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Bautätigkeit soll eingestellt werden

Bauteam Tretzel: Das Ende einer Ära?

Die BTT Bauteam Tretzel GmbH will mehrere ihrer führenden Bauleiter loswerden. Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht begründet BTT-Anwalt Holger Ißler diesen Schritt damit, dass künftig nichts mehr gebaut werde.

BTT-Wohnungen auf dem Nibelungenareal. Das Projekt ist seit April abgeschlossen. Nun will man sich offenbar nur noch auf die Verwaltung und Versorgung der Wohnungen mit Energien konzentrieren. Foto: Archiv

Es waren unangenehme Termine für die führenden Beschäftigten der BTT Bauteam Tretzel GmbH. Damals, als sie im Winter 2019 beim ersten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs als Zeugen Auskunft geben sollten über interne Abläufe, die Übernahme von Renovierungskosten, das Vorgehen bei Preisnachlässen und insbesondere zu ihrer Beteiligung an dem Strohmannsystem, über das ihr Arbeitgeber Volker Tretzel Parteispenden im sechsstelligen Bereich verschleiert haben soll – Geld floss dabei sowohl an die Regensburger CSU als auch die SPD. Und manche Aussage, die da unter den Augen des Chefs gemacht wurde, stieß diesem sichtlich sauer auf (unser damaliger Bericht). Einen BTT-Beschäftigten bezichtigten die Verteidiger des Unternehmers gar der Preismanipulation und Volker Tretzel prophezeite ihm seinerzeit „ein bisschen Ärger“ mit dem Finanzamt (unser damaliger Bericht).

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Anwalt: BTT braucht keine Bauleiter mehr

Besonders angenehm dürfte auch der Termin für Robert K. (Name geändert) am Dienstag nicht sein, auch wenn er selbst heute nicht da ist, sondern sich von seinem Rechtsanwalt Dr. Armin Rockinger vertreten lässt. Dieses Mal ist der langjährige BTT-Mitarbeiter nicht Zeuge. Er klagt vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen seine Kündigung. Laut Richter Thomas Holbeck ist es eine von drei Klagen führender Tretzel-Mitarbeiter – Bauleiter – gegen ihren früheren Chef. Einer von ihnen ist heute als Zuschauer gekommen, um die Verhandlung zu beobachten. Zwei weitere BTTler hätten das Unternehmen von sich aus verlassen, hört man am Rande des Gütetermins.

Bei BTT gebe es keine Arbeit mehr, begründet Tretzel-Anwalt Holger Ißler die ausgesprochenen Kündigungen. Es werde nichts mehr gebaut, deshalb brauche man auch keine Bauleiter. Ungläubiges Staunen bei Richter Holbeck. „Aber BTT baut doch seit 30 Jahren?“ Da gehe eine Ära zu Ende. „Aber andere Tätigkeiten gibt es doch bestimmt noch, oder?“ Ja, ja, gibt Rechtsanwalt Ißler zurück. Ein paar alte Projekte müssten noch zu Ende gebracht werden und die Hausverwaltung werde man weiter machen. Aber gebaut werde nichts mehr.

Bleibt der Rote-Brach-Weg brach?

Widerspruch von Kläger-Anwalt Rockinger. Da gebe es doch noch ein Areal am Roten-Brach-Weg – da seien doch 260 Wohneinheiten geplant. Seines Wissens gebe es dort keine Baugenehmigung, gibt Ißler zurück. Da werde wohl nicht gebaut.

Es geht um jenes Gebiet, das auch Gegenstand des Wolbergs-Prozesses war. Der damalige Verdacht der Staatsanwaltschaft, der sich in der Verhandlung jedoch nicht bestätigte: Wolbergs habe im Gegenzug für Spenden eine Baugenehmigung auf den Weg gebracht. Derzeit besteht dort tatsächlich bislang kein Baurecht für Wohnungen. Allerdings wurde im Januar 2016 ein Beschluss im Stadtrat gefasst, in dessen Rahmen auch dieses Areal von der Verwaltung als Wohnbaufläche geprüft werden soll.

Damals, im Jahr 2016, scheint es um das Verhältnis zwischen Volker Tretzel und seinen Mitarbeitern noch besser bestellt gewesen zu sein. In einem Telefonat mit Joachim Wolbergs, das im erstinstanzlichen Urteil dokumentiert ist, kündigt Tretzel am 26. November 2016 an, dass er das besagte Grundstück am Roten-Brach-Weg im Erbaurecht an seine Mitarbeiter veräußern und im Gegenzug dafür Erbbauzinsen erhalten werde. Zu Wolbergs sagt Tretzel in diesem Zusammenhang: „Dann hab ich oder Bauteam Tretzel keine Grundstücke mehr. (…) Und wir wollen nix mehr von Ihnen. Und dann kriegen Sie die 200.000 Euro, die Ihnen noch fehlen.“ Doch nun sieht es ganz danach aus, als würde diese Fläche am Roten-Brach-Weg auf absehbare Zeit brach liegen.

Streit um hohe Provisionen

Am Dienstag wird aber nicht nur über die Kündigung diskutiert und die Frage, ob BTT nun noch weiter baut oder nicht. Es geht auch um Gewinnbeteiligungen, die seinem Mandanten noch zustünden, führt Rockinger aus. 250.000 Euro habe Robert K. schon erhalten. Ein mittlerer sechsstelliger Betrag würde aber noch fehlen. Richter Holbeck stutzt angesichts solcher Summen. Ob das jetzt tatsächlich Gewinnbeteiligungen für Arbeitnehmer seien oder nicht eher für Anteilseigner, will er wissen. Doch, doch – Arbeitnehmer, sagt Rockinger. Etwa 500.000 stünden seinem Mandanten noch zu.

Volker Tretzel mit seinen Anwälten im ersten Wolbergs-Prozess. Mit Blick auf die Provisionen für seine Beschäftigten sagte Tretzel-Anwalt Florian Ufer seinerzeit: „Die haben sich dumm und dämlich verdient.“ Foto: as

Die hohen Gewinnbeteiligungen spielten sowohl im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs als auch aktuell im Verfahren gegen Christian Schlegl eine gewisse Rolle. Beim Bauvorhaben „La Serena“, wo die BTT laut damaligen Angaben 40,6 Millionen Euro Gewinn gemacht haben soll, flossen demnach rund zehn Millionen an Provisionen für die vier führenden Mitarbeiter des Unternehmens (unser damaliger Bericht).

Dreh- und Angelpunkt im strafrechtlichen Sinne war stets die Frage, woher das Geld für die Spenden knapp unter 10.000 Euro stammte, zu denen die Beschäftigten von der BTT-Geschäftsführung aufgefordert wurden. Bis zu 80.000 Euro pro Person überwiesen die BTTler auf diesem Weg – mal an die CSU, mal an die SPD. Der entsprechende Bruttobetrag wurde ihnen von BTT in engem zeitlichen Zusammenhang – mal kurz vor, mal kurz nach der Spende – als „Sonderzahlung“ oder „Gehaltsvorschuss“ überwiesen. Und es ist strittig, ob ihnen dieses Geld später wieder von Provisionszahlungen abgezogen wurde oder nicht, ob sie also von ihrem eigenen Geld spendeten oder als Strohmänner fungierten.

Gewinnbeteiligung „nach Tagesbefinden“?

Im Strafverfahren gegen Christian Schlegl machten die vernommenen Beschäftigten dazu erneut unterschiedliche Angaben. Robert K., einer der ältesten Mitarbeiter bei BTT, lieferte für diese Widersprüche im Zeugenstand eine plausible Erklärung. Auch er wurde demnach von der Geschäftsführung regelmäßig zum Spenden aufgefordert, mal für die eine, mal für die andere Partei. So sei das bei BTT seit Jahren Usus gewesen. Eine vorherige Überweisung des entsprechenden Bruttobetrags als zusätzliche „Sonderzahlung“ sei Bestandteil dieser „Anordnung von oben“ gewesen.

Später habe es dann widersprüchliche Mails von Volker Tretzel dazu gegeben, ob die Summe nun von späteren Sonderzahlungen abgezogen werde oder nicht. Und das in Gänze nachvollziehen zu können, sei auch recht schwierig. Das „Konstrukt“ Tretzels zur Gewinnbeteiligung der Beschäftigten sei „recht undurchsichtig“ gewesen. Tretzel habe das „mehr oder weniger nach Tagesbefinden“ entschieden (unser Bericht).

Für den Prozess vor dem Arbeitsgericht will K.s Anwalt Rockinger die Ansprüche seines Mandanten nun genauer präzisieren.

„Alleinstellungsmerkmale führten zur Marktführerschaft in Regensburg“

Eine Einigung zwischen den Parteien kommt am Dienstag nicht zustande. Aufgrund der coronabedingten Überlastung des Gerichts und Terminüberschneidungen wird nun erst im September weiterverhandelt. Bis dahin könnte dann vielleicht feststehen, ob es noch etwas wird mit der Baugenehmigung am Roten-Brach-Weg, ob Tretzel dort dann überhaupt noch bauen will – oder ob tatsächlich eine Ära zu Ende geht.

BTT gibt es seit über 40 Jahren. Das letzte größere Objekt – die Bebauung der Nibelungenkaserne – wurde nach Auskunft von BTT-Geschäftsführer Hans Marchl im April abgeschlossen. Dann verwaltet das Unternehmen laut eigenen Angaben rund 2.500 Wohneinheiten in Regensburg, die auf vier Arealen von BTT monopolartig mit Strom (der konkurrenzlos günstig ist), Wärme, Internet und Telefon beliefert werden.

Diese Kombination von Geschäftsfeldern, „insbesondere die Versorgung mit Strom und Wärme auf Grundlage einer eigenen Lizenz als Energieversorgungsunternehmen“, sei ein „wesentlicher Erfolgsfaktor“, heißt es im Geschäftsbericht der BTT für das Jahr 2018. „In Abgrenzung zum Wettbewerb führten diese Alleinstellungsmerkmale zur Marktführerschaft in Regensburg“


Offenlegung

Unsere Redaktion befindet sich nach wie vor einem Rechtsstreit mit der BTT wegen verschiedener Recherchen, die bei regensburg-digital veröffentlicht wurden. Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Regensburg, das uns in weiten Teilen recht gegeben hat, wurde von der BTT Bauteam Tretzel GmbH zwischenzeitlich Berufung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt.

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Kommentare (27)

  • Mr. T.

    |

    Das Bauen ist wohl nicht mehr ganz so lukrativ in Regensburg, wenn man keine besonderen Vorteile mehr genießen kann.

  • Wilfried

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    Die Rendite scheint im Landkreis allgem. höher zu sein.

  • KW

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    Es ist wohl auch so, dass BTT mit dem Firmengründer steht und fällt, dieser die 80 bald reisst oder schon gerissen hat und sich eh schwer tun wird sein Gesamtvermögen noch auszugeben.
    Evtl. vorhandene oder noch zu findende Nachfolger dürften dann genug als Hausverwalter einnehmen um ganz gut über die Runden zu kommen.
    Lustig auch, dass sich der Kreis mit dem fehlenden B-Plan am letzten größeren Feld im Roten-Brach-Weg schliesst – in direkter Nachbarschaft zum ersten, richtig fetten BTT Projekt am Rennplatz.

  • Mr. B.

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    Zunächst einmal wieder: “Was wäre Regensburg ohne R-D!”

    Es ist schon immer absolut bemerkenswert, wie man hier über die Korruptionsprozesse gegen CSU- und frühere SPD- Persönlichkeiten unterrichtet wird und jetzt auch, man staune, vermutlich auch über die Folgen der “peinlichen” Misere bei einem Bauträger!
    Obwohl sie bei “diesem System” brav mitgespielt und offensichtlich sehr gut verdient haben, was man vermutlich mit anständigem Wirtschaften nie im Leben verdient hätte ( plus eventl. Aufstieg in die “ehrenwerte Gesellschaft”), müssen Sie jetzt vors Arbeitsgericht ziehen, weil sie noch mehr Geld wollen. Sie haben, wie es scheint, teilweise große Erinnerungslücken für Ihren Geldgeber und Ernährer im Laufe der Prozesse auf sich genommen und auch vermutlich erhalten.
    Sie sollten sich keine Sorgen machen, denn am Bau werden immer wieder “Arbeiter” gesucht! Ob es dort jedoch soviel Prämie geben wird, sei dahingestellt!

    Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass der Stadtrat ja vielleicht mal eine ‘Ehrenbürgerwürde” aberkennen kann und alternativ dafür einen Hr. Goger oder die Ermittler oder die Staatsanwaltschaft Regensburg vorschlagen könnte?

  • Skyrider

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    Zwei Möglichkeiten. Entweder es fehlen jetzt die “kompetenten” Ansprechpartner im Parteienspektrum, oder die “Aufräumaktionen” der Gerichte zeigen die erwünschte Wirkung. Es ist an der Zeit mit diesem, “ich gebe Dir, dann gibst Du mir”, endlich aufzuräumen.

  • XYZ

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    Es ist doch ganz einfach: ein erfolgreicher Unternehmer, der allerhand ansehnliches und bewohnbares gebaut hat, und wovon alle profitiert haben, die Beschäftigten und andere, zieht sich zurück; Was geht mich der ganze Schmarrn noch an?

  • xy

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    Ich denke, Tretzels Anwalt heißt wohl Ißler, nicht Ißlinger..

  • Stefan Aigner

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    @xy

    Da haben Sie recht. Wir korrigiert.

  • aucheinehemaliger

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    Nebenbei bemerkt.
    Herzlichen Glückwunsch zum ganzseitigen Artikel in der heutigen Mittelnarrischen.

  • R.G.

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    “Nebenbei bemerkt.
    Herzlichen Glückwunsch zum ganzseitigen Artikel …”

    Kriegt der Aigner ehrlich eine Frau ab? Und die kann schreiben?
    Eine Stromfirma soll bei der Inseratenschaltung, was den Blogger betrifft, auf der Leitung gestanden haben? Mein Gott, das ist skandalös!
    Enttäuscht bin ich, dass ihm eine Zweibeinerin beiliegen soll, dem Schreiberling. Den Platz hätte ich gerne beansprucht, für meine rothaarige, rassige Nina. Sie stiehlt mir zuviel Raum beim Schlafen und die Hundesteuer wird mir zu teuer. Was soll man machen, der Aigner ist auf den Mensch gekommen, der Typ!

    Übrigens bin ich der Meinung, Herr Tretzel hat etwas Besseres, das Beste verdient, als Intellektueller sollte er niemals von eifersüchtigen Wutbinkeln umgeben sein, das wäre für ihn nicht gut.
    sie würden ihn als Rachegott missbrauchen wollen.

    Beim esoterischen Blick in die Glaskugel sehe ich ein politisch ambitioniertes Kuckucksei sich diskret in das Nest eines großen Immobilienchefs legen und großfüttern lassen wollen, es wirft langsam aber sicher alle aus dem Nest…
    Das ist meistens die eigentliche und den Erfolgreichen allseits drohende Tragik, dagegen ist der Aigner mit seinen Buchstaben, poetisch gesagt, ein Lercherlscha(..tten)

  • Roche-Dirac

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    Dem Kommentar von aucheinehemaliger schliesse ich mich an.

    Und nicht vergessen, dass in der MZ auch schon vor einigen Tagen RD und Aigner ganzseitig mal thematisiert wurde. Und ja, auch in der auf allen Weltmeeren bekannten Regensburger Stadtzeitung, aktuelle Ausgabe, wird RD ganzseitig “bespielt” …

  • KW

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    Da seit einigen Jahren dank eines eindeutigen Hinweises am Briefkasten sowie ein paar mündlichen Hinweisen an die Austräger, keine Anzeigenblätter mehr in meinem Briefkasten landen und die MZ zu den von mir am seltensten gelesenen Publikationen zählt, kann ich nur halbwegs erahnen, wie sich der ehemalige Wochenblatt-Kommentator mittlerweile in der lokalen Tageszeitung an Herrn Aigner abarbeitet. Anders als Kommentare kann man die Ergüsse ja wohl nicht nennen, sind scheints nur nicht als solche markiert.
    Also abgesehen davon und da diese “Artikel” gegen rd vom Eigentümer ja durchgewunken werden fällt mir nur ein: Ehr wem Ehr gebührt :-)

  • Hthik

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    “… wurde von der BTT Bauteam Tretzel GmbH zwischenzeitlich Berufung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt.”

    Glückwünsche auch von mir an Mahatma (Sanskrit: große Seele) Aigner.
    Es ist alles prophezeit.
    Das Totschweigen irgendeines Blog, das keiner kennt, keinen interessiert und sowieso wie von selbst verschwinden wird und man durch Beachten nur unnötig aufwerten würde, hat nicht geholfen.
    Über den Sonderling, seine Mitsonderlinge und seine Kommentatorensonderlinge, die sich da alle nur gegenseitig beweihräuchern, zu lachen, hat nicht geholfen.
    Es beginnt der Kampf.

  • Mr. B.

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    Warum schafften die MZ und die Stadtzeitung auch nicht annähernd so eine genaue und sachliche Berichterstattung zu den Korruptionsprozessen wie das kleine Medium R-D??????
    Herr Dr. Eckl, wer dies nicht schafft, sollte andere nicht schlecht machen, sonst wirds ggf. noch schlechter für das eigene Medium. Nicht alle ABONNENTEN sind dumm und unwissend und wollen bestimmt auch nicht so behandelt werden, zumal sie für ihr “Geschriebenes” noch viel Geld in den Wind blasen!
    Ich tue es, wie viele andere, schon viele Jahre nicht mehr!

  • Piedro

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    @Mr. B.
    Das wurde in beiden Medien ausführlich erklärt. Sie sind keine Linksradikalen, die Lügen verbreiten um hetzenden Kommentatoren zu gefallen, beide Blätter machen seriösen Journalismus, den Herr A. schlicht nicht drauf hat.

    Zum Tretzel: der Mann beendet halt seine unternehmerische Karriere. Wenn der Laden von wem anders geführt wird muss der sich ne neue Spielwiese der Gewogenheit suchen, Regensburg hat sich ausverkauft, die Zukunft der Rendite liegt im Umland, wo die Parteien ja auch Ortsvereine haben.

  • Mr. T.

    |

    Auch wenns komplett Off-Topic ist, aber hier in den Kommentaren irgendwie thematisiert wurde, muss ich da auch noch meinen Händlmeier loswerden.
    Ich kenne den Beitrag im Almanach nicht. Gibt’s den so irgendwo zu lesen? Aber die Diarrhoe vom DrEckl und dem Pegida-Peter sowie die Überschrift „Auf (Hand-)Tuchfühlung mit Stefan Aigner“ suggeriert ja, dass es um die Beschreibung an der Seite eines Investigativ-Journalisten – also so ziemlich dem kompletten Gegenteil der beiden anderen Schreiberlinge – geht. Dann ist die Empörung darüber, dass die Person, die über ihr Leben an seiner Seite schreibt, seine Lebensgefährtin ist, schon mehr als absurd.
    Genauso wie die suggerierte Empörung einiger weniger Werbekunden des Werks. Ich kann mir schon vorstellen, mit welchen Worten sie zu Stellungnahmen bewegt wurden.
    Ich hoffe, der Bockmist wird hier noch ausführlich ausgebreitet.

  • Mr. B.

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    Gewogenen Journalismus (Märchenstunde für “Dumme” und “Gutgläubige” brauchen wir nicht (nicht mehr)!
    Wir wollen wissen, was wirklich beim selbsternannten Geldadel -nicht sauber- läuft!
    Man kann auch noch ein wenig ehrlich Geld verdienen, auch wenn das bei bestimmten Personen offensichtlich nicht mehr bekannt ist und weil es einige auch vermutlich nie gelernt haben!

    Schon deshalb bei diesen Problemen und Straftaten in dieser Stadt einfach nur! R-D !!!!

  • XYZ

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    Es handelt sich offensichtlich um betriebs-begründete Kündigungen, denen eine unternehmerische Entscheidung zugrunde liegt – die bei dem ganzen Polit-Debakel nicht so ganz ferne liegt. Und was soll der richterliche Hinweis, vielleicht wirds noch was mit dem Roten-Brach-Weg? Das ist eh “kontaminiert” und allein Entscheidung des UN’ers – geht doch nur noch um eventuelle Abfindungen.

  • G. Maier

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    BTT: Ende einer Ära? Was sollte und was wird enden ?

    – Politische Einflussnahme durch verschleierte Parteispenden (nicht nur der BTT).
    – die Vorteilsgewährung durch einen V.T., die zu persönlichen Vorteilen des jeweiligen OBs geführt hat.
    – Die unglaublich hohen Gewinne des Firmeninhabers und seiner Führungskräfte, die nur mit Hilfe von kommunalpolitisch fraglichen Baugrund-Vergaben zustande kommen können und unterm Strich durch die Steigerung der Miet-/Wohnungskosten Aller finanziert werden.
    – Die Fabel vom „innovativen Energieversorgung“ der BTT, die m.E. nur hinsichtlich der eigenen Gewinnmaximierung innovativ war.
    – Energieerzeugung, die auf fossilen Brennstoffen beruht und die anstehende Energiewende behindert.
    – BTT-Strom aus Erdgas, der z.B. dem städtischen Förderprogramm für E-Bikes im Wege steht, falls die Bewohner von BTT-Wohnungen eine solche in Ansprung nehmen wollen.
    – Marktbeherrschung durch die BTT in vielen Sektoren, zu Lasten der Bewohner und Mieter.

  • XYZ

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    G.Maier 08.08
    Soweit mir bekannt sind alle Käufer und Mieter von BTT-Wphnungen ganz zufrieden, worunter sich wohl nicht lauter Unkundige befinden. Und die Vorteilsgewährumg ging von Mitarbeitern aus, wenn ich mich recht anhand des MZ-Newsblog erinnere, die ihr eigenes Süppchen kochten

  • XYZ

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    Nacjtrag zu G.Maier
    Herrgottsacrament: der Chef einer grösseren wenn auch inhabergeführten Firma kann doch nicht für alles verantwortlich gemacht werden, was die Bauleiter so alles treiben samt Spenden. Das ist juristisch Scmonses.

  • Mr. B.

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    Zu XYZ:
    …ANHAND DES MZ-NEWSBLOG…….

    Ja dann passt ja alles und alles ist in bester!!! “Ordnung”!!!
    Mich schüttelt’s da schon ein wenig!

  • Stefan Aigner

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    @XYZ

    Das stand so auch nicht im MZ-Newsblog. Volker Tretzel wurde in erster Instanz wegen des Strohmannsystems verurteilt. Auszug aus der mündlichen Urteilsbegründung:

    Deutlich anders im Ton fällt die Begründung der Strafe für Tretzel aus (zehn Monate Bewährungsstrafe, 500.000 Euro Geldauflage).
    (…)

    Zulasten Tretzels hingegen spreche, dass er bei den Verstößen gegen das Parteiengesetz “das Transparenzgebot in erheblichem Maße verletzt” habe. Gemeinsam mit seinem damaligen Geschäftsführer Franz W. habe der Unternehmer „mit professionellem Aufwand ein Strohmannsystem“ betrieben und dabei ein „erhebliches Maß an krimineller Energie“ gezeigt. Diese kriminelle Energie habe Tretzel auch bei den Taten 2015 und 2016 an den Tag gelegt.

    Für die Verstöße gegen das Parteiengesetz verhängt das Gericht im einzelnen:

    2011: 60 Tagessätze
    2012: 50 Tagessätze
    2013: 90 Tagessätze
    2014: 90 Tagessätze

    Für die Vorteilsgewährung im Jahr 2015 in Verbindung mit einem weiteren Verstoß gegen das Parteiengesetz sah die Kammer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten als angemessen an, für Vorteilsgewährung 2016 eine Strafe von 120 Tagessätzen, wobei das Gericht die Tagessatzhöhe nach eigener Schätzung – Tretzel machte keine näheren Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen – auf 5.800 Euro festsetzt. Aus alledem bildet das Gericht dann die oben erwähnte Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung plus besagter Geldauflage.

    https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-urteil-straffreiheit-und-freisprueche-so-begruendet-das-gericht-seine-entscheidung/04072019/

    Im schriftlichen Urteil ist dies ebenfalls sehr deutlich ausgeführt. Alles andere ist Legendenbildung.

  • Mr. B.

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    Danke an R-D für die obige Erklärung, damit es alle verstehen!

    Auffällig: Bei den Prozessen konnten sich lt. Berichterstattung (bei Schlüsselfragen) viele der Zeugen an nichts oder gar nichts mehr erinnern. Auf Vorhalt fiel ihnen dann doch etwas ein, aber es war “irgendwie anders”.

    Frage: Wie sollen diese Herren nun genau wissen, dass ihnen der “Boss” noch 500.000 Euro schuldig ist?
    Kann hier auch ein sog. Verbotsirrtum vorliegen?

  • XYZ

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    Aigner 08.53
    Das Urteil ist nur nicht rechtskräftig.

  • Stefan Aigner

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    @xyz

    Ja. Das stimmt. Steht da auch. Aber Sie erfinden einfach irgendwas, abseits irgendwelcher Belege. Sie bezichtigen die Beschäftigten bei BTT einfach mal so irgendwelcher Straftaten. Es gibt Grenzen – und die überschreiten Sie regelmäßig.

  • XYZ

    |

    Kommentar gelöscht. Nutzer gesperrt.

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drin