruch.

Roter-Brach-Weg: 200.000-Euro-Versprechen “aus Empathie”

Bereits zuvor an diesem Tag hatte Witting sich noch mit dem Komplex Roter-Brach-Weg befasst. Die Staatsanwaltschaft hatte hier unter anderem zweieinhalb Jahre wegen Bestechlichkeit beantragt. Sie sieht es als erwiesen an, dass Wolbergs Tretzel seine Unterstützung zugesagt habe, um auf einer Fläche im Stadtwesten keine 50 Prozent Sozialquote umsetzen zu müssen, die die Verwaltung gefordert habe, sondern lediglich 20 Prozent. Im Gegenzug habe Tretzel Wolbergs 200.000 Euro versprochen, um offene Posten aus dem Wahlkampf zu tilgen.

Für Witting handelt es sich bei Wolbergs’ Vorgehen allerdings um ein „stinknormales Verfahren“. Die Verwaltung selbst habe im Zuge eines Nachverdichtungsprogramms die fragliche Fläche als mögliches Areal für Wohnbebauung identifiziert. In einem Gespräch mit Tretzel hätten Planungsreferentin Christine Schimpfermann und Wirtschaftsreferent Dieter Daminger lediglich vorgefühlt, ob mehr Sozialwohnungen als die gültige Beschlusslage von 20 Prozent möglich wären.

Den Entwurf eines recht deutlichen Schreibens an die zuständigen Referenten, das Tretzel als Reaktion auf dieses Gespräch per E-Mail vorab an Wolbergs und SPD-Fraktionschef Norbert Hartl geschickt hatte, wurde auf Intervention von Hartl nie versandt. Dass sein Mandant dieses Schreiben überhaupt zur Kenntnis genommen habe, sei nicht zu belegen.

Telefonate zwischen Tretzel und Wolbergs, in denen die beiden über dessen Schulden sprechen, Tretzel über eine Lösung sinniert und dem Oberbürgermeister irgendwann recht deutlich anbietet, ihm „die 200.000, die Sie noch brauchen“ zu geben, sobald er das fragliche Grundstück per Erbpacht an seine Mitarbeiter verkauft habe, könnten nicht als Beleg für eine Unrechtsvereinbarung herhalten, so Witting.

Wenn man den Menschen Tretzel betrachte, könne man zum einen auch davon ausgehen, dass dieser das Angebot aus Mitleid, aus Empathie gemacht habe und nicht, wie die Staatsanwaltschaft unterstelle, um den OB gefügig zu machen. Zum anderen könne man aus der Reaktion von Wolbergs nicht ableiten, dass dieser das Angebot angenommen habe. Wolbergs antwortete innerhalb des aufgezeichneten Dialogs zunächst mit „Nein.“ Das müsse Tretzel nicht machen. „Doch. Das mach ich“, bekräftigt der Unternehmer. „Nein. Nicht wegen mir, Herr Tretzel“, gibt Wolbergs zurück. Wieder bleibt Tretzel bei seiner Haltung. „Ja. Nein“, erwidert Wolbergs. Dann wird das Thema gewechselt.

Er sei Tretzel eben einfach ausgewichen, ohne diesen vor den Kopf zu stoßen, so Wittings Interpretation. „Das ist wie wenn Sie von jemanden, den Sie sehr schätzen, ein Geschenk bekommen, dass Sie schon drei Mal zuhause haben. Da sagen Sie auch nicht: ‘Schleich Dich.’“ Freispruch.

Ein Telefonat zwischen Wolbergs und Tretzel schließlich, bei dem der Unternehmer ankündigt, rechtlich gegen Medien vorzugehen und damit auch Wolbergs unter die Arme zu greifen, interpretiert die Staatsanwaltschaft als Vorteilsannahme. Wolbergs quittierte Tretzels Ankündigung mit „Super“.

Witting hingegen sieht hier zwei Betroffene von Ermittlungen und Berichterstattung, die sich austauschen. Natürlich nutze es Wolbergs automatisch, wenn Tretzel gegen falsche Berichterstattung vorgehe, das sei aber kein unzulässiger Vorteil. Für Wolbergs selbst sei der von Tretzel engagierte Medienanwalt nie tätig geworden. Freispruch.

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch mit dem Plädoyer der Tretzel-Verteidiger fortgesetzt.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (57)

  • Namtug

    |

    Schade der für mich ein par der wichtigsten Indizien wurde gar nicht angesprochen.
    Die Wahlkampfbüro, das nach der Wahl noch im Betrieb war und die Spenden, die nach der Wahl noch eingingen. (Sind das überhaupt noch Wahlkampfspenden?)

  • Juro Pumphutt

    |

    Also bisher war hatte ich starke Zweifel an der Schuld des suspendierten OBs , nachdem Vortrag seines Verteidigers bin ich absolut überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft zu recht ermittelt hat. der

  • Nachdenklich

    |

    https://www.youtube.com/watch?v=D7Kzs8Q9nkA Die Rede von van der Bellen kann man auch auf Regensburg übertragen. RA Witting solll heute gesagt haben, dass es bedauerlicherweise keine Videoaufzeichnung der Gespräche zwischen Tretzel und Wolbergs gäbe. Das kann so sein, das Gegenteil ist aber auch der Fall. Strache hätte alles abgestritten, wenn nur Telefonate vorlägen. In Regensburg ist die Angelegenheit schon gerichtsmassig. Das Gericht steht vor der Herausforderung ein gerechtes Urteil zu verkünden. Das Vertrauen in die staatlichen Institutionen wird es nur schwer herstellen können.

  • joey

    |

    Ja, Parteispenden mit und ohne Geldkoffer sind alte Tradition überall, man sollte nicht so lebensfremd sein. Man sollte das EU weit “harmonisieren”, dann wäre die FPÖ und die rumänischen Sozialdemokraten auch gleich aus dem Schneider!

  • XYZ

    |

    Die SZ berichtet morgen unter dpa – gibts da keinen verantwortlichen Redakteur? – eine Aussage des RA W.:”Hat Wolbergs gewusst, dass sie ( die Spender ) nicht ( !!!!! ) aus ihrem privaten Vermögen spenden?” – Bisher ist diese Kernfrage nicht entschieden. Was soll damit suggeriert werden? Nur eine bescheidene Frage.

  • Lothgaßler

    |

    Ich verstehe RA Witting so: Wenn die bisherige Rechtsprechung weiterverfolgt wird, dann wird Wolbergs verurteilt. Weil aber zwischenmenschliche Kontakte nicht vermieden werden können und auch unerfragte “Freundschaftsdienste” sowie Zuwendungen aufrund Empathie nicht unterbunden werden können, solle Milde walten. Die “Lebenswirklichkeit” von Politik und Wirtschaft führt zu Versuchungen. Also bitte schön fordere ich Freispruch und rechne mit Bewährungsstrafe.
    Wolbergs sollte auf sein Schlusswort verzichten, es wird nicht mehr besser und Angriffe auf die Staatsanwaltschaft bringen in der Sache nichts. Er kann schlecht auf Schaidinger verweisen und gleiches Recht für alle fordern.
    Spannend wird nun das Plädoyer der Anwälte von Tretzel. Signalisieren diese Akzeptanz bei Bewährungsstrafe, dann wird es so kommen und Wolbergs müsste alleine juristisch weiter vorgehen, das dann wohl chancenlos und ruinös.

  • meine10pfennig

    |

    Man kann,um in der Diktion von Witting zu bleiben, “verdammt noch mal” auch glauben, dass alle einschließlich der Richter einem das abnehmen, dass man nie etwas gemerkt, gecheckt, geprüft, gesehen, gelesen, gehört, gerechnet haben will, aber sich trotzdem für den unbedingt wiederwählbaren GröBAZ (Größten Bürgermeister aller Zeiten) halten.

  • Dieter

    |

    Falls ich mich nicht irre, ist zumindest bewiesen, dass Tretzel Wolbergs mehr Geld als 9999€ pro Jahr in Aussicht gestellt hatte. Außerdem, dass mehr als obigen Summe im Ortsverein unter ‘Tretzel’ oder ‘BTT’ verbucht wurde und teilweise auch diesen Verwendungszweck in der Überweisung hatte.

    Soweit zu nichts mitbekommen.

    Ausserdem hat Wolbergs seinen Wahlkampf zu 80% durch die Immobilienzentren finanziert. Vom “Dauerwahlkampf” ganz zu schweigen.
    Wie hätte das ohne die Aussicht auf größere Summen nur ansatzweise kalkulierbar sein sollen?

    Witting macht hier seinen Job, das ist klar.

    Die Frage ist vor allem, in welche Richtung das kommende Urteil Signalwirkung haben soll – mehr Verfilzung von Politik und Wirtschaft oder weniger?

  • R.G.

    |

    Unabhängig von der Person Wolbergs oder Strache, nur aufgehängt auf den Causen, wird seitens der Politiker und Juristen das Problem definiert als entweder:
    Wir brauchen viel großzügigere Gesetze zur Parteienfinanzierung und höhere Beträge als bisher,
    denn alle würden schon bisher über Vereine und “Einzel”-spenden knapp unterhalb der namenspflichtigen Veröffentlichungs-Obergrenze etc. die Summen für die immer teurer werdenden Wahlkämpfe (Stichwort: Amerikanisierung!) einbringen, und es reiche trotzdem bei weitem nicht meh..
    Bestechung solle nur dann vorliegen, wenn es unzweifelhafte schriftliche Abmachungen gebe, die einen Zusammenhang zwischen einer einem Amtsträger bzw. seiner Partei gegebenen Spende und z.B. einer absolut regelwidrigen Vergabe nachweisen.

    Österreich: Kleinparteien in Österreich fordern schon länger ein, aktuell hört man in den Medien Mitarbeiter des Österreichischen Rechnungshofes (u.a. hochrangige Juristen), der bisher grundsätzlich nur überprüfen aber nicht strafen dürfte, jedoch genau diese Parteienfinanzierung nicht kontrollieren könne, strengere Gesetze fordern, die da wären, obligatorische Überprüfung durch u.a. den Rechnungshof, Pflicht zur Beibringung der Daten in kurzer Frist nach der Wahl (etwa: ein halbes Jahr) für die Parteien, und empfindliche (Geld-)Strafen bei Verstößen gegen die Beibringungspflicht oder Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierungsart und -höhe, wie bei nicht gemeldeten Schattensystemen zur versteckten Finanzierung über beispielsweise Vereinskonstrukte oder künstliche Stückelungen.

    Ö: Kleinparteien verweisen bereits länger auf die Überschreitung der vereinbarten Wahlkampfkosten bei den vorigen Wahlkämpfen, z.B. durch die Partei des Politstars, Kanzler Kurz. Die Parteifinanzierung solle gesenkt werden, statt dessen seisie letztens deutlich erhöht worden.

    Bayern: In Regensburg, im Wolbergs-Prozess, als Spiegel für die Stimmung unter den geistigen Eliten in Bayern, stellt man die Klage gegen den Regensburger Bürgermeister wie eine Plage aus vergangener Zeit dar, in der man noch nicht kapiert habe, was Wahlkampf koste, und die Notwendigkeit zu höheren Spendenobergrenzen sowie die Zufälligkeit von Stückelungen noch nicht ansatzweise verstanden worden sei.

    Beide Interpretationen übersehen den mir von Bürgern am häufigsten genannten Aspekt, das Unverständnis, weshalb vor einer Wahl in ein Amt eingelobte oder “zufällig” erhaltene Spenden nicht als in Bestechungsabsicht gegeben gewertet werden könnten, in anderen Worten, wie man auf die Idee komme, Geschenke vor der Wahl beeinflussten einen späteren Amtsträger nicht in seinen dann “freien” Entscheidungen bei Auftragsvergaben, Grundstücksgeschäften, Wohnbaufragen etc.

    In Regensburg gab es bei der Bedenkung von Politikern mit Spenden offensichtlich eine großzügigere Verteilung an den wahrscheinlichen Sieger und in geringerem Maße Gaben auch an die Partei des wahrscheinlichen Zweiten. Ich wundere mich, weshalb dann die Großzügigkeit vor dem Dritten haltgemacht hat.

    Die Rolle des Verräters:
    Sowohl beim Wolbergs-Prozess, als auch in der Strache-Sache, wird dem angeblichen Verräter Schuld am Verlust der politischen Position gegeben, und relativierend auf mindestens gleich große Sünden der anderen Parteien verwiesen.
    Die Unterstellung, es wären ohnehin alle Parteien nur noch mehr Geldes bedürftig aus, deckt sich mit dem Verdacht von vielen Bürgern, aber anders als die Politik glaubt, höre ich sie darüber nicht mehr resignierend sprechen, sondern mit zunehmender Wut.

    Meine Erkenntnis, wir brauchen schnell und effektiver als bisher, länderübergreifend für den seit EU-Beitritt ins Unermessliche gestiegenen Selbstbedienungsladen der u.a. politischen Eliten, seine schnelle Schließung, und eine Stärkung der Justiz durch bessere personelle Ausstattung und Überprüfung nachteiliger Weisungsgebote / neuerer politischer Abhängigkeiten.

    Weder ein Hoffnungsträger Wolbergs konnte, noch ein anderer Sympathieträger kann das Sytem verändern, wenn wirklich alle gleich agierten. Den Gerichten kommt die entscheidende Rolle zu.

  • XYZ

    |

    Kommentar 00.47,
    abgekürzt zu zitieren:
    Bestechung solle nur dann vorliegen wenn es unzweifelhafte schriftliche Abmachungen gebe . . Stellt man die Klage wie eine Plage aus vergangener Zeit dar . . Wir brauchen eine Stärkung der Justiz . .
    Dazu nur notabene: wir benötigen nur einfach klar denkende Menschen und insoweit keine Stärkung der Strafjustiz, insbesondere der StA . . .

  • XYZ

    |

    Noch anzumerken: Im unausgesprochenen Hintergrund schwebt oder dümpelt die sacrosancte Generalprävention oder Abschreckung potentieller Täter durch strenge Strafen. Das wurde durch Kriminologen längst in Frage gestellt . . .

  • Lutherer

    |

    Dieter: Danke für das Stichwort Dauerwahlkampf. Eigentlich kann ich mir es nicht vorstellen, aber wenn man andere Spendenprozesse in der Kommunalpolitik anschaut, ging man immer auf die Thematik ein, dass im Wahlkampf vor der Wahl keine Amtsträgereigenschaft im strafrechtlichen Sinne möglich ist. Im DAUERWAHLKAMPF hingegen ist sie auch nach einer Wahl ausgeschlossen? Ist das der Grund für den Dauerwahlkampf?

  • Checker

    |

    Machen wir es doch nicht so kompliziert. Da hat sich ein Oberbürgermeister einer kleinen Großstadt den teuersten Millionen Wahlkampf in ganz Bayern von seinen Immobilienfreunden finanzieren lassen.
    Da solche Verflechtungen beim Wähler nicht gut an kommen speziell für einen SPDler wurde immer unter 10.000 Euro gespendet. Das wurde sogar dem eigenen Schatzmeister zu viel und er hat Anklage erstattet.
    Das reicht doch schon für einen anständigen politischen Rücktritt.
    Warum sollte Goger da noch mit Tretzel sprechen? Hätte er sich auch noch um den Finger wickeln lassen sollen.
    Und was soll die Aussage das BGH Urteil geht an der Lebenswirklichkeit vorbei? Glaubt der Verteidiger allen Ernstes der BGH legalisiert solche Vorgänge und ändert seine Rechtsprechung nur das Wolbergs OB bleiben kann?
    Bei geständigen Angeklagten sollte man Milde walten lassen bei Uneinsichtigen eigentlich nicht. Ich bin mal auf Tretzels Verteidigung gespannt. Billiger als der IZ Unternehmer mit 500.000 Euro und Bewährung kommt er sicher nicht davon wenn er nichts zugibt.

  • mkv

    |

    Kommentar gelöscht. Der Text ist leider völlig unverständlich.

  • mkv

    |

    Kommentar gelöscht. Wenn Sie mit der Redaktion diskutieren wollen, dann bitte per Mail, aber nicht hier.

  • Dauergrinsen

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine strafrechtlich relevanten Unterstellungen.

  • Dieter

    |

    XYZ:
    Man muss bzgl. der Generalprävention schon differenzieren. Hier handelt es sicher nicht um eine einmalige Affekthandlung, bei der die Höhe des Strafmaßes keine bis kaum eine Rolle spielt was Prävention betrifft.
    Eher kann man beobachten, dass Korruption immer noch als Kavaliersdelikt betrachtet wird, da die Strafen meist gering ausfallen.
    Ich persönlich sehe Korruption (auch legale Beraterverträge und Lobbyismus generell) als Wurzel allen politischen Übels.

    @Lutherer: Ja, der “Dauerwahlkampf” als Legitimation der Spenden nach dem Amtsantritt hatte Methode. Das Aufrechterhalten eines sündteuren Wahlkampfbüros NACH dem Wahlkampf macht absolut keinen Sinn, ausser man will darüber weitere Spenden abwickeln. Oder man schwimmt im Geld und will die Arbeitsplätze erhalten, was a) absolut nicht der Fall war und b)
    generell unüblich wäre.

    Die Verteidigung scheint mir allerdings davon im Laufe der Verfahrens wieder abgerückt zu sein.

  • Senta Manthel

    |

    Ich muß schon feststellen das Interview im onetz ist selten so zu finden. Die Regensburger Medien sind eher spröder d.h. zurückhaltender.

  • Piedro

    |

    rd hat dem Herrn W. doch sogar einen Gastkommentar angeboten. Zurückhaltend ist das nicht. Ein Interview wäre bestimmt auch drin gewesen, aber das wäre wohl nicht so zurückhaltend abgelaufen.

  • Empörer007

    |

    Statt der wöchentlichen (allerdings seit 14 Tg. ausbleibenden) Videobotschaften benutzt W. jetzt wohl via Orphee (Rbg.), ein evtl. breitenwirksameres, regionales Medium (Neuer Tag Weiden), um seine “Verschwörungstheorien” gegen die STA wiederholt unters Volk zu streuen. Wie immer, weder Einsicht in seine Verwerfungen, noch auch nur den Hauch von Erkenntnis wiedergebend, wie u. warum er Spenden über Jahre hinweg gebunkert hat. Zur Dauerwahlkampffinanzierung kein Wort…, nur bekannte Wehklagen, “er befinde sich seit 3 Jahren wie im Gefängnis”.
    Hr. W., dass wird auch bald in der Realität auf Sie zukommen…
    Das Böse sitzt immer auf der Seite der StA… Nach dem fatalen Plädoyer seines “Staranwalts” merkt er, dass ihm die Felle davonschwimmen werden und ihn in den Abgrund reißen…, dieser Herr OB W. (suspendiert) hat so viel Schande über das Amt gebracht, es ist eine Zumutung, seine permanten Selbstbeweihräucherungen zu goutieren!

  • R.G.

    |

    @Piedro
    Was ist der Unterschied zwischen der braven Kronen Zeitung und dem schlimmen Regensburg-digital?
    Regensburg-digital will nicht mal eine Schein-Oligarchin aufkaufen.

    Theoretische Frage, würden Sie als ursprünglich zum Kampf gegen Korruption und Immobilienspekulation angetretene politische Lichtgestalt, suspendierte, einem solchen Blog ein Interview geben?

  • XYZ

    |

    Zu Kommentar heute 14.15:
    Die Generalprävention soll andere von der Begehung einer gleichartigen Tat abschrecken – das kann natürlich bei Affekttaten kaum zutreffen. Das Schuldprinzip verbietet es aber jedenfalls schuldunangemessene Strafen wegen etwaigen – kriminologisch höchst umstrittenen – Abschreckungseffekten auszusprechen. Das wird bei der absurd hohen Strafandrohung der StA ( trotz der weitgehend nachgeholten Beweisaufnahme durch die Kammer ) qm.E. sträflich übersehen. Der selige Rechtsphilosoph Anselm von Feuerbach mit seiner Theorie vom psychologischen Zwang auf potentielle Täter dürfte längst überholt sein.

  • XYZ

    |

    Der selige Ritter Anselm von Feuerbach hatte zwar duchaus seine Meriten, verfasste das neue bayer. StGB von 1813 mit der Abschaffung der Folter oder nonchalant ausgedrückt der Erzwingungshaft – aber seine Auffassung einer generellen Prävention geistert irgendwie noch herum.

  • R.G.

    |

    Die Essenz: Ob die Politik ihr unnützlich oder altmodisch gewordenen Gesetzen dennoch folgen müsse, oder das Gesetz der Praxis der “modernen” Politiker zu folgen habe.

  • Piedro

    |

    @RG
    “Was ist der Unterschied zwischen der braven Kronen Zeitung und dem schlimmen Regensburg-digital?”
    Die Krone lässt sich besser zusammenfalten.

  • Checker

    |

    Der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts legt Witting nahe, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu überdenken und fortzuschreiben.

    Damit ist doch alles gesagt. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH und alle einschlägigen Gesetze fordern eine Verurteilung Wolbergs.

    Wie soll denn die 5. Strafkammer die BGH Rechtsprechung fortschreiben? Nur der BGH könnte seine Entscheidungen überdeckte. Dafür müßte aber Wolbergs erst einmal verurteilt werden und dann in Berufung gehen.

    Ich kann mich auch noch daran erinnern, dass die Zeitung in Weiden damals mit dem CSU OB hart ins Gericht gegangen ist. Schröpf ist dann kurz darauf verbittert verstorben. Noch heute tut das vielen Weidenern leid einen solch jahrelang erfolgreichen OB so verloren zu haben. Unter anderem ist das Eisstadion als Trostpflaster nach seinem Namen benannt worden. Vielleicht haben sie jetzt bei Wolbergs ein schlechtes Gewissen und wollen die Sache wieder gut machen. So kann man dieses Interview auch verstehen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Empörer007” Aus Ihren Beiträgen lese ich nicht die berechtigte Kritik an Wolbergs,
    sondern einen regelrechten Hass heraus. Hatten Sie mit ihm persönlich schlechte
    Erfahrungen gemacht? Übrigens: Ich habe Wolbergs immer wertgeschätzt, aber
    nie bewundert. Man sollte einen Politiker nie als Messias betrachten, wie dies
    leider auch im Falle Wolbergs viele getan haben.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Schwaches Playdoyer von Wolbergs Anwalt. Alles nur Relativierungen und Beschwichtigungen. Was zählt sind die BGH Urteile und nach denen wird klar, dass die Reise Richtung Verurteilung geht. Ein Deal wäre m.E. möglich gewesen, aber den wird Wolbergs in seiner GröBAZ-Denke (Danke dafür!) völlig ausgeschlossen haben. 500 Tagessätze hätten Ihn wohl so um die 100.000 € gekostet. Jetzt zahlt er 250.000 € für die Anwälte und ist noch nicht einmal sicher vor schwedischen Gardinen.
    …und dass das mit dem OB nichts mehr wird, hätte jeder Primaner von vornherein abschätzen können.

  • Melissa Grabersch

    |

    @xyz aufgrund der Höhe der geleisteten Summen käme hier sogar ein besonders schwerer Fall der Korruption in Betracht und damit wäre eine Strafe von 4.5 Jahren eher milde. Alles eine Frage der Sichtweise…

  • Checker

    |

    Also Frau Vietze. Wo soll denn der Hass sein den Empörer 007 angeblich gegen Wolbergs hat.

    Normal werden Politiker mit viel weniger Vergehen als Wolbergs viel schärfer angegriffen.

    Gegen ihn stehen möglicherweise noch 4 Verfahren an. Kritik ist normal und notwendig.

    Wenn er Deutsche Richter in Rente öffentlich als Herrenmenschen bezeichnet. Einen NS Ausdruck ist das schäbig.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Checker” – Ich will hier nichts zugunsten Wolbergs schönreden: Berechtigte Kritik
    muß sich jeder Politiker gefallen lassen. Allerdings gibt es Leute, die weit Schlimmeres
    getan haben als Wolbergs und sind ungeschoren davongekommen, weil sie gewiefter
    waren. Auch das ist die Realität. Außerdem werden die Gerichte das letzte Wort spre-
    chen und nicht die Staatsanwaltschaft.

  • Checker

    |

    Frau Vietze

    Wo lässt er sich denn berechtige Kritik gefallen wenn er einen Kritiker als Herrenmensch bezeichnet???

    Und was ist denn das für eine Ausrede die anderen sind noch viel schlechter?

    Tut mir leid sehe ich komplett anderes. Wolbergs hat Regensburg extrem geschadet. Und ich kenne keinen ob in ganz Bayern der einen so schlechten Einfluss hatte wie er.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Checker” – Also, den Kopf von Herrn Wolbergs müssen wir uns nicht zerbrechen.
    Und wenn ihm irgendwelche Kritik nicht gefällt, wird dadurch nicht das christliche
    Abendland Schaden nehmen.
    Hiermit sollte aber unser “Zwiegespräch” beendet sein. Ich bin gerne bereit, mich
    mit Ihnen zu treffen, sofern Sie weiterhin Gesprächsbedarf mit mir haben.

  • XYZ

    |

    Zu Melissa G. um 11.50:
    25 II Nr.7 ParteienG lautet – trotz diverser Reformbestrebungen – nach wie vor:
    Verbot der Annahme von Spenden die der Partei erkennbar oder als Gegenleistung für einen bestimmten Vorteil gewährt werden. Die Schlüsselworte sind erkennbar und bestimmter Vorteil: das spricht kaum für einen reinen Indizien- oder Anscheinsbeweis wie grosse Summen oder zeitliche Nähe – da muss wohl schon mehr nachgewiesen werde, also nicht nur eine konkludente sondern eine konlrete Unrechtsvereinbarung.

  • XYZ

    |

    Der vielzitierte in Minutenschnelle googelnde Goger: der Schatzmeister eines Vereins ist für die Finanzen zuständig und damit auch für deren rechtsstaatliche Herkunft – warum wurde das aber nicht erst intern exakter überprüft und ein blosser Anfangsverdacht anscheinend dienstlich weitergegeben? Nur wie stets eine bescheidene Frage.

  • Alfred Meier

    |

    XYZ stellt mit Recht die Frage, warum der Landesschatzmeister der BayernSPD nicht seiner Verantwortung gerecht wurde, und eine interne Revision einleitete, sondern es vorzog, stattdessen eine Bombe unter dem Sessel seines Parteifreunds und Regensburger Oberbürgermeisters zu zünden. Bis heute wissen wir nicht, was in seiner “dienstlichen Erklärung” steht, die er über die Generalstaatsanwälte in Bamberg und Nürnberg an die Staatsanwaltschaft Regensburg geschickt hat.

  • Checker

    |

    Nur die wenigsten Bürgermeister treiben es so bunt wie Wolbergs. Es hat auch fast keiner fast 1 Millionen für den Wahlkampf hinaus geschmissen. Das zeigt Wolberg kennt weder Mass noch Ziel.
    Das christliche Abendland wird nicht untergehen wenn er seine gerechte Strafe erhält Frau Vietze.

  • Lieschen Müller

    |

    Gerade gibt es eine interessante Diskussion mit Herrn Wolbergs auf seine Facebookseite unter seinem letzten Post in den Kommentaren. da Herr Wolbergs leider immer wieder etwas löscht, emphiehlt es sich hin und wieder dort zu lesen, bevor es verschwindet.

  • Alfred Meier

    |

    @ Checker
    Es ist noch nie jemand im Zusammnhang mit der Annahme von Pareispenden wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit verurteilt worden. In den bekanntgewordenen Fällen verschwanden die Gelder in schwarzen Kassen, und die Verantwortlichen wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

  • Arno Nym

    |

    Was wäre eigentlich wenn Herr Tretzel sich in seinem Plädoyer schuldig bekennt, weil er einsieht dass er nicht straffrei rauskommen wird. Das wäre doch mal eine interessante Wende :-)

  • Mr. B.

    |

    @ XYZ und Alfred Meier
    Ich verstehe gut und gerne, dass vieles, was hier in Regensburg im Laufe der Verhandlungstage alles auf den Tisch kam, sich der “normale Bürger”, der jeden Tag für seinen Lebensunterhalt in die Arbeit geht und Steuern zahlt, nicht vorstellen kann.

    Ebenso gut und gerne verstehe ich auch, dass sich die sog. “Macher” und deren “Freunde” dieses Systems niemals gedacht hätten, dass es irgendwann mal ans Tageslicht kommen würde und es dann auch noch ein Forum wie RD gibt, dass jeden Verhandlungstag genau schildert, denn sonst wäre ja vieles erst gar nicht an die breite Öffentlichkeit gekommen.
    Mit ihren Beiträgen öffnen sie bewusst alle Türen, den Menschen zu zeigen, dass eigentlich alles richtig war und wollen, das alles so weitergeht!
    Meine Frage: “Hatten sie hier auch einen Profit, welchen sie sich nicht selbst hätten leisten können”?
    Zu ihrem besseren Verständnis: Meines Wissens ist der Schatzmeister der SPD ein Staatsanwalt. Soviel mir bekannt ist, ist er deshalb, Kraft seines Amtes, sogar verpflichtet, im Raum stehende Straftaten zur Anzeige zu bringen. Er nahm vermutlich seinen Beruf richtig war und fragte nicht erst bei den “Größen” nach, ob diesen das “gefallen” würde.

    Und entscheiden wird zum Schluss das unabhängige Gericht: “Im Namen des Volkes….!”
    Und übrigens, Regensburg ist ja nicht die einzige Stadt, wo solche Vorfälle bekannt wurden. Mich würde nämlich zu gerne interessieren, wer in Regensburg alles Wohnungen verbilligt als “Ladenhüter” erhalten hat.

  • Checker

    |

    Arno Nym: wenn Herr Tretzel auspackt wird sich das strafmildernd für ihn auswirken und für Wolbergs und Schaidinger und andere wird es richtig eng,

    Alfred: Wolbergs wird meiner Meinung nach vor allem wegen dem katastrophalen Gesamtpaket verurteilt: Parteispenden, Wohnungen für Mütter und Schwiegermutter, günstige Pächterwohnung von Tretzl Mitarbeiter bezahlte Sanierung, Verdächtige E-Mails, 80 Treffen mit Tretzl, 200.000 Euro versprochen von Tretzl. Tretzl auf Empfehlung Wolbergs Aufsichtsrat der Sparkasse. Schmack, Immobilien Zentrum, Unbekannter fränkischer Unternehmer.., und das alles in nicht einmal 2 Jahren Amtszeit als OB. :(

  • Alfred Meier

    |

    @Mr. B.
    Es geht nicht darum, ob Wolbergs alles richtig gemacht hat, sondern darum, ob er sich strafbar gemacht hat. Im Falle des OB von Wuppertal, Dr. Hans Kremendahl, sprachen die Landgerichte Wuppertal und Dortmund Kremendahl zweimal frei, was die Staatsanwälte nicht daran hinderte, den Mann zweimal vor den Bundesgerichtshof zu zerren, wo er letztlich freigesprochen wurde. Kremendahl wurde durch das mehrjährige Verfahren beruflich und persönlich vernichtet. Ich setze mich dafür ein, dass Joachim Wolbergs ein solches Schicksal erspart bleibt.

  • Mr. T.

    |

    Was Meier und einige andere hier immer komplett ignorieren, ist, dass es überhaupt nicht um die Strafbarkeit geht. Um die geht’s vor Gericht bei Bemessung eines Strafmaßes. Der Handlungsspielraum eines Politikers darf nicht bis knapp unter die Strafbarkeitsgrenze reichen. Er darf die Anstandsgrenze schon nicht mal ankratzen. Es ist nicht in Ordnung, gerade so zu handeln, dass einem kein Strick draus gedreht werden kann, und jedem, der etwas Anstand verlangt, den Finger zu zeigen. Nicht nur in der Politik darf die Maxime des Handelns die Grenze der Strafbarkeit sein! (diesen Satz bitte ich in die Sammlung der wichtigsten Lebensweisheiten aufzunehmen)
    Genau das war es auch, was der emeritierte Richter angemerkt hat.

    Zu Goger bleibt noch anzumerken, dass es nicht schlimm ist, wenn man Auffälligkeiten meldet. Wäre nichts gewesen, wäre nichts passiert. Er hat nur etwas festgestellt und das zur weiteren Prüfung weitergegeben. So was nennt man auch Zivilcourage wenn beispielsweise jemand einen Parkrempler bemerkt und dann den Flüchtigen anschwärzt. Ist doch nichts passiert, ist alles gut. Wenn doch, hat der Geschädigte wenigstens nicht das Nachsehen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Mir ist bekannt, daß ein Staatsanwalt dann s o f o r t reagieren muß, wenn ihm
    d i e n s t l i c h etwas unterkommt.

  • Mr. B.

    |

    @ Alfred Meier
    Es ist richtig, was sie schreiben. Auch bei uns wird der Sachverhalt jetzt gerichtlich geprüft.
    In ihrem geschilderten Fall ging es, soweit ich mich noch erinnern kann, um eine Wahlkampfspende über 500.000 Euro von einem einflussreichen Bauunternehmer, der sich die Gunst zum Bau eines großen Einkaufszentrums durch den OB sichern wollte.
    Soweit ich den Fall verfolgt habe, wurden auch alle “Nebenbeteiligten” (warum der OB letztendlich freigesprochen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis), auch der Bauunternehmer verurteilt. Ich glaube, die dortige SPD musste in diesem Fall ca. 750.000 Euro nachzahlen. Ihr Beispiel ist also kein gutes Beispiel. Ich finde es schon wichtig, dass solche Vorkommnisse überprüft werden, wenn sich Amtsträger in solchen “Grauzonen” bewegen, oder der Verdacht auf Straftaten – ohne Ansehen der Person – besteht.

    @ Mathilde Vietze
    Frau Vietze: Nicht nur d i e n s t l i c h !!!!!!! Versteht sich eigentlich von selbst!!!!!

  • XYZ

    |

    Vietze:
    stimmt – dienstlich: war aber kaum der Fall. Jedes Unternehmen oder Verein leitet erst eine interne Revision zur Klärung ein, unter Einschaltung der etwaigen compliance-beauftragten, und danach besteht ggf. die Verpflichtung die StA zu informieren . . .

  • XYZ

    |

    Kommentar gelöscht. Keine abseitigen Spekulationen.

  • Alfred Meier

    |

    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie beim Thema. Es geht hier nicht um Thomas Goger.

  • Ronald McDonald

    |

    @ Stefan Aigner

    “Das gelte für die BMW-Erben Quandt und von Klatten …”.

    Frau Susanne Klatten, geborene Quandt, ist nicht eine “von Klatten”, sondern eine von Ihrem Ehemann Jan Klatten getrenntlebende
    https://www.welt.de/vermischtes/article178515450/Susanne-Klatten-Reichste-Frau-Deutschlands-trennt-sich-von-Ehemann.html
    nunmehr andermännisch
    https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/susanne-klatten-bmw-milliardaerin-liebt-kuenstler-andreas-slominski-62191946.bild.html
    orientierte Objekt*in yellow-pressiger-Verlautbarungen.
    So viel personal correctness schuldet auch Regensburgs hochwertigstes Medienunternehmen dieser leidgeprüften, um sieben Millionen Euro geprellten
    https://www.welt.de/vermischtes/article3347142/Susanne-Klatten-ist-zufrieden-mit-dem-Urteil.html
    Schmerzensdame.

  • Alfred Meier

    |

    Kommentar gelöscht. Sie wissen warum.

  • Mr. B.

    |

    @ XYZ
    Compliance-Regeln und Compliance-Beauftrage wurden von oben nach unten herab geschaffen. Hier heißt es bei vielen Regelungen in den Belehrungen, z. B. für die Mitarbeiter, dass man schon hellhörig werden soll, wenn nur der Anfangsverdacht besteht.
    Nach ihrer Schilderung über die Abläufe ist ja der Korruption vermutlich -für die Profis- wieder Tür und Tor geöffnet.
    Ich muss, glaube ich jedenfalls, feststellen, dass sie evtl. im Raum stehende Straftaten, begangen durch “höhere Personen” und deren “Freundeskreis” nicht verfolgt haben wollen. Große Unternehmen in Deutschland haben genau deswegen vermutlich schon hohen Schaden angerichtet, für den dann der Steuerzahler aufkommen musste.
    Die Strafprozessordnung sollte doch für jeden gelten, oder haben sie hier ein Problem?

  • Fragmich

    |

    Eine Frage zu dem höchst interessanten Interview bei ONetz. Herr Wolbergs sagt, der Kommunalwahlkampf habe damals 800.000 bis 850.000 Euro gekostet. Ich rechne nach:
    – Spenden BTT-Umfeld: 475.000
    – Spenden Schmack: 80.000
    – Spende Wolbergs: 60.000
    – Spenden IZ: 160.200
    – Kredit Wolbergs: 228.000

    Summe: 1.003.200

    Ich gehe davon aus, dass die SPD weitere Wahlkampfmittel gesammelt hat.

    Bin ich zu blöd zum Rechnen?

  • Out of Giesing

    |

    (Nicht nur) zum Beitrag von Günther Herzig vom 23. Mai um 18:08.

    Mit dem Urteil am 3./4. Juli wird sich rausstellen, wer da die richtige bzw. billigere Strategie gewählt hat. Die jetzigen Angeklagten mit ihrer nicht billigen Verteidiger-Armada, oder etwa der IZ-Chef mit dem Akzeptieren des Strafbefehls.

    Ich verlinke mal ein Interview aus der NZZ von Ende März.

    Bemerkenswert finde ich folgende zwei Sätze:

    “Stets heisst es: Die Gewinnchance im Falle eines Prozesses beträgt 60 oder 65%. Immer nur diese zwei Zahlen, das ist doch unglaublich.”
    https://www.nzz.ch/wirtschaft/viele-kunden-sind-heute-sehr-unzufrieden-mit-ihren-anwaelten-ld.1470004

Kommentare sind deaktiviert

drin