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Bewährungs- und hohe Geldstrafe für IZ-Gründer

Korruptionsaffäre: Die Staatsanwaltschaft hat einen Kronzeugen

Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr plus eine sechsstellige Geldstrafe – Beobachter sprechen angesichts dieses ungewöhnlich hohen Strafbefehls gegen Bauträger Thomas Dietlmeier von einem „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft. Fest steht: Dietlmeier hat nun kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr und dürfte der wichtigste Kronzeuge der Staatsanwaltschaft werden. Nicht nur im Fall Wolbergs, sondern bei der gesamten Korruptionsaffäre.

Der Schuldspruch gegen Thomas Dietlmeier hat für Joachim Wolbegs keine unmittelbaren Auswirkungen, allerdings dürfte der Baulöwe nun der wichtigste Zeuge der Staatsanwaltschaft bei mehreren Ermittlungsverfahren sein. Foto: Archiv/ IZ

Es ist ein regelrechter Rundumschlag, zu dem Joachim Wolbergs’ Strafverteidiger Peter Witting am Donnerstag ausholt. Die Staatsanwaltschaft? Hat ein „grobes Foul“ begangen. Das Urteil? „Nicht einmal das Papier wert, auf dem es geschrieben steht“. Der zuständige Richter bekommt gleichfalls sein Fett weg. Und „verwunderlich“ sei auch das Verhalten der Verteidigung von Thomas Dietlmeier.

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Wie berichtet, hat der Gründer des „Immobilien Zentrum Regensburg“ einen Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg akzeptiert. Das teilten seine Verteidiger am gestrigen Mittwoch mit. Damit gilt der Bauträger wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und einem Fall von Bestechung als vorbestraft und das Verfahren gegen ihn als abgeschlossen. Die rechtliche Wertung, insbesondere den Vorwurf der Bestechung, halte man zwar für falsch, ließen Dietlmeiers Verteidiger verlauten, „angesichts der erheblichen persönlichen Belastungen und Umstände einer Hauptverhandlung“ und im Interesse seines Unternehmens habe man ihm aber geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren.

Ein Strafbefehl, der es in sich hat

Doch dieser Strafbefehl hat es in sich und liegt an der Obergrenze dessen, was in diesem Rahmen – ohne Gerichtsverhandlung – überhaupt abgeurteilt werden kann. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag konkretisierte, wurde gegen Dietlmeier eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung plus eine „gesonderte Geldstrafe“ von 500 Tagessätzen verhängt. Eine durchaus mögliche, aber in dieser Höhe und Kombination doch ungewöhnliche Entscheidung. Üblicherweise liegt die Höchststrafe bei einem Strafbefehl beim einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Dietlmeiers Strafe läge – rechnet man die Tagessätze um – bei annähernd zweieinhalb Jahren. Betrachtet man dies, dann hätte Dietlmeier bei einem öffentlichen Verfahren durchaus eine Haftstrafe – ohne Bewährung – drohen können.

„Das riecht nicht nur nach Deal, das stinkt“, sagt uns ein Strafrechtler, der namentlich nicht erwähnt werden will. Dietlmeier habe seinerseits wohl eine höhere Strafe befürchtet und sich deshalb darauf eingelassen, da durch den Abschluss des Verfahrens gegen Dietlmeier auch dessen Auskunftsverweigerungsrecht wegfalle, habe die Staatsanwaltschaft nun einen Kronzeugen – wohl nicht nur im Fall Wolbergs.

“Sachverhalte, die den Ermittlungsbehörden nicht bekannt waren”

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller, spricht dagegen von einer Konstellation, die bei Wirtschaftsdelikten „nicht unüblich“ sei. Angesichts des Gepräges der Tat wolle man die Beschuldigten nicht nur in ihrer Freiheit, sondern auch beim Geld treffen. Im Fall Dietlmeier dürfte eine Geldstrafe von 500 Tagessätzen denn auch im hohen sechsstelligen Bereich liegen.

Die Erledigung per Strafbefehl begründet die Staatsanwaltschaft in einer Presseerklärung damit, dass Dietlmeier nach seiner Festnahme im vergangen November „wiederholt und umfassend zu den Tatvorwürfen ausgesagt“ habe. Dabei habe er sowohl „ihn belastende Sachverhalte eingeräumt und darüber hinaus weitere Tatsachen offenbart (…), die den Ermittlungsbehörden bis dahin nicht bekannt waren“.

Zum genauen Inhalt des Strafbefehls will Oberstaatsanwalt Pfaller sich nicht äußern. Das sei Sache des Amtsgerichts. Dort wird derzeit noch darüber beraten, ob der Strafbefehl angesichts des großen öffentlichen Interesses in anonymisierter Form herausgegeben wird. Fest steht allerdings, dass es bei den zwei Fällen von Vorteilgewährung und dem einen Fall von Bestechung nicht allein um das bereits bekannte und letztlich nicht genehmigte Bauvorhaben „Auf der Platte“, sondern um noch einen weiteren Fall geht.

Dietlmeiers Aussagen betreffen “weitere Personen”

Was die Vorwürfe gegen Joachim Wolbergs betrifft, so hat der Schuldspruch gegen Dietlmeier für ihn zunächst keine unmittelbaren Folgen. „Der Strafbefehl hat keine rechtliche Bindungswirkung für das Ermittlungsverfahren gegen ihn“, so Pfaller. Da sei theoretisch noch alles möglich. Allerdings darf Dietlmeier – wie bereits erwähnt – als rechtskräftig Verurteilter nicht mehr die Auskunft verweigern. Und das könnte nicht nur eine eventuelle öffentliche Verhandlung gegen Wolbergs betreffen.

Denn auch wenn sich die Staatsanwaltschaft dazu nicht näher äußert, so fällt beispielsweise der enge zeitliche Zusammenhang auf zwischen Dietlmeiers U-Haft, verbunden mit seinen dort getätigten Aussagen und den Durchsuchungen im Büro des CSU-Kreisverbands, beim früheren CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl und mehreren Bauunternehmern. Ebenso die zweite Durchsuchung bei Alt-OB Hans Schaidinger.

Oberstaatsanwalt Pfaller räumt zudem ausdrücklich ein, dass mit dem Strafbefehl auch noch weitere Verfahren nach §154 bzw. 154a Strafprozessordnung gegen Dietlmeier eingestellt wurden, weil kein anderes Urteil zu erwarten gewesen sei. „Was andere Beteiligte bei diesen Verfahren anbelangt, laufen die Ermittlungen gegen übrige Beteiligte aber weiter.“ Überdies habe Dietlmeier nicht nur Aussagen in Zusammenhang mit Joachim Wolbergs, sondern auch „zu weiteren Personen“ gemacht. „Für die ist das noch nicht erledigt.“

Wittings Donnerwetter, Pfallers Erwiderung

Donnerwetter gegen Staatsanwaltschaft und Richter: Wolbergs’ Strafverteidiger Peter Witting. Foto: Archiv

Peter Witting wettert in seiner Presseerklärung darüber, dass ein Richter den Strafbefehl gegen Dietlmeier unterschrieben habe, ohne zuvor eine Erklärung des „angeblich Bestochenen“ Wolbergs abzuwarten und dass die Staatsanwaltschaft der Verteidigung zahlreiche Unterlagen erst vor 14 Tagen zur Einsicht erhalten habe. Oberstaatsanwalt Pfaller widerspricht diesen Vorwürfen. „Die Vorwürfe sind der Verteidigung schon lange bekannt.“ Bereits im Dezember habe man die Aussage Dietlmeiers sowie „wesentliche Aktenteile“ übermittelt. „Wir haben lediglich Passagen geschwärzt, die andere Personen betreffen.“

Ohnehin sei die Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet, beiden Verfahren – das gegen Dietlmeier und jenes gegen Wolbergs – gleichzeitig abzuschließen. Tatsächlich sei es „keine Seltenheit“, dass ein Tatbeteiligter sich äußere, um das Verfahren hinter sich zu bringen, wogegen der Fall des zweiten Verdächtigen gesondert weiter ermittelt werde – Ausgang offen. „Für Herrn Wolbergs gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.“ Man frage denn auch nicht den Verteidiger von Joachim Wolbergs, wenn es um den Erlass eines Strafbefehls gegen Thomas Dietlmeier gehe.

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Kommentare (25)

  • xy

    |

    Wenn Dietlmeier, der sich für unschuldig hält, als Kronzeuge nicht so aussagt, wie die Staatsanwaltschaft will, hat er gleich das nächste Verfahren wegen Falschaussage bzw. Meineids am Hals.

  • Jürgen

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    Ganz wertfrei – es wird interessant was die Zukunft noch bringt.
    Langsam haben wir den Stoff für einen guten Film zusammen.

  • eduardo

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    Die StA Regensburg hat sich nur gewehrt. Sonst nichts.
    Die Aussagen von T.D. liegen bereits in den Akten. Somit kann man ihn als sog. Kronzeugen ansehen. Und mit Sicherheit wird T.D. aussagen und das ist gut so.
    Hansi S. wird sich auch – vielleicht gemeinsam mit Wolli, Hartl und Tretzel – noch wundern. Eine Rückkehr ins OBAmt, wie gehofft, gibt es nicht mehr.

  • highwayfloh

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    Da Staatsanwalt sollt vorsichtig sei langsam… scheint ois wia er von vorn herein auf a Farb-Wenz-Solo-Tout gsetzt hätt und aber übersehn hod dass da schelln-Bauer dös Spui kippen ko!

  • Politiker-Beobachter

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    @eduardo

    Wenn es jetzt nur noch für Wolbergs um die U10.000-Spenden geht: das ist zwar moralisch verwerflich – aber: das ist doch von Kiel bis Garmisch gängige Praxis.

    Soll heißen: das allein kann ihm nicht den OB-Job kosten. Ansonsten würden wir zwischen Kiel und Garmisch wohl zigtausende Politiker auf verlieren…

  • blauäugig

    |

    @Politiker-Beobachter
    Schlecht beobachtet. Wolbergs Anwalt schlägt um sich, weil es in der Beziehung IZ – Wolbergs nun explizit auch um Bestechung / Bestechlichkeit geht, das hat wenig mit dem Parteiengesetz und der Spendenstückelung zu tun.
    In der Beziehung Tretzel – Wolbergs hingegen geht es momentan nur um Vorteilsgewährung / -annahme.

  • Lothgaßler

    |

    @Politik-Beobachter:
    Oben steht geschrieben “…Damit gilt der Bauträger wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und einem Fall von Bestechung als vorbestraft und das Verfahren gegen ihn als abgeschlossen…”
    => Alleine ums Spendenstückeln gehts also nicht!
    Die Sache ist insofern bemerkenswert, als die Anklage gegen Wolbergs beim Tatvorwurf “Bestechung und Bestechlichkeit” vor einigen Tagen erst als wahrscheinlich nicht nachweisbar fallen gelassen wurde (so formuliere ich das als Rechtslaie). Nun ist Wolbergs “nur” wegen Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung angeklagt. Das könnte jetzt aber für Wolbergs vor Gericht recht brenzlig werden.
    Baulöwe Tretzel wird sich fragen, ob seine Strategie die richtige war, oder ob Baulöwe Dietlmeier nicht besser fährt. Vielleicht kommt da noch was!?

  • blauäugig

    |

    @Lothgaßler:
    “Die Sache ist insofern bemerkenswert, als die Anklage gegen Wolbergs beim Tatvorwurf „Bestechung und Bestechlichkeit“ vor einigen Tagen erst als wahrscheinlich nicht nachweisbar fallen gelassen wurde (so formuliere ich das als Rechtslaie). ”
    Bei der erhobenen (und mit Änderungen zugelassenen) Anklage ging es bisher nur um Tretzel und Wolbergs – die Teile Schmack, IZ, Eckl, Schaidinger… waren davon abgetrennt. Wolbergs muss also mit weiteren Anklagen rechnen, Dietlmeier nicht.

  • eduardo

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    @Politikbeobachter:
    Warten wir alles ab. Zudem noch ein weiteres Strafverfahren gg. Wolbergs laufen soll. Eine Rückkehr ins Amt ist für Wolberg ohne jegliche Aussicht.
    Interessant ist, wie sich die Angeklagten in den Verfahren (Plural!!!) untereinander verhalten werden. Denn charakterlich sind ja die Herren (keine Dame dabei ) der Öffentlichkeit wohlbekannt.

  • Politiker-Beobachter

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    Wie soll denn der Wolbergs bestochen worden sein? Ich sehe da nix mehr.
    Wenn der Dietlmeier die Art Schadensbegrenzung mit zwei dunkelblauen Augen akzeptiert – müssen noch ganz, ganz neue Erkenntnisse ans Tageslicht kommen…

  • Regensburger Bürger

    |

    @politik-Beobachter,

    Es wundert wenig, dass Sie da nichts sehen. Sie werden wohl auch kaum Einblick in die Akten der Verfahren haben. Nun findet das Verfahren gg. T.D. seinen Abschluss und er kommt hinsichtlich der festgestellten und akzeptierten Vorwürfe – u.a. Ein Fall der Bestechung – sehr gut weg. Daher die Vermutung, dass ein Deal geschlossen wurde.
    Dies bedeutet hinsichtlich des gleichen Sachverhalts (IZ, Wolbergs) noch nichts und hat keine wirkliche Auswirkung (zB auch keine bindungswirkung im Verfahren gegen W hinsichtlich des gleichen Sachverhslts) auf andere Sachverhalte (Tretzel – Wolbergs, Schmack – Wolbergs); allerdings stellt die Bestechung eben ein zweiseitiges Delikt dar: einerseits die Bestechung und andererseits die Bestechlichkeit. Auch wenn diese noch nicht rechtskräftig bzgl W festgestellt wurde, ist es jedenfalls für W nicht mehr so einfach zu behaupten, dass keine Korruption vorlag ( was ohnehin äußert lächerlich ist, da die Vorteilsnahme ebenfalls ein Korruptionsdelikt ist).

    Eine Rückkehr würde selbst nach Abschluss des Verfahrens hinsichtlich des Sachverhaltes Tretzel/Wolbergs ausscheiden, da weitere Verfahren anstehen. Selbst wenn W. freigesprochen würde, wäre damit die gerichtliche Kontrolle nicht abgeschlossen.

    Zudem ergeht in jedem Verfahren zwar zunächst eine Einzelstrafe, jedoch würde am Ende eine Gesamtstrafe aus allen Einzelstrafen gebildet. Das hierbei eine Gesamtstrafe herauskommt, die es zulässt weiterhin ein öffentliches Amt auszuüben ist zwar abzuwarten, aber eher unwahrscheinlich (bei den Summen und Sachverhalten, die im Raum stehen). Hier wäre es nicht mal vollkommen unwahrscheinlich, dass eine Haftstrafe ohne Bewährung am Ende steht.

    Insgesamt scheint W. eher eine schlechte anwaltliche Beratung zu haben, da außer Angriffen gegen die Staatsanwaltschaft und die Errungung Mitleids jedenfalls nach außen wenig ersichtlich ist. Dagegen wird sich T.D. Ins Fäustchen lachen und seine Zeit in Freiheit genießen.

  • Lustig

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    Wer hätte das gedacht, es war absehbar, dass jemand zur Wahrheit findet. Man muss sich nur anschauen, wer hier in den einzelnen Verfahren beteiligt ist. Das sind zum erfahrene Geschäftsmänner, die wissen wann sie Pokern oder wann man besser den, wenn auch schmerzhaften, Exit wählt.

    Das Material, welches schon bekannt ist, zeichnet schon ein eindeutiges und interessantes Bild ab. Ich denke, dass vieles noch nicht öffentlich bekannt ist und uns noch einige Überraschungen erwarten.

    Es wird sich zeigen, wer am Ende die richtig Strategie fährt. Jedoch stellt sich mir als Leser trotzdem immer eine Frage, wer bezahlt eigentlich die Rechnungen von Herrn Wolbergs? Alleine bei einem konservativem Stundensatz und zudem der finanziellen Lage, mit Kredit (aus dem Wahlkampf) und halbierten Einkommen, wäre das sicherlich auch interessant zu erfahren.

  • blauäugig

    |

    @Politiker-Beobachter:
    Sie müssen blind sein oder absichtlich wegsehen, wenn Sie nichts mehr sehen. Ich glaube aber eher, Sie haben früher unter anderen Pseudonymen gepostet. Trotzdem fasse ich zusammen:

    Gegen Tretzel wurde die Anklage wegen Vorteilsgewährung, gegen Wolbergs in Zusammenhang mit Tretzel die Anklage wegen Vorteilsannahme zugelassen. In der Verhandlung kann sich noch herausstellen, dass es sich um Bestechung/Bestechlichkeit handelt, ich vermute aber, es bleibt bei den Punkten.

    Gegen Schmack wird ermittelt, welche Anklage Wolbergs in Bezug auf Schmack zu erwarten hat, scheint mir noch offen zu sein, ich vermute aber eher, dass ein Zusammenhang nachgewiesen wird und es um Bestechung/Bestechlichkeit geht.

    Das Verfahren gegen Dietlmeier ist abgeschlossen mit dem Straftatbestand Bestechung, ob der dazugehörige Angeklagte bezüglich Bestechlichkeit nun Wolbergs oder sein Vorgänger im Amt ist, ist noch nicht eindeutig, ich vermute aber, dass es Wolbergs trifft.

    Dann gibt es noch den Teil Wolbergs / Eckl, wo der Presse zu entnehmen war, dass Wolbergs hier in der aktiven und Eckl in der passiven Rolle war. Nicht zweideutig, sondern bezüglich Bestechung.

  • Piedro

    |

    Ist echt spannend bei euch. Das Drehbuch ist schon fast fertig. Fehlt nur noch ein Kirchenheini, dem die Muffe geht. Das müsste schon sein, bei nem gescheiten Regensburg-Krimi.

    Was mich wundert: keinerlei Verweise auf die Berichterstattung eures Weltklassewochenblatts. Gab es aus der Richtung etwa keine neue Erkenntnisse?

  • Samson

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    Kann das so in einem Rechtsstaat laufen. Ein Beschuldigter bicht unter der Last der Vorwürfe in Untersuchungshaft zusammen, um danach mit einem Bruchteil seines illegal erworben Vermögens sein Leben zu genießen. In Freiheit .
    Vielleicht ist er ja auch nur noch Multimillionär.
    Getreu dem Motto :
    Wollt ihr wirklich wissen wie sehr ich geschmiert habe ? Ihr habt ja alle keine Ahnung, hier sieht ihr nur die Spitze des Eisbergs .
    Lasst mich laufen und ich sage euch wie ich das wirklich gemacht habe.
    Dafür bekommt ihr auch einen Bruchteil meines Geldes aber ihr müsst mich laufen lassen.
    Whooow ! Mafia schaut auf unsere Stadt !
    Hier könnt Ihr lernen.
    ????????????

  • Politiker-Beobachter

    |

    @blauäugig
    Den ersten Absatz hätten Sie sich komplett sparen können – schade um Zeit und Aku/Strom. Sie sollten sich mehr dem Thema und der Diskussion widmen – und nicht so mit mir. Das geht nämlich schon ins Persönliche. Da fehlt Ihnen offensichtlich die Diskussionskultur –
    ich sehe halt das anders. Unterschiedliche Ansichten und Meinungen beleben doch eine Diskussion.

    Soll heißen: Ich bewerte die vorliegenden Infos anders als Sie bzw. habe mich nicht auf Biegen und Brechen auf Wolbergs eingeschossen.

    Also:
    a) nein, ich bin nicht blind – brauche halt altersbedingt eine Lesebrille
    b) nein, ich sehe nicht absichtlich weg – sondern lasse auch mal gesunden Menschenverstand walten
    c) nein, ich mische hier erst seit ein paar Wochen mit

    Ansonsten: die Vorteilsnahmen in Form von den U10.000-Spenden – wenn Wolbergs wegen dem zurücktreten soll, haben sich bundesweit wohl Hunderte von Bürgermeister anzuschließen. Hätte der Schlegl die Wahl gewonnen – stünde er nun mit der gleichen Vorwürfen an Wolbergs Stelle.

    Nach dem Stand der Dinge, die öffentlich sind, ist Wolbergs nicht bestochen. Außer: Dietlmeier bringt in diese Richtung für die Öffentlichkeit Neues ans Tageslicht! Dann bin ich gerne bereit meine aktuelle Position zu verlassen!

  • Lothgaßler

    |

    @blauäugig:
    Stimmt, ich habe die Verfahren fälschlich zusammengworfen und werde den Beteiligten damit nicht gerecht (LOL). Danke, ich muss mir immer vor Augen führen, dass zumindest drei Bauträger im Verdacht stehen (einer nun verurteilt)! Für Wolbergs wirds eher kein schönes Jahr.
    Ob die Korruptionsvorwürfe gegen Baulöwe Dietlmeier damit gänzlich vom Tisch sind? Es gab ja einen OB-Vorgänger, dem deutlich mehr Nähe zur Bauwirtschaft nachgesagt wird/wurde. Wenn nicht die Trumpfkarte Verjährung sticht, dann sollte da noch was kommen, sonst scheinen mir die Vermittlungen doch etwas “unvollkommen” zu sein. Wolbergs war zumindest für einige Jahre unter Alt-OB Schaidinger auch Bürgermeister und könnte informiert gewesen sein: “…Joachim Wolbergs vertrat den Oberbürgermeister im Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten, im Kulturausschuss und im Bau- und Vergabeausschuss…” (https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/oberbuergermeister-buergermeister/joachim-wolbergs).

  • mkv

    |

    Nun, es erscheit nicht notwendig, dass die “Mafia auf unsere Stadt schauen” möge. Deutschland ist in seiner Gänze eine Schwarz-Geld-Waschmaschine, man muss nur ein bißchen recherchieren.

    ZEUGE DER KRONE

    In der hiesigen Causa an @Samson und die verbliebenen Neugierigen einen Hinweis:

    Es gibt zwar keinen “Kronzeugen” mehr in unserem Rechtssaat, aber den Paragrafen 45 b Strafgesetzbuch (StGB).

    Es lohnt, ein wenig nach § 45 b Absatz 1 Satz 1 StGB in Verbindung mit § 108 a Absatz 2 Ziffer 1 u StPO zu stöbern/stoibern.

    Die Angaben des “Kronzeugen” T.D. müssten, um bei ihm zum potentiellen Abschlag des Strafaussspruchs (statt Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann: Hohe Geldstrafe, im Übrigen Strafe nur auf Bewährung) zu gelangen (DEAL?), einen “Aufklärungserfolg” z.B. in Bezug auf die in Rede stehenden mögliche Taten des J. W. zeitigen.

    Aber so ein “Erfolg” ist ja ein erst zukünftiges Ereignis.

    Der Amtsrichter

    (der nicht identisch ist mit der Strafkammer, die die Anklage gegen die bekannten Angeklagten zugelassen hat und wohl erst ab Herbst, wie in der SZ zu lesen war, die Strafsache im Übrigen verhandelt),

    der ja den Antrag der StA iS T.D. auf Erlass eines ohne tatsächliche Haft auskommenden Strafbefehls, um diesen wirksam werden zu lassen, unterschrieben haben muss, sollte aber von diesem “Aufklärungserfolg” in der Parallelcausa J.W. überzeugt sein.

    Wie aber soll das gehen? Hat der Amtsrichter die Unmenge von Akten überhaupt studieren können, um sich insoweit ein Bild machen zu können; und eine richterliche Überzeugung? Oder hat er einfach ggf. dem hier unterstelllten und nicht beweisbaren Druck aus der gegenüber der StA weisungsberechtigen Politik mittelbar nachgegeben, und den Strafbefehl “einfach” unterschrieben? Weil er ja als (junger?) Richter am Amtsgericht damit rechnen muss, mal wieder in die Staatsanwaltschaft “gewechselt” zu werden, seine Laufbahn in der Justiz fest vor Augen?

    Alles fragende Intransparenz. Aber bekannte Strukturen, die die Frage der (faktischen) (Un)Abhängigkeit der deutschen Richterschaft von der Politik (in Bayern: CSU) in Erinnerung bringt.

    Es läge an den Verteidigern nach Rücksprache mit ihren Mandanten insoweit für die Öffentlichkeit Transparenz herzustellen. Ob sich das aber mit der jeweiligen Verteidigungsstrategie verträgt, kann niemand “aus der Ferne” beurteilen.

    Jedenfalls: Die von @ Samson kurz gestellten skeptischen Fragen haben im Kern ihre Berechtigung.

    Um es überspitzt auszudrücken, zu fragen:

    Wir der Zeuge T.D. das verbale “Schwert” führen gegen das Tun und Unterlassen von

    a) J. Wolbergs und
    b) H. Schaidinger
    c) und anderen

    und werden die Verfahrensbeteiligten bei der Auswertung dieser künftigen (!!) Zeugenaussage den aus dem Rechtsstaatprinzip abgeleiteten GRUNDSATZ DER FAIREN VERFAHRENS (der auch in der Menschenrechtskonvention verankert ist) sowohl gegen a) als auch gegen b) und gegen c) wahren?

    Das ist es, worauf es der Öffentlichkeit mit Schwerpunkt ankommen sollte, die im Übrigen einen Anspruch hat, über den Regensburger Korruptions-Sumpf auch jenseits der Strafverfahren in Kenntnis gesetzt zu werden.

    Fall die Mitglieder des Stadtrats in toto weiterhin mauern, solllte der Satz von gestern (US-Capitol) der 500.000 US-Bürger auch in R. gelten: VOTE THEM OUT! NEVER AGAIN!

  • blauäugig

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    @Politiker-Beobachter:
    Köstlich: “gesunden Menschenverstand” als Argument, um andere Schlussfolgerungen als “krank” darzustellen – das verstehen Sie also unter Diskussionskultur.

    Blenden Sie halt nicht alles bis auf die “U10.000-Spenden” aus, die sind möglicherweise “nur” ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, für den die Bundes-SPD geradesteht (in Form von Abführung an die Bundestagsverwaltung und ggf. Strafzahlung). Das Geld wird sich die SPD dann schon vom Schädiger holen, das hat ja auch beim illegalen Kredit geklappt.
    Vielleicht auch Vorteilsannahme – dafür wurden aber zusätzlich bereits viele andere Anhaltspunkte geliefert wie die verbilligten Wohnungen für Entscheidungs”träger”.

    Übrigens scheinen Sie nicht mitbekommen zu haben, dass wegen solcher “U10.000-Spenden” ohnehin auch gegen Schlegl ermittelt wird, daher der Link darauf.
    https://www.regensburg-digital.de/korruptionsaffaere-csu-ermittlungen-parteiengesetz/02032018/

  • Markus Frowein

    |

    @ Piedro (24. März 2018 um 21:33)

    “Fehlt nur noch ein Kirchenheini, dem die Muffe geht.”

    Böse Zungen haben ja damals (2011) behauptet, Herr Dekan Herrmann hätte den
    Kindergarten Marienstift am Peterstor etwa zur gleichen Zeit rausgeschmissen, als
    ich die Fristsetzung zur Räumung bekam, damit die Immobilienleute gleich zwei
    Fliegen mit einer Klappe schlagen und obendrein noch meeeehr Geeeeld machen
    können, weil man die Immobilien ohne störende Kinder viel teurer verkaufen kann.
    Vielleicht kann man ja Herrn Herrmann für eine solche Nebenrolle engagieren …

    Link (Räumung):
    https://amaroland.beepworld.de/pagefiles/image/43214273_1000_84_optimized.jpg

    Link (Kündigung):
    http://amaroland.beepworld.de/files/mittelbayerischezeitung19.04.2011.pdf

  • Markus Frowein

    |

    @ Piedro (24. März 2018 um 21:33)

    Nachtrag:

    1998 noch war die “Kirche unglücklich über Turm am Peterstor”, weil sie Nachteile für
    den Kindergartenbetrieb befürchtete. Gerüchten zufolge soll die Kirche nach Erhalt von
    mehreren zehntausend “Glücklichmachern” wieder vollstens glücklich gewesen sein …

    Link (Unglücklich):
    https://amaroland.beepworld.de/files/mittelbayerischezeitung_20.jpg

  • Politiker-Beobachter

    |

    @blauäugig
    Also, Sie haben echt einen Verfolgungswahn bezüglich meiner Person (oder Einstellung oder Wahrnehmung oder Meinung): nun mir ein “krank” unterzujubeln. “Unter uns”: mir geht es nicht darum, Leute hier zu bearbeiten. “Andere Schlussfolgerungen als ‘krank’ darzustellen” – da drauf muss man erstmal kommen. Köstlich.

    Und was soll das erneute “anmachen” an sich? Nur weil jemand Ihnen mit Ihnen nicht konform ist? Also, bitte: lassen Sie uns doch beim Thema bleiben. Denn das finde ich sehr spannend.

    Geradezu unterhaltsam finde ich, wie sich MZ und WoBl in Tischtennismanier duellieren. Und dass die Staatsanwaltschaft nach 13 Monaten auf die Idee kommt, eeeeeeeeeendlich mal beim Schlegl vorbei zu schauen – ist ein absoluter Schenkelklopfer. Wobei: es ja eigentlich “nur” um die U10.000 Spenden bei ihm geht. Und: Schlegl nicht im Amt ist.

    mkv hat ja hier sehr schön darauf hingewiesen: der mögliche Einfluss der CSU auf die Richterschaft.

    Ich gespannt, was Dietlmeier geliefert hat: ob nun ein Sachverhalt ans Tageslicht kommt, der eine klare Bestechung zugunsten Wolbergs nachweist. Ein etwaiger Minderpreis bei Immobilienkauf von Wolbergs reicht da nicht. Dann kann die Staatsanwaltschaft auch bei mir aufkreuzen: vor 10 Jahren habe ich Otto-Normal-Verbraucher beim IZ gekauft und einen Nachlass ausgehandelt…

  • Hans1St

    |

    Das ist ja schon wieder einer schlauer als der ander. Weiter so! :D

  • Piedro

    |

    @ Markus Fronwein

    “Vielleicht kann man ja Herrn Herrmann für eine solche Nebenrolle engagieren …”

    ***

    Passt. :)

  • Alfred Meier

    |

    Da haben sich also Staatsanwaltschaft und Amtsgericht gegen das Landgericht verbündet, um Wolbergs auf diesem Umweg doch noch “Bestechlichkeit” anzuhängen.

    Wie weit ist denn die Landesanwaltschaft mit ihrer Überprüfung der Dienstenthebung Wolbergs gekommen? Glaubt sie nun dem Amtsgericht oder dem Landgericht?

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