Ein Kommunikationsproblem sieht das Gericht als Ausgangspunkt für die Eskalation eines alltäglichen Polizeieinsatzes. Symbolfoto: pm
Mit einem Freispruch vom wesentlichen Anklagepunkt endet der Prozess wegen eines Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung im Januar 2018, der völlig aus dem Ruder lief. In jener, so Medienberichte, „Schocknacht für die Regensburger Polizei“ brach sich ein Beamter das Sprunggelenk. Doch das könne man dem Angeklagten nicht zum Vorwurf machen, so das Gericht. Das Verhalten der Beamten sei weder vorhersehbar noch naheliegend gewesen.
Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen wegen des Besitzes von 0,3 Gramm Marihuana und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Freispruch in allen anderen Punkten – mit diesem Urteil folgt Richterin Corinna Dexl am Dienstag (abgesehen von der Tagessatzhöhe) vollumfänglich dem Antrag von Strafverteidiger Jörg Meyer. Im Prozess vor dem Amtsgericht Regensburg um einen eigentlich alltäglichen Polizeieinsatz wegen Ruhestörung, der – so drückt es Meyer aus – „in einer Katastrophe endete“, spricht Dexl den Hauptangeklagten damit vom wesentlichen Vorwurf des Angriffs auf einen Polizeibeamten, verbunden mit vorsätzlicher Körperverletzung, frei.
Das zweite Wochenende in Folge versammelten sich am Samstag sogenannte „Corona Rebellen“ zu einem „spontanen Spaziergang“ gegen die staatlichen Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie. Reden gab es keine, es wurde lediglich kollektiv gesungen. Durch Gespräche und schriftliche Äußerungen offenbarte sich allerdings erneut ein Sammelsurium verschiedener Verschwörungstheorien und Diktaturphantasien. Die Regensburger Polizei agierte angesichts des Demonstrationsgeschehens überrumpelt, planlos und widersinnig.
Von drei Angeklagten im Prozess wegen eines aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung ist nur noch einer übrig geblieben. Hat Nico Z. einem Beamten einen Schlag versetzt, so dass dieser zu Boden ging und sich verletzte? Zeugen schildern das Geschehen deutlich anders als die beiden Polizisten.
Am zweiten Tag des Prozesses um einen Polizeieinsatz wegen Ruhestörung, der völlig aus dem Ruder lief, mehren sich die Zweifel an der Version zumindest eines Beamten. Der brach sich bei dem Einsatz das Sprunggelenk. Beim Stolpern oder weil er angegriffen wurde, lautet die zentrale Frage. Am Mittwoch wurde ein Student vernommen, der an dem Abend gefilmt hat.
„Schocknacht für Regensburger Polizei“ hieß es vor gut zwei Jahren, als gleich vier Polizisten bei Einsätzen im Stadtgebiet verletzt wurden. Ein Einsatz wird nun vor Gericht verhandelt und die Schilderungen, warum es zur Eskalation kam, sind höchst unterschiedlich.
Am gestrigen Mittwoch stellten die Regensburger Polizeiinspektionen Nord und Süd und die Kriminalpolizei den Sicherheitsbericht 2019 für die Stadt Regensbug vor. In fast allen Kriminalitätsbereichen gingen die Deliktzahlen teilweise sehr deutlich zurück.
Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen, gibt es auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz spezielle Verhaltensregeln. Doch wirklich einhalten lassen diese sich nicht immer. Und auch hier fehlt es an Schutzausrüstung.
Ein Waffenfund in einem Waldstück bei Mariaort lässt Ermittlungsbehörden derzeit über Herkunft und Hintergrund von insgesamt 14 Pistolen und Revolvern verschiedener Hersteller rätseln.
Nach dem Fund einer kleinen Menge Drogen verweigert ein Polizeibeamter dem Beschuldigten den Kontakt zu seinem Rechtsanwalt. Eine Teilnahme als Zeuge bei der Wohnungsdurchsuchung wird dem Verteidiger untersagt. Unter Androhung körperlicher Gewalt erteilt der Beamte ihm einen Platzverweis. Im Durchsuchungsprotokoll vermerkt er anschließend, es sei freiwillig auf Zeugen bei der Durchsuchung “verzichtet” worden. So schildert es Rechtsanwalt Philipp Pruy und hat Belege.
Nach sieben Verhandlungstagen wurde am Regensburger Amtsgericht kurz vor Jahreswechsel der Prozess gegen zwei Polizistenschläger beendet. Die beiden müssen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte für ein Jahr und acht Monate beziehungsweise zwei Jahre in Haft.
Glosse zur „Modernisierung der Videoanlagen“ im Regensburger Bahnhofsumfeld und der Bedeutung der „gefühlten Sicherheit“ im Umgang mit Kriminalität. Eine Sprach- und Realitätskritik.
Mit vielen Unterbrechungen begann am Dienstag der Prozess gegen zwei Angeklagte, die im März dieses Jahres mehrere Polizisten bei einer Kontrolle massiv angegriffen haben sollen. Die Anklage lautet auf vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte. Wegen Konflikten der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft kam die Verhandlung kaum voran und wurde zunächst unterbrochen.
Als destruktiv, teuer und insbesondere erfolglos bewertet unser Gastautor die „harte Linie“ der bayerische Drogenpolitik, ganz besonders sichtbar in Regensburg. Als Alternative stellt er das Modell Portugals zur Diskussion.
Das Gebiet rund um den Regensburger Hauptbahnhof und die Albertstraße gilt als „gefährlicher Ort“. Hier ist im Zweifel nicht nur jeder gefährdet, sondern auch verdächtig.
Ein kurzes Prozess-Update mit zwei Christians. Außerdem im Feinsender 062: “Stark für Regensburg” mit dem Segway und die Wünsch-Dir-Was-Aktion des Stadtmarketing Regensburg. Kultige Ideen für den Standort und für die Menschen, die hier leben.
Seit 2017 hat die bayerische Polizei über 200 Razzien in Unterkünften für Geflüchtete durchgeführt. Diese Kontrollen geschehen nicht immer aus einem konkreten Grund oder Verdacht, sondern können an sogenannten „gefährlichen Orten“ anlasslos durchgeführt werden. Diese „Begehungen“ sollen der Sicherheit und der „Stärkung des Sicherheitsgefühls“ dienen. In Regensburg zumindest wurde dieses Ziel nicht erreicht. Eher das Gegenteil. Und klar wird dabei auch: Grundrechte gelten für Flüchtlinge nur eingeschränkt.
Der Protest gegen das Polizeiaufgabengesetz entwickelt sich zunehmend zum generellen Protest gegen die CSU-Staatsregierung. Am Montag demonstrierten in Regensburg erneut mindestens 2.000 Menschen unterschiedlichster Couleur gegen das Gesetz, das heute verabschiedet werden soll.
Einen „Freispruch zweiter Klasse“ gab es am Montag für den Theatermacher und Politikaktivisten Kurt Raster. Er hatte einen möglichen Fall von Polizeigewalt öffentlich angeprangert und dabei ein Gespräch mit einem Polizeibeamten aufgezeichnet. Ein deshalb eingeleitetes Verfahren wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ stellte das Amtsgericht am Montag ein und legte alle Kosten der Staatskasse zur Last. Gegen den Beamten wird weiter ermittelt.
Begleitet von Protesten kam am Mittwoch Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, nach Regensburg, um ein begeistertes CSU-Publikum zu bespaßen. Der Abgeordnete Peter Aumer durfte auch ein bisschen etwas sagen…
Nach dem Tod eines Arbeiters auf der Großbaustelle am Brandlberg kommt erneut die Frage auf, ob das Verkehrschaos den Rettungseinsatz behindert hat. Wir haben Johannes Buchhauser, Chef der Berufsfeuerwehr, dazu befragt.