Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Vorwurf: Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

Zweite Anklage erhoben – Wolbergs bezichtigt Staatsanwaltschaft der „Lüge“

Es war nur eine Frage der Zeit: Am 4. Oktober hat die Staatsanwaltschaft ihre zweite Anklage gegen Joachim Wolbergs erhoben. Es geht um den Fall des IZ-Gründers Thomas Dietlmeier, der bereits ein umfassendes Geständnis abgelegt und einen Strafbefehl akzeptiert hat. Wollte der Unternehmer – wie seine Verteidiger erklärt haben – tatsächlich nur weitere persönliche Belastungen vermeiden oder war es auch noch aus ganz anderen Gründen ein kluger Schachzug?

Der Schuldspruch gegen Thomas Dietlmeier bedeutet für Joachim Wolbegs nicht automatisch eine Verurteilung, allerdings dürfte der Baulöwe nun der wichtigste Zeuge der Staatsanwaltschaft bei mehreren Ermittlungsverfahren sein. Foto: Archiv/ IZ

Vorteilsannahme in zwei Fällen sowie ein Fall von Bestechlichkeit – so lautet die zweite Anklage, die die Staatsanwaltschaft Regensburg nun gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erhoben hat. Am Mittwochnachmittag hat Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller entsprechende Medienberichte bestätigt. Die neuerliche Anklage gegen Wolbergs ist keine Überraschung. Es geht um Thomas Dietlmeier, Eigentümer und Gründer des Immobilien Zentrum Regensburg (IZ). Der Bauträger hatte bereits im März einen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung und Bestechung zugunsten von OB Wolbergs akzeptiert, verbunden mit einer Geldstrafe von 500 Tagessätzen plus einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von einem Jahr. Vor diesem Hintergrund war eine Anklage gegen Wolbergs wegen der spiegelbildlichen Delikte nur eine Frage der Zeit.

WERBUNG

Dietlmeier stand ebenso wie der aktuell vor Gericht stehende Bauträger Volker Tretzel sowie der Bauunternehmer Ferdinand Schmack von Anfang an im Fokus der im Juni 2016 öffentlich bekannt gewordenen „Ermittlungen wegen auffälliger Spenden“, wie sie die Staatsanwaltschaft bezeichnet. Im November 2017 wurde er wegen dringenden Bestechungsverdachts sowie Verdunkelungsgefahr für zwei Wochen in Untersuchungshaft genommen, wo er „umfassende Angaben“ gemacht habe, so die Staatsanwaltschaft. Diese betreffen sowohl Joachim Wolbergs als auch Vertreter der CSU – unter ihnen der frühere OB-Kandidat Christian Schlegl sowie der Kreischef und Landtagsabgeordnete Franz Rieger.

Spenden und eine Scheinrechnung

In der nun erhobenen Anklage gegen Wolbergs geht es um ein Areal im Stadtwesten von Regensburg: „Auf der Platte“. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht der hinreichende Verdacht, dass Dietlmeier an Wolbergs’ SPD-Ortsverein zwischen 2012 und 2016 finanzielle Zuwendungen von insgesamt 160.200 Euro gemacht habe. Ein Teil der Zuwendungen – 35.700 Euro – soll über die Scheinrechnung einer Medienagentur, die im Wolbergs-Wahlkampf tätig war, geleistet worden sein. Der Bauträger soll hier konkret Verbindlichkeiten des SPD-Ortsvereins übernommen haben, die Rechnung aber auf ein Unternehmen der IZ-Gruppe ausgestellt gewesen sein – ein Konstrukt, das an jenes erinnert, das auch bei den Ermittlungen gegen Schlegl, Rieger und dessen Wahlkampfmanager Peter Kittel im Raum stehen soll.

Ein Teil der Zahlungen von Dietlmeier für den Wolbergs-Wahlkampf soll laut Staatsanwaltschaft dazu gedient haben, über Wolbergs die Bebaubarkeit des erwähnten Areals „Auf der Platte“ zu erreichen. Das Gebiet liegt im Außenbereich und schon früher habe die Stadtverwaltung eine Bebauung „wiederholt abgelehnt (…), weil der Flächennutzungsplan für die betroffenen Grundstücke ein Landschaftsschutzgebiet vorsah“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Bitte an die Planungsreferentin um “wohlwollende Prüfung”

Konkret soll Wolbergs im Gegenzug für die finanziellen Zuwendungen über ein Schreiben seiner persönlichen Referentin an Planungsreferentin Christine Schimpfermann um „wohlwollende Prüfung“ des Bauvorhabens von Dietlmeier gebeten haben. Eine Baugenehmigung allerdings gibt es für das Gebiet bis heute nicht. Der IZ-Gründer akzeptierte dennoch den bereits erwähnten Strafbefehl, dem nun die spiegelbildliche Anklage gefolgt ist. Über deren Zulassung muss das Landgericht Regensburg entscheiden.

Vielfach war spekuliert worden, warum Dietlmeier den Strafbefehl akzeptiert hatte, der ihn immerhin fast eine halbe Million Euro gekostet hat und die erwähnte Bewährungsstrafe mit sich bringt. Auch von einem „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft wurde gesprochen. Immerhin muss Dietlmeier nun aussagen und gilt als Kronzeuge.

Dietlmeier machte Angaben zum Spendensystem an die CSU

Dietlmeiers Verteidiger, die Kanzlei von Dr. Peter Gauweiler, hatten in einer entsprechenden Presseerklärung mitgeteilt, dass man die rechtliche Wertung des Strafbefehls, insbesondere den Vorwurf der Bestechung, für falsch halte. „Angesichts der erheblichen persönlichen Belastungen und Umstände einer Hauptverhandlung und im Interesse gerade auch seines Unternehmens haben wir Herrn Dietlmeier gleichwohl geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren.“

Was dabei in den Hintergrund gerät, ist, dass Dietlmeier auch mit Blick auf die CSU umfassende Angaben gemacht hatte und mit dem Strafbefehl sämtliche Vorwürfe, die sich in diesem Zusammenhang gegen ihn richten, eingestellt wurden. Unter anderem machte der IZ-Gründer gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zu einem System von Scheinrechnungen, über das er die Wahlkämpfe von Christian Schlegl und Franz Rieger unterstützt habe.

Gegen Franz Rieger, Christian Schlegl und Peter Kittel wird wegen Dietlmeiers Aussagen ermittelt. Foto: Archiv

Diese Rechnungen, für die keine Gegenleistungen erbracht worden seien, liefen demnach unter anderem über die Agentur von Riegers Wahlkampfmanager Peter Kittel, aber auch über eine Hemauer Agentur, die für Schlegls OB-Wahlkampf tätig war. Ausgestellt worden seien die Rechnungen jeweils auf Unternehmen der IZ-Gruppe, tatsächlich aber seien Agenturleistungen für den Wahlkampf beglichen worden. Auch der Verein „Bürger für Regensburg“, gegründet von CSU-Mitgliedern, die Schlegl im Wahlkampf unterstützen wollten, soll hier involviert sein (Einen detaillierten Bericht zu Dietlmeiers Aussagen gibt es hier.). Rieger und Schlegl bestreiten die Vorwürfe. Peter Kittel hat sich dazu bislang lediglich mit einer süffisanten Bemerkung gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung geäußert: “Wer in die Küche geht, der muss Hitze aushalten können.”

Weitere Vorwürfe gegen Dietlmeier wurden eingestellt

Im Nachgang zu Dietlmeiers Aussagen im November 2017 hatte es mehrere Durchsuchungen gegeben – unter anderem bei Franz Rieger, Christian Schlegl und Peter Kittel, aber auch bei Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Über letzteren soll Dietlmeier ausgesagt haben, dass er von ihm gelernt habe, dass „das Wohlwollen der Stadtspitze förderlich für eine Durchführung von Bauprojekten“ sei.

Vor dem Hintergrund, dass hier noch einige Delikte – insbesondere Steuerstraftaten – im Raum stehen könnten, kann man das Akzeptieren des Strafbefehls in der Causa Wolbergs, verbunden mit der Verfahrenseinstellung im Hinblick auf die Vorgänge in Zusammenhang mit der CSU, auch als klugen Schachzug von Dietlmeier und dessen Verteidigern interpretieren.

Scharfe Kritik von Wolbergs-Verteidigern

Neuerliches Donnerwetter gegen Staatsanwaltschaft: Wolbergs’ Strafverteidiger Peter Witting. Foto: Archiv

Die Verteidigung von Joachim Wolbergs reagierte auf das Bekanntwerden der nun erhobenen Anklage mit scharfer Kritik. In einer zweiseitigen Presseerklärung stellen Peter Witting und Jutta Niggemeyer-Müller in den Raum, dass die Anklageerhebung just zu einem Zeitpunkt gekommen sei, als „der ‘Kronzeuge’ der Staatsanwaltschaft im sog. Jahn-Komplex, (…) Christian Schlegl, in aktueller Hauptverhandlung nicht hielt, was sich die Staatsanwaltschaft von ihm erhofft hatte“. Wörtlich schreiben die beiden Wolbergs-Verteidiger: „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

Ebenso werfen Witting und Niggemeyer-Müller der Staatsanwaltschaft vor, Vorgänge, die „ohne weiteres in einem Verfahren geklärt werden könnten“, künstlich aufzuspalten und nur „häppchenweise“ einer gerichtlichen Klärung zuzuführen. Das Ziel dabei sei es, „die vorläufige Suspendierung des Oberbürgermeisters durch bloßen Zeitablauf in eine endgültige Entfernung aus dem Amt zu überführen“. In Zusammenhang mit dem Geständnis Dietlmeiers suggeriert die Presserklärung der Verteidigung, dass ihm dies durch die Untersuchungshaft mehr oder weniger abgepresst worden sei. Schließlich habe Dietlmeier das „großzügige Angebot“ eines Strafbefehls zuvor noch abgelehnt.

Auf die in der Anklage erhobenen Vorwürfe wird in der Presseerklärung nicht eingegangen. Joachim Wolbergs hat sie auf seiner Facebookseite veröffentlicht, verbunden mit der Vorbemerkung, dass „die Staatsanwaltschaft schon wieder mit neuen abenteuerlichen Behauptungen Anklage erhoben hat und die Öffentlichkeit belügt“.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (20)

  • Berta Lange

    |

    Um Gottes willen, was ist den bei euch in Regensburg los?

  • Karin Haber

    |

    Achso! Dietlmeier akzeptiert, um höherer Strafe zu entgehen (bei der CSU scheint sich’s ja um eine ganz andere Hausnummer zu handeln) und Dr. Pfaller hat sich -schwups- einen neuen sog. Kronzeugen verpflichtet, nachdem der alte versagt hat.
    Geht’s noch???

  • Lothgaßler

    |

    Das wird sicher interessant, und womöglich wirds absurd: Wenn Dietlmeier mit Stafbefehl dasteht und Wolbergs in dieser Sache nichts nachgewiesen werden kann.
    Gauweiler dürfte schon auch die Belange der CSU im Blick gehabt haben, als er seinem Mandanten zu diesem Strafbefehl geraten hatte. Hat er da nur seinen Mandanten verteidigt?
    Das könnte ein Pyrrhussieg für die Staatsanwaltschaft gewesen sein.
    Andererseits wird sich Dietlmeier schwer tun ganz zurück zu rudern und unpassende Gedächtnislücken könnten der Staatsanwaltschaft sauer aufstoßen.
    Das Verhältnis Stadtverwaltung zu IZ scheint nicht sonderlich belastet zu sein, das stimmt nachdenklich.

  • R.G.

    |

    Man vermutet demnach, dass OB Wolbergs durch die Staatsanwaltschaft am Sieg bei der nächsten Oberbürgermeisterwahl gehindert werden solle.

    Etwa weil seine Partei gefährlich im Aufwind ist, wie die aktuellen Ergebnisse zeigen, oder was?

  • Markus Frowein

    |

    @ Berta Lange (17. Oktober 2018 um 18:24)

    Zitat: “Um Gottes willen, was ist den bei euch in Regensburg los?”

    Vermutlich die etwas genauere Betrachtung der Spitze des Eisbergs von Regensburg.

  • xy

    |

    Dietlmeier war von Anfang seiner Immobilientätigkeit an ein Schlawiner, von dem man sinnvollerweise immer mindestens 100 m Abstand hielt, wenn man sauber bleiben wollte.

  • altstadtkid

    |

    Na ja, die Strafe zahlt dem Dietlmeier ja die Stadt durch abmieten seines, im persöhnlichen Besitz, befindlichem Kongresszentrums.
    Auf dem Schlachthofareal-Marina Forum
    350000 pro Jahr auf 30 Jahre festgeschrieben.
    Macht 10, 5 Mio’s , da kann man schon mal was akzeptieren
    Dass Ding steht übrigens fast immer leer

  • Andreas

    |

    @Berta Lange

    Das ist doch nicht nur in Regensburg so. Hier ist es bloß ausnahmsweise mal herausgekommen.

  • R.G.

    |

    @altstadtkind
    meint: “Auf dem Schlachthofareal-Marina Forum
    350000 pro Jahr auf 30 Jahre festgeschrieben.
    Macht 10, 5 Mio’s , da kann man schon mal was akzeptieren
    Dass Ding steht übrigens fast immer leer”

    Wussten Sie, dass leerstehende Hallen schwere Depressionen kriegen können? Besser wird es nur, wenn sie eine weitere leerstehende Halle in der Nähe wissen.
    Spricht für die dringende Planung eines neuen Kongresszentrums!

  • altstadtkid

    |

    Da wären noch die leerstehenden Kongress-Räume in der Continentalarena, die sind aber zu weit weg um die Depression zu mildern

  • Lothgaßler

    |

    Schon richtig, das Marina-Forum wird angemietet von Dietlmeier. Aber auch das IZ scheint noch ein sehr gutes Standing in der Verwaltung zu haben (Urbanes Wohnen Kirchmeierstraße).

    Bitte bleiben Sie sachlich und verunglimpfen Sie bitte das Marina-Forum nicht: Es tut was es soll:
    Gerade eben vorbei 13.-14.10. ImmobilenMesse ;-)))

    Danach zieht es sich etwas (Veranstaltungen bitte selber googeln):
    ……..4.11. ………………………. 1.12. ………………………… 4.1. ……………………………………………………………………………………………………………………..6.4..7-4.

  • meinekleinemeinung

    |

    Ja nee ist klar, eine Anklage gegen Wolbergs wird mal eben so innerhalb einer Woche blitzartig zusammengezimmert, nachdem man über ein Jahr lang ermittelt hat, nur weil Schlegl Wolbergs angeblich nicht ausreichend belastet hat.
    Man kann sich als Verteidiger auch lächerlich machen.

  • mkv

    |

    Wo bitte bleiben die Sachbeiträge zur weiteren erhobenen Anklage? Wird die zuständige Kammer die Anklage im Zwischenverfahren überhaupt zulassen? Was spricht dagegen?

  • Lothgaßler

    |

    @mkv:
    “…Wird die zuständige Kammer die Anklage im Zwischenverfahren überhaupt zulassen?..”
    Das müssen Sie uns Rechtslaien übersetzen. Was ist ein Zwischenverfahren? Ich würde meinen, dass in diesem zweiten Fall immerhin mit Dietlmeier ein Brocken an Belastungszeuge auf Wolbergs wartet.

  • Ruud Schulten

    |

    Eine Frage in Bezug auf Legalitätsprinzip. So die Staatsanwaltsschaft darf sein Verfahren gegen Herr Wolberg rechtmässig stückeln?

  • mkv

    |

    Ich zweifle stark daran, dass die Strafkammer diese weitere Anklage im Wege des Beschlusses zulassen wird. (Zwischenverfahren, siehe auch jüngst die Causa zum Fussball-Sommermärchen 2006, Zwanziger und Co).

    “Zeigt sich der Amtsträger dagegen bereit, als Gegenleistung für die Wahlkampfförderung im Falle seiner Wahl eine konkrete, den Interessen des Vorteilsgebers förderliche Entscheidung zu dessen Gunsten zu treffen oder zu beeinflussen, macht er sich der Vorteilsannahme schuldig, obwohl wegen der Unsicherheit des Wahlausgangs noch gar nicht feststeht, ob er überhaupt in die Lage versetzt werden wird, im Interesse seines Förderers aktiv zu werden.”
    BGH-Entscheidung
    https://lexetius.com/2004,2712

    Mit der zitierten Bitte etc. des gewählten OB Wolbergs an Ref. Schimpfermann, eine “wohlwollende Prüfung”

    (über sog. Einbeziehungsatzung als Ausnahme von der Regeln nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)

    bezüglich der beantragten Baugenehmigung “Auf der Platte” (die es bis heute nicht gibt) durchzuführen, dürfte es an einer “konkreten Entscheidung” iS des vorstehenden BGH-Zitats fehlen.

    Darüber hinaus war Wolbergs (anders als der Wuppertaler OB) damals (noch) nicht OB, sondern zu Zeiten des Wahlkampfes “nur” Sozialbürgermeister mit einem ganz anderen Zuständigkeitsbereich.

    Darüber hinaus hat der BGH in der vorstehenden Entscheidung bestimmt, dass es wegen des verfassungsrechtlichen Wahl-Grundsatzes des Chancen-Gleichheit (beim passiven Wahlrecht) einer sog. einschränkender Auslegung der § 331, 333 StGB bedarf. Denn es kann nicht sein, dass dem OB-Mitbewerber Schlegl (kein Amtsträger) erlaubt ist, was dem Mitbewerber Wolbergs (als Amtsträger, Sozialbürgermeister) verboten sein soll (Entgegenahme von Spenden zur Finanzierung des Wahlkampfes).

    Vieles spricht dafür, dass es sich bei den fraglichen Spenden des Zeugen D. nicht um “Einfluss-Spenden”, sondern nur um zulässige “Allgemeinspenden” handelte, so dass die Strafvorschriften der Korruption hier nicht greifen dürften.

    (Die fragliche Einbindung von Dritten/Rechnungen etc. dürfte “Nebengesetze” betreffen, Schlegl beruft sich darauf, davon erst durch Einsicht in die Gerichtsakten erfahren zu haben; Frage des Vorsatzes)

    Vertiefend, auch zum verwaltungsrechtlichen Hintergrund des für die Bürger nicht (!) verbindlichen Flächennutzungsplans, der starken Stellung eins OB als “Chef der Verwaltung” etc.
    https://www.aktionboss.de/weitere-anklage-gegen-den-regensburger-oberbuergermeister-wolbergs

    P.S. Es lohnt im Übrigen, die verlinkte Presseerklärung der Verteidigung vollständig zu lesen. Ich teile deren Auffassung, dass die StA (insoweit) ein rühmliches Spiel spielt und den Eindruck erweckt, das sie bindende Legalitätsprinzip nicht ernsthaft auch im Sinne des Artikel 3 des Grundgesetzes zu wägen.

    Wo bleibt er Abschluss der Ermittlungen gegenüber Schlegl, Rieger und Schaidinger und die insoweit zu treffenden Entscheidungen?

    Wer war im Übrigen der zuständige Ermittlungsrichter, der U-Haft und Einlieferung in das BKH (Gutachten?) verfügte und bei der zweistufigen (!) Kontrolle der TKÜ so greifbar fragwürdig mit seinen Pflichten umging, um hier das Mindeste zu sagen?

  • mkv

    |

    @Ruud Schulten
    Zur “Stückelung” von Anklagen

    Folgt man der Verteidigung, die sagt, dieser neuerliche Sachverhalt sei seit Monaten aus-ermittelt, dann fragt man, warum nicht schön früher Anklage auch insoweit erhoben wurde und warum gerade jetzt. Wo doch beim abgehandelten Jahn-Komplex der Eindruck bei vielen vorherrschte, der Hauptbelastungszeuge Schlegl (es gibt nur ihn) habe nicht wirklich greifbar Belastendes vorgetragen, die Frage seiner Glaubwürdigkeit hier gar nicht behandelnd, so dass die Verteidigung Punkte sammeln konnte und durch sachgerechte Anträge die Rechte der Angeklagte wahrte.

    Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein ganz wesentlicher Verfassungs-Grundsatz eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Dazu gehört auch: Der Angeklagte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein. Das heißt, ihm muss die Möglichkeit eingeräumt werden, auf den Gang des Verfahrens zur Wahrung seiner Rechte Einfluss zu.

    Auch vor dem Hintergrund des Beschleunigungsgrundsatzes erscheint die “Stückelung” der Anklagen durch die StA wenig FAIR. Allen Pflichten der Prozessparteien ist gemein, dass sie der besonderen Belastung, die ein Strafverfahren insbesondere für die Angeklagten mit sich bringt, Rechnung zu tragen haben. Dazu gehört auch, dass Angeklagte innerhalb angemessener Pflicht mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen konfrontiert werden, damit durch eine zusammenhängende Verteidigungsstrategie auf den Inhalt des Verfahens Einfluss genommen werden kann.

    So hätte es sich wohl angeboten, nach
    https://dejure.org/gesetze/StPO/237.html zu verfahren (Verbindung) , dabei wäre man aus Gründen der Waffengleichheit und des Ausflusses des Gleichbehandlungsgrundsatzes seitens der StA ggf. aber nicht umhin gekommen, gleichzeitig u.U. auch Schlegl anzuklagen wegen der infrage stehenden Parallel-Spenden etc. – Kein gutes Bild für einen Kronzeugen, oder?

    ——-

    Allgemeine Grundsätze, auch um den weiteren Verlauf des Gesamtprozesses besser nachvollziehen zu können
    https://www.juracademy.de/strafprozessrecht/strafprozess-grundsaetze.html

  • Ruud Schulten

    |

    @Mkv Ich danke Ihnen Recht herzlich für die punktgenauen juristischen Erörterungen und ihre klaren Interpretationen. Mein Deutsch ist leider noch mangelhaft (komme aus Holland und wohne in Rgbg) aber die ganze Sache interessiert mich außerordentlich weil sie So viele interessante verschiedene gesellschaftliche und politische Aspekten hat. War schon als Zuhörer im Saal 104 und werde bestimmt regelmäßig zurückkommen

  • highwayfloh

    |

    @mkv: Sie mögen juiristisch durchaus fundiertes Wissen haben, aber ich vermisse von Ihnen EINES:

    Die Klarstellung ihrer Position in dieser Angelegenheit. Es kommt nur indirekt zu Tage, dass sie zur Seite “Staatsanwaltschaft” / “CSU” stehen. Andererseits werfen Sie Herrn Aigner – respektive RD vor, nicht “ausgewogen” und “einseitig” zu agieren.

    Wie war das mit dem Splitter im Auge des Gegenübers und dem Balken im eigenem Auge gleich nochmal?

Kommentare sind deaktiviert

drin