Ortsfremde Obdachlose raus aus Regensburg
Auch Obdachlose haben Grundrechte. Zum Beispiel das Recht auf ganztägige Unterbringung in einer Notwohnung und auf Freizügigkeit. Die Stadtverwaltung sieht das anders: Ortsfremde Obdachlose haben in Regensburg nichts zu suchen. Für sie ist selbst eine Schlafstelle länger als eine Nacht zu viel des Guten.

Das Obdachlosenasyl “UFO” in der Landshuter Straße. Wer ortsfremd ist, darf dort maximal eine Nacht bleiben. Foto: Stadt Regensburg, Bilddokumentation
Die Stadtverwaltung vertreibt de facto ortsfremde Obdachlose aus Regensburg. regensburg-digital fragte aus aktuellem Anlass bei der Stadt nach, ob es richtig ist, dass ortsfremde Obdachlose in Regensburg nicht einmal eine Schlafstelle in der Obdachlosenunterkunft bekommen. Die Stadt antwortete:
„Grundsätzlich gilt: Wer in die Obdachlosenunterkunft kommt, wird nicht abgewiesen. Allerdings muss die Stadt überprüfen, ob tatsächlich eine Obdachlosigkeit vorliegt und falls ja, ob der die Betreffende in Regensburg gemeldet ist, d.h. ob die Zuständigkeit bei der Stadt Regensburg liegt oder einer anderen Kommune.“