Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Wolbergs darf vorerst nicht zurück ins Amt

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Antrag von Joachim Wolbergs abgewiesen, seine vorläufige Suspendierung aufzuheben. Bereits die Verurteilung wegen Vorteilsannahme reicht in den Augen des Gerichts aus, um mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer späteren dauerhaften Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszugehen.

Rückschlag für Joachim Wolbergs – das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag abgewiesen. Foto: Archiv/om

Die vorläufige Suspendierung vom Amt des Oberbürgermeisters für Joachim Wolbergs bleibt bestehen. Das Regensburger Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Antrag von Wolbergs am gestrigen Dienstag abgewiesen. Das bestätigt Gerichtssprecher Markus Eichenseher regensburg-digital auf Nachfrage.

Text zur sogenannten "Judensau"

Zensur-Streit: Unger bricht schriftliche Vereinbarung

Mit einer nichtssagenden Antwort reagiert Kulturreferent Klemens Unger auf eine Anfrage zu seiner Zensur eines Textes über die „Judensau“ am Regensburger Dom. Mails der betroffenen Autorin beantwortet er seit Wochen nicht. Schriftliche Vereinbarungen bricht er. Die Bürgermeisterin sieht keinen Grund, sich einzumischen.

Alle Anklagen zugelassen

Wolbergs: Drei weitere Anklagen ab Oktober vor Gericht

Ab 1. Oktober muss Joachim Wolbergs erneut im Gerichtssaal Platz nehmen. Das Landgericht Regensburg hat sämtliche Anklagen gegen ihn zugelassen und zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden. Mit Wolbergs sitzen zwei Immobilienunternehmer und der frühere Geschäftsführer eines mittelfränkischen Konzerns auf der Anklagebank.

Ein Besuch im "Museum der Bayerischen Geschichte"

Unheimlich bayerisch

Das muss man gesehen haben, wie im neuen grauen „MIA SAMMA MIA“-Museum zu Regensburg an der Donau die Geschichte staatsbayrisch auf CSU-Linie getrimmt wird. Regensburg ist eine Reise wert, ob das Museum den Wert erhöht, ist höchst zweifelhaft. Beachtlich ist jedenfalls, wie mit über 88 Millionen die Geschichte Bayerns höchst offiziell und staatsgetragen abgehandelt wird.

Affäre um Rauswurf aus der Bundeswehr

JA-Funktionär mahnt Landtagsabgeordneten ab

Darf ein Abgeordneter bei einer Debatte im Landtag Verdachtsmomente gegen einen politischen Gegner zum Thema machen, über die in den Medien berichtet wurde? Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative Ostbayern“ fordert nach einer Wortmeldung von MdL Toni Schuberl (Grüne) eine Unterlassungserklärung.

Gastbeitrag über Wolbergs war zulässig

Generalstaatsanwaltschaft: Meinungsfreiheit gilt auch für Richter im Ruhestand

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat die Beschwerde von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting gegen einen Gastbeitrag des Richters a.D. Werner Ebner bei regensburg-digital abgewiesen. Die Aussagen des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Regensburg seien durchweg vom grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ebner hatte die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister bezweifelt und musste dafür jede Menge Prügel einstecken – auch von der Kammervorsitzenden Elke Escher.

Ausführlich: Die Verhandlung Tretzel contra Staatsanwaltschaft

Wenige Stunden zwischen Recht und Unrecht

Die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft am Tag der Anklageerhebung gegen Volker Tretzel war rechtswidrig. So urteilte am gestrigen Dienstag das Regensburger Verwaltungsgericht und gab damit einer schon lange anhängigen Klage des Bauträgers statt. Das Urteil beanstandet aber nicht Art und Inhalt der Pressearbeit, sondern deren zeitlichen Ablauf. Ein ausführlicher Bericht.

Rechtswidrige Medienarbeit

Nach dem Korruptionsprozess: Tretzel gewinnt Klage gegen Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft war im Juli 2018 weder zu einer Pressemitteilung unmittelbar nach der Anklageerhebung gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel und andere berechtigt, noch zu einer anschließenden Pressekonferenz. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg gerade entschieden. Der im Korruptionsprozess angeklagte und (nicht rechtskräftig) verurteilte Unternehmer hatte wegen der Medienarbeit der Ermittlungsbehörde geklagt.

Neue Studien zu Gewalt bei den Domspatzen

Studien zu Domspatzen: Eine Absage an alle Ausflüchte

Zwei weitere Studien zu Gewalt und Missbrauch bei den Regensburger Domspatzen untermauern die These eines Systems, in dem der Chor alles und das individuelle Schicksal der Schüler allenfalls wenig bedeutet hat. Bei der Vorstellung der Untersuchungen wählen die Macher deutliche Worte – zu Georg Ratzinger, Gerhard Ludwig Müller und im Hinblick auf gängige Rechtfertigungsmuster.

Nach Urteil im Wolbergs-Prozess

Wolbergs: Früherer Landgerichtsvize zu den Reaktionen auf seinen Gastbeitrag

Nach seinem vieldiskutierten Gastbeitrag vom 2. März, in dem er die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister infrage gestellt hatte, äußert sich Werner Ebner (Richter im Ruhestand und Landgerichtsvizepräsident a.D.) nun zu den Reaktionen, die sein Text bei Lesern, Medien, Gericht, Verteidigung und Wolbergs selbst hervorgerufen hat. Der Beitrag lag uns bereits vor dem Urteil im aktuell zu Ende gegangenem Prozess vor und wird in Absprache mit Herrn Ebner nun bewusst erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg veröffentlicht.

Letzter Tag im Wolbergs-Prozess

Straffreiheit, Strafmaß und Freisprüche – so begründet das Gericht seine weiteren Entscheidungen

Auch im zweiten Teil ihrer Urteilsbegründung setzt Richterin Elke Escher konsequent die Linie fort, den Angeklagten Joachim Wolbergs zu rehabilitieren. In vielen Punkten folgt sie fast wortwörtlich der Argumentation der Verteidigung. Wir stellen die Begründung in einem langen, nach einzelnen Punkten gegliedertem Text dar. Überspringen einzelner Punkte ist in der Regel ohne Verständnisprobleme möglich.

Kommentar zum Wolbergs-Prozess

Nach diesem Urteil gibt es nur Verlierer

Der Oberbürgermeister einer 160.000-Einwohner-Stadt wird von einem Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen – überall wäre diese Verurteilung wohl Grund für einen Amtsverzicht. Überall, außer in Regensburg. Hier feiern die Anhänger von Joachim Wolbergs die heutige Entscheidung des Landgerichts wie einen Freispruch.

Tag 60: Urteil im Wolbergs-Prozess

Trotz Schuldspruch: Ehrenerklärung statt Strafe für Wolbergs

Von einem „Fast-Freispruch“ für Joachim Wolbergs und einem „angeblichen Korruptionsskandal“ spricht die Vorsitzende der 6. Strafkammer bei ihrer Urteilsverkündung im Korruptionsprozess. Der suspendierte OB wird zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden, bleibt aber straffrei. Das Gericht gibt zudem eine Ehrenerklärung für Wolbergs ab und fällt ein vernichtendes Urteil über die Staatsanwaltschaft.

Reaktionen zum Urteil

Staatsanwaltschaft geht in Revision, Wolbergs bleibt vorerst suspendiert

Nach Verkündung des Urteils gegen Joachim Wolbergs (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsannahme, ansonsten Freispruch; Straffreiheit), Volker Tretzel (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Pateiengesetz; zehn Monate Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldauflage), Franz W. (Schuldspruch aufgrund von Mittäterschaft in einem Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz; Geldstrafe) und Norbert Hartl (Freispruch) melden sich unter anderem die Regensburger Staatsanwaltschaft und die Landesanwaltschaft zu Wort. Wir dokumentieren die Stellungnahmen und ergänzen sie bei Bedarf durch weitere.

Urteil im Wolbergs-Prozess

Wolbergs knapp am Freispruch vorbei

Das Urteil im Regensburger Korruptionsprozess ist gefallen. Joachim Wolbergs wird der Vorteilsannahme in zwei Fällen (Spendenannahmen in den Jahren 2015 und 2016) schuldig gesprochen. Von einer Strafe wird abgesehen. In allen weiteren Anklagepunkten wird der derzeit supendierte Oberbürgermeister freigesprochen. Bauträger Volker Tretzel (BTT GmbH) wird wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und insgesamt fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz (Strohmannsystem) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird samt einer Geldauflage von 500.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Sein ehemaliger Geschftsführer Franz W. wird wegen Mittäterschaft (ein Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, wird freigesprochen.

Gerichtsverhandlung

5,20-Euro-Schwarzfahren vor Schöffengericht

Aufgrund einer vergleichsweise läppischen Summe von 5,20 Euro musste sich am heutigen Dienstag ein 21-jähriger Regensburger in einer Schöffensitzung des hieisigen Amtsgerichts verantworten. Der Angeklagte war im vergangenen Jahr zweimal beim Schwarzfahren erwischt worden. Trotz des ungewöhnlich aufgeblähten Verfahrens wirkt das Urteil am Ende versöhnlich milde.

drin