Unverändert schlecht bis gar nicht erfüllt die Stadt ihre Pflicht gegenüber obdachlosen Menschen. Einziger Lichtblick: das Projekt Kälteschutzhaus.
Gastbeitrag von Rechtanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk
Es war ein Schritt in die richtige Richtung: das Kälteschutzhaus für Obdachlose, das die Stadt Regensburg im vergangenen Winter in der Wöhrdstraße einrichtete. Im Gegensatz zum Obdachlosenasyl in der Taunusstraße waren die Regeln hier weit weniger streng: Das Haus war rund um die Uhr geöffnet, es wurde keine Nutzungsgebühr erhoben und auch Haustiere durften mitgenommen werden. Anlässlich eines Berichts im Sozialausschuss Ende Juni zog die Stadt ein weitgehend positives Fazit. Klar wurde allerdings auch: Es findet sich kein privater Träger, der das Projekt fortführen will. Es solle in Verantwortung der Stadt bleiben, so das einhellige Fazit. Nun muss das Sozialamt eine Weiterführung in Eigenregie planen. Der Stadtrat hat dafür den Auftrag erteilt. Notwendig dafür ist ein neues Gebäude – das in der Wöhrdstraße wird abgerissen – und mehr Personal.
Am Dienstag bringt der Stadtrat den Bebauungsplan für ein „Urbanes Gebiet“ an der Kirchmeierstraße auf den Weg. Alle dort entstehenden Wohnungen sollen öffentlich gefördert sein. Doch die Sache hat einen Haken.
Dass Menschen monatelang hungern müssen – das gibt es doch nur in der sogenannten Dritten Welt, oder? Aber dass Bürger dieser unserer reichen Stadt keinerlei öffentliche Unterstützung bekommen – undenkbar, oder? Falsch: Es gibt sie, die sogenannte „Lücke im Sozialsystem“, die bisher weder die Politik noch die Ämter schließen wollen. Einen solchen „Fall“ – richtiger: ein tragisches Schicksal – erlebe ich gerade mit.
Der Mietwucher des Freistaats in Flüchtlingsheimen ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem deutlichen Urteil entschieden. Betroffene können nun Geld zurückfordern. Behörden, die klaglos zahlten, wie zum Beispiel das Jobcenter der Stadt Regensburg, bleiben auf den Kosten sitzen.
In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute etwas Jobcenter-Recht und Nachrichten aus dem Vogel-Strauß-Amt.
Das Jobcenter darf die Mietpreisbremse nicht gegen Wohnungssuchende verwenden. Das hat das Sozialministerium nun (nochmal) klargestellt und rät Behörde und Stadt darüber hinaus: Geht stattdessen gegen Mietwucher vor.
Beim sozialpolitischen Aschermittwoch in Regensburg geißelt der Armutsforscher Christoph Butterwegge die “politische Zivilreligion” des Neoliberalismus und fordert eine Umverteilung des Vermögens. Im aktuellen Koalitionsvertrag sieht der 67jährige einen weiteren Beleg dafür, dass die SPD als innovative und fortschrittliche politische Kraft ausfalle und nurmehr ein Reparaturbetrieb für die eigenen Fehler sei.
Fast zwei Jahre musste sich ein Schwerstbehinderter mit dem Bezirk Oberpfalz um eine monatliche Beihilfe von 50 Euro streiten, ehe ihm das Sozialgericht recht gab.
Die Stadt Regensburg will zwei Schwerbehinderte, die offenkundig Hilfe bräuchten, aus ihrer Notunterkunft werfen. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es weitere Fälle. Auf Nachfrage mauert man bei der Stadtverwaltung.
Daniela K. (Name geändert) sucht für sich und ihre Kinder dringend eine Wohnung in Regensburg. Doch obwohl sie zahlungskräftig wäre und keine besonderen Ansprüche hat, verläuft ihre Suche erfolglos. Ein Interview.
„Gefühlt“ findet der Oberbürgermeister manche Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zwar nicht in Ordnung, aber offenbar sieht man nach wie vor keinen Handlungsbedarf.
Keine Erhöhung der Sozialwohnungsquote, keine Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum, Vertrauen auf den freien Markt – diese Haltung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs sorgt für harsche Kritik vom Mieterbund. „So einen Unfug habe ich noch von keinem sozialdemokratischen Oberbürgermeister gehört“, sagt der Vorsitzende Kurt Schindler.
Ohne eigenes Fahrzeug ist der schwerstbehinderte Franz K. weitgehend isoliert. Er kann weder seine Verwandten besuchen, noch sonst am sozialen oder kulturellen Leben teilnehmen. Doch der Bezirk Oberpfalz verweigert dem 50jährigen die entsprechende Beihilfe für den Unterhalt seines Autos. K.s Wunsch nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei nicht gewichtig genug.
In der Vergangenheit wurden Obdachlose in Regensburg lediglich als „ordnungspolitisches Problem“ behandelt. Mit einer neuen Fachstelle und einem Sozialdienst ist nun der erste große Schritt in eine andere Richtung getan. Es gibt aber nach wie vor viel zu tun.
Soll die Quote für sozialen Wohnungsbau unter bestimmten Umständen von 20 auf 30 Prozent erhöht werden? Das Thema wird innerhalb der Koalition derzeit heiß diskutiert. Die Fronten verlaufen dabei zwischen SPD-Fraktionschef Norbert Hartl und Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.
In dem ehemaligen Vorzeigeprojekt der Stadtbau für Behinderte gibt es erneut Ärger. Einem 62jährigen Mieter droht die Räumung. Doch ans Nachgeben denkt Wolfgang Baum nicht. Im Interview redet er Klartext und bittet um Unterstützung.
In der Diskussion um die Nachnutzung des Evangelischen Krankenhauses liegt uns nun auch das Konzept der Evangelischen Gemeinde vor. Der „Evangelische Hof“ geht von einer teilweise subventionierten, teils ertragsorientierten Nutzung aus.
Wer aus der psychiatrischen Forensik entlassen wird, durchläuft verschiedene Lockerungsstufen. So soll eine erfolgreiche Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft für die Betroffenen erreicht werden. Das Jobcenter der Stadt Regensburg hat diese Wiedereingliederung seit über einem Jahr aktiv behindert. Die Praxis ist fragwürdig, scheint recht einmalig zu sein und widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.