Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 (Az. Z6a-G8000-2020/122-98) über die landesweite Ausgangssperre für alle Einwohner Bayerns macht sich seit Samstag strafbar, wer seine Wohnung „ohne triftige Gründe“ verlässt. Die Folge ist eine im Einzelnen völlig unvorhergesehene und potentiell unabsehbare Kriminalisierung ganz gewöhnlicher Verrichtungen des alltäglichen Lebens außerhalb der eigenen Wohnung. Die Begründung der Allgemeinverfügung lässt uns an diesem heiklen Punkt indes im Ungewissen, meint der Regensburger Strafrechtler Martin Heuser.
Gastbeitrag von Dr. Martin Heuser
Ziffer 4 der auf § 28 Abs. 1 S. 1-2 IfSG gestützten Allgemeinverfügung enthält implizit das landesweit geltende Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, indem sie bestimmt, dass eben dieses Verlassen der eigenen Wohnung „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubt ist. In Ziffer 5 findet sich schließlich ein nicht abschließender Katalog „triftiger Gründe“, etwa die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen, Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs, der Besuch von Lebenspartnern, etc. Im Fall polizeilicher Kontrollen sind solche triftigen Gründe gemäß Ziffer 6 „glaubhaft“ zu machen.
Zwei Kniestöße in den Bauch, Fesselung und eingesperrt werden: Das war die Folge einer Polizeikontrolle für den schwerbehinderten Besitzer einer minimalen Menge Marihuana. Jetzt soll er für seine Körperverletzung durch einen Polizisten auch noch eine Kostengebühr zahlen.
Eine Akteneinsicht bei der städtischen „Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“ bringt ans Licht: Das Sozialamt hat einer Reihe schwer lungenkranker Obdachloser die Unterbringung in einer Notwohnung verweigert und sie auf Schlafstellen im Übernachtungsasyl Taunusstraße verwiesen. Darunter waren so fortgeschritten Erkrankte, dass ihnen das Gesundheitsamt ein Beatmungsgerät empfahl.
Auch Obdachlose haben Grundrechte. Zum Beispiel das Recht auf ganztägige Unterbringung in einer Notwohnung und auf Freizügigkeit. Die Stadtverwaltung sieht das anders: Ortsfremde Obdachlose haben in Regensburg nichts zu suchen. Für sie ist selbst eine Schlafstelle länger als eine Nacht zu viel des Guten.
Sie gehören inzwischen zum Stadtbild: Pfandflaschensammler und manchmal auch -sammlerinnen. Zwischen 50 bis 100 Menschen sollen es sein, die zumindest phasenweise in Regensburg unterwegs sind. Wer sind diese Menschen? Was bewegt sie? Eine Master-Arbeit an der OTH Regensburg bietet detaillierte Einblicke in ihre Welt.
Vorgeblich sollen sie dem Umweltschutz dienen: intelligente Ampelsysteme für 1,5 Millionen Euro, deren Anschaffung der Stadtrat kürzlich beschlossen hat. Warum es bald mehr Spaß machen könnte, in Regensburg Auto zu fahren – und warum das nicht gut ist.
Nach einem Wohnungsbrand verlor Ernst Müller fast alles. Mit seiner Bitte um vorläufige Unterbringung in einer städtischen Notwohnung wurde er abgewiesen. Im Ergebnis war er ein ganzes Jahr lang obdachlos. Die Stadt Regensburg glaubt dennoch, alles richtig gemacht zu haben.
Am heutigen Freitag startet um 16 Uhr am Domplatz eine symbolische Beerdigung der Windkraft, zu der die Aktionsplattform Verkehrswende für den Raum Regensburg zusammen mit Fridays for Future aufrufen. Angeführt von einem Sarg wird der Trauerzug durch die Altstadt, vorbei an den Adventsmärkten ziehen, die Teilnehmer sind angehalten zu schweigen. Harald Klimenta, einer der Organisatoren der Veranstaltung hat einen kurzen Gastbeitrag geschrieben, den wir gern veröffentlichen.
Wie passt das zusammen? Einerseits gründet der Landkreis einen „Landkreis mit Herz e.V.“, um einigen ausgewählten „unverschuldet“ Bedürftigen zu helfen. Andererseits kürzte er 2018 knapp 40 Prozent seiner Hartz 4-Empfänger den Mietzuschuss. Und wie groß ist das Herz des “Landkreis mit Herz e.V.” tatsächlich
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Staat darf Hartz 4-Bezieher zwar sanktionieren, bei der Höhe und Dauer aber hat man es bisher gewaltig übertrieben.
Als destruktiv, teuer und insbesondere erfolglos bewertet unser Gastautor die „harte Linie“ der bayerische Drogenpolitik, ganz besonders sichtbar in Regensburg. Als Alternative stellt er das Modell Portugals zur Diskussion.
Kaum fackelt mal ein Haus in der Steinergasse ab und wird daraufhin mit einem Sichtschutz aus Pressspan versehen, kommt einer dahergelaufen und klatscht ein Abzieh-Graffito dran: Über generische „Kunst“ für verspießte Kleinstadtbewohner und warum sie gerade deswegen so gut her passt.
Ob es jetzt Altstadtfeste, diverse Marathons oder eine „Fridays for Future“-Demo sind, immer wieder wird die Innenstadt oder Teile davon für den Verkehr gesperrt. Passt die Sperrung nicht in die Agenda der Auto-Apostel wird ein fataler Eingriff in das Altstadtgeschäft prophezeit. Gleichzeitig kämpft der sogenannte Radentscheid für bessere Radwege in der Altstadt. Der einfache Fußgänger denkt sich bloß: Erstickt die Altstadt nicht eh schon im ganzen Verkehr?
Am 1. Juni 2015 trat das Bundesgesetz zur Einführung der Mietpreisbremse in Kraft. Erst über vier Jahre später, am 7. August 2019, ist auf Grund der 2. Mieterschutzverordnung des Freistaates die Mietpreisbremse in 162 Städten und Gemeinden Bayerns auch bayerisches Recht geworden. In der Oberpfalz gilt die Mietpreisbremse nur für Regensburg – für ein Jahr.
Das muss man gesehen haben, wie im neuen grauen „MIA SAMMA MIA“-Museum zu Regensburg an der Donau die Geschichte staatsbayrisch auf CSU-Linie getrimmt wird. Regensburg ist eine Reise wert, ob das Museum den Wert erhöht, ist höchst zweifelhaft. Beachtlich ist jedenfalls, wie mit über 88 Millionen die Geschichte Bayerns höchst offiziell und staatsgetragen abgehandelt wird.
Die gastronomische Vielfalt Regensburgs beruht zum Großteil auf der Idiotie der Gastronomen. Der Autor darf das sagen: Er ist selbst ein solcher Idiot.
Nach seinem vieldiskutierten Gastbeitrag vom 2. März, in dem er die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister infrage gestellt hatte, äußert sich Werner Ebner (Richter im Ruhestand und Landgerichtsvizepräsident a.D.) nun zu den Reaktionen, die sein Text bei Lesern, Medien, Gericht, Verteidigung und Wolbergs selbst hervorgerufen hat. Der Beitrag lag uns bereits vor dem Urteil im aktuell zu Ende gegangenem Prozess vor und wird in Absprache mit Herrn Ebner nun bewusst erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg veröffentlicht.