Der frühere Oberbürgermeister und jetzige Brücke-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Joachim Wolbergs, gab heute gemeinsam mit seinem Anwalt Peter Witting bekannt, vors Bundesverfassungsgericht gezogen zu sein. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die rechtskräftigen Schuldsprüche in seinen beiden Korruptionsverfahren am Landgericht Regensburg und die durch den BGH im November 2021 aufgehobenen Freisprüche. Der Ex-OB denkt nicht ans Aufgeben.
Peter Witting und Joachim Wolbergs bei der Pressekonferenz. Foto: om
Es gab Zeiten, da war Peter Kittel ein echter Fan von Markus Söder. Man aß und trank zusammen in illustren Runden, schüttelte sich die Hände und überhäufte einander mit Lob. Doch damit ist es nun vorbei. Anlass: der Disput um die zwangsweise Absage des „Romantischen Weihnachtsmarkts“. Dabei erlaubte sich Söder nun auch ein Scherzchen auf Kittels Kosten.
Die Regensburger Stadtgesellschaft wird seit gut fünf Jahren von einer Korruptionsaffäre beherrscht, die in der bundesdeutschen Geschichte der Kommunalpolitik beispiellos ist. Politischer Sumpf, bemerkenswerte Ermittlungspannen der Staatsanwaltschaft sowie eigenwillige Rechtsauffassungen der von Frau Escher geführten Strafkammer des Landgerichts Regensburg haben ein bizarres Schauspiel produziert, das hier unter einem besonderen Aspekt gewürdigt wird: Dem Unterschied zwischen rechtlicher Beurteilung und politischer Bewertung.
Die Beteiligung am korrupten System Regensburg bleibt sowohl für Joachim Wolbergs innerhalb seines Wahlvereins Brücke als auch für Franz Rieger innerhalb der CSU folgenlos. Die einen wischen die BGH-Entscheidung mit emotionalen Argumenten vom Tisch, die anderen beantworten dazu keinerlei Fragen mehr.
In den vergangenen Tagen ergingen zwei wesentliche Urteile in der Regensburger Korruptionsaffäre. Joachim Wolbergs (Brücke) ist nach einer BGH-Entscheidung nun rechtskräftig der Bestechlichkeit schuldig (Bewährungsstrafe von einem Jahr). Dr. Franz Rieger (CSU) wurde vom Landgericht Regensburg erstinstanzlich wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt (300 Tagessätze). Damit geht (zumindest in Regensburg) das vorerst letzte Kapitel des hiesigen Parteispendenskandals zu Ende. Ein ausführlicher Überblick und einige Reaktionen aus der Kommunalpolitik.
Franz Rieger will weiter im Landtag bleiben. Dabei ist jetzt schon klar, dass der 62-Jährige unabhängig von einer späteren Revisionsentscheidung ein Protagonist des korruptiven „Systems Regensburg“ war.
Das Urteil der Sechsten Strafkammer am Landgericht Regensburg ist eindeutig: Franz Rieger ist schuldig der Erpressung und zweier Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Landtagsabgeordnete hat bereits Revision gegen die Entscheidung angekündigt. Sein Mandat will er behalten. Im Landtag muss er zwei Ämter niederlegen. Weitere Schritte hält Fraktionschef Thomas Kreuzer derzeit nicht für nötig.
Im Prozess gegen den wegen Erpressung angeklagten CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger und seinen Wahlkampfmanager Peter Kittel wird es voraussichtlich schon am Donnerstag ein Urteil geben. Beide haben über ihre Verteidiger umfassende Geständnisse abgelegt.
Der erste Tag im Prozess gegen den Landtagsabgeordneten Franz Rieger (CSU) und seinen Wahlkampfmanager und Parteifreund Peter Kittel mündet unmittelbar nach Verlesung der Anklage in ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ob es zu einer Verständigung kommt, ist bislang offen.
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil der „Escher-Kammer“ im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs regelrecht in der Luft zerrissen. Der Fall wird nun in München neu aufgerollt – mit allen Angeklagten. Die zweite Verurteilung wegen Bestechung ist rechtskräftig. Insgesamt zeigen die obersten Richter eine kompromisslose Haltung gegenüber Korruptionsdelikten und richten eine recht deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber.
Am kommenden Montag beginnt am Landgericht Regensburg der vierte Prozess in der Regensburger Parteispenden- und Korruptionsaffäre. Auf der Anklagebank sitzen diesmal der CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Franz Rieger sowie Parteifreund und Veranstaltungsmanager Peter Kittel. Es geht um verschleierte Parteispenden, Scheinrechnungen, hinterzogene Steuern und bei Rieger zusätzlich um den Vorwurf der Erpressung.
Diesen Donnerstag verhandelt der sechste Strafsenat in Leipzig über das Urteil im ersten Wolbergs-Prozess. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen die Entscheidung der sechsten Strafkammer eingelegt.
Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil in der Regensburger Korruptionsaffäre bestätigt. Die Verurteilung des Bauträgers Ferdinand Schmack wegen Bestechung ist damit rechtens.
Die Staatsanwaltschaft denkt über eine Revision gegen das Urteil im Prozess gegen Christian Schlegl nach. Während dessen Verteidiger die Staatsanwaltschaft attackiert, hat sich auch Joachim Wolbergs zu Wort gemeldet und seine Sicht der Dinge über einen Mailverteiler verschickt.
Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung hat das Landgericht Regensburg Christian Schlegl zu einer Geldstrafe verurteilt. Der frühere Oberbürgermeisterkandidat der Regensburger CSU hat bereits erklärt, diese Strafe zu akzeptieren.
Freispruch oder 42.000 Euro Geldstrafe – so sehen die Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den früheren Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl aus. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier nutzte sein Plädoyer, um noch einmal die Dimension der gesamten Affäre darzustellen. Er spricht von einem „der größten Spendenskandale in Bayern“.
Das „Quartier West“ auf einem Biotop im Stadtwesten von Regensburg ist in trockenen Tüchern. Anders kann man das Vorgehen der „Immobilien Zentrum Regensburg“-Gruppe nicht interpretieren. Dieses Vorgehen strotzt vor Respektlosigkeit gegenüber dem offiziellen Entscheidungsgremium – dem Regensburger Stadtrat.
Die Beweisaufnahme im Prozess gegen den früheren CSU-Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl ist weitgehend abgeschlossen. Voraussichtlich am 11. Mai soll das Urteil fallen. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier verliert am Dienstag deutliche Worte zu den Aussagen der honorigen Strohmänner und Helfershelfer bei den Spendenverschleierungsaktionen.
Bei dem einen Bauträger war es den Beschäftigten aufgrund hoher Provisionen meist egal, ob sie die „von oben angeordneten“ Spenden an CSU oder SPD erstattet bekamen oder nicht. Beim anderen waren sich die als Strohmänner gewählten Freiberufler nicht bewusst, dass ihr „Freundschaftsdienst“ ein rechtliches Problem sein könnte. Das sagen die Architekten, Rechtsanwälte und ein Bilanzbuchhalter am dritten Tag beim Prozess gegen Christian Schlegl. Für diesen scheint sich die Lage ungeachtet solcher Einblicke aber zu verbessern.
Ausgeklügelte Konstrukte zur Verschleierung von Wahlkampfspenden, mehr als verwunderliche Erinnerungslücken und Männerfreundschaften, die von viel Geld, Misstrauen und mangelndem Unrechtsbewusstsein geprägt waren – der zweite Tag im Korruptionsprozess gegen den früheren CSU-Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl liefert einen Einblick in das, was einige Unternehmer und Politiker in Regensburg offenbar seit Jahren für völlig unproblematisch hielten.